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   BGH, 12.11.2008 - XII ZB 92/08   

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BGH, 12.11.2008 - XII ZB 92/08 (https://dejure.org/2008,8027)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2008 - XII ZB 92/08 (https://dejure.org/2008,8027)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2008 - XII ZB 92/08 (https://dejure.org/2008,8027)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen einen Anspruch des Beschwerdegegners auf Auskunfterteilung über erzielte Einkünfte des Beschwerdeführers; Anforderungen an den Zulassungsgrund einer Rechtsbeschwerde gem. § 574 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Möglichkeit einer Verletzung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 § 139
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 192/06

    Gericht muss eindeutigen Hinweis nicht wiederholen

    Auszug aus BGH, 12.11.2008 - XII ZB 92/08
    Für die Bewertung dieses Abwehrinteresses kommt es, soweit - wie hier - ein besonderes Geheimhaltungsinteresse nicht geltend gemacht wird, auf den Zeit- und Arbeitsaufwand an, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht (BGH - GSZ - 128, 85, 87 f.; Senatsbeschluss vom 16. April 2008 - XII ZB 192/06 - FamRZ 2008, 1336 m.w.N.).

    Hat die Partei einen nicht hinreichend eindeutigen Hinweis falsch aufgenommen, muss das Gericht diesen präzisieren und der Partei erneut Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen (Senatsbeschluss vom 16. April 2008 - XII ZB 192/06 - FamRZ 2008, 1336 f. m.w.N.).

  • BGH, 16.06.2008 - VIII ZB 87/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen

    Auszug aus BGH, 12.11.2008 - XII ZB 92/08
    Denn es ist nicht dargetan, dass der Beklagte auf einen die maßgebliche Rechtsprechung konkret aufzeigenden Hinweis erheblichen neuen Sachvortrag gehalten hätte (vgl. BGH Beschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06 - WuM 2008, 615, 617).
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 12.11.2008 - XII ZB 92/08
    Dagegen spricht bereits die vom Berufungsgericht in Bezug genommene Entscheidung des Senats vom 10. August 2008 (- XII ZB 63/05 - FamRZ 2005, 1986 f.), in der die maßgebliche Rechtsprechung dargestellt ist.
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 12.11.2008 - XII ZB 92/08
    Dies ist vor allem dann anzunehmen, wenn das Beschwerdegericht Verfahrensgrundrechte verletzt hat, namentlich die Grundrechte auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG), auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf objektiv willkürfreies Verfahren (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; BGHZ 151, 221, 226).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 12.11.2008 - XII ZB 92/08
    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die angefochtene Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGHZ 154, 288, 292 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 230/09

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Verlängerungsklausel in einem

    Letztlich kann offen bleiben, ob ein entsprechender - in den Akten nicht dokumentierter - Hinweis unterblieben ist, denn die Revision führt nicht - wie erforderlich - aus, was der Kläger auf einen entsprechenden Hinweis vorgetragen hätte (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, WuM 2008, 615, Tz. 11; BGH, Beschluss vom 12. November 2008 - XII ZB 92/08, FF 2009, 22, Tz. 16).
  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 6/09

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss mit der Rüge der Verletzung des § 139 ZPO der zunächst unterbliebene Vortrag vollständig nachgeholt und schlüssig gemacht werden (BGH, Urteil vom 3. März 1998 - X ZR 14/95, NJW-RR 1998, 1268, 1270; Beschluss vom 12. November 2008 - XII ZB 92/08, BeckRS 2008, 25326 Rn. 16; Beschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, WuM 2008, 615 Rn. 11; Beschluss vom 3. Februar 2011 - IX ZR 141/10, BeckRS 2011, 04185 Rn. 8).
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BGH, 18.03.2009 - XII ZB 92/08 (https://dejure.org/2009,28736)
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