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   BGH, 20.09.1995 - XII ZB 86/94   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1996, 129
  • MDR 1996, 72
  • FamRZ 1996, 97



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Wird zitiert von ... (12)  

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  • BGH, 23.11.2005 - XII ZB 260/03  

    Familienrecht - Zur Berechnung des Höchstbetrages im Versorgungsausgleich

    Dieses Finanzierungsverfahren ermöglicht die Anpassung in der Weise, dass Anwartschaften und Versorgungsleistungen jeweils in dem gleichen Umfang gemäß den vorhandenen Mitteln erhöht werden; dieses System entspricht insoweit dem System der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. September 1991 - XII ZB 97/90 - FamRZ 1991, 1420, 1421 und vom 20. September 1995 - XII ZB 86/94 - FamRZ 1996, 97, 98).
  • BGH, 10.09.1997 - XII ZB 126/95  

    Bewertung von Versorgungsansprüchen gegen berufsständische Versorgungsträger

    Weiter war es gehalten, auf der Grundlage dieser Ermittlungen eine eigene Prognose hinsichtlich der künftigen Entwicklung, die Aufgabe des Tatrichters ist (vgl. Senatsbeschluß vom 20. September 1995 - XII ZB 86/94 - FamRZ 1996, 97 ), anzustellen.
  • OLG Dresden, 27.05.2004 - 21 UF 164/04  

    Bewertung von Rentenanwartschaften bei der Zusatzversorgung bei der VBL

    Eine Volldynamik kann angenommen werden, wenn die tatsächliche Anpassung der Versorgung mit der der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung über einen längeren Zeitraum (BGH FamRZ 1997, 161 : 7 bis 8 Jahre) vergleichbar ist und eine entsprechende Weiterentwicklung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden kann (BGH FamRZ 1983, 40 (40): absolute Gewissheit nicht erforderlich; BGH FamRZ 1998 424; 1996, 97; kritisch dazu: Soergel-Zimmermann, 12. Aufl., § 1587a, Rn.281; Soergel-Häußermann, 13. Aufl., § 1587a, Rn.347).

    Anders als im vom BGH durch Beschluss vom 20. September 1995 - XII ZB 86/94 - (FamRZ 1996, 97 ) entschiedenen Fall erfährt hier kein Bemessungmultiplikator als Regulativ eine solche Änderung, dass dadurch eine Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung erfolgt.

  • OLG Celle, 11.10.2005 - 10 UF 55/05  

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ausgleich des degressiven Zuschlags zum

    Auch im Versorgungsausgleichsverfahren gilt das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (BGH FamRZ 1983, 44, 46; 1984, 990, 992; 1996, 97, 98).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01  

    Bindung des Gerichts an Parteianträge im Verfahren auf schuldrechtlichen

    Wegen des - auch im Versorgungsausgleichsverfahren anzuwendenden (BGH, FamRZ 1983, 44, 47; FamRZ 1989, 290, 291; FamRZ 1996, 97, 98, Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, a.a.O., § 621 e ZPO, Rz. 20) - Verbots der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (reformatio in peius) ist für diesen Zeitraum eine Abänderung zu Gunsten der Ehefrau über den vom Familiengericht titulierten Betrag von (314,26 DM oder) 160, 68 EUR hinaus nicht vorzunehmen.
  • OLG Köln, 24.03.2004 - 4 UF 50/03  

    Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs - zulässige

    Dass das Verschlechterungsverbot für Beschwerden in Versorgungsausgleichssachen gilt, ist allgemein anerkannt (vgl. u. a. BGH FamRZ 96, 97 f.).
  • OLG Zweibrücken, 25.02.2008 - 2 UF 166/07  

    Keine Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich trotz Unwirksamkeit

    Eine Abänderung der Ausgleichsentscheidung zu ihren Lasten ist wegen des Verbotes der Schlechterstellung des Beschwerdeführers nicht zulässig (BGH FamRZ 1996, 97 f).
  • OLG Schleswig, 02.11.2006 - 15 UF 23/05  

    Unwirksamkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung betreffend des

  • OLG Hamm, 04.03.1998 - 12 UF 448/96  
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