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BGH, 15.05.2002 - XII ZR 201/00 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Vermietung - Ladenlokal - Konkurs - Außerordentliche Kündigung - Herausgabe der Mieträume
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 91a 98
Kostenentscheidung bei Abschluß eines außergerichtlichen Vergleichs ohne Kostenregelung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Kosten bei übereinstimmender Erledigungserklärung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1996 - XII ZR 249/95
Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache durch außergerichtlichen …
Auszug aus BGH, 15.05.2002 - XII ZR 201/00
Bei einer Erledigung des Rechtsstreits durch Abschluß eines außergerichtlichen Vergleichs, der keine Kostenregelung enthält, ist diese Bestimmung im Rahmen der nach § 91 a ZPO erfolgenden Kostenentscheidung jedenfalls dann sinngemäß zu berücksichtigen, wenn sich aus dem abgeschlossenen Vergleich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Parteien eine Kostenregelung aus anderen Gesichtspunkten im Auge hatten (Senatsbeschluß vom 27. November 1996 - XII ZR 249/95 - NJW-RR 1997, 510).