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   BGH, 03.02.2021 - XII ZB 67/20   

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https://dejure.org/2021,9646
BGH, 03.02.2021 - XII ZB 67/20 (https://dejure.org/2021,9646)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2021 - XII ZB 67/20 (https://dejure.org/2021,9646)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - XII ZB 67/20 (https://dejure.org/2021,9646)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Fragliche Geeignetheit eines Betreuers in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten einer schwer an Demenz erkrankten Betreuten rechtlich zu besorgen und sie in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen

  • rewis.io

    Betreuerauswahl: Eignung eines Angehörigen, Berufsbetreuers oder ehrenamtlichen Betreuers

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fragliche Geeignetheit eines Betreuers in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten einer schwer an Demenz erkrankten Betreuten rechtlich zu besorgen und sie in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auswahl eines Berufsbetreuers anstelle eines Angehörigen und von diesem hilfsweise ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Auswahl eines Berufsbetreuers anstelle eines Angehörigen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbe als Gesellschafter und Vorsorgebevollmächtigter als Geschäftsführer einer GmbH - Interessenskollision mit Folgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 650
  • MDR 2021, 820
  • FamRZ 2021, 977
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.11.2017 - XII ZB 90/17

    Betreuungssache: Beurteilung der Eignung einer bestimmten Person als Betreuer

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - XII ZB 67/20
    Bei einem - wie hier - fehlenden Betreuerwunsch des Betroffenen ist bei der Auswahl des Betreuers gemäß § 1897 Abs. 5 BGB auf die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Bindungen des Volljährigen, insbesondere auf die Bindungen zu Eltern, zu Kindern, zum Ehegatten und zum Lebenspartner, sowie auf die Gefahr von Interessenkonflikten Rücksicht zu nehmen (Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2019 - XII ZB 405/18 - FamRZ 2019, 639 Rn. 16 und vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 21).

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschlüsse vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 11 und vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 13 mwN).

    Diese Prognose muss sich jeweils auf die aus der konkreten Betreuung erwachsenden Aufgaben beziehen und zu der Einschätzung führen, dass die als Betreuer in Aussicht genommene Person das Amt zum Wohl des Betroffenen (§ 1901 Abs. 2 BGB) führen wird (Senatsbeschlüsse vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 12 und vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 16).

  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15

    Verlängerungsentscheidung für eine bereits bestehende Betreuung: Kriterien der

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - XII ZB 67/20
    Diese Prognose muss sich jeweils auf die aus der konkreten Betreuung erwachsenden Aufgaben beziehen und zu der Einschätzung führen, dass die als Betreuer in Aussicht genommene Person das Amt zum Wohl des Betroffenen (§ 1901 Abs. 2 BGB) führen wird (Senatsbeschlüsse vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 12 und vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 16).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (Senatsbeschlüsse vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 10; vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 17).

  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 334/18

    Geeignetheit des Betreuers auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - XII ZB 67/20
    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschlüsse vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 11 und vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 13 mwN).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (Senatsbeschlüsse vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 10; vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 17).

  • RG, 10.01.1923 - V 385/22

    Vollmacht für den Todesfall

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - XII ZB 67/20
    Unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB beschränkt sich diese Befugnis aber auf den Nachlass nach dem Tod des Erblassers (vgl. BGH Urteil vom 17. März 1989 - V ZR 233/87 - NJW-RR 1989, 1099, 1100; RGZ 106, 185, 187; Bayer ZfPW 2020, 385, 389 mwN).
  • BGH, 17.03.1989 - V ZR 233/87

    Zulässigkeit einer Hilfsanschlußberufung; Rechtsfolgen der Formnichtigkeit eines

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - XII ZB 67/20
    Unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB beschränkt sich diese Befugnis aber auf den Nachlass nach dem Tod des Erblassers (vgl. BGH Urteil vom 17. März 1989 - V ZR 233/87 - NJW-RR 1989, 1099, 1100; RGZ 106, 185, 187; Bayer ZfPW 2020, 385, 389 mwN).
  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 405/18

    Betreuungssache: Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - XII ZB 67/20
    Bei einem - wie hier - fehlenden Betreuerwunsch des Betroffenen ist bei der Auswahl des Betreuers gemäß § 1897 Abs. 5 BGB auf die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Bindungen des Volljährigen, insbesondere auf die Bindungen zu Eltern, zu Kindern, zum Ehegatten und zum Lebenspartner, sowie auf die Gefahr von Interessenkonflikten Rücksicht zu nehmen (Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2019 - XII ZB 405/18 - FamRZ 2019, 639 Rn. 16 und vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.12.2021 - L 8 R 1212/21

    Auszahlung einer fälschlicherweise zurückgebuchten Rente aus der gesetzlichen

    Die Vollmacht umfasst nach dem Tod des Vollmachtgebers aber nur die Befugnis zu einer auf den Nachlass beschränkten Vertretung des bzw. der Erben (BGH, Beschluss vom 03.02.2021 - XII ZB 67/20 -, in juris Rn. 25).
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