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   BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08   

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https://dejure.org/2010,980
BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08 (https://dejure.org/2010,980)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2010 - XII ZR 124/08 (https://dejure.org/2010,980)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - XII ZR 124/08 (https://dejure.org/2010,980)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1353 Abs 1 S 2 BGB, § 1360 BGB, § 1360a BGB, § 1605 Abs 1 BGB
    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen einen wiederverheirateten Elternteil: Auskunftsanspruch in den Grenzen des wechselseitigen Auskunftsanspruchs der Ehegatten über die zur Feststellung des Familienunterhaltsanspruchs erforderlichen finanziellen Verhältnisse

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1605 Abs. 1, 1353 Abs. 1 S. 1, 1360, 1360a
    Informationsanspruch im Rahmen des Familienunterhalts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wechselseitiger Anspruch auf Information über die für die Höhe eines Familienunterhalts maßgeblichen finanziellen Verhältnisse aufgrund der Verpflichtungen der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft; Anforderungen an die Art und Weise einer Erteilung von für die ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eheliche Lebensgemeinschaft; Verpflichtung zur Auskunftserteilung

  • rewis.io

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen einen wiederverheirateten Elternteil: Auskunftsanspruch in den Grenzen des wechselseitigen Auskunftsanspruchs der Ehegatten über die zur Feststellung des Familienunterhaltsanspruchs erforderlichen finanziellen Verhältnisse

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen einen wiederverheirateten Elternteil: Auskunftsanspruch in den Grenzen des wechselseitigen Auskunftsanspruchs der Ehegatten über die zur Feststellung des Familienunterhaltsanspruchs erforderlichen finanziellen Verhältnisse

  • fr-blog.com

    Auskunftsanspruch auch über Einkommen des neuen Ehegatten

  • fr-blog.com

    Auskunftsanspruch auch über Einkommen des neuen Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechselseitiger Anspruch auf Information über die für die Höhe eines Familienunterhalts maßgeblichen finanziellen Verhältnisse aufgrund der Verpflichtungen der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft; Anforderungen an die Art und Weise einer Erteilung von für die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Wechselseitiger Informationsanspruch über Finanzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunftsansprüche über das Einkommen der neuen Ehefrau des Vaters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch - Auch über Einkommen des neuen Ehegatten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umfang der Auskunftspflicht über Vermögensverhältnisse während der Ehe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sohn verlangt vom Vater Auskunft über das Einkommen seiner zweiten Ehefrau, um seinen Unterhaltsanspruch festzustellen

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Papa muss Unterhalt zahlen - Papa ist pleite - dann muss laut BGH Papas neue Frau sagen, was sie verdient

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wiederverheiratung eines Unterhaltspflichtigen; Auskunft der Ehefrau

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsrecht: Auskunft über Einkommen des neuen Ehepartners einforderbar

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wenn der wiederverheiratete Unterhaltsschuldner selbst nicht zahlen kann: // Auskunftsverpflichtung über Einkommen des neuen Ehegatten

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsstreit: Welche Auskünfte müssen Selbständige geben?

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunft über Einkommen des neuen Ehepartners einforderbar (Familienunterhalt)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunft über Einkommen des neuen Ehepartners einforderbar (Familienunterhalt)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 186, 13
  • NJW 2011, 226
  • MDR 2010, 1466
  • NJ 2011, 71
  • FamRZ 2011, 21
  • FamRZ 2015, 21
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01

    Sicherung des Eigenbedarfs des Unterhaltsverpflichteten durch den

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08
    Da der Anspruch auf Familienunterhalt nach seiner Ausgestaltung allerdings nicht auf Gewährung einer - frei verfügbaren - laufenden Geldrente für den jeweils anderen Ehegatten, sondern als gegenseitiger Anspruch der Ehegatten darauf gerichtet ist, dass jeder von ihnen seinen Beitrag entsprechend seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion leistet (Senatsurteil vom 22. Januar 2003 - XII ZR 2/00 - FamRZ 2003, 363, 366; vom 29. Oktober 2003 - XII ZR 115/01 - FamRZ 2004, 24, 25 und vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - FamRZ 2006, 26, 29) wird er grundsätzlich nicht beziffert.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Wiederverheiratung eines unterhaltspflichtigen Elternteils unterhaltsrechtlich beachtlich; denn es kann sich zum Vorteil des Kindes auswirken, dass der aus eigenen Einkünften nicht leistungsfähige Elternteil einen Anspruch auf Familienunterhalt hat, so dass sein Bedarf hierdurch gedeckt sein kann und ihm aus eigenem Einkommen und Taschengeld freie Mittel zur Unterhaltsleistung verbleiben (vgl. Senatsurteile BGHZ 169, 200, 212 ff. = FamRZ 2006, 1827, 1830 f. und vom 29. Oktober 2003 - XII ZR 115/01 - FamRZ 2004, 24 f. jeweils mwN).

  • OLG Karlsruhe, 01.08.1989 - 2 WF 65/89

    Wirtschaftsgeld; Taschengeld; Auskunft; Vermögen; Ehegatte

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08
    Ehegatten haben aber nach der Generalklausel der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB) einander wenigstens in groben Zügen über die von ihnen vorgenommenen Vermögensbewegungen zu unterrichten (Senatsurteil vom 5. Juli 2000 - XII ZR 26/98 - FamRZ 2001, 23, 25; BGH Urteil vom 25. Juni 1976 - IV ZR 125/75 - FamRZ 1978, 677, 678; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 161, 162) sowie sich über den Bestand des eigenen Vermögens zu informieren (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1441, 1442; MünchKomm/Koch 5. Aufl. §§ 1385, 1386 Rn. 25; Staudinger/Thiele BGB [2007] § 1386 Rn. 23).

    b) In Rechtsprechung und Schrifttum ist dieser Maßstab auch auf die Verpflichtung zur Unterrichtung über das laufende Einkommen der Ehegatten übertragen worden (OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 161, 162; Staudinger/Voppel aaO § 1353 Rn. 97; MünchKomm/Roth aaO § 1353 Rn. 38; Wendel/Dose aaO § 1 Rn. 664; Heiß/Born/Kleffmann aaO Teil G Rn. 181; Palandt/Brudermüller BGB 69. Aufl. § 1353 Rn. 13).

  • BGH, 05.10.2006 - XII ZR 197/02

    Bemessung der Barunterhaltspflicht für Kinder aus erster Ehe, wenn der

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Wiederverheiratung eines unterhaltspflichtigen Elternteils unterhaltsrechtlich beachtlich; denn es kann sich zum Vorteil des Kindes auswirken, dass der aus eigenen Einkünften nicht leistungsfähige Elternteil einen Anspruch auf Familienunterhalt hat, so dass sein Bedarf hierdurch gedeckt sein kann und ihm aus eigenem Einkommen und Taschengeld freie Mittel zur Unterhaltsleistung verbleiben (vgl. Senatsurteile BGHZ 169, 200, 212 ff. = FamRZ 2006, 1827, 1830 f. und vom 29. Oktober 2003 - XII ZR 115/01 - FamRZ 2004, 24 f. jeweils mwN).
  • BGH, 25.06.1976 - IV ZR 125/75

    Voraussetzungen der eidesstattlichen Bekräftigung eines vorgelegten

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08
    Ehegatten haben aber nach der Generalklausel der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB) einander wenigstens in groben Zügen über die von ihnen vorgenommenen Vermögensbewegungen zu unterrichten (Senatsurteil vom 5. Juli 2000 - XII ZR 26/98 - FamRZ 2001, 23, 25; BGH Urteil vom 25. Juni 1976 - IV ZR 125/75 - FamRZ 1978, 677, 678; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 161, 162) sowie sich über den Bestand des eigenen Vermögens zu informieren (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1441, 1442; MünchKomm/Koch 5. Aufl. §§ 1385, 1386 Rn. 25; Staudinger/Thiele BGB [2007] § 1386 Rn. 23).
  • OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07

    Zur Auskunftsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen über die

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR Jena 2008, 823 veröffentlicht ist, hat angenommen, dass dem Kläger gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf grobe Information über die Einkommensverhältnisse seiner Ehefrau zustehe (§ 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB).
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZR 229/00

    Zur Auskunftspflicht im Rahmen des sogenannten Elternunterhalts

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08
    Diese haben nicht nur über ihre eigenen Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben, sondern - auf Verlangen - zusätzlich Angaben über die Einkünfte ihrer Ehegatten zu machen, soweit solche erforderlich sind, um deren Anteil am Familienunterhalt bestimmen zu können (Senatsurteil vom 7. Mai 2003 - XII ZR 229/00 - FamRZ 2003, 1836, 1838 f. mit Anmerkung Strohal; ebenso Eschenbruch/Klinkhammer Unterhaltsprozess 5. Aufl. Kap. 5 Rn. 318; Johannsen/Henrich/Graba Familienrecht 5. Aufl. § 1605 Rn. 10; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 6. Aufl. Kap. IV Rn. 593; HK-FamR/Pauling § 1605 Rn. 2; Heiß/Born/Kleffmann Unterhaltsrecht Teil G Rn. 182).
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZR 26/98

    Rechenschaftspflicht eines Ehegatten

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08
    Ehegatten haben aber nach der Generalklausel der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB) einander wenigstens in groben Zügen über die von ihnen vorgenommenen Vermögensbewegungen zu unterrichten (Senatsurteil vom 5. Juli 2000 - XII ZR 26/98 - FamRZ 2001, 23, 25; BGH Urteil vom 25. Juni 1976 - IV ZR 125/75 - FamRZ 1978, 677, 678; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 161, 162) sowie sich über den Bestand des eigenen Vermögens zu informieren (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1441, 1442; MünchKomm/Koch 5. Aufl. §§ 1385, 1386 Rn. 25; Staudinger/Thiele BGB [2007] § 1386 Rn. 23).
  • BGH, 13.04.1983 - IVb ZR 374/81

    Umfang des Auskunftspflicht

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08
    Wenn hierdurch Schlüsse auf die Verhältnisse des Ehegatten bezogen werden können, muss dies hingenommen werden (Senatsurteil vom 13. April 1983 - IVb ZR 374/81 - FamRZ 1983, 680, 682).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08
    Da der Anspruch auf Familienunterhalt nach seiner Ausgestaltung allerdings nicht auf Gewährung einer - frei verfügbaren - laufenden Geldrente für den jeweils anderen Ehegatten, sondern als gegenseitiger Anspruch der Ehegatten darauf gerichtet ist, dass jeder von ihnen seinen Beitrag entsprechend seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion leistet (Senatsurteil vom 22. Januar 2003 - XII ZR 2/00 - FamRZ 2003, 363, 366; vom 29. Oktober 2003 - XII ZR 115/01 - FamRZ 2004, 24, 25 und vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - FamRZ 2006, 26, 29) wird er grundsätzlich nicht beziffert.
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08
    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 50/08 - FamRZ 2010, 357).
  • BGH, 06.10.1993 - XII ZR 116/92

    Vorlage von Dienst- oder Arbeitsverträgen als Einkommensbeleg

  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

  • OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 10 UF 96/07

    Güterrecht: Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich

  • OLG Bamberg, 10.08.1999 - 7 UF 101/99

    Aufhebung eines Beschlusses wegen eines schwerwiegenden Mangels im Verfahren und

  • BGH, 09.11.2011 - XII ZR 136/09

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines

    Aus Treu und Glauben ergibt sich grundsätzlich ein Auskunftsanspruch, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der eine Teil in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und der andere Teil in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen (im Anschluss an die Senatsurteile BGH, 2. Juni 2010, XII ZR 124/08, BGHZ 186, 13 = FamRZ 2011, 21 und BGH, 7. Mai 2003, XII ZR 229/00, FamRZ 2003, 1836).

    b) Neben den ausdrücklich im Gesetz geregelten Auskunftspflichten hat der Senat in ständiger Rechtsprechung auch eine Auskunftspflicht aus Treu und Glauben nach § 242 BGB anerkannt, wenn die Beteiligten in einem gemeinsamen Unterhaltsrechtsverhältnis stehen, wechselseitig auf Kenntnis der Einkommensverhältnisse des anderen angewiesen sind und sich diese nicht auf zumutbare andere Weise verschaffen können (Senatsurteile BGHZ 186, 13 = FamRZ 2011, 21 Rn. 13, 22 und vom 7. Mai 2003 - XII ZR 229/00 - FamRZ 2003, 1836, 1837; Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 1 Rn. 1152, 1159).

  • BGH, 15.08.2012 - XII ZR 80/11

    Familiensache in Übergangsfall nach Gesetzesänderung: Verfahrensfehlerhafte

    cc) Zutreffend hat das Kammergericht darauf verwiesen, dass neben § 1379 BGB dem Grunde nach auch § 1353 Abs. 1 BGB eine Auskunftspflicht der Ehegatten untereinander enthält (zuletzt Senatsurteil BGHZ 186, 13 = FamRZ 2011, 21 Rn. 19).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 604/13

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei Nichterfüllung der

    Der unterrichtungspflichtige Ehegatte schuldet weder detaillierte Ausführungen zu seinen Vermögensverhältnissen noch ist er zur Erstellung eines Vermögensverzeichnisses oder zur Vorlage von Belegen und Geschäftsbüchern verpflichtet (MünchKommBGB/Koch 6. Aufl. § 1386 Rn. 22 mwN; vgl. aber auch Senatsurteil BGHZ 186, 13 = FamRZ 2011, 21 Rn. 19 zum Umfang der Unterrichtungspflicht in Unterhaltssachen).
  • BVerwG, 19.05.2016 - 5 C 36.15

    Pflegegeld; Kosten; Sachaufwand; Hilfe; Erziehung; Verwandtenpflege; Großeltern;

    Die Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft beinhaltet die wechselseitige Pflicht, sich über die für die Höhe des Familienunterhalts und eines Taschengeldes maßgeblichen finanziellen Verhältnisse zu informieren und insoweit in einer - § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB entsprechenden - Weise Auskunft zu erteilen, die die Feststellung des Unterhaltsanspruchs ermöglicht (BGH, Urteil vom 2. Juni 2010 - XII ZR 124/08 - BGHZ 186, 13 Rn. 19 ff.).
  • OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10

    Umfang der Auskunftspflicht des neu verheirateten, barunterhaltspflichtigen

    Im Falle eines aus eigenen Einkommensverhältnissen nicht leistungsfähigen, wieder verheirateten Elternteils kann das unterhaltsberechtigte Kind vielmehr auch Informationen über das Einkommen des neuen Ehegatten verlangen (BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08 - zitiert nach juris, Tz. 14).

    Das Interesse des Auskunftbegehrenden geht dem Geheimhaltungsinteresse des Auskunftspflichtigen oder eines Dritten grundsätzlich vor (BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08 - zitiert nach juris, Tz. 16).

    Die Auskunftspflicht entspricht damit derjenigen, wie sie nach § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB besteht (BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08 - zitiert nach juris, Tz. 22).

    Eine solche Kontrollmöglichkeit wäre mit dem in einer Ehe herrschenden Vertrauen nicht zu vereinbaren (BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08 - zitiert nach juris, Tz. 23).

    Soll der Unterhaltsverpflichtete auch Angaben zu den Einkünfte seines Ehegatten machen, setzt dies vielmehr ein hierauf bezogenes ausdrückliches Verlangen des Unterhaltsberechtigten voraus (vgl. BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08, zitiert nach juris Rn. 13).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 3 UF 96/19

    Berechnung einer Mindestbeschwer für ein Beschwerdeverfahren

    Der BGH hat überdies bereits entschieden, dass unter Ehegatten keine Belege geschuldet werden (bei Inanspruchnahme eines Ehegatten auf Elternunterhalt, vgl. BGH, Urteil vom 02.06.2010, XII ZR 124/08, FamRZ 2011, 21).
  • LSG Hessen, 17.04.2013 - L 4 SO 285/12

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potentiell unterhaltspflichtigen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Hinweis auf: BGH vom 2. Juni 2010, XII ZR 124/08) bestehe ein Anspruch auf Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehegatten, soweit die Auskünfte zur Bestimmung des Unterhaltsanspruchs gegen den Unterhaltspflichtigen, dies ergebe sich aus § 1605 BGB.
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2014 - 2 UF 15/14

    Anspruch eines Ehegatten auf Auskehr kinderbezogener Familienzuschläge

    Eine solche materielle Auskunftsverpflichtungen gemäß § 242 BGB wird von der Rechtsprechung dann bejaht, wenn die Beteiligten - wie hier - in einem gemeinsamen Unterhaltsrechtsverhältnis stehen und wechselseitig auf Kenntnis der Einkommensverhältnisse des anderen angewiesen sind (BGH FamRZ 2011, 21; 2003, 1836; Dose in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Auflage, § 1 Randnr. 1152).
  • OLG Hamm, 16.06.2017 - 13 WF 126/17

    Anforderungen an die Darlegung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Ist der Unterhaltspflichtige verheiratet, muss er auch Angaben zum Einkommen des Ehegatten des Unterhaltsverpflichteten machen (BGH, FamRZ 2011, 21).
  • LSG Sachsen, 08.05.2014 - L 3 AS 518/12
    Der Bundesgerichtshof leitet aus der Verpflichtung der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft ihren wechselseitiger Anspruch, sich über die für die Höhe des Familienunterhalts maßgeblichen finanziellen Verhältnisse zu informieren, ab (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2010 - XII ZR 124/08 - BGHZ 186, 13 = NJW 2011, 226 = FamRZ 2011, 21, jeweils Leitsatz 1).
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2015 - 6 UF 124/14

    Mitverpflichtung des Ehegatten bei Gewährung eines Darlehens durch den

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