Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.01.2006

Rechtsprechung
   BGH, 22.04.2004 - XII ZR 16/04   

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https://dejure.org/2004,6475
BGH, 22.04.2004 - XII ZR 16/04 (https://dejure.org/2004,6475)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2004 - XII ZR 16/04 (https://dejure.org/2004,6475)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 (https://dejure.org/2004,6475)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckungseinstellung bei Versäumung eines möglichen und zumutbaren Vollstreckungsschutzantrags - Voraussetzungen für die Einstellung einer Zwangsvollstreckung - Antrag eines Berufungsrechtszugs als Ersatz eines Antrags auf Vollstreckungsschutz

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.09.2002 - XII ZR 173/02

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - XII ZR 16/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine solche Einstellung nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650).
  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 130/96

    Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - XII ZR 16/04
    Dieser Antrag, der nur für die Dauer des Berufungsverfahrens gilt und nicht über den Erlaß des Berufungsurteils hinaus wirkt, ersetzt jedoch nicht den erforderlichen Antrag nach §§ 712, 714 ZPO dahin, daß das Berufungsgericht den Beklagten auch bei seiner Entscheidung Vollstreckungsschutz gewähren solle (Senatsbeschluß aaO; BGH Beschluß vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 130/96 - NJW 1996, 2103, 2104).
  • BGH, 06.06.2006 - XII ZR 80/06

    Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das

    Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 - GuT 2004, 129).

    Dieser Antrag, der nur für die Dauer des Berufungsverfahrens gilt und nicht über den Erlass des Berufungsurteils hinaus wirkt, ersetzt jedoch nicht den erforderlichen Antrag nach §§ 712, 714 ZPO dahin, dass das Berufungsgericht der Beklagten auch bei seiner Entscheidung Vollstreckungsschutz gewähren sollte (Senatsbeschlüsse vom 4. September 2002 aaO, vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 - GuT 2004, 129 f. und vom 21. September 2005 - XII ZR 126/05 - Grundeigentum 2005, 1347).

  • BGH, 01.07.2009 - XII ZR 50/09

    Vollstreckungsschutz im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Anträge nach den §§ 719, 707 ZPO, die nur den Vollstreckungsschutz für die Dauer des Berufungsverfahrens betreffen und nicht über den Erlass des Berufungsurteils hinaus wirken, ersetzen jedoch nicht den erforderlichen Antrag nach §§ 712, 714 ZPO dahin, dass das Berufungsgericht dem Beklagten auch bei seiner Entscheidung Vollstreckungsschutz gewähren sollte (Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2006 - XII ZR 80/06 - NJW-RR 2006, 1088 , vom 21. September 2005 - XII ZR 126/05 - Grundeigentum 2005, 1347 , vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 - GuT 2004, 129 f. und vom 2. Oktober 2002 - XII ZR 173/02 - FamRZ 2003, 598).
  • BGH, 04.03.2009 - XII ZR 198/08

    Vollstreckungsschutz im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Der Antrag scheitert allerdings nicht schon daran, dass der Beklagte in zweiter Instanz keinen Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 712 ZPO gestellt hat, wie es grundsätzlich zu verlangen ist (Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2006 - XII ZR 80/06 - NZM 2006, 638 und vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 -GuT 2004, 129).
  • BGH, 31.07.2013 - XII ZR 114/13

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht:

    Dieser Antrag, der nur für die Dauer des Berufungsverfahrens gilt und nicht über den Erlass des Berufungsurteils hinaus wirkt, ersetzt jedoch nicht den erforderlichen Antrag nach §§ 712, 714 ZPO dahin, dass das Berufungsgericht der Beklagten auch bei seiner Entscheidung Vollstreckungsschutz gewähren sollte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650 f.; vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 - GuT 2004, 129 f. und vom 21. September 2005 - XII ZR 126/05 - Grundeigentum 2005, 1347).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 126/05

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren

    Er vermag den erforderlichen Antrag nach § 712 ZPO dahin, dass das Berufungsgericht ihm auch bei seiner Entscheidung Vollstreckungsschutz gewähren solle, daher nicht zu ersetzen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 - GuT 2004, 129 f. und vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650; BGH, Beschluss vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 130/96 - NJW 1996, 2103 f.).
  • BGH, 06.07.2005 - XII ZB 103/05

    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Letztlich kommt es deswegen auf die Rechtsfrage, ob eine Aussetzung der Vollziehung des erstinstanzlichen Urteils nach den §§ 575 Abs. 5, 570 Abs. 3 ZPO im Verfahren der Rechtsbeschwerde überhaupt möglich ist, wenn der Antragsgegner in den Vorinstanzen weder einen Schutzantrag nach § 712 ZPO noch einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach §§ 719 Abs. 1, 707 ZPO gestellt hatte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 - GuT 2004, 129 [zur Nichtzulassungsbeschwerde] und vom 24. November 1999 - XII ZR 69/99 - NJW-RR 2000, 746 [zur Revision]), nicht an.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2006 - XII ZR 16/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10120
BGH, 11.01.2006 - XII ZR 16/04 (1) (https://dejure.org/2006,10120)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2006 - XII ZR 16/04 (1) (https://dejure.org/2006,10120)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - XII ZR 16/04 (1) (https://dejure.org/2006,10120)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe eines Pachtobjekts nach fristloser Kündigung des Pachtvertrags; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Hinderung des Eintritts eines Schuldnerverzugs durch das bloße Bestehen eines Leistungsverweigerungsrechts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus BGH, 11.01.2006 - XII ZR 16/04
    Dann hätte es, da bereits das bloße Bestehen des Leistungsverweigerungsrechts den Eintritt des Schuldnerverzugs hindert (BGHZ 84, 42, 44; 116, 244, 249), einen zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrages berechtigenden Zahlungsverzug der Beklagten, möglicherweise nicht bejaht und aus diesem Grund auch den Widerklageantrag auf Einräumung des ungestörten Besitzes an den Pachtgrundstücken nicht abgewiesen.
  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97

    Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an

    Auszug aus BGH, 11.01.2006 - XII ZR 16/04
    103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, das entscheidungserhebliche Vorbringen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 86, 133, 145; BVerfG NJW 1998, 2583, 2584; BVerfG ZIP 2004, 1762, 1763).
  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 90/81

    Einrede des § 320 BGB neben Mängelgewährleistung

    Auszug aus BGH, 11.01.2006 - XII ZR 16/04
    Dann hätte es, da bereits das bloße Bestehen des Leistungsverweigerungsrechts den Eintritt des Schuldnerverzugs hindert (BGHZ 84, 42, 44; 116, 244, 249), einen zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrages berechtigenden Zahlungsverzug der Beklagten, möglicherweise nicht bejaht und aus diesem Grund auch den Widerklageantrag auf Einräumung des ungestörten Besitzes an den Pachtgrundstücken nicht abgewiesen.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 11.01.2006 - XII ZR 16/04
    103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, das entscheidungserhebliche Vorbringen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 86, 133, 145; BVerfG NJW 1998, 2583, 2584; BVerfG ZIP 2004, 1762, 1763).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 698/03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 11.01.2006 - XII ZR 16/04
    103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, das entscheidungserhebliche Vorbringen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 86, 133, 145; BVerfG NJW 1998, 2583, 2584; BVerfG ZIP 2004, 1762, 1763).
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