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   BGH, 25.03.2015 - XII ZB 96/14   

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https://dejure.org/2015,8707
BGH, 25.03.2015 - XII ZB 96/14 (https://dejure.org/2015,8707)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2015 - XII ZB 96/14 (https://dejure.org/2015,8707)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2015 - XII ZB 96/14 (https://dejure.org/2015,8707)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 233 ZPO, § 575 ZPO
    Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist in einer Familiensache: Verschulden des Antragstellers bei Stellung eines aussichtslosen Verfahrenskostenhilfeantrags

  • IWW

    § 17 Abs. 1 FamFG, § 233 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine auf einen wöchentlichen Wechsel der Kinder zwischen den beteiligten Eltern gerichtete Umgangsregelung

  • rewis.io

    Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist in einer Familiensache: Verschulden des Antragstellers bei Stellung eines aussichtslosen Verfahrenskostenhilfeantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 17 Abs. 1; ZPO § 233
    Anspruch auf eine auf einen wöchentlichen Wechsel der Kinder zwischen den beteiligten Eltern gerichtete Umgangsregelung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der PKH-Antrag - und die Rechtsmittelbegründungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1103
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.2013 - XII ZB 174/10

    Berufung in einer Familiensache: Anforderungen an eine fristwahrende

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - XII ZB 96/14
    Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist Prozesskostenhilfe (oder Verfahrenskostenhilfe) beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen oder rechtzeitig zu begründen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (ständige Senatsrechtsprechung zur entsprechenden Regelung in § 233 ZPO, vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juli 2013 - XII ZB 174/10 - FamRZ 2013, 1720 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - XII ZB 96/14
    Das ist allerdings dann nicht der Fall, wenn die Partei oder ihr anwaltlicher Vertreter erkennen konnte, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht gegeben sind (vgl. BGHZ 148, 66 = NJW 2001, 2720, 2721).
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 636/17

    Möglichkeit der Anrechnung einer für nicht unbedingt notwendige Anschaffungen

    Das ist jedoch dann nicht der Fall, wenn der Beteiligte oder sein anwaltlicher Vertreter erkennen konnte, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht gegeben sind (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 96/14 - FamRZ 2015, 1103 Rn. 5).
  • BGH, 09.03.2021 - VIII ZB 1/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Berufungsfristversäumung bei

    bb) Die Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO beginnt allerdings dann nicht erst mit Bekanntgabe der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag, sondern bereits (früher), wenn für die Partei schon zuvor (etwa) aufgrund eines gerichtlichen Hinweises erkennbar ist, dass ihr Antrag keinen Erfolg haben wird (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69; vom 31. Januar 2007 - XII ZB 207/06, NJW-RR 2007, 793 Rn. 5; vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 23; vom 25. März 2015 - XII ZB 96/14, juris Rn. 5).
  • BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20

    Frist für Rechtsmitteleinlegung bei teilweiser Ablehnung des

    Sofern für die Partei nicht erkennbar ist, dass ihr Antrag keinen Erfolg haben wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69; Beschluss vom 31. Januar 2007 - XII ZB 207/06, NJW-RR 2007, 793 Rn. 5; Beschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 96/14, FamRZ 2015, 1103 Rn. 5), entfällt das Hindernis nicht vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Gerichts über den Prozesskostenhilfeantrag (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271, 272; Beschluss vom 2. Dezember 1952 - VI ZR 2/52, MDR 1953, 163).
  • LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 7 Sa 1690/14

    Konkurrenztätigkeit einer Steuerfachangestellten außerhalb des unmittelbaren

    Das durch Bedürftigkeit begründete Unvermögen einer Partei, einen Rechtsanwalt mit der notwendigen Vertretung zur Vornahme einer fristwahrenden Prozesshandlung zu beauftragen, begründet eine unverschuldete Versäumung der Rechtsmittelfrist, wenn die Partei alles in ihren Kräften stehende und ihr Zumutbare getan hat, um die Frist zu wahren (BGH vom 25.03.2015, XII ZB 96/14, Rn. 5).
  • BGH, 04.11.2015 - XII ZB 289/15

    Verfahrenskostenhilfe: Behandlung des Verfahrenskostenhilfeantrags für ein wegen

    a) Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist Prozesskostenhilfe (oder Verfahrenskostenhilfe) beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen oder rechtzeitig zu begründen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 96/14 - FamRZ 2015, 1103 Rn. 5 und vom 17. Juli 2013 - XII ZB 174/10 - FamRZ 2013, 1720 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 11.09.2019 - XII ZB 120/19

    Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerdeinstanz - und die Wiedereinsetzung

    War die Erwartung einer Verfahrenskostenhilfebewilligung hingegen nicht gerechtfertigt, weil der Beteiligte oder sein Vertreter erkennen konnte, dass die subjektiven Voraussetzungen für die Verfahrenskostenhilfe nicht erfüllt waren, scheidet eine Wiedereinsetzung aus (vgl. BGH Beschluss vom 4. Juli 2018 - IV ZR 3/17 - VersR 2018, 1149 Rn. 10 mwN; Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 96/14 - FamRZ 2015, 1103 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 08.10.2015 - I ZB 54/15

    Ergänzenlassen eines Buchauszugs im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des

    Das ist dann nicht der Fall, wenn die Partei erkennen kann, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht gegeben sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69; Beschluss vom 17. Juli 2013 - XII ZB 174/10, FamRZ 2013, 1720 Rn. 16; Beschluss vom 13. Januar 2015 - VI ZB 61/14, NJW-RR 2015, 703 Rn. 8; Beschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 96/14, FamRZ 2015, 1103).
  • BSG, 24.07.2015 - B 13 R 165/15 B
    Ob nach formgerechter Erhebung der Beschwerde durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der bereits am 6.7.2015 abgelaufenen Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 160a Abs. 1 S 2 SGG) gewährt werden könnte, obgleich dem Kläger das Vorhandensein der Rechtsschutzversicherung bekannt war (diese nach eigenen Angaben zunächst lediglich nicht in Anspruch genommen werden sollte), ist an dieser Stelle nicht zu entscheiden (vgl hierzu BGH Beschluss vom 25.3.2015 - XII ZB 96/14 - FamRZ 2015, 1103).
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