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   BGH, 20.12.2006 - XII ZR 137/04   

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https://dejure.org/2006,3879
BGH, 20.12.2006 - XII ZR 137/04 (https://dejure.org/2006,3879)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2006 - XII ZR 137/04 (https://dejure.org/2006,3879)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - XII ZR 137/04 (https://dejure.org/2006,3879)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme auf Zahlung von Unterhalt aus Gründen der Ersatzhaftung; Gesteigerte Unterhaltspflicht für Großeltern; Zubilligung der erhöhten Selbstbehaltsbeträge

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 1; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1607 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Kindesunterhalt - Leistungspflicht der Großeltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1607 Abs. 2 § 1603 Abs. 1
    Voraussetzungen und Umfang der Unterhaltspflicht von Großeltern gegenüber minderjährigen Enkelkindern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhaltspflicht der Großeltern

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstbehalt beim Enkelunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 433
  • FamRZ 2007, 375
  • FamRZ 2007, 423
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - XII ZR 137/04
    Das rechtfertigt es, ihnen generell die erhöhten Selbstbehaltsbeträge, wie sie auch im Rahmen des Elternunterhalts gelten, zuzubilligen (Senatsurteile vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - FamRZ 2006, 26, 28 m.Anm. Duderstadt FamRZ 2006, 30 f. und Luthin FamRB 2006, 4 f. und ff. 206, 54 f. und vom 3. Mai 2006 - XII ZR 35/04 - FamRZ 2006, 1099).
  • BGH, 03.05.2006 - XII ZR 35/04

    Voraussetzungen und Umfang des Enkelunterhalts

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - XII ZR 137/04
    Das rechtfertigt es, ihnen generell die erhöhten Selbstbehaltsbeträge, wie sie auch im Rahmen des Elternunterhalts gelten, zuzubilligen (Senatsurteile vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - FamRZ 2006, 26, 28 m.Anm. Duderstadt FamRZ 2006, 30 f. und Luthin FamRB 2006, 4 f. und ff. 206, 54 f. und vom 3. Mai 2006 - XII ZR 35/04 - FamRZ 2006, 1099).
  • BGH, 02.10.2013 - XII ZB 249/12

    Betreuungsunterhalt für ein nichteheliches Kind: Voraussetzungen für die

    Dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. auch Senatsurteil vom 20. Dezember 2006 - XII ZR 137/04 - FamRZ 2007, 375, 376).
  • BGH, 27.10.2021 - XII ZB 123/21

    Bei finanziell leistungsfähigen Großeltern keine gesteigerte Unterhaltspflicht

    Denn eine Inanspruchnahme wird in der Regel erst stattfinden, wenn der Unterhaltsverpflichtete sich selbst bereits in einem höheren Lebensalter befindet, seine Lebensverhältnisse demzufolge bereits längerfristig seinem Einkommensniveau angepasst hat, Vorsorge für sein eigenes Alter treffen möchte oder sogar bereits Rente bezieht und sich dann einer Unterhaltsforderung ausgesetzt sieht, für die nach der natürlichen Generationenfolge die Eltern aufzukommen haben und für die er deshalb nur nachrangig haftet (vgl. Senatsurteile vom 20. Dezember 2006 - XII ZR 137/04 - FamRZ 2007, 375, 376; vom 3. Mai 2006 - XII ZR 35/04 - FamRZ 2006, 1099 f. und vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - FamRZ 2006, 26, 28).

    Das gilt ohne weiteres auch dann, wenn man nicht - wie das Oberlandesgericht - als angemessenen Selbstbehalt des Großvaters lediglich 1.800 EUR ansetzt (vgl. Ziffer 21.3.2. der Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts), sondern der Senatsrechtsprechung entsprechend (vgl. Senatsurteile vom 20. Dezember 2006 - XII ZR 137/04 - FamRZ 2007, 375, 376; vom 3. Mai 2006 - XII ZR 35/04 - FamRZ 2006, 1099 f. und vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - FamRZ 2006, 26, 28) diesem Selbstbehalt auch die Hälfte des 1.800 EUR übersteigenden Betrags, mithin hier [(3.473 EUR - 1.800 EUR) : 2 = rund] 837 EUR, hinzurechnet.

  • OLG Köln, 02.12.2016 - 1 U 21/16

    Rückforderung eines im Wege vorweg genommener Erbfolge übertragenen

    Schließlich sind vom Erwerbseinkommen Schulden (Hausbau, Anschaffungen) in großzügigerer Weise abzuziehen als im sonstigen Unterhaltsrecht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2006 - XII ZR 137/04 - juris Rz. 13).
  • BVerwG, 19.05.2016 - 5 C 36.15

    Pflegegeld; Kosten; Sachaufwand; Hilfe; Erziehung; Verwandtenpflege; Großeltern;

    (1) Geht es - wie hier - um die Inanspruchnahme von Großeltern auf Unterhalt für ihre Enkel, sind den Unterhaltspflichtigen zumindest die höheren Selbstbehaltsbeträge zuzubilligen, die auch erwachsene Kinder gegenüber ihren unterhaltsbedürftigen Eltern verteidigen können (vgl. BGH, Urteile vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - NJW 2006, 142 Rn. 27 und vom 20. Dezember 2006 - XII ZR 137/04 - NJW-RR 2007, 433 Rn. 10).
  • OLG Köln, 19.01.2010 - 25 UF 48/09

    Höhe des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen im Rentenalter

    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Enkelunterhalt (FamRZ 2007, 375 unter Festhaltung an BGH FamRZ 2006, 26, 28 und BGH FamRZ 2006, 1099).
  • OLG Dresden, 18.09.2009 - 20 UF 331/09

    Unterhaltsvorschuss; Enkelunterhalt

    Da es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2007, 375, 376) gerechtfertigt ist, den Großeltern generell die erhöhten Selbstbehaltsbeträge, die auch im Rahmen des Elternunterhalts gelten, zuzubilligen, lässt der Senat die Hälfte des den Selbstbehalt von 1.400,00 EUR übersteigenden Einkommens, das sind (2.690,00 EUR -1.400,00 EUR = 1.290,00 EUR : 2 = ) 645, 00 EUR anrechungsfrei.
  • OLG Köln, 08.06.2010 - 25 UF 232/09

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines arbeitsunfähigen Erwachsenen gegen

    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Enkelunterhalt (FamRZ 2007, 375 unter Festhaltung an BGH FamRZ 2006, 26, 28 und BGH FamRZ 2006, 1099).
  • OLG Brandenburg, 27.12.2007 - 9 WF 361/07

    Prozesskostenhilfe; Kindesunterhalt: Erfolgsaussicht eines Unterhaltsanspruchs

    Es ist gerechtfertigt, ihnen generell die erhöhten Selbstbehaltsbeträge zuzubilligen, wie sie auch im Rahmen des Elternunterhalts gelten (BGH, FamRZ 2007, 375 f.).
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