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   BGH, 14.01.2015 - XII ZR 176/13   

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https://dejure.org/2015,952
BGH, 14.01.2015 - XII ZR 176/13 (https://dejure.org/2015,952)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2015 - XII ZR 176/13 (https://dejure.org/2015,952)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - XII ZR 176/13 (https://dejure.org/2015,952)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 306 Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 81 Abs 1 VVG, § 81 Abs 2 VVG, Nr A.2.3.2. AKB 2008
    Gewerblicher Kraftfahrzeugmietvertrag: Beurteilung einer Klausel zur Haftungsbegrenzung nach Art der Vollkaskoversicherung

  • verkehrslexikon.de

    Beurteilung einer Klausel im Mietwagenvertrag zur Haftungsbegrenzung nach Art der Vollkaskoversicherung

  • IWW

    § 307 Abs. 1 BGB, § 81 Abs. 1 VVG, § 81 Abs. 2 VVG, § 306 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 538 BGB, § 81 VVG, § 564 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Beurteilung einer Haftungsbegrenzungsklausel in einem gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Haftungsreduzierung/Versicherung; Grobe Fahrlässigkeit; Anspruchsgrund

  • rewis.io

    Gewerblicher Kraftfahrzeugmietvertrag: Beurteilung einer Klausel zur Haftungsbegrenzung nach Art der Vollkaskoversicherung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 306 Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Klauselkontrolle bei einer ohne zusätzliches Entgelt vereinbarten Haftungsbegrenzung nach Art der Vollkaskoversicherung in gewerblichem Kfz-Mietvertrag

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fehlbeladener Mietanhänger und Vollkaskoversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 306 Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Rechtliche Beurteilung einer Haftungsbegrenzungsklausel in einem gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietwagen - und die Vollkaskoklausel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Beurteilung einer Klausel in einem gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesamtklausel kann unter Umständen in inhaltlich zulässigen und unzulässigen Teil zerlegt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gesamtklausel kann unter Umständen in inhaltlich zulässigen und unzulässigen Teil zerlegt werden

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Haftungsbegrenzung in gewerblichem Kfz-Mietvertrag - Gesamtklausel war teilweise unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Klauseln in einem gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 928
  • MDR 2015, 273
  • NZM 2015, 209
  • NZV 2015, 233
  • VersR 2015, 1036
  • WM 2015, 1161
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.2012 - XII ZR 40/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - XII ZR 176/13
    Eine Klausel ist unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Verwender die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nimmt und eigene Interessen missbräuchlich auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (Senatsurteil vom 24. Oktober 2012 - XII ZR 40/11 - NZM 2013, 165 Rn. 14 mwN).

    c) Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch des Senats -, wonach in Fällen, in denen die Parteien eines gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrags gegen zusätzliches Entgelt eine Haftungsbegrenzung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung vereinbaren, dieser - gleichsam als Quasi-Versicherungsnehmer - darauf vertrauen darf, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspricht, den er als Eigentümer des Kraftfahrzeuges und als Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde (vgl. Senatsurteile vom 24. Oktober 2012 - XII ZR 40/11 - NZM 2013, 165 Rn. 15 und vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501 Rn. 19; BGHZ 191, 150 = NJW 2012, 222 Rn. 11; vgl. auch BGHZ 22, 109).

    Insoweit benachteiligt die vertragliche Regelung den Mieter unangemessen gegenüber dem in der Vollkaskoversicherung gewährten Versicherungsschutz (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 2012 - XII ZR 40/11 - NZM 2013, 165 Rn. 16 ff.).

  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56

    Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - XII ZR 176/13
    c) Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch des Senats -, wonach in Fällen, in denen die Parteien eines gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrags gegen zusätzliches Entgelt eine Haftungsbegrenzung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung vereinbaren, dieser - gleichsam als Quasi-Versicherungsnehmer - darauf vertrauen darf, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspricht, den er als Eigentümer des Kraftfahrzeuges und als Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde (vgl. Senatsurteile vom 24. Oktober 2012 - XII ZR 40/11 - NZM 2013, 165 Rn. 15 und vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501 Rn. 19; BGHZ 191, 150 = NJW 2012, 222 Rn. 11; vgl. auch BGHZ 22, 109).
  • BGH, 12.02.2009 - VII ZR 39/08

    Wirksamkeit einer Sicherungsvereinbarung im Übrigen bei Unwirksamkeit einer in

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - XII ZR 176/13
    Nur dann, wenn der als wirksam anzusehende Rest im Gesamtgefüge des Vertrages nicht mehr sinnvoll, insbesondere der als unwirksam beanstandete Klauselteil von so einschneidender Bedeutung ist, dass von einer gänzlich neuen, von der bisherigen völlig abweichenden Vertragsgestaltung gesprochen werden muss, ergreift die Unwirksamkeit der Teilklausel die Gesamtklausel (BGH Urteil vom 10. Oktober 2013 - III ZR 325/12 - NJW 2014, 141 Rn. 14; BGHZ 179, 374 = NJW 2009, 1664 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 11.10.2011 - VI ZR 46/10

    Zur Haftungsbefreiung im KFZ-Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - XII ZR 176/13
    c) Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch des Senats -, wonach in Fällen, in denen die Parteien eines gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrags gegen zusätzliches Entgelt eine Haftungsbegrenzung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung vereinbaren, dieser - gleichsam als Quasi-Versicherungsnehmer - darauf vertrauen darf, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspricht, den er als Eigentümer des Kraftfahrzeuges und als Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde (vgl. Senatsurteile vom 24. Oktober 2012 - XII ZR 40/11 - NZM 2013, 165 Rn. 15 und vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501 Rn. 19; BGHZ 191, 150 = NJW 2012, 222 Rn. 11; vgl. auch BGHZ 22, 109).
  • BGH, 14.03.2012 - XII ZR 44/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeugmietvertrags: Wegfall der

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - XII ZR 176/13
    c) Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch des Senats -, wonach in Fällen, in denen die Parteien eines gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrags gegen zusätzliches Entgelt eine Haftungsbegrenzung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung vereinbaren, dieser - gleichsam als Quasi-Versicherungsnehmer - darauf vertrauen darf, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspricht, den er als Eigentümer des Kraftfahrzeuges und als Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde (vgl. Senatsurteile vom 24. Oktober 2012 - XII ZR 40/11 - NZM 2013, 165 Rn. 15 und vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501 Rn. 19; BGHZ 191, 150 = NJW 2012, 222 Rn. 11; vgl. auch BGHZ 22, 109).
  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 325/12

    Teilbare Klauseln

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - XII ZR 176/13
    Nur dann, wenn der als wirksam anzusehende Rest im Gesamtgefüge des Vertrages nicht mehr sinnvoll, insbesondere der als unwirksam beanstandete Klauselteil von so einschneidender Bedeutung ist, dass von einer gänzlich neuen, von der bisherigen völlig abweichenden Vertragsgestaltung gesprochen werden muss, ergreift die Unwirksamkeit der Teilklausel die Gesamtklausel (BGH Urteil vom 10. Oktober 2013 - III ZR 325/12 - NJW 2014, 141 Rn. 14; BGHZ 179, 374 = NJW 2009, 1664 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 18.12.2019 - XII ZR 13/19

    Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf "erhöhtes Parkentgelt"

    Es bedarf daher keiner Erörterung, ob die Klausel zwei sachlich zu trennende Regelungsbereiche enthält, nämlich indem sie eine pauschale Vertragsstrafe von 30 EUR vorsieht und daneben ein eigenständiges Leistungsbestimmungsrecht, deren AGB-rechtliche Zulässigkeit dann unabhängig voneinander beurteilt werden könnte (vgl. etwa Senatsurteil vom 14. Januar 2015 - XII ZR 176/13 - NJW 2015, 928 Rn. 23 f. mwN).
  • BGH, 20.03.2018 - XI ZR 309/16

    Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden

    Die Klausel kann auch nicht in einen inhaltlich zulässigen und einen inhaltlich unzulässigen Teil zerlegt werden (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - III ZR 325/12, NJW 2014, 141 Rn. 14 und vom 14. Januar 2015 - XII ZR 176/13, WM 2015, 1161 Rn. 23).
  • BGH, 06.04.2016 - XII ZR 29/15

    Gewerberaumietvertrag: Einschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit mit

    Zwar ist, wenn sich eine Formularklausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennen lässt, die Aufrechterhaltung des zulässigen Teils rechtlich unbedenklich (Senatsurteile BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 32 mwN und vom 14. Januar 2015 - XII ZR 176/13 - NJW 2015, 928 Rn. 23).
  • BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18

    BGH billigt Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen

    Nur dann, wenn der als wirksam anzusehende Rest im Gesamtgefüge des Vertrags nicht mehr sinnvoll, insbesondere der als unwirksam beanstandete Klauselteil von so einschneidender Bedeutung ist, dass von einer gänzlich neuen, von der bisherigen völlig abweichenden Vertragsgestaltung gesprochen werden muss, ergreift die Unwirksamkeit der Teilklausel die Gesamtklausel (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - III ZR 325/12, NJW 2014, 141 Rn. 14; Urteil vom 14. Januar 2015 - XII ZR 176/13, NZM 2015, 209 Rn. 23).
  • BGH, 14.08.2019 - IV ZR 279/17

    Wenn die Rechtsschutzversicherung einen bestimmten SV wünscht

    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung kommt auch keine Aufteilung der Klausel in sprachlich und inhaltlich teilbare, in ihrer Wirksamkeit getrennt zu beurteilende, der Inhaltskontrolle teilweise entzogene Einzelregelungen in Betracht (vgl. dazu BGH, Urteile vom 14. Januar 2015 - XII ZR 176/13, NJW 2015, 928 Rn. 23; vom 10. Oktober 2013 - III ZR 325/12, NJW 2014, 141 Rn. 14).
  • OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 4 U 184/18

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in Riester-Verträgen

    Es liegt gerade nicht der Fall vor, dass die Klauseln über das Verfahren der Zinsanpassung (die auf die ausgehängten Referenzzinssätze verweist) und die mitgeteilten Zinssätze in einen inhaltlich zulässigen und einen inhaltlich unzulässigen Teil zerlegt werden können, damit Gegenstand einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung würden, weil der dann als wirksam anzusehende Rest im Gesamtgefüge des Vertrages von so einschneidender Bedeutung würde, dass von einer gänzlich neuen, von der bisherigen Vertragsgestaltung völlig abweichenden Regelung gesprochen werden müsste (BGH NJW 2015, 928 [930 Rn. 23]).
  • OLG München, 02.08.2018 - 7 U 2107/18

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für GmbH-Geschäftsführer

    Eine solche ist zwar nicht von vorneherein ausgeschlossen, würde aber voraussetzen, dass die Klausel inhaltlich in einen wirksamen und einen unwirksamen Teil trennbar ist und der verbleibende Rest sprachlich und inhaltlich verständlich bleibt; das ist nur der Fall, wenn der unwirksame Teil der Klausel gestrichen wird, ohne dass der Sinn des anderen Teils darunter leidet, sog. "blue pencil test" (BGH, Urteil vom 10.1.2012 - III ZR 325/12, Rz. 14; Urteil vom 14.1.2015 - XII ZR 176/13, Rz. 23 ff.).
  • BGH, 02.10.2019 - XII ZR 8/19

    Inhaltskontrolle einer allgemeinen Geschäftsbedingung in einem sogenannten

    cc) Im Übrigen ist eine Klausel dann unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Verwender die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nimmt und eigene Interessen missbräuchlich auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (Senatsurteile vom 13. April 2016 - XII ZR 146/14 - NJW 2016, 2489 Rn. 24 und 14. Januar 2015 - XII ZR 176/13 - NJW 2015, 928 Rn. 12 mwN).
  • OLG Celle, 02.12.2021 - 2 U 64/21

    Kündigungsrecht der Mieter nach den Grundsätzen des Wegfalls der

    Nur dann, wenn der als wirksam anzusehende Rest im Gesamtgefüge des Vertrages nicht mehr sinnvoll ist, insbesondere der als unwirksam beanstandete Klauselteil von so einschneidender Bedeutung ist, dass von einer gänzlich neuen, von der bisherigen völlig abweichenden Vertragsgestaltung gesprochen werden muss, ergreift die Unwirksamkeit der Teilklausel die Gesamtklausel (siehe BGH, Urteil vom 14. Januar 2015, Az.: XII ZR 176/13, zitiert nach juris Rn. 23).
  • BGH, 22.03.2018 - IX ZR 99/17

    Genussrechte als inhaltsgleiche Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen durch

    Nach gefestigter Rechtsprechung können inhaltlich voneinander trennbare, einzeln aus sich heraus verständliche Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann Gegenstand einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung sein, wenn sie in einem äußeren sprachlichen Zusammenhang mit anderen unwirksamen Regelungen stehen (BGH, Urteil vom 9. Mai 1996 - VII ZR 259/94, BGHZ 132, 383, 389 mwN; vom 10. Oktober 2013 - III ZR 325/12, NJW 2014, 141 Rn. 14; vom 14. Januar 2015 - XII ZR 176/13, WM 2015, 1161 Rn. 23).
  • LG München I, 08.10.2021 - 3 HKO 5593/20

    Tickets Oktoberfest

  • BGH, 13.04.2016 - XII ZR 146/14

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit der formularmäßigen Verpflichtung des Mieters zum

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2019 - 12 U 33/18

    Rechtsschutzversicherungsbedingungen: Inhaltskontrolle einer Klausel über die

  • KG, 06.06.2016 - 8 U 40/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Gewerberaummietvertrag: Umlegung der

  • OLG Köln, 29.01.2019 - 22 U 30/17

    Formularmäßige Vereinbarung einer Laufzeit von zehn Jahren für einen

  • BGH, 06.04.2016 - XII ZR 30/15

    Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle eines Aufrechnungsverbots

  • OLG Dresden, 15.07.2015 - 5 U 597/15

    Formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht in einem Gewerberaummietvertrag

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2016 - 8 O 7495/15

    Zur Abgrenzung zwischen Unfall- und Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung

  • OLG Koblenz, 11.04.2018 - 10 U 1167/16

    Recht zur Ersatzvornahme kann wirksam ausgeschlossen werden!

  • OLG Zweibrücken, 31.10.2018 - 1 U 93/17

    Kfz-Kaskoversicherung: Unfall bei Abreißen eines Rades an einem

  • LG Dortmund, 30.09.2016 - 25 O 53/16

    Umfang eines Anspruchs auf Schadensersatz für die Beschädigung eines gemieteten

  • OLG Köln, 10.02.2016 - 11 U 136/15

    Formularmäßige Vereinbarung des Erfordernisses der Abnahme von Bauarbeiten durch

  • OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 10 U 81/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Werkvertrag: Wirksamkeit einer

  • LAG Sachsen, 18.09.2023 - 2 Sa 465/21

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage; Rechtsfolge

  • LG Dessau-Roßlau, 15.07.2016 - 2 O 103/16

    Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung eines Mietfahrzeugs: Verstoß des Fahrers

  • OLG Hamm, 04.05.2022 - 30 U 200/21

    Ansprüche eines Autovermieters gegen einen Mieter wegen der Inanspruchnahme

  • ArbG Nordhausen, 21.06.2023 - 2 Ca 959/22

    Unwirksame Rückzahlungsklausel - Darlehen im Studienförderungsvertrag - AGB -

  • LG Stuttgart, 30.03.2015 - 16 O 34/15
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