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   BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08   

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https://dejure.org/2010,3528
BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08 (https://dejure.org/2010,3528)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2010 - XII ZB 80/08 (https://dejure.org/2010,3528)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - XII ZB 80/08 (https://dejure.org/2010,3528)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der Entscheidung über die Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei noch ausstehendem Beschluss des Berufungsgerichts über eine mögliche Zurückweisung

  • rewis.io

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der Entscheidung über die Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • ra.de
  • rewis.io

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der Entscheidung über die Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei noch ausstehendem Beschluss des Berufungsgerichts über eine mögliche Zurückweisung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrenshilfe - Kostenhilfe vor Beschluss über Zurückweisung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1423
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08
    cc) Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden, dass die zuletzt dargestellte Auffassung den Vorzug verdient (Senatsbeschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 180/06 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Sie besteht demgegenüber nicht dafür, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in jeder Lage des Rechtsmittelverfahrens nicht mutwillig ist, und gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelbeklagten Prozesskostenhilfe bereits zu einer Zeit zu gewähren, in der dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (Senatsbeschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 180/06 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 1988 - IVb ZR 67/87 - FamRZ 1988, 942 und vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - FamRZ 1982, 58, 59 f.).

    An einer Entscheidung im Beschlusswege hat der Berufungsbeklagte aber nicht nur wegen der damit regelmäßig verbundenen Beschleunigung, sondern auch wegen der durch § 522 Abs. 3 ZPO angeordneten Unanfechtbarkeit ein besonderes Interesse (Senatsbeschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 180/06 - zur Veröffentlichung bestimmt; BGH Beschluss vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 - FamRZ 2004, 99).

    Denn andernfalls würde dem bedürftigen Rechtsmittelgegner die Chance genommen, in seinem Sinne auf eine Entscheidung des Gerichts nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO hinzuwirken (Senatsbeschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 180/06 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • OLG Schleswig, 04.09.2008 - 14 U 73/08

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08
    Teilweise wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch dann abgelehnt, wenn das Berufungsgericht zwar noch nicht auf die Absicht, nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren, hingewiesen hat, diese Möglichkeit aber noch besteht (OLG Schleswig - 14. ZS - NJW-RR 2009, 416; OLG Celle Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 13 U 141/07 - juris Tz. 5 ff.; OLG Nürnberg - 3. ZS - MDR 2007, 1337, 1338; OLG Dresden - 6. ZS - MDR 2007, 423; OLG Celle - 6. ZS - MDR 2004, 598).

    Differenziert wird weiter hinsichtlich der Frage, ob dem bedürftigen Rechtsmittelgegner Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn ihm eine Frist zur Äußerung gesetzt wurde (bejahend: OLG Schleswig - 14. ZS - NJW-RR 2009, 416, 417; OLG Celle Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 13 U 141/07 - juris Tz. 7; OLG Dresden - 6. ZS - MDR 2007, 423; verneinend für eine vorsorgliche Fristsetzung zur Erwiderung: OLG Celle - 4. ZS - OLGR 2007, 923 f.; OLG Nürnberg - 4. ZS - FamRZ 2005, 46 f.).

  • OLG Dresden, 26.09.2006 - 6 U 889/06

    Kein Prozesskostenhilfeanspruch bei Zurückweisung der Berufung des Gegners

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08
    Teilweise wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch dann abgelehnt, wenn das Berufungsgericht zwar noch nicht auf die Absicht, nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren, hingewiesen hat, diese Möglichkeit aber noch besteht (OLG Schleswig - 14. ZS - NJW-RR 2009, 416; OLG Celle Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 13 U 141/07 - juris Tz. 5 ff.; OLG Nürnberg - 3. ZS - MDR 2007, 1337, 1338; OLG Dresden - 6. ZS - MDR 2007, 423; OLG Celle - 6. ZS - MDR 2004, 598).

    Differenziert wird weiter hinsichtlich der Frage, ob dem bedürftigen Rechtsmittelgegner Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn ihm eine Frist zur Äußerung gesetzt wurde (bejahend: OLG Schleswig - 14. ZS - NJW-RR 2009, 416, 417; OLG Celle Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 13 U 141/07 - juris Tz. 7; OLG Dresden - 6. ZS - MDR 2007, 423; verneinend für eine vorsorgliche Fristsetzung zur Erwiderung: OLG Celle - 4. ZS - OLGR 2007, 923 f.; OLG Nürnberg - 4. ZS - FamRZ 2005, 46 f.).

  • OLG Celle, 12.12.2007 - 13 U 141/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08
    Teilweise wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch dann abgelehnt, wenn das Berufungsgericht zwar noch nicht auf die Absicht, nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren, hingewiesen hat, diese Möglichkeit aber noch besteht (OLG Schleswig - 14. ZS - NJW-RR 2009, 416; OLG Celle Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 13 U 141/07 - juris Tz. 5 ff.; OLG Nürnberg - 3. ZS - MDR 2007, 1337, 1338; OLG Dresden - 6. ZS - MDR 2007, 423; OLG Celle - 6. ZS - MDR 2004, 598).

    Differenziert wird weiter hinsichtlich der Frage, ob dem bedürftigen Rechtsmittelgegner Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn ihm eine Frist zur Äußerung gesetzt wurde (bejahend: OLG Schleswig - 14. ZS - NJW-RR 2009, 416, 417; OLG Celle Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 13 U 141/07 - juris Tz. 7; OLG Dresden - 6. ZS - MDR 2007, 423; verneinend für eine vorsorgliche Fristsetzung zur Erwiderung: OLG Celle - 4. ZS - OLGR 2007, 923 f.; OLG Nürnberg - 4. ZS - FamRZ 2005, 46 f.).

  • OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 11/07

    Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten bei beabsichtigter

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08
    bb) Nach der Gegenansicht kann dem erstinstanzlichen obsiegenden Berufungsbeklagten Prozesskostenhilfe nicht mit der Begründung versagt werden, dass infolge einer noch ausstehenden Entscheidung über eine Verfahrensweise nach § 522 Abs. 2 ZPO eine Rechtsverteidigung noch nicht notwendig sei (OLG Brandenburg MDR 2008, 285; OLG Schleswig - 1. ZS - FamRZ 2006, 1550 [unter Aufgabe der gegenteiligen Ansicht in OLGR 2006, 190, 191]; OLG Rostock OLGR 2005, 840, 841 ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 119 Rdn. 57; Vossler MDR 2008, 722, 724 f.; Fölsch NJW 2006, 3521, 3523; Schellenberg MDR 2005, 610, 614; Hansens RVGreport 2008, 278 und 2004, 277 f.).
  • BGH, 10.02.1988 - IVb ZR 67/87

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei vorzeitiger Rücknahme des Rechtsmittelgesuchs

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08
    Sie besteht demgegenüber nicht dafür, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in jeder Lage des Rechtsmittelverfahrens nicht mutwillig ist, und gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelbeklagten Prozesskostenhilfe bereits zu einer Zeit zu gewähren, in der dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (Senatsbeschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 180/06 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 1988 - IVb ZR 67/87 - FamRZ 1988, 942 und vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - FamRZ 1982, 58, 59 f.).
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 264/80

    Gewährung von Prozeßkostenhilfe - Verlust des eingelegten Rechtsmittels -

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08
    Deshalb ist stets zu prüfen, ob eine bemittelte Partei bei Abwägung zwischen dem erzielbaren Vorteil und dem dafür einzugehenden Kostenrisiko ihre Rechte in einer bestimmten Art und Weise wahrgenommen hätte (vgl. BGH Beschluss vom 19. Mai 1981 - VI ZR 264/80 - JurBüro 1981, 1169).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08
    Dabei braucht der Unbemittelte zwar nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfG NJW 2003, 2976, 2977; 1991, 413 f. und FamRZ 1988, 1139, 1140).
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 266/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Geltendmachung der von

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08
    Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (vgl. Senatsbeschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 266/03 - FamRZ 2008, 1159 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08
    Sie besteht demgegenüber nicht dafür, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in jeder Lage des Rechtsmittelverfahrens nicht mutwillig ist, und gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelbeklagten Prozesskostenhilfe bereits zu einer Zeit zu gewähren, in der dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (Senatsbeschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 180/06 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 1988 - IVb ZR 67/87 - FamRZ 1988, 942 und vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - FamRZ 1982, 58, 59 f.).
  • OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05

    Notwendige Prozesskostenhilfe vor Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO

  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • OLG Rostock, 03.11.2004 - 6 U 71/04

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten bei noch

  • BGH, 01.04.2009 - XII ZB 12/07

    Erstattungsfähigkeit einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr i.R.e. Stellung eines

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03

    Erstattung von Kosten des Berufungsbeklagten

  • OLG Dresden, 22.10.2007 - 3 U 1141/07

    Keine Notwendigkeit der Rechtsverteidigung und Verweigerung von PKH bei

  • OLG Schleswig, 30.11.2005 - 1 U 104/05

    Notwendige Prozesskostenhilfe: Gewährung für Berufungsgegner vor Entscheidung

  • OLG Nürnberg, 17.07.2007 - 3 U 196/07

    PKH: Irreführende Bezeichnung eines nur in einem begrenzten regionalen Bereich

  • OLG Köln, 20.01.2006 - 22 U 170/05

    Mutwillige Rechtsverteidigung des Berufungsbeklagten bei Prozesskostenhilfeantrag

  • OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 4 UF 188/02

    Beantragung von Prozesskostenhilfe durch den Berufungsbeklagten bei angekündigter

  • OLG Nürnberg, 16.03.2004 - 4 U 247/04

    PKH für Berufungsgegner bei Zurückweisungsbeschluss

  • OLG Celle, 28.10.2003 - 6 U 170/03

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Aussicht, dass die Berufung des Gegners

  • BGH, 11.05.2017 - IX ZB 49/16

    Prozesskostenhilfebewilligung: Verteidigung gegen die Berufung nach gerichtlicher

    b) Vor diesem Hintergrund kann dem Berufungsbeklagten nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofs Prozesskostenhilfe nicht deshalb verweigert werden, weil eine Entscheidung über eine Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO noch aussteht (BGH, Beschluss vom 28. April 2010, aaO Rn. 14 ff; vom 30. Juni 2010 - XII ZB 80/08, nv Rn. 10 ff; vom 4. Juli 2013 - IX ZB 66/12, nv Rn. 5).
  • BGH, 05.04.2023 - XII ZB 2/21

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Auskunfts- und Zahlungsanspruch

    Das ist hier indes der Fall, da die Antragstellerin geltend macht, die Beurteilung ihrer Rechtsverfolgung als mutwillig sei nicht gerechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juni 2010 - XII ZB 80/08 - juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 460/11

    Rechtsbeschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Entscheidungszeitpunkt für

    Sie besteht demgegenüber nicht dafür, dass die Hinzuziehung des Rechtsanwalts in jeder Lage des Rechtsmittelverfahrens nicht mutwillig ist, und gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelbeklagten Verfahrenskostenhilfe bereits zu einem Zeitpunkt zu gewähren, in der dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juni 2010 - XII ZB 80/08 - FamRZ 2010, 1423 Rn. 13 mwN).
  • BAG, 23.04.2018 - 9 AZB 5/18

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - PKH-Antrag des Rechtsmittelgegners vor

    Sie besteht demgegenüber nicht dafür, dass die Hinzuziehung des Rechtsanwalts in jeder Lage des Rechtsmittelverfahrens nicht mutwillig ist, und gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelgegner Prozesskostenhilfe bereits zu einem Zeitpunkt zu gewähren, in dem dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (vgl. BGH 24. Oktober 2012 - XII ZB 460/11 - Rn. 5; 30. Juni 2010 - XII ZB 80/08 - Rn. 13 mwN) .
  • OLG München, 06.08.2014 - 7 U 1278/14
    aa) Die zum Familienrecht ergangenen Entscheidungen des XII. Zivilsenates des BGH vom 28.4.2010 (aaO, juris Rn. 14ff.) und vom 30.6.2010 (XII ZB 80/08, FamRZ 2010, 1423, juris Rn. 14) stehen der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen.

    Der Unbemittelte braucht aber nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch die Kosten berücksichtigt (BGH v. 30.6.2010, aaO, juris Rn. 12).

  • BGH, 04.07.2013 - IX ZB 66/12

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Prozesskostenhilfe zwecks Einziehung einer

    Das ist hier indes der Fall, weil der Kläger geltend macht, die persönlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe lägen vor (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2010 - XII ZB 80/08, nv Rn. 3 f).
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