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   BGH, 29.09.1993 - XII ZB 97/93   

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https://dejure.org/1993,2912
BGH, 29.09.1993 - XII ZB 97/93 (https://dejure.org/1993,2912)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1993 - XII ZB 97/93 (https://dejure.org/1993,2912)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1993 - XII ZB 97/93 (https://dejure.org/1993,2912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch - Vollstreckung - Unbestimmte Gegenleistung - Rechtsmittelinteresse - Zug um Zug Vorbehalt

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 511 a; ZPO § 3
    Rechtsmittelinteresse für den Anspruch auf Wegfall eines Zug-um-Zug- Vorbehalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 511a, 3
    Rechtsmittelinteresse bei nicht vollstreckungsfähigem Auskunftsanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3206
  • MDR 1994, 510
  • FamRZ 1994, 101
  • VersR 1994, 576
  • WM 1994, 40
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 162/64

    Unzureichende Bestimmung einer Zug-um-Zug-Leistung

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - XII ZB 97/93
    Ist in einem Titel die Zug um Zug zu erbringende Gegenleistung nicht eindeutig bestimmt, ist ein solcher Nachweis nicht möglich mit der Folge, daß auch wegen der Hauptleistung, hier der Auskunftsverpflichtung des Antragsgegners, nicht vollstreckt werden kann (vgl. BGHZ 45, 287, 288 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64]; BGH, Urteil vom 18. September 1992 - V ZR 86/91 - BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Zug-um-Zug-Verurteilung 2 = Rpfleger 1993, 206; Zöller/Stöber ZPO 18. Aufl. § 726 Rdn. 8 und § 756 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - XII ZB 97/93
    Ist in einem Titel die Zug um Zug zu erbringende Gegenleistung nicht eindeutig bestimmt, ist ein solcher Nachweis nicht möglich mit der Folge, daß auch wegen der Hauptleistung, hier der Auskunftsverpflichtung des Antragsgegners, nicht vollstreckt werden kann (vgl. BGHZ 45, 287, 288 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64]; BGH, Urteil vom 18. September 1992 - V ZR 86/91 - BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Zug-um-Zug-Verurteilung 2 = Rpfleger 1993, 206; Zöller/Stöber ZPO 18. Aufl. § 726 Rdn. 8 und § 756 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZB 58/15

    Zwangsvollstreckung bei Zug um Zug Verurteilung: Schadenersatz gegen Abtretung

    Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Gegenleistung daher nur dann in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten, wenn diese im Vollstreckungstitel so bestimmt bezeichnet ist, dass festgestellt werden kann, ob die angebotene Leistung mit der bezeichneten Leistung übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 97/93, NJW 1993, 3206, 3207; Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05, WM 2005, 1954, 1955).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZB 71/15

    Ordnungsgemäßes Anbieten der vom Gläubiger zu erbringenden Gegenleistung durch

    Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Gegenleistung daher nur dann in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten, wenn diese im Vollstreckungstitel so bestimmt bezeichnet ist, dass festgestellt werden kann, ob die angebotene Leistung mit der bezeichneten Leistung übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 97/93, NJW 1993, 3206, 3207; Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05, WM 2005, 1954, 1955).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZB 70/15

    Schadensersatzpflicht wegen des Verstoßes gegen die einem

    Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Gegenleistung daher nur dann in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten, wenn diese im Vollstreckungstitel so bestimmt bezeichnet ist, dass festgestellt werden kann, ob die angebotene Leistung mit der bezeichneten Leistung übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 97/93, NJW 1993, 3206, 3207; Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05, WM 2005, 1954, 1955).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZB 69/15

    Schadensersatzpflicht wegen des Verstoßes gegen die einem

    Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Gegenleistung daher nur dann in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten, wenn diese im Vollstreckungstitel so bestimmt bezeichnet ist, dass festgestellt werden kann, ob die angebotene Leistung mit der bezeichneten Leistung übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 97/93, NJW 1993, 3206, 3207; Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05, WM 2005, 1954, 1955).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZB 68/15

    Schadensersatzpflicht wegen des Verstoßes gegen die einem

    Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Gegenleistung daher nur dann in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten, wenn diese im Vollstreckungstitel so bestimmt bezeichnet ist, dass festgestellt werden kann, ob die angebotene Leistung mit der bezeichneten Leistung übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 97/93, NJW 1993, 3206, 3207; Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05, WM 2005, 1954, 1955).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZB 66/15

    Schadensersatzpflicht wegen des Verstoßes gegen die einem

    Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Gegenleistung daher nur dann in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten, wenn diese im Vollstreckungstitel so bestimmt bezeichnet ist, dass festgestellt werden kann, ob die angebotene Leistung mit der bezeichneten Leistung übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 97/93, NJW 1993, 3206, 3207; Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05, WM 2005, 1954, 1955).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZB 73/15

    Ordnungsgemäßes Anbieten der vom Gläubiger zu erbringenden Gegenleistung durch

    Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Gegenleistung daher nur dann in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten, wenn diese im Vollstreckungstitel so bestimmt bezeichnet ist, dass festgestellt werden kann, ob die angebotene Leistung mit der bezeichneten Leistung übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 97/93, NJW 1993, 3206, 3207; Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05, WM 2005, 1954, 1955).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZB 65/15

    Schadensersatzpflicht wegen des Verstoßes gegen die einem

    Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Gegenleistung daher nur dann in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten, wenn diese im Vollstreckungstitel so bestimmt bezeichnet ist, dass festgestellt werden kann, ob die angebotene Leistung mit der bezeichneten Leistung übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 97/93, NJW 1993, 3206, 3207; Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05, WM 2005, 1954, 1955).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZB 67/15

    Schadensersatzpflicht wegen des Verstoßes gegen die einem

    Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Gegenleistung daher nur dann in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten, wenn diese im Vollstreckungstitel so bestimmt bezeichnet ist, dass festgestellt werden kann, ob die angebotene Leistung mit der bezeichneten Leistung übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 97/93, NJW 1993, 3206, 3207; Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05, WM 2005, 1954, 1955).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZB 72/15

    Ordnungsgemäßes Anbieten der vom Gläubiger zu erbringenden Gegenleistung durch

    Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner die Gegenleistung daher nur dann in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten, wenn diese im Vollstreckungstitel so bestimmt bezeichnet ist, dass festgestellt werden kann, ob die angebotene Leistung mit der bezeichneten Leistung übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 97/93, NJW 1993, 3206, 3207; Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05, WM 2005, 1954, 1955).
  • BGH, 07.09.2005 - VIII ZB 24/05

    Beschwer bei Verurteilung Zug um Zug

  • OLG Koblenz, 17.04.2000 - 4 W 189/00

    Vollstreckungsfähigkeit einer Verurteilung zur Zahlung Zug um Zug gegen Rückgabe

  • AG Kerpen, 04.02.2000 - 50 F 419/99

    Bestehende schuldrechtliche Beziehungen und Zuschlag bei der

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