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   BGH, 12.11.1997 - XII ZB 66/97   

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BGH, 12.11.1997 - XII ZB 66/97 (https://dejure.org/1997,3666)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1997 - XII ZB 66/97 (https://dejure.org/1997,3666)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1997 - XII ZB 66/97 (https://dejure.org/1997,3666)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist - Verzögerung des Eingangs einer Rechtsmittelschrift auf Grund falscher Adressierung - Rechtzeitige Weiterleitung einer Beschwerdeschrift an das zuständige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234 Abs. 1 Nr. 2, § 621e Abs. 3
    Beginn der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1218
  • FamRZ 1998, 359
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.05.1992 - VIII ZB 3/92

    Überwachungspflichten des Rechtsanwalts bei Eingang einer gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 12.11.1997 - XII ZB 66/97
    Diese Zweiwochenfrist beginnt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, sobald die Partei oder ihr Verfahrensbevollmächtigter erkannt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, daß die Rechtsmittelfrist versäumt war (BGH, Beschluß vom 13. Mai 1992 - VIII ZB 3/92 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Fristbeginn 3 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 12.10.1995 - VII ZB 14/95

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung des Textes eines diktierten

    Auszug aus BGH, 12.11.1997 - XII ZB 66/97
    Eine Verzögerung des Eingangs einer Rechtsmittelschrift, die auf eine falsche Adressierung zurückzuführen ist, hat grundsätzlich die Partei zu vertreten (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 6. Mai 1992 - XII ZB 39/92 - VersR 1993, 79; BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1995 - VII ZB 14/95 - NJW 1996, 393).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 12.11.1997 - XII ZB 66/97
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch in Anlehnung an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 1995, 3173, 3175 [BVerfG 20.06.1995 - 1 BvR 166/93] unter C II 2 b) - kann in solchen Fällen zwar Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn das Rechtsmittel bei dem Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, so rechtzeitig eingegangen ist, daß die rechtzeitige Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden konnte (BGH, Beschluß vom 14. Februar 1996 - IV ZB 32/95 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 8).
  • BGH, 06.05.1992 - XII ZB 39/92

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung eines wegen Fehlerhaftigkeit zum

    Auszug aus BGH, 12.11.1997 - XII ZB 66/97
    Eine Verzögerung des Eingangs einer Rechtsmittelschrift, die auf eine falsche Adressierung zurückzuführen ist, hat grundsätzlich die Partei zu vertreten (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 6. Mai 1992 - XII ZB 39/92 - VersR 1993, 79; BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1995 - VII ZB 14/95 - NJW 1996, 393).
  • BGH, 14.02.1996 - IV ZB 32/95

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 12.11.1997 - XII ZB 66/97
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch in Anlehnung an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 1995, 3173, 3175 [BVerfG 20.06.1995 - 1 BvR 166/93] unter C II 2 b) - kann in solchen Fällen zwar Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn das Rechtsmittel bei dem Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, so rechtzeitig eingegangen ist, daß die rechtzeitige Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden konnte (BGH, Beschluß vom 14. Februar 1996 - IV ZB 32/95 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 8).
  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Wird indes ein fristgebundener Schriftsatz nicht an das Rechtsmittelgericht, sondern an das Gericht adressiert, das mit der Sache befasst war, so ist dem Beteiligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Schriftsatz bei dem unzuständigen Gericht so rechtzeitig eingegangen ist, dass eine fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht ohne weiteres erwartet werden konnte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99;, BGH-Beschlüsse in VersR 1999, 1170; vom 12. November 1997 XII ZB 66/97, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report --NJW-RR-- 1998, 1218).
  • BGH, 24.04.2007 - AnwZ (B) 93/06

    Ersatzzustellung im Geschäftslokal außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten

    Maßgeblich ist allein, ob er dies hätte erkennen können (BGH, Beschl. v. 13. Mai 1992, VIII ZB 3/92, NJW 1992, 2098, 2099; Beschl. v. 12. November 1997, XII ZB 66/97, NJW-RR 1998, 1218, 1219; Senat, Beschl. v. 15. August 2000, AnwZ (B) 40/00, BRAK-Mitt. 2000, 305, 306; Senat, Beschl. v. 25. September 2006, AnwZ (B) 73/05, unveröff.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.04.2014 - 5 TaBV 6/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zurückweisung, Beschwerde, unzulässig

    Eine Verzögerung des Eingangs einer Rechtsmittelschrift, die auf eine falsche Adressierung zurückzuführen ist, hat grundsätzlich die Partei zu vertreten (BGH, Beschl. v. 12-11-1997 - XII ZB 66/97 -).(Rn.20).

    aa) Eine Verzögerung des Eingangs einer Rechtsmittelschrift, die auf eine falsche Adressierung zurückzuführen ist, hat grundsätzlich die Partei zu vertreten (BGH, Beschl. v. 12.11.1997 - XII ZB 66/97 -, juris).

    Kommt das angerufene Gericht dem nicht nach, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, sodass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (BGH, Beschl. v. 19.12.2012 - XII ZB 61/12 -, juris; BGH, Beschl. v. 12.11.1997 - XII ZB 66/97 -, juris).

  • OLG Frankfurt, 20.08.1999 - 1 UF 143/99
    Ist zu dem Zeitpunkt, in dem der Rechtsmittelführer von solchen Umständen Kenntnis erlangt, die Beschwerdefrist bereits abgelaufen, so beginnt zu diesem Zeitpunkt die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist (BGH FamRZ 1998, S. 359, 360).

    Ist zu dem Zeitpunkt, in dem der Rechtsmittelführer von solchen Umständen Kenntnis erlangt, die Beschwerdefrist bereits abgelaufen, so beginnt zu diesem Zeitpunkt die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist (BGH FamRZ 1998, S. 359, 360).

  • BGH, 25.09.2006 - AnwZ (B) 73/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Stellung

    Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, zu dem der Beteiligte oder sein Verfahrensbevollmächtigter bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, dass die Rechtsmittelfrist versäumt war (BGH Beschl. v. 13. Mai 1992, VIII ZB 3/92, NJW 1992, 2098, 2099; Beschl. v. 12. November 1997, XII ZB 66/97, NJW-RR 1998, 1218, 1219).
  • OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 9 UF 104/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag beginnt zu laufen, wenn das Hindernis für die Versäumung weggefallen ist; das heißt hier, sobald die Beschwerdeführerin bzw. ihr/e Verfahrensbevollmächtigte/r von der Fristversäumung Kenntnis erhalten hat bzw. Kenntnis erlangt haben müsste, also bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können, dass die Rechtsmittelfrist versäumt war (vgl. BGH FamRZ 1998, 359 - Rdnr. 6 bei juris).
  • OLG Köln, 27.01.2015 - 19 U 177/14
    Der Rechtsanwalt muss sich bei Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift gewissenhaft davon überzeugen, dass sie zutreffend adressiert ist (vgl. BGH , NJW-RR 1993, 254; NJW-RR 1998, 1218; NJW 1998, 908; NJW-RR 2012, 694; vgl. auch Senat, Beschluss vom 12.06.2012 - 19 U 189/11 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2009 - 9 UF 118/09

    Maßgebliches Recht in einem vor dem 01.09.2009 eingeleiteten Sorgerechtsverfahren

    Denn mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus (BVerfG, FamRZ 1995, 1559, 1560 f; vgl. auch BGH, FamRZ 1998, 285, 286; FamRZ 1998, 359, 360; Senatsbeschluss vom 2. Februar 2006 - 9 UF 143/05; Zöller/Philippi, ZPO 27. Aufl., § 621e, Rz. 35).
  • BFH, 04.12.1998 - I R 88/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Revisionseinlegung beim BFH statt beim FG

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann unter solchen Umständen nur dann gewährt werden, wenn die Revisionen beim BFH so rechtzeitig eingegangen wären, daß die fristgerechte Weiterleitung an das FG im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden konnte (vgl. z.B. Bundesgerichtshof, Beschluß vom 12. November 1997 XII ZB 66/97, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1998, 1218; Rüsken in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 120 FGO Rz. 51, jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 15.02.2023 - 20 UF 138/22
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegeben, sobald die Partei oder ihr Verfahrensbevollmächtigter erkannt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, dass die Rechtsmittelfrist versäumt war (BGH, NJW-RR 1998, 1218, 1219 m.w.N.; Grandel, in: Musielak/Voit, ZPO, 19. Auflage 2022, § 234 Rdnr. 3 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 19 U 177/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • BFH, 04.12.1998 - I R 89/98

    Revision - Bundesfinanzhof - Rechtsmittelfrist - Versäumung - Nichtzulassung

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