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   BGH, 31.03.1993 - XII ZR 19/92   

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https://dejure.org/1993,2574
BGH, 31.03.1993 - XII ZR 19/92 (https://dejure.org/1993,2574)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1993 - XII ZR 19/92 (https://dejure.org/1993,2574)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1993 - XII ZR 19/92 (https://dejure.org/1993,2574)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Restitutionsklage - Beweiserhebung - Gutachten - Beweisergebnis - Untersuchungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 641 i Abs. 1
    Restitutionsklage bei unzureichender Begutachtung und Amtsaufklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1928
  • MDR 1994, 205
  • FamRZ 1993, 943
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 1/88

    Restitutionsklage - Tragezeitgutachten - Blutgruppengutachten - Erbbiologisches

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 19/92
    Damit hat es nicht nur über die erste, sondern auch über die zweite Stufe des Wiederaufnahmeverfahrens positiv erkannt (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Dezember 1988 - IVb ZR 1/88 - FamRZ 1989, 374, 375).

    Die Vorschrift des § 582 ZPO kann der Zulässigkeit eines Restitutionsverfahrens gemäß § 641i ZPO nur entgegenstehen, wenn das vom Restitutionskläger vorgelegte Gutachten zur Zeit des Vorprozesses bereits vorhanden und für ihn schon damals verfügbar war (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 1988 aaO S. 375 m.w.N.; zustimmend Baumbach/Albers ZPO 51. Aufl. § 641i Rdn. 4; s.a. MünchKomm-ZPO/Braun § 641i Rdn. 20).

    In einem Zwischenurteil, durch das neben der Zulässigkeit der Klage der Wiederaufnahmegrund bejaht wird, ist nach herrschender Ansicht das durch die Wiederaufnahmeklage angegriffene rechtskräftige Urteil aufzuheben (vgl. Senatsurteile vom 5. Mai 1982 - IVb ZR 707/80 - FamRZ 1982, 789, 790 m.w.N. und vom 21. Dezember 1988 aaO S. 376).

  • BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 81/71

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung des Inhalts eines nicht

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 19/92
    Die Tragweite eines gerichtlichen Urteils ist im Zweifelsfall unter Heranziehung der Entscheidungsgründe durch Auslegung zu bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1972 - VIII ZR 81/71 - NJW 1972, 2208).
  • BGH, 04.07.1973 - IV ZR 122/72

    Restitutionsklage nach § 641i ZPO

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 19/92
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß selbst dann, wenn das Gericht im Vorprozeß überhaupt kein Gutachten eingeholt hat und ein besonders eklatanter Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz in Betracht kommt, die Wiederaufnahme gemäß § 641i ZPO möglich sein muß (vgl. BGHZ 61, 186, 193; OLG München DAVorm 1981, 139).
  • BGH, 03.11.1978 - IV ZB 105/78

    Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils des Landgerichts bzgl. einer

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 19/92
    Das konnte durch Zwischenurteil geschehen; ein solches ist analog § 280 Abs. 2 Satz 1 ZPO selbständig anfechtbar und auch hinsichtlich der Bejahung des Wiederaufnahmegrundes angreifbar (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1978 - IV ZB 105/78 - NJW 1979, 427, 428).
  • BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 707/80

    Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 19/92
    In einem Zwischenurteil, durch das neben der Zulässigkeit der Klage der Wiederaufnahmegrund bejaht wird, ist nach herrschender Ansicht das durch die Wiederaufnahmeklage angegriffene rechtskräftige Urteil aufzuheben (vgl. Senatsurteile vom 5. Mai 1982 - IVb ZR 707/80 - FamRZ 1982, 789, 790 m.w.N. und vom 21. Dezember 1988 aaO S. 376).
  • BGH, 05.04.1984 - IX ZR 78/83

    Begriff des neuen Gutachtens

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 19/92
    Die Revision weist insoweit mit Recht darauf hin, daß neue Gutachten die Voraussetzungen des § 641i Abs. 1 ZPO auch dann erfüllen können, wenn sie die frühere Begutachtung im Hinblick auf schon damals bekannte wissenschaftliche Erkenntnisse, auf denen hier die herangezogenen Bestimmungen der Richtlinien des Bundesgesundheitsamts beruhen dürften, als falsch oder nicht überzeugend darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1984 - IX ZR 78/83 - FamRZ 1984, 681, 682).
  • Drs-Bund, 14.01.1969 - BT-Drs V/3719
    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - XII ZR 19/92
    Weiter hat er in Rechnung gestellt, daß schon das Erfordernis der Vorlage eines Gutachtens eine erhebliche Hürde darstellt, zumal hierfür nicht selten eine Untersuchung des Gegners oder eines Dritten erforderlich ist, die von den betreffenden Personen verweigert wird (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks. V/3719 S. 42).
  • BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01

    Prüfungsumfang im Wiederaufnahmeverfahren; Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Gegen ein solches rechtskräftiges Urteil findet die Restitutionsklage nach § 641 i ZPO auch insoweit statt, als es zugleich den mit der begehrten Vaterschaftsfeststellung verbundenen Antrag auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Regelunterhalts (vgl. § 643 Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F. = § 653 Abs. 1 Satz 1 ZPO n.F.) abgewiesen hat (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1993 - XII ZR 19/92 - FamRZ 1993, 943, 944; Niklas JR 1988, 441, 443; Zöller/Philippi ZPO 23. Aufl. § 641 i Rdn. 2).

    Nichts anderes gilt, wenn das neue Gutachten - wie hier - Fehler eines früheren Gutachtens aufzeigt, indem es die Befunde eines bereits im Ausgangsverfahren eingeholten oder erneut verwerteten Blutgruppengutachtens eigenständig neu und anders (etwa: umfassender, nämlich unter Einbeziehung weiterer, vom Vorgutachter nicht untersuchter Blutgruppensysteme) auswertet und beurteilt oder auch nur darlegt, daß das Vorgutachten mangelhaft sei, weil es die damals bereits vorliegenden Befunde über diese weiteren Blutgruppensysteme auch schon nach dem damaligen Stand der Wissenschaft habe berücksichtigen können und müssen (vgl. BGHZ 61, 186; Senatsurteil vom 31. März 1993 aaO; BGH, Urteil vom 5. April 1984 aaO S. 682; Wieczorek/ Schlüter ZPO 3. Aufl. § 641 i Rdn. 8).

    Dafür reicht es aus, daß eine andere Entscheidung, und sei es auch nur die Anordnung weiterer Beweiserhebungen (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1993 aaO S. 943 und 945), nach der Behauptung des Restitutionsklägers jedenfalls nicht ausgeschlossen erscheint, auch wenn das mit der Restitutionsklage befaßte Gericht dies als fernliegend ansieht.

  • BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04

    Nachträgliches Bestreiten von Tatsachen aufgrund des Fundes einer Urkunde als

    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist damit im vorliegenden Fall sowohl die Zulässigkeit als auch die Begründetheit der Restitutionsklage (vgl. BGH, Urt. v. 31. März 1993 - XII ZR 19/92, NJW 1993, 1928, 1929).
  • OLG Stuttgart, 31.08.2018 - 17 UF 53/18

    Wiederaufnahmeverfahren in Abstammungssachen: Zulässigkeitsvoraussetzungen;

    Eine Wiederaufnahme ist daher auch möglich, wenn - wie hier - das neue Gutachten das erste überhaupt eingeholte Gutachten ist (BGH, FamRZ 1993, 943; Kemper a. a. O., § 185 FamFG Rn. 6).
  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 207/92

    Beschwer des Klägers bei Obsiegen aufgrund eines prozeßordnungswidrig ergangenen

    Selbst dann, wenn das Gericht im Vorprozeß überhaupt kein Gutachten eingeholt hat und ein besonders eklatanter Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz in Betracht kommt - etwa wenn wie hier nur aufgrund Anerkenntnisses des Beklagten Ehemannes entschieden wurde -, ist eine Wiederaufnahme nach § 641i ZPO möglich (BGHZ 61 aaO S. 193; Senatsurteil vom 31. März 1993 - XII ZR 19/92 - BGHR ZPO § 641i Abs. 1 Gutachten 2; Braun, aaO 1135; Zöller/Philippi aaO § 641i Rdn. 8).
  • BGH, 10.08.1998 - XI ZR 246/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Einlegung eines Rechtsmittels zur Klarstellung des

    Die Tragweite eines gerichtlichen Urteils ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 31. März 1993 - XII ZR 19/92, NJW 1993, 1928, 1929 und vom 9. Dezember 1993 - I ZR 276/91, NJW 1994, 731, 732 unter II., jeweils m.w.Nachw.) unter Heranziehung der Entscheidungsgründe zu ermitteln.
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