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   BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14   

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https://dejure.org/2016,3481
BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14 (https://dejure.org/2016,3481)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2016 - XII ZB 693/14 (https://dejure.org/2016,3481)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2016 - XII ZB 693/14 (https://dejure.org/2016,3481)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 1603 Abs 1 BGB, § 1609 Nr 2 BGB, § 1615l Abs 1 BGB, § 1615l Abs 2 BGB
    Elternunterhalt: Vorrang von zusätzlich geschuldetem Betreuungsunterhalt bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit; elternbezogener Grund zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • IWW

    § ... 94 Abs. 1 SGB XII, § 1615 l Abs. 1, 2 BGB, § 1615 l Abs. 2 Sätze 4 und 5 BGB, § 1360 BGB, § 1609 BGB, § 94 Abs. 1, Abs. 4 Satz 2 SGB XII, § 1615 l BGB, § 1603 Abs. 1 BGB, § 1609 Nr. 2 BGB, § 1609 Nr. 2 und 3 BGB, § 1609 Nr. 6 BGB, § 1578 Abs. 1 BGB, § 1610 BGB, § 1615 l Abs. 2 BGB, § 1615 l Abs. 2 Satz 4 BGB, § 1615 l Abs. 2 Satz 5 BGB, § 1570 Abs. 2 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, Art. 6 Abs. 1 GG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1603 Abs. 1, 1609, 1615l Abs. 1 u. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abzug eines von dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich geschuldeten Betreuungsunterhalts von dem Einkommen bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt; Vorliegen eines elternbezogenen Grundes zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts

  • rewis.io

    Elternunterhalt: Vorrang von zusätzlich geschuldetem Betreuungsunterhalt bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit; elternbezogener Grund zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1603 Abs. 1, 1609, 1615 l Abs. 1
    Abzug eines von dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich geschuldeten Betreuungsunterhalts von dem Einkommen bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt; Vorliegen eines elternbezogenen Grundes zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts

  • rechtsportal.de

    BGB § 1609 Nr. 2 ; BGB § 1615l Abs. 2
    Abzug eines von dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich geschuldeten Betreuungsunterhalts von dem Einkommen bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt; Vorliegen eines elternbezogenen Grundes zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts

  • datenbank.nwb.de

    Elternunterhalt: Vorrang von zusätzlich geschuldetem Betreuungsunterhalt bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit; elternbezogener Grund zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlängerung des Betreuungsunterhalts bei persönlicher Kindesbetreung durch Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zum Barunterhalt nach § 1615 l BGB

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elternunterhalt - bei gleichzeitigem Betreuungsunterhalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elternunterhalt - bei gleichzeitiger Betreuungsunterhaltsverpflichtung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Leistungsfähigkeit eines zum Elternunterhalt verpflichteten Kindes

  • Jurion (Kurzinformation)

    Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterhalt für pflegebedürftigen Vater - Bei der Berechnung des Elternunterhalts ist der Betreuungsunterhalt für die Lebensgefährtin zu berücksichtigen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 09.03.2016)

    Rechte unverheirateter Eltern gestärkt

  • taz.de (Pressebericht, 09.03.2016)

    Kosten der Elternpflege: Rabatt nur im Ausnahmefall

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Unverheiratet in Patchwork-Familie: Höherer Elternunterhalt rechtens?

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt: Berücksichtigung von Betreuungsunterhalt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn von nicht verheiratetem Kind Elternunterhalt gefordert wird

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des Unterhaltspflichtigen

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt: Mindert Betreuungsunterhalt die Leistungsfähigkeit des Kindes?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt: kein Familienselbstbehalt ohne Trauschein/Betreuungsunterhalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betreuungsunterhalt muss bei Berechnung des Elternunterhalts als Abzugsposten berücksichtigt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ermittlung der Leistungsfähigkeit beim Elternunterhalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt und Patchworkfamilie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt oder Betreuungsunterhalt in einer nicht ehelichen Beziehung - was ist vorrangig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 10.03.2016)

    Unterhaltspflicht: Entlastung unverheirateter Kinder

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Stärkung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Elternunterhalt

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt: Leistungsfähigkeit unverheirateter Eltern

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zur Leistungsfähigkeit eines zum Elternunterhalt verpflichteten Kindes

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unverheiratete Kinder sind beim Unterhalt ihrer Eltern teilweise schlechter gestellt als verheiratete

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Elternunterhalt: Unverheiratete Paare im Nachteil

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Familienrecht (nichteheliche Lebensgemeinschaft): Abzug von Betreuungsunterhalt bei Ermittlung der Leistungsfähigkeit bzgl. Elternunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 209, 243
  • NJW 2016, 1511
  • MDR 2016, 523
  • FamRZ 2016, 887
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.06.2015 - XII ZB 251/14

    Verlängerung des Unterhalts für die Betreuung eines behinderten, nichtehelichen

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
    Der danach geschuldete Bedarf des Unterhaltsberechtigten richtet sich allein nach seiner eigenen Lebensstellung gemäß § 1610 BGB (Senatsurteil BGHZ 184, 13 = FamRZ 2010, 357 Rn. 20 ff.; s. auch Senatsbeschluss BGHZ 205, 342 = FamRZ 2015, 1369 Rn. 34 mwN).

    Dabei ist allerdings stets zu beachten, dass die gesetzliche Regel, wonach der Betreuungsunterhalt zunächst nur für drei Jahre geschuldet ist und eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ausdrücklich begründet werden muss, nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden darf (Senatsbeschluss BGHZ 205, 342 = FamRZ 2015, 1369 Rn. 12 ff. und Senatsurteil vom 13. Januar 2010 - XII ZR 123/08 - FamRZ 2010, 444 Rn. 26 mwN).

    Auch Umstände, die aus elternbezogenen Gründen zu einer eingeschränkten Erwerbspflicht und damit zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts führen können, hat der Unterhaltsberechtigte darzulegen und zu beweisen (Senatsbeschluss BGHZ 205, 342 = FamRZ 2015, 1369 Rn. 15 mwN und Senatsurteil vom 13. Januar 2010 - XII ZR 123/08 - FamRZ 2010, 444 Rn. 27).

  • BGH, 30.08.2006 - XII ZR 98/04

    Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
    Maßgebend ist beim Elternunterhalt die Lebensstellung, die dem Einkommen, Vermögen und sozialen Rang des Verpflichteten entspricht, mithin der gesamte individuelle Lebensbedarf einschließlich einer angemessenen Altersversorgung (Senatsurteil BGHZ 169, 59 = FamRZ 2006, 1511, 1512 mwN).

    Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Inanspruchnahme für den Unterhalt von Eltern in der Regel erst stattfindet, wenn der Unterhaltspflichtige sich selbst bereits in einem höheren Lebensalter befindet, seine Lebensverhältnisse demzufolge bereits längerfristig seinem Einkommensniveau angepasst hat, Vorsorge für sein eigenes Alter treffen möchte und dann unerwartet der Forderung ausgesetzt wird, sich an den für seine Eltern aufgrund deren Hilfs- und Pflegebedürftigkeit anfallenden Kosten zu beteiligen (Senatsurteil BGHZ 169, 59 = FamRZ 2006, 1511, 1512 mwN).

    Der Senat hat es grundsätzlich gebilligt, wenn bei der Ermittlung des für den Elternunterhalt einzusetzenden bereinigten Einkommens allein auf einen hälftigen Anteil des Betrags abgestellt wird, der den an sich vorgesehenen Mindestselbstbehalt übersteigt (Senatsurteil BGHZ 169, 59 = FamRZ 2006, 1511, 1513 mwN).

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 258/13

    Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
    aa) Die Feststellungen zum Nettoeinkommen des Antragsgegners sowie zu den Abzügen wegen berufsbedingter Aufwendungen, Kinderbetreuungskosten und hinsichtlich des Kindesunterhalts (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2014 - XII ZB 258/13 - FamRZ 2014, 1183 Rn. 34 ff. und vom 24. Juni 2009 - XII ZR 161/08 - FamRZ 2009, 1477 Rn. 21 ff.) sind allerdings weder von der Rechtsbeschwerde angegriffen noch sonst von Rechts wegen zu beanstanden.

    Dabei ist der vom Antragsgegner seiner Lebensgefährtin gewährte Naturalunterhalt für die Bestimmung der Leistungsfähigkeit gemäß § 1603 Abs. 1 BGB anhand der Vorgaben des § 1615 l BGB zu monetarisieren (vgl. zum Kindesunterhalt Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 258/13 - FamRZ 2014, 1183 Rn. 35).

  • BGH, 13.01.2010 - XII ZR 123/08

    Betreuungsunterhalt: Voraussetzungen der Verlängerung über die Vollendung des

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
    Dabei ist allerdings stets zu beachten, dass die gesetzliche Regel, wonach der Betreuungsunterhalt zunächst nur für drei Jahre geschuldet ist und eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ausdrücklich begründet werden muss, nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden darf (Senatsbeschluss BGHZ 205, 342 = FamRZ 2015, 1369 Rn. 12 ff. und Senatsurteil vom 13. Januar 2010 - XII ZR 123/08 - FamRZ 2010, 444 Rn. 26 mwN).

    Auch Umstände, die aus elternbezogenen Gründen zu einer eingeschränkten Erwerbspflicht und damit zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts führen können, hat der Unterhaltsberechtigte darzulegen und zu beweisen (Senatsbeschluss BGHZ 205, 342 = FamRZ 2015, 1369 Rn. 15 mwN und Senatsurteil vom 13. Januar 2010 - XII ZR 123/08 - FamRZ 2010, 444 Rn. 27).

  • BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04

    Berücksichtigung des Anspruchs der neuen Ehefrau auf Familienunterhalt im Rahmen

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
    Die Mitwirkung an einer solchen Gestaltung der nichtehelichen Gemeinschaft ist dem Pflichtigen im Verhältnis zu seinen unterhaltsberechtigten Eltern nach Treu und Glauben nur dann verwehrt, wenn sie rechtsmissbräuchlich erscheint (im Anschluss an Senatsurteil vom 25. April 2007, XII ZR 189/04, FamRZ 2007, 1081).

    Das ist indessen so lange zu verneinen, wie es den berechtigten Interessen innerhalb der neuen Familie entspricht, dass ein Partner zugunsten der Haushaltsführung und Kinderbetreuung auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet (vgl. Senatsurteil vom 25. April 2007 - XII ZR 189/04 - FamRZ 2007, 1081 Rn. 18).

  • BGH, 28.07.2010 - XII ZR 140/07

    Elternunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
    Für den Elternunterhalt kann der verheiratete Unterhaltspflichtige die Differenz zwischen seinem Einkommen und seinem Anteil am individuellen Familienbedarf einsetzen (grundlegend Senatsurteil BGHZ 186, 350 = FamRZ 2010, 1535 Rn. 40 ff.).

    Weil sich die Höhe des - beim Zusammenleben der Ehegatten bestehenden - Anspruchs auf Familienunterhalt allerdings auch nach dem die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden (§ 1578 Abs. 1 BGB) Elternunterhalt richtet, sich beide Ansprüche mithin wechselseitig beeinflussen, hat es der Senat gebilligt, dem verheirateten Unterhaltspflichtigen einen Familienselbstbehalt zu belassen, der sich - bei darüber hinausgehendem Einkommen der Eheleute - auf einen individuellen Familienbedarf erhöhen kann (BGHZ 186, 350 = FamRZ 2010, 1535 Rn. 40 ff.).

  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 236/14

    Leistungsfähigkeitsprüfung für Elternunterhalt: Bedürfnis des

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
    d) Sollte das - nach einer möglichen Berücksichtigung des Anspruchs aus § 1615 l BGB verbleibende - Einkommen des Antragsgegners unter Wahrung des ihm zustehenden Selbstbehalts nicht genügen, um den geltend gemachten Anspruch des Antragstellers zu befriedigen, wäre zu prüfen, ob der Antragsgegner in den Grenzen des ihm gegebenenfalls zu belassenden Altersvorsorgevermögens (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 205, 165 = FamRZ 2015, 1172 Rn. 23 ff.) aus seinem Vermögen leistungsfähig ist.
  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
    c) Zutreffend ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass zusätzliche Aufwendungen für die Altersvorsorge in Höhe von 5 % des Bruttoeinkommens des Unterhaltspflichtigen nur dann zu berücksichtigen sind, wenn diese auch tatsächlich in der genannten Höhe betrieben wird (vgl. Senatsurteile BGHZ 171, 206 = FamRZ 2007, 793 Rn. 27; vom 14. Januar 2004 - XII ZR 149/01 - FamRZ 2004, 792, 793 und vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860, 863).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
    In Fallgestaltungen der vorliegenden Art bleibt es den Partnern, die sich bewusst gegen eine rechtliche Ausgestaltung ihrer Beziehung entschieden haben, unbenommen, die Ehe zu schließen und damit ihre Beziehung auf eine rechtliche Grundlage zu stellen sowie ihren gegenseitigen Einstandswillen durch entsprechende Unterhaltspflichten zu dokumentieren (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 1169, 1174).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
    c) Zutreffend ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass zusätzliche Aufwendungen für die Altersvorsorge in Höhe von 5 % des Bruttoeinkommens des Unterhaltspflichtigen nur dann zu berücksichtigen sind, wenn diese auch tatsächlich in der genannten Höhe betrieben wird (vgl. Senatsurteile BGHZ 171, 206 = FamRZ 2007, 793 Rn. 27; vom 14. Januar 2004 - XII ZR 149/01 - FamRZ 2004, 792, 793 und vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860, 863).
  • BGH, 14.01.2004 - XII ZR 149/01

    Umfang des Anspruchs auf Elternunterhalt; Berücksichtigung von

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich

  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 17/11

    Elternunterhalt: Minderung der Leistungsfähigkeit durch Kosten des Besuchs des

  • BGH, 24.06.2009 - XII ZR 161/08

    Höhe des vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzugsfähigen Betrags des

  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 118/16

    Elternunterhalt: Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen für ein Eigenheim

    § 1603 Abs. 1 BGB gesteht damit jedem Unterhaltspflichtigen vorrangig die Sicherung seines eigenen angemessenen Unterhalts zu; ihm sollen grundsätzlich die Mittel verbleiben, die er zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden allgemeinen Bedarfs benötigt (Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 693/14 - FamRZ 2016, 887 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 09.11.2016 - XII ZB 227/15

    Unterhalt der minderjährigen Kindes: Umfang der Erwerbsobliegenheit des

    Der Antragsteller geht der Mutter der Antragsgegnerin im Rang vor (§ 1609 Nr. 1, 6 BGB; vgl. Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 693/14 - FamRZ 2016, 887 Rn. 22).
  • BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19

    Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs

    cc) Daher kann auch auf sich beruhen, dass das Oberlandesgericht das fiktive Erwerbseinkommen der neuen Ehefrau des Antragstellers für die Zeit ab August 2018 zu Unrecht (vgl. Senatsurteil BGHZ 192, 45 = FamRZ 2012, 281 Rn. 49 mwN und Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 258/13 - FamRZ 2014, 1183 Rn. 46 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 209, 243 = FamRZ 2016, 887 Rn. 25 mwN) nicht als ihren Unterhaltsbedarf vermindernd berücksichtigt hat.
  • BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19

    Behandlung des Kinderzuschlags unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen

    Im Rahmen der Bemessung des Selbstbehalts des Kindesunterhaltspflichtigen sind die von diesem für seinen Familienverband getragenen Wohnkosten nur anteilig zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 693/14, BGHZ 209, 243 = FamRZ 2016, 887).

    Allerdings kann im Einzelfall eine Erhöhung des Selbstbehalts in Frage kommen, wenn der darin enthaltene Wohnkostenanteil - nach den Umständen nicht vermeidbar - überschritten wird (Senatsbeschluss BGHZ 209, 243 = FamRZ 2016, 887 Rn. 19; vgl. auch Wendl/Dose/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 1 Rn. 469; Wendl/Dose/Guhling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 5 Rn. 23).

    Die vom Antragsgegner angeführten Wohnkosten von monatlich 557 EUR fallen aber nicht nur für ihn an, sondern decken auch den Wohnbedarf seiner Ehefrau und der beiden gemeinsamen Kinder, was grundsätzlich durch eine nur anteilige Berücksichtigung der anfallenden Wohnkosten beim unterhaltspflichtigen Antragsgegner abzubilden ist (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 209, 243 = FamRZ 2016, 887 Rn. 19; Wendl/Dose/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 1 Rn. 469; Wendl/Dose/Guhling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 5 Rn. 27).

  • BGH, 19.09.2018 - XII ZB 385/17

    Darlegungslast und Beweislast des Scheinvaters beim Unterhaltsregress für die

    Dagegen hat der Antragsgegner seine etwa mangelnde oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 209, 243 = FamRZ 2013, 887 Rn. 27; BGHZ 205, 165 = FamRZ 2015, 1172 Rn. 38 mwN und vom 24. September 2014 - XII ZB 111/13 - FamRZ 2014, 1992 Rn. 22; Staudinger/Klinkhammer BGB [2018] § 1603 Rn. 2, 385 ff. mwN).
  • BFH, 29.06.2022 - X R 33/20

    Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

    Sollte dem Grunde nach der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG um den Wohnvorteil der Kinder zu kürzen sein, kämen hierfür allenfalls die Beträge in Betracht, die in den Sätzen der für den jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirk maßgeblichen unterhaltsrechtlichen Leitlinien für den Wohnbedarf eines unterhaltsberechtigten Kindes pauschalierend enthalten sind (Hinweis auf BGH-Beschluss vom 09.03.2016 - XII ZB 693/14, BGHZ 209, 243, Rz 19 - Wohnkostenanteil von 20 %).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2022 - 9 UF 179/21

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt; Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    Die Verlängerung des Betreuungsunterhalts kann also lediglich in Ausnahmefällen aus Gründen der Billigkeit zu einer über die Vollendung des 3. Lebensjahres hinaus erfolgen, was wegen dieses Ausnahmecharakters vom Unterhaltsberechtigten in vollem Umfange darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen ist (st. Rspr. des BGH, vgl. FamRZ 2016, 887; BGH 2015, 1369; BGH FamRZ 2011, 1375).
  • OLG Köln, 26.07.2017 - 11 U 16/17

    Ansprüche der Eltern nach unfallbedingtem Versterben eines Kindes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2017 - XII ZB 118/16 -, Rn. 16, juris; BGH, Beschluss vom 09. März 2016 - XII ZB 693/14 - , juris) findet die Verpflichtung zur Zahlung von Verwandtenunterhalt nach § 1603 Abs. 1 BGB dort ihre Grenze, wo der Unterhaltspflichtige bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt des Berechtigten zu gewähren.
  • KG, 28.06.2023 - 16 UF 11/23

    Rückgriff UV-Kasse

    Damit stünden dem Antragsgegner daher selbst dann, wenn sein "Rollenwechsel" beachtlich sein sollte, mit seinem Anspruch auf Elterngeld Plus in Höhe von 652, 82 ?/Monat und seinem Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 4 BGB gegen die Mutter von A... in jedem Fall ausreichende Mittel zur Verfügung, um die vom Familiengericht festgesetzte Unterhaltsforderung des Antragstellers erfüllen zu können (vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Februar 2015 - XII ZB 181/14, FamRZ 2015, 738 [Rz. 22] sowie Klinkhammer, in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis [10. Aufl. 2019], § 2 Rn. 281): Denn da der Antragsgegner sich auf seine Leistungsunfähigkeit beruft, obliegt es ihm, sich auf ein eventuelles Fehlen von Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 Satz 2 BGB bzw. eine unzureichende Leistungsfähigkeit seiner nach § 1615l Abs. 4 Satz 1 BGB pflichtigen Lebenspartnerin zu berufen und dies ggf. auch zu beweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 693/14, BGHZ 209, 243 = FamRZ 2016, 887 [Rz. 27] sowie Grüneberg/von Pückler, BGB [82. Aufl. 2023], § 1603 Rn. 47).
  • OLG Köln, 05.07.2018 - 10 WF 80/18

    Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen bei der Berechnung des für die

    Ein Barunterhalt - der in der Tat lediglich unter den Voraussetzungen, die bereits das Amtsgericht dargelegt hat, berücksichtigungsfähig wäre - wird nur im Falle des Getrenntlebens geschuldet, ein einer Lebensgefährtin geleisteter Naturalunterhalt ist aber nicht gänzlich unbeachtlich, sondern im Gegenteil - auch für Zwecke der Verfahrenskostenhilfe - angemessen zu monetarisieren (vgl. BGH, Beschl. v. 09.03.2016 - XII ZB 693/14, FamRZ 2016, 887).
  • OLG Koblenz, 09.08.2017 - 9 UF 224/17

    Bestattungskosten eines Totenfürsorgeberechtigten

  • KG, 03.07.2023 - 16 UF 11/23

    Anspruch einer Unterhaltsvorschussstelle auf übergegangenen Kindesunterhalt

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