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BGH, 23.06.1999 - XII ZR 163/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Genaue Bezeichnung des Mietobjekts als Schriftformerfordernis
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 566
Schriftform bei einem gewerblichen Mietvertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 1999, 763
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 23.06.1999 - XII ZR 163/97
Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
- OLG Düsseldorf, 29.11.2012 - 10 U 34/12
Anforderungen an die Schriftform eines Mietvertrages
Hierfür reicht es aus, dass in einer Ergänzungsvereinbarung oder in einem den alten Mietvertrag ersetzenden Vertrag lediglich die Angabe enthalten ist, der Vertrag betreffe die "bisher vermieteten Räume" (vgl. BGH, Beschl. v. 23.6.1999, XII ZR 163/97, NZM 1999, 763).