Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 212 a
    Wirksame Zustellung durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses bei vorheriger Gewahrsamserlangung und späterem Gewahrsamsverlust

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1992, 251
  • FamRZ 1992, 168
  • VersR 1992, 516



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 20.07.2006 - I ZB 39/05  

    Verfahrensrecht - Empfangsbekenntnis: Fristbeginn bei versehentlicher Absendung?

    Auf die Frage, ob der Rechtsanwalt das Schriftstück auch inhaltlich zur Kenntnis genommen hat, kommt es dagegen nicht an (BGH, Beschl. v. 25.9.1991 - XII ZB 98/91, NJW-RR 1992, 251, 252).
  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 44/92  

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen bei Urteilsberichtigung; Anforderungen an

    Die spätere Rückgabe der Ausfertigung an das Gericht berührte deshalb die Wirksamkeit der Zustellung nicht (Senatsbeschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - BGHR ZPO § 212a Empfangswille 2).

    In der Rückforderung der Urteilsausfertigung kann entgegen der Ansicht der Revision auch kein Widerruf des Zustellungswillens der Geschäftsstelle gesehen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 25. September 1991 aaO.).

  • BGH, 21.03.2000 - VI ZB 4/00  

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses

    Anders ist die verlangte Erklärung des Empfängers darüber, ob er das Schriftstück als zugestellt ansieht (vgl. BGHZ 30, 335, 336 f.; BGH, Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - VersR 1992, 516; vom 18. September 1990 - XI ZB 8/90 - VersR 1991, 124), nicht möglich.
mehr
  • BGH, 20.09.2001 - III ZB 57/00  

    Anfechtung eines Beschlusses nach abgesonderter Verhandlung über die Zulässigkeit

    Der Zustellungswille wird in der Regel dadurch verlautbart, daß das zuzustellende Schriftstück zusammen mit einem Formular für das Empfangsbekenntnis übersandt wird (vgl. BGHZ 14, 342, 344; BGH Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - NJW-RR 1992, 251, 252; Stein/Jonas/Roth aaO Rn. 8; Zöller/Stöber aaO § 212 a Rn. 6).
  • BFH, 31.10.1996 - VIII B 11/96  
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  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 22/08 B  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsfrist - Zustellung - Urteil -

    Diese Rechtsprechung hat der BGH in der Folgezeit fortgeführt (vgl etwa BGH NJW 1991, 42; BGH NJW-RR 1992, 251; BGH NJW 1994, 2295).
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZB 81/08  

    Beginn der Monatsfrist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Änderung des

    Den Parteien wird zugemutet, in ihren Entschließungen zur Einlegung eines Rechtsmittels die offenbare Unrichtigkeit der Entscheidung zu berücksichtigen, schon bevor diese gemäß § 319 ZPO richtig gestellt wird (vgl. Senatsurteile vom 5. Mai 1993 - XII ZR 44/92 - FamRZ 1993, 1424, 1425 und vom 28. März 1990 - XII ZR 68/89 - FamRZ 1990, 988; Senatsbeschluss vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - NJW-RR 1992, 251, 252 sowie BGH Beschlüsse vom 27. Juni 1995 - VI ZB 8/95 - VersR 1996, 214, 215 und vom 21. Mai 1985 - VI ZB 4/85 - NJW 1986, 935, 936) .
  • BGH, 28.09.1994 - XII ZR 250/93  

    Zeitpunkt der Zustellung eines Schriftstücks an einen Rechtsanwalt; Beweis der

    Maßgeblich bleibt die Willensentschließung des Rechtsanwalts, das Schriftstück auch tatsächlich als zugestellt zu behandeln (vgl. BGH, Beschluß vom 18. September 1990 - XI ZB 8/90 - aaO. und Senatsbeschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - BGHR ZPO § 212a Empfangswille 2).
  • OLG Naumburg, 09.03.1999 - 11 U 359/98  

    Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist

    Diese hängt nicht davon ab, daß der Rechtsanwalt vor Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses von dem Inhalt des zuzustellenden Schriftstücks Kenntnis genommen hat; es genügt die mit der Erlangung des Gewahrsams verbundene Möglichkeit zu inhaltlicher Prüfung (BGH, FamRZ 1992, 168 ).
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