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   BGH, 27.04.2016 - XII ZB 7/16   

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https://dejure.org/2016,10985
BGH, 27.04.2016 - XII ZB 7/16 (https://dejure.org/2016,10985)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2016 - XII ZB 7/16 (https://dejure.org/2016,10985)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 (https://dejure.org/2016,10985)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 1 BGB, § 1896 Abs 1a BGB, § 1903 BGB
    Betreuungssache: Voraussetzungen einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt

  • IWW

    § 1908 d BGB, § 1896 Abs. 1 BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1896 Abs. 1, Abs. 1a, 1903
    Konkrete Anhaltspunkte für erhebliche Vermögensgefährdung als Voraussetzung für Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Einrichtung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt bei einer bestehenden Alkoholabhängigkeit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Alkoholabhängigkeit, Einrichtung einer Betreuung, Einwilligungsvorbehalt, Vermögensgefährdung

  • rewis.io

    Betreuungssache: Voraussetzungen einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1 und 1a; BGB § 1903
    Voraussetzungen der Einrichtung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt bei einer bestehenden Alkoholabhängigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 1 ; BGB § 1903
    Voraussetzungen der Einrichtung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt bei einer bestehenden Alkoholabhängigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt bei Alkoholabhängigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einrichtung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt nur bei konkreten Anhaltspunkten künftiger Vermögensgefährdung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einrichtung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt nur bei konkreten Anhaltspunkten künftiger Vermögensgefährdung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 711
  • MDR 2016, 825
  • FGPrax 2016, 175
  • FamRZ 2016, 1070
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 92/15

    Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 7/16
    Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 92/15 - FamRZ 2015, 1793 Rn. 7 mwN).

    Auch bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten kann ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen (Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 92/15 - FamRZ 2015, 1793 Rn. 9 mwN).

    Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 92/15 - FamRZ 2015, 1793 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 07.10.2015 - XII ZB 58/15

    Betreuungssache: Notwendige Tatsachenfeststellungen bei Ablehnung eines Antrages

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 7/16
    Der Wegfall nur einer dieser Voraussetzungen reicht für die Aufhebung der Betreuung aus (Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2015 - XII ZB 58/15 - FamRZ 2015, 2158 Rn. 8 mwN).

    Ist der Betroffene zur Bildung eines klaren Urteils zur Problematik der Betreuerbestellung in der Lage, muss ihm weiter möglich sein, nach diesem Urteil zu handeln und sich dabei von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2015 - XII ZB 58/15 - FamRZ 2015, 2158 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 25.03.2015 - XII ZA 12/15

    Zivilrechtliche Unterbringung eines alkoholkranken Betreuten zum Schutz vor

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 7/16
    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen, insbesondere einer psychischen Erkrankung steht, oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZA 12/15 - FamRZ 2015, 1017 Rn. 7 ff. und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 317/15 - juris Rn. 3).
  • BGH, 16.09.2015 - XII ZB 500/14

    Betreuungssache: Notwendige Tatsachenfeststellungen bei Ablehnung eines Antrages

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 7/16
    Dabei müssen die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung durch ein (noch) aktuelles Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschluss vom 16. September 2015 - XII ZB 500/14 - FamRZ 2015, 2160 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 317/15

    Unterbringungssache: Voraussetzung der Unterbringung des alkoholkranken Betreuten

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 7/16
    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen, insbesondere einer psychischen Erkrankung steht, oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZA 12/15 - FamRZ 2015, 1017 Rn. 7 ff. und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 317/15 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14

    Mit Alkoholismus allein kann nicht ohne Weiteres die Unbeachtlichkeit eines der

    Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 7/16
    Damit haben der Gutachter und ihm folgend das Landgericht nicht aus der Alkoholabhängigkeit für sich genommen und dem darauf beruhenden Mangel an Steuerungsfähigkeit in Bezug auf den Konsum von Alkohol auf ein Unvermögen zur freien Willensbildung geschlossen, was unzulässig wäre (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 565 Rn. 31), sondern aus den bereits eingetretenen hirnorganischen Veränderungen.
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 458/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Einwilligung des Betreuers bei einer

    Aus der Alkoholabhängigkeit für sich genommen und dem darauf beruhenden Mangel an Steuerungsfähigkeit in Bezug auf den Konsum von Alkohol kann indes nicht auf ein Unvermögen zur freien Willensbildung geschlossen werden (Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 95/16 - FamRZ 2016, 1068 Rn. 11 und vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 13 jeweils unter Hinweis auf BVerfG FamRZ 2015, 565 Rn. 31).
  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17

    Betreuungssache: Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten; Mandatierung

    Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 581/15

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch beauftragtes

    Ist der Betroffene zur Bildung eines klaren Urteils zur Problematik der Betreuerbestellung in der Lage, muss ihm weiter möglich sein, nach diesem Urteil zu handeln und sich dabei von den Einflüssen Dritter abzugrenzen (Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - juris Rn. 10 f.).
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 136/16

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch ein beauftragtes

    Zu den Voraussetzungen der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. April 2016, XII ZB 7/16, FamRZ 2016, 1070).

    Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögengegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 16 und vom 28. September 2016 - XII ZB 275/16 - juris Rn. 6 mwN).

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 275/16

    Betreuung: Anforderungen an die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Zu den Anforderungen an die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 27. April 2016, XII ZB 7/16, FamRZ 2016, 1070 und vom 28. Juli 2015, XII ZB 92/15, FamRZ 2015, 1793).

    Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren;

    Zum anderen wird das Landgericht gegebenenfalls auch darauf Bedacht zu nehmen haben, dass es für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (§ 1903 Abs. 1 BGB) ausreichender tatrichterlicher Feststellungen bedarf (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 25 ff. und vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 15 ff.), die bislang nicht getroffen sind.
  • BGH, 30.10.2019 - XII ZB 144/19

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers;

    Die Zurückverweisung gibt dem Landgericht zudem Gelegenheit, tragfähige Feststellungen zu der Erforderlichkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts zu treffen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 16 ff.).
  • BGH, 15.03.2017 - XII ZB 563/16

    Betreuung: Einwilligungsvorbehalt bei vermögensgefährdendem Verhalten des

    Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 28. September 2016 - XII ZB 275/16 - FamRZ 2016, 2088 Rn. 6; vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 16 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 92/15 - FamRZ 2015, 1793 Rn. 9 f. mwN).
  • LG Bonn, 23.12.2016 - 4 T 429/16

    Bestellung eines Betreuers i.R.d. Grundsatzes der Erforderlichkeit und

    Ist er zur Bildung eines klaren Urteils in der Lage, so muss es ihm weiter möglich sein, dementsprechend zu handeln und sich von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (siehe zu alldem BGH XII ZB 7/16 Tz. 11; XII ZB 177/15 Tz. 12).
  • AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
    Ein Einwilligungsvorbehalt hinsichtlich der Vermögenssorge kann aber nur dann angeordnet werden, wenn verlässlich tatsächlich festgestellt worden ist, dass konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Vermögens von erheblicher Art hier vorliegt ( BGH , Beschluss vom 07.12.2016, Az.: XII ZB 136/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 517; BGH , Beschluss vom 27.04.2016, Az.: XII ZB 7/16, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 711 f. ).
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