Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.05.2006

Rechtsprechung
   BGH, 09.08.2006 - XII ZR 165/05 (1)   

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https://dejure.org/2006,2654
BGH, 09.08.2006 - XII ZR 165/05 (1) (https://dejure.org/2006,2654)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2006 - XII ZR 165/05 (1) (https://dejure.org/2006,2654)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2006 - XII ZR 165/05 (1) (https://dejure.org/2006,2654)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gebührenstreitwert einer Klage im Zusammenhang mit dem Unterlassungsanspruch eines Geschäftsraummieters - Vertragswidrige Konkurrenzsituation als Sachmangel einer Mietsache - Bewertung des durch die unangemessene Konkurrenzsituation entstandenen Schadens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebührenstreit bei Konkurrenzschutzklage

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert eines auf ein Konkurrenzverbot gestützten Unterlassungsanspruchs des Geschäftsraummieters gegen den Vermieter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht - Streitwert für Konkurrenzverbotsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert einer Klage auf Konkurrenzschutz (IMR 2007, 101)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3060
  • MDR 2007, 202
  • NZM 2006, 777
  • ZMR 2007, 18
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 07.04.1989 - 14 U 16/86

    Wettbewerb; Gewerbe; Gewerberaummiete

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - XII ZR 165/05
    Aber unabhängig davon, ob in einer vertragswidrigen Konkurrenzsituation gleichzeitig ein Sachmangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB zu sehen ist (vgl. OLG Düsseldorf NZM 1998, 307; wohl auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 1234, 1235; Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 536 BGB, Rdn. 172; Kraemer in: Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. III B Rdn. 1250; Hübner/Griesbach/ Schreiber in: Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 14. Kap. Rdn. 176; dagegen OLG Frankfurt EWiR 1985, 555 mit zust. Anm. Ostermann S. 555 f., Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rdn. 660), trägt eine ausschließlich an einem möglichen mangelbedingten Minderwert der Mietsache orientierte Wertbemessung dem wirtschaftlichen Interesse des Mieters an der Beseitigung der Konkurrenzsituation nicht genügend Rechnung.
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 248/04

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - XII ZR 165/05
    Reine Streitigkeiten über den Vertragsinhalt fallen nicht in den Anwendungsbereich von § 41 Abs. 1 GKG (Senatsbeschlüsse vom 20. April 2005 - XII ZR 248/04 - NZM 2005, 519 und vom 21. September 2005 - XII ZR 256/03 - NZM 2005, 944, 946).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 10 U 4/96

    Verletzung des Konkurrenzschutzes und Mietminderung

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - XII ZR 165/05
    Aber unabhängig davon, ob in einer vertragswidrigen Konkurrenzsituation gleichzeitig ein Sachmangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB zu sehen ist (vgl. OLG Düsseldorf NZM 1998, 307; wohl auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 1234, 1235; Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 536 BGB, Rdn. 172; Kraemer in: Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. III B Rdn. 1250; Hübner/Griesbach/ Schreiber in: Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 14. Kap. Rdn. 176; dagegen OLG Frankfurt EWiR 1985, 555 mit zust. Anm. Ostermann S. 555 f., Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rdn. 660), trägt eine ausschließlich an einem möglichen mangelbedingten Minderwert der Mietsache orientierte Wertbemessung dem wirtschaftlichen Interesse des Mieters an der Beseitigung der Konkurrenzsituation nicht genügend Rechnung.
  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05

    Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - XII ZR 165/05
    Zwar hat der Senat entschieden, dass eine entsprechende Anwendung von § 41 Abs. 5 Satz 1 2. Halbs. GKG über den eigentlichen Anspruch auf Instandsetzung der Mietsache hinaus auch in anderen Fällen möglich ist, in denen ein Mieter von Geschäftsräumen von seinem Vermieter Maßnahmen verlangt, um einen Mangel der Mietsache zu beheben (Senatsbeschluss vom 2. November 2005 - XII ZR 137/05 - NZM 2006, 138, 139; dort: Kündigung gegenüber einem störenden Mitmieter).
  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 67/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung eines im Rahmen einer Stufenklage geltend

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - XII ZR 165/05
    Dieses wirtschaftliche Interesse an der Auskunftserteilung ist nach § 3 ZPO zu schätzen; es beträgt in der Regel einen Bruchteil des Wertes des Leistungsanspruches, dessen Durchsetzung die Auskunft vorbereiten soll (Senatsurteil vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92 - FamRZ 1993, 1189).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 256/03

    Wertberechnung bei gestaffeltem Mietentgelt

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - XII ZR 165/05
    Reine Streitigkeiten über den Vertragsinhalt fallen nicht in den Anwendungsbereich von § 41 Abs. 1 GKG (Senatsbeschlüsse vom 20. April 2005 - XII ZR 248/04 - NZM 2005, 519 und vom 21. September 2005 - XII ZR 256/03 - NZM 2005, 944, 946).
  • BGH, 17.03.2004 - XII ZR 162/00

    Streitwert für Klage auf Zahlung künftiger Miete; Gebührenstreitwert einer

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - XII ZR 165/05
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass im Gewährleistungsprozess bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Minderungsansprüchen, die auf dem gleichen Mangel der Mietsache beruhen, grundsätzlich keine Wertaddition vorzunehmen, sondern allein auf den Anspruch mit dem höheren Streitwert abzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - XII ZR 162/00 - NZM 2004, 423).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2005 - 24 W 33/05

    Bestimmung des Streitwertes für die Durchsetzung von Konkurrenzschutz im Wege der

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - XII ZR 165/05
    Die Wertbemessung nach dem voraussichtlich entgehenden Gewinn ist bei ordentlich kündbaren Mietverhältnissen in der Regel auf den zukünftigen Schaden beschränkt, der dem Mieter bis zu dem auf die Klageerhebung folgenden nächstmöglichen Kündigungstermin entstehen kann, weil der Vermieter in diesen Fällen die Möglichkeit besitzt, durch die Ausübung des ordentlichen Kündigungsrechts die ihm drohenden Schadenersatzansprüche zeitlich zu begrenzen (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2006, 158, 159).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2016 - 17 U 185/15

    Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife;

    Maß und Richtung des wirtschaftlichen Interesses des Klägers orientieren sich dabei grundsätzlich an den in der Klageschrift dargelegten objektiven Erwartungen des Klägers, wenn sich hierfür hinreichend objektive Anhaltspunkte ergeben (BGH NJW 2006, 3060, juris Rn. 8).
  • BGH, 10.10.2012 - XII ZR 117/10

    Geschäftsraummietvertrag: Mietminderungsrecht bei Verletzung einer

    b) Ob eine Verletzung des Konkurrenzschutzes, sei er vertragsimmanent oder vertraglich vereinbart, einen Mangel der Mietsache darstellt, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (offen gelassen im Senatsbeschluss vom 9. August 2006 - XII ZR 165/05 - NJW 2006, 3060, 3061 und im Senatsurteil vom 11. Januar 2012 - XII ZR 40/10 - juris Rn. 34).
  • OLG Dresden, 04.05.2016 - 5 U 1286/09

    Rechte des Mieters von Gewerberäumen bei einer vertragswidrigen

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 09.08.2006 (XII ZR 165/05, NJW 2006, 3060), in welchem es um die Höhe eines Gebührenstreitwertes ging, die angesprochene Rechtsfrage offen gelassen.
  • OLG Dresden, 20.07.2010 - 5 U 1286/09

    Gewerberaum; Konkurrenzschutz; Mangel

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 09.08.2006 (XII ZR 165/05, NJW 2006, 3060), in welchem es um die Höhe eines Gebührenstreitwertes ging, die angesprochene Rechtsfrage offen gelassen.
  • OLG Stuttgart, 30.10.2006 - 5 W 65/06

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer

    cc) In Ermangelung einer besonderen kostenrechtlichen Vorschrift ist der Streitwert daher gemäß § 48 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO festzusetzen (BGH, Beschluss vom 09.08.2006, Az. XII ZR 165/05, Rz. 7).

    Dabei orientiert sich die Höhe des dem Kläger möglicherweise drohenden Gewinnentgangs grundsätzlich an den in der Klageschrift dargelegten Erwartungen des Klägers, wenn sich hierfür hinreichend objektive Anhaltspunkte ergeben (BGH, Beschluss vom 09.08.2006, Az. XII ZR 165/05, Rz. 8).

    Sofern man die Wertbemessung nach § 3 ZPO unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 9 Satz 1 ZPO an dem möglicherweise entgangenen Gewinn auf der Grundlage einer dreieinhalbjährigen Betrachtung vornimmt (BGH, Beschluss vom 09.08.2006, Az. XII ZR 165/05, Rz. 8), so wird auch dann der vom Landgericht festgesetzte Streitwert nicht unterschritten.

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2013 - 10 W 18/13

    Streitwertfestsetzung: Gebührenstreitwert für Feststellungsklage eines

    Schließlich ist umstritten, ob die am 1. Juli 2004 in Kraft getretene Vorschrift des § 41 Abs. 5 GKG nur auf Wohnraummietverhältnisse Anwendung findet (so Hartmann, a.a.O., § 41 GKG Rn. 36 m.w.N.) oder auch für andere Mietverhältnisse gilt (so wohl BGH, NJW 2006, 3060; Oestreich/Hellstab/Trenkle, GKG/FamGKG-Streitwertkommentar, Okt. 2012, Band 2, Teil 6.5 [Zivilgerichtliche Verfahren] "Mietstreitigkeiten" Rn. 51 und 53).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15

    Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der

    Denn im Hinblick auf ihr eigenes Vorbringen macht die Klägerin die Beteiligung an laufenden und im Wesentlichen gleichbleibenden Einnahmen der Grossisten geltend, wobei ihre Beteiligung an diesen Einnahmen vor dem Hintergrund des Kartellrechts nicht einseitig von der Beklagten bzw. dem "L.-Q." beendet werden könne (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 9.8.2006 - XII ZR 165/05 , NJW 2006, 3060 [3061], Rz. 8).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 75/07

    Streitwert des Auskunftsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bezüglich des Angriffsinteresses des Klägers der Wert eines Auskunftsanspruchs mit einer Quote von 1/10 bis 1/5 des geschätzten Leistungsanspruchs zu bestimmen (BGH, Urt. v. 8. Januar 1997 - XII ZR 307/95, NJW 1997, 1016; Beschl. v. 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04, FamRZ 2006, 619; v. 9. August 2006 - XII ZR 165/05, NJW 2006, 3060, 3062 Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 21.08.2015 - 8 U 319/15

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung eines

    In Ermangelung einer besonderen kostenrechtlichen Vorschrift ist der Streitwert des Berufungsverfahrens gemäß § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 Halbs. 1 ZPO festzusetzen (BGH Beschluss vom 09.08.2006 - XII ZR 165/05 Rn 7 - [...]).
  • LG Stuttgart, 20.11.2013 - 13 S 100/13

    Versicherungsvertrag: Widerspruch nach erfolgter Kündigung

    Darüber hinaus muss sich der Belehrungstext in einer nicht zu übersehenden Weise (etwa durch farbige Gestaltung, größere Buchstaben, Sperrschrift oder Fettdruck) aus dem übrigen Text hervorheben (BGH, NJW 2006, 3060).
  • LG Stuttgart, 13.07.2016 - 4 T 21/16

    Streitwertfestsetzung: Feststellungsklage auf Fortbestehen eines Bausparvertrags

  • LG Stuttgart, 22.06.2016 - 4 T 9/16

    Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Bausparvertrages: Bewertung des

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2016 - 17 W 3/16

    Streitwert einer Feststellungsklage: Bewertung des wirtschaftlichen Interesses am

  • OLG Koblenz, 20.08.2015 - 8 W 536/15

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung eines

  • LG Bonn, 28.03.2017 - 10 O 481/16

    Rückzahlung von Versicherungsprämien einer Kapitallebensversicherung durch

  • LG Bonn, 17.07.2018 - 10 O 435/17

    Rückzahlung von Prämien und Auskehr gezogener Nutzungen nach Erklärung des

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Rechtsprechung
   BGH, 24.05.2006 - XII ZR 165/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8433
BGH, 24.05.2006 - XII ZR 165/05 (https://dejure.org/2006,8433)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2006 - XII ZR 165/05 (https://dejure.org/2006,8433)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - XII ZR 165/05 (https://dejure.org/2006,8433)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BGH, 24.05.2006 - XII ZR 165/05
    Von einer solchen ist bereits auszugehen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02 - NJW 2003, 3205 f. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 340/03

    Streit zwischen einer Bank und dem Insolvenzverwalter einer Autohändlerin über

    Auszug aus BGH, 24.05.2006 - XII ZR 165/05
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (BGH, Beschluss vom 18. Januar 2005 - XI ZR 340/03 - BGH Report 2005, 939, 940 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
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