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   BGH, 10.11.1993 - XII ZR 113/92   

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https://dejure.org/1993,1540
BGH, 10.11.1993 - XII ZR 113/92 (https://dejure.org/1993,1540)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1993 - XII ZR 113/92 (https://dejure.org/1993,1540)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1993 - XII ZR 113/92 (https://dejure.org/1993,1540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt - Verlust des Arbeitsplatzes - Alkoholisiertes Erscheinen am Arbeitsplatz - Verminderung der Leistungsfähigkeit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1603, 1610, 1361
    Verminderung der Leistungsfähigkeit wegen alkoholbedingtem Verlustes des Arbeitsplatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 258
  • MDR 1994, 170
  • MDR 1994, 171
  • FamRZ 1994, 240
  • FamRZ 1994, 817
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1993 - XII ZR 24/92

    Schuldhafte Verminderung der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 10.11.1993 - XII ZR 113/92
    Zur Frage, ob ein Unterhaltspflichtiger, der seinen Arbeitsplatz wegen wiederholten Arbeitsantritts in alkoholisiertem Zustand verloren hat, die dadurch eingetretene Verminderung seiner Leistungsfähigkeit einem Unterhaltsberechtigten entgegenhalten kann (Fortführung von Senat, NJW 1993, 1974 = LM H. 9/1993 § 1603 BGB Nr. 44 = FamRZ 1993, 1055).

    a) Der Senat hat sich nach Erlaß des Berufungsurteils in dem Urteil vom 12. Mai 1993 (XII ZR 24/92 = BGHR BGB § 1603 Abs. 1 Leistungsfähigkeit 6 = FamRZ 1993, 1055, 1056; dort in einem Fall von Kindesunterhalt) - unter Auswertung der bisherigen Rechtsprechung zu ähnlich liegenden Fällen - näher mit der Frage auseinandergesetzt, welche Auswirkungen ein zwar selbst verschuldeter, aber doch ungewollter Arbeitsplatzverlust eines Verpflichteten (Ehegatten oder Elternteils) auf seine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit hat, und unter welchen Voraussetzungen der Verpflichtete sich auf die durch ein solches Verhalten eingetretene Verminderung seiner Leistungsfähigkeit dem Berechtigten gegenüber berufen kann.

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BGH, 10.11.1993 - XII ZR 113/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats wird Trennungsunterhalt nur bis zum Tag der Rechtskraft des Scheidungsurteils und nicht für den vollen Monat geschuldet, in den die Scheidung fällt (BGHZ 103, 62, 67 [BGH 13.01.1988 - IVb ZR 7/87] m.N.).
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZR 593/80

    Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus BGH, 10.11.1993 - XII ZR 113/92
    Vielmehr kann auch bewußte Fahrlässigkeit die Voraussetzungen der unterhaltsrechtlichen Leichtfertigkeit erfüllen; dies wird sogar überwiegend der Fall sein (vgl. zu § 1579 Abs. 1 Nr. 3 BGB Senatsurteil vom 8. Juli 1981. IVb ZR 593/80 = FamRZ 1981, 1042, 1044/45 unter 2 b cc m.w.N.).
  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Wie der Senat bereits mehrfach ausgeführt hat (Senatsurteile vom 26. September 1984 aaO; vom 25. Februar 1987 - IVb ZR 28/86 - FamRZ 1987, 930, 933; vom 12. Mai 1993 - XII ZR 24/92 - FamRZ 1993, 1055, 1056; vom 10. November 1993 - XII ZR 113/92 - zur Veröffentlichung bestimmt), ist eine tatsächliche Leistungsunfähigkeit grundsätzlich sogar dann beachtlich, wenn der Unterhaltspflichtige sie selbst - auch schuldhaft - herbeigeführt hat.
  • BGH, 17.03.1999 - XII ZR 139/97

    Unterhaltsrechtliche Behandlung der Sozialhilfe bei Anrechnung fiktiver Einkünfte

    Das Unterhaltsrecht schützt den Verpflichteten nach Maßgabe seiner bürgerlich-rechtlich definierten Leistungsfähigkeit im Rahmen der §§ 1581, 1603 BGB, wobei leichtfertig herbeigeführte Leistungsunfähigkeit unbeachtlich sein kann (vgl. Senatsurteile vom 26. September 1984 - IVb ZR 17/83 = FamRZ 1985, 158, 160; vom 16. März 1988 - IVb ZR 41/87 = FamRZ 1988, 597, 599; vom 10. November 1993 - XII ZR 113/92 = FamRZ 1994, 240, 241; vom 15. Dezember 1993 - XII ZR 172/92 = FamRZ 1994, 373, 374).
  • BGH, 20.02.2002 - XII ZR 104/00

    Unterhaltsrechtliche Folgen der Inhaftierung des Unterhaltsschuldners aufgrund

    Hierzu bedarf es jedoch einer auf den Einzelfall bezogenen Wertung dahin, ob die der Tat zugrundeliegenden Vorstellungen und Antriebe des Täters sich gerade auch auf die Verminderung seiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit als Folge seines strafbaren Verhaltens erstreckt haben (Senatsurteile vom 9. Juni 1982 aaO; vom 12. Mai 1993 - XII ZR 24/92 - FamRZ 1993, 1055, 1056 f.; vom 10. November 1993 - XII ZR 113/92 - FamRZ 1994, 240, 241; vom 12. April 2000 - XII ZR 79/98 - FamRZ 2000, 815, 816).
  • BGH, 12.04.2000 - XII ZR 79/98

    Zum unfreiwilligen Arbeitsplatzverlust des Unterhaltsschuldners

    Es bedarf vielmehr einer auf den Einzelfall bezogenen Wertung dahin, ob die der Tat zugrundeliegenden Vorstellungen und Antriebe des Täters sich gerade auch auf die Verminderung seiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit als Folge seines strafbaren Verhaltens erstreckt haben (Senat aaO; Urteile vom 12. Mai 1993 - XII ZR 24/92 - FamRZ 1993, 1055, 1056 f.; vom 10. November 1993 - XII ZR 113/92 - FamRZ 1994, 240, 241).
  • OLG Hamburg, 07.05.2015 - 2 UF 82/14

    Trennungsunterhalt: Darlegungs- und Beweislast für unterhaltsrechtliche

    In der Regel sind daher Feststellungen dazu erforderlich, dass sich der Verpflichtete mit seinem Fehlverhalten am Arbeitsplatz bzw. gegenüber seinem Arbeitgeber der Unterhaltsverpflichtung hat entziehen wollen, oder dass ihm jedenfalls bewusst gewesen ist, dass er als Folge seines Verhaltens Nachteile in seiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit erleiden könnte ( vgl. BGH FamRZ 1994, 240 ff, 241 ).
  • OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 15 WF 43/03

    Prozesskostenhilfe für eine Unterhaltsabänderungsklage: Beachtlichkeit einer

    Die Einkommensminderung aufgrund der Beschäftigung bei der Firma W wäre nur dann nicht zu beachten, wenn sie durch ein in Bezug auf die Unterhaltspflicht verantwortungsloses oder zu mindestens leichtfertiges Verhalten des Klägers herbeigeführt worden wäre (vgl. BGH FamRZ 85, 158, 160; 94, 240).
  • OLG München, 16.10.1997 - 12 WF 1147/97

    Kürzung des Unterhalts wegen Leistungsminderung durch Arbeitslosigkeit

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  • OLG Koblenz, 03.02.1997 - 13 UF 1021/96

    Anpassung Vollsteckbarer Urkunden an veränderte Verhältnisse;

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  • OLG Hamburg, 04.04.1997 - 2 WF 16/97

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Diese Verminderung seiner Leistungsfähigkeit beruht nicht auf einem unterhaltsbezogenen leichtfertigen Verhalten; eine fiktive Zurechnung seines bisherigen Arbeitseinkommens kommt deshalb nicht in Betracht (vgl. BGH, FamRZ 1987, 930, 932; 1994, 240, 241).
  • OLG Hamm, 12.02.1996 - 8 UF 356/95

    Berufung auf Leistungsunfähigkeit bei Aufgabe einer festen Anstellung zu Gunsten

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