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   BGH, 16.01.2014 - XII ZB 95/13   

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https://dejure.org/2014,1909
BGH, 16.01.2014 - XII ZB 95/13 (https://dejure.org/2014,1909)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2014 - XII ZB 95/13 (https://dejure.org/2014,1909)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - XII ZB 95/13 (https://dejure.org/2014,1909)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1835 Abs 3 BGB, § 1915 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 BeratHiG, § 2 Abs 1 BeratHiG, § 1 RVG
    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung des Berufsergänzungspflegers für die Vertretung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines berufsmäßigen Ergänzungspflegers für einen unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtling

  • rewis.io

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung des Berufsergänzungspflegers für die Vertretung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung eines berufsmäßigen Ergänzungspflegers für einen unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtling

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sozialrecht - Vergütung des Ergänzungspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütung des berufsmäßigen Ergänzungspflegers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 640
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 57/13

    Vergütung des anwaltlichen Ergänzungspflegers für einen mittellosen,

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - XII ZB 95/13
    Die für vorliegendes Verfahren maßgeblichen Rechtsfragen hat der Senat - nach Erlass der angegriffenen Entscheidung - mit Beschluss vom 4. Dezember 2013 (XII ZB 57/13 - zur Veröffentlichung bestimmt), auf den in vollem Umfang Bezug genommen wird, entschieden.

    Mit Erfolg macht sie jedoch geltend, dass dem Ergänzungspfleger insoweit jedenfalls kein die Beratungshilfesätze übersteigender Anspruch zusteht (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2013 - XII ZB 57/13 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 13.12.2017 - XII ZB 436/17

    Vergütungsanspruch des Vormunds: Tätigwerden auf Veranlassung des Gerichts ohne

    Dass die Mitvormundschaft fehlerhaft angeordnet wurde, lässt die Wirksamkeit der Bestellung jedoch nicht entfallen, so dass die Gerichte im Vergütungsfestsetzungsverfahren hieran gebunden sind (vgl. für die Bestellung eines Ergänzungspflegers: Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2013 - XII ZB 57/13 - FamRZ 2014, 472 Rn. 10 und vom 16. Januar 2014 - XII ZB 95/13 - juris Rn. 6).
  • LG Darmstadt, 21.05.2019 - 5 T 226/18
    (2) Dieser Entscheidung steht auch nicht die höchstrichterliche Rechtsprechung, konkret insbesondere die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 16.01.2014 (Az. XII ZB 95/13, juris) und vom 04.12.2013 (Az. XII ZB 57/13, juris), entgegen:.

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs führen jedoch ausdrücklich aus, dass die Deckelung der Vergütung des Ergänzungspflegers bei mittellosen Pfleglingen dazu dient, eine Besserstellung gegenüber anderen mittellosen Mandanten des Rechtsanwalts - bei denen die Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen wäre - zu vermeiden (so etwa BGH, Beschl. v. 04.12.2013, Az. XII ZB 57/13, juris Rn. 15; BGH, Beschl. v. 16.01.2014, Az. XII ZB 95/13, juris Rn. 9).

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