Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.12.2009

Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2012 - XII ZR 203/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19707
BGH, 27.06.2012 - XII ZR 203/09 (https://dejure.org/2012,19707)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2012 - XII ZR 203/09 (https://dejure.org/2012,19707)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - XII ZR 203/09 (https://dejure.org/2012,19707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 123 BGB, § 313 BGB
    Schenkung unter Ehegatten im Zuge der Trennung: Leibliche Abstammung eines Kindes vom Ehemann als Geschäftsgrundlage; Verschweigen der möglichen Nichtvaterschaft des Ehemannes zum Kind als Anfechtungsgrund wegen arglistiger Täuschung

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von während der Ehe erbrachten Vermögenszuwendungen nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • rewis.io

    Schenkung unter Ehegatten im Zuge der Trennung: Leibliche Abstammung eines Kindes vom Ehemann als Geschäftsgrundlage; Verschweigen der möglichen Nichtvaterschaft des Ehemannes zum Kind als Anfechtungsgrund wegen arglistiger Täuschung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von während der Ehe erbrachten Vermögenszuwendungen nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Rückabwicklung von Vermögenszuwendungen in der Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Rückforderungen von Zuwendungen bei Gütertrennung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1623
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.2012 - XII ZR 47/09

    Schenkung unter Ehegatten im Zuge der Trennung: Leibliche Abstammung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 203/09
    Sie streiten im vorliegenden Verfahren wie im vor dem Senat geführten Parallelverfahren (XII ZR 47/09) um die Rückabwicklung von Vermögenszuwendungen, die der Kläger (im Folgenden: Ehemann) während der Ehe an die Beklagte (im Folgenden: Ehefrau) erbrachte.

    Im Gegensatz zu dem Fall, dass das Kind - unmittelbar oder mittelbar - ebenfalls von der Zuwendung profitieren soll (vgl. dazu Senatsurteil - im Parallelverfahren - vom 27. Juni 2012 - XII ZR 47/09 - zur Veröffentlichung bestimmt), lässt sich dies auch nicht unter dem Gesichtspunkt des nach gemeinsamer Vorstellung der Parteien bestehenden Verwendungszwecks der Zuwendung annehmen.

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZR 232/91

    Abgrenzung ehebedingter Zuwendungen von einer Schenkung

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 203/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Geschäftsgrundlage die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08 - NZBau 2009, 771, 774; Senatsurteile vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 14 und vom 17. Februar 1993 - XII ZR 232/91 - FamRZ 1993, 1047, 1048 jeweils mwN).
  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97

    Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 203/09
    Auch wenn eine Zuwendung zwischen Ehegatten im konkreten Fall nicht als ehebezogene Zuwendung, sondern als Schenkung zu werten ist, sind auf sie dennoch die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anwendbar (vgl. Senatsurteil BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 25 ff.; BGH Urteile vom 8. November 2002 - V ZR 398/01 - FamRZ 2003, 223 und vom 19. Januar 1999 - X ZR 60/97 - FamRZ 1999, 705, 707).
  • BGH, 08.11.2002 - V ZR 398/01

    Geschäftsgrundlage von Zuwendungen der Eltern an verheiratete Kinder

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 203/09
    Auch wenn eine Zuwendung zwischen Ehegatten im konkreten Fall nicht als ehebezogene Zuwendung, sondern als Schenkung zu werten ist, sind auf sie dennoch die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anwendbar (vgl. Senatsurteil BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 25 ff.; BGH Urteile vom 8. November 2002 - V ZR 398/01 - FamRZ 2003, 223 und vom 19. Januar 1999 - X ZR 60/97 - FamRZ 1999, 705, 707).
  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 152/08

    Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen muss vergabekonform

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 203/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Geschäftsgrundlage die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08 - NZBau 2009, 771, 774; Senatsurteile vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 14 und vom 17. Februar 1993 - XII ZR 232/91 - FamRZ 1993, 1047, 1048 jeweils mwN).
  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 203/09
    Auch wenn eine Zuwendung zwischen Ehegatten im konkreten Fall nicht als ehebezogene Zuwendung, sondern als Schenkung zu werten ist, sind auf sie dennoch die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anwendbar (vgl. Senatsurteil BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 25 ff.; BGH Urteile vom 8. November 2002 - V ZR 398/01 - FamRZ 2003, 223 und vom 19. Januar 1999 - X ZR 60/97 - FamRZ 1999, 705, 707).
  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZR 203/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Geschäftsgrundlage die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08 - NZBau 2009, 771, 774; Senatsurteile vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 14 und vom 17. Februar 1993 - XII ZR 232/91 - FamRZ 1993, 1047, 1048 jeweils mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2019 - 5 Sa 301/18

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Wiedereinstellung - schwerbehinderter

    Hinzu kommt, dass insbesondere im Falle der Täuschung durch den Vertragspartner, worauf der Kläger seine Anfechtungserklärung vom 14.01.2016 ausdrücklich gestützt hat, grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Vertragspartner den vorgetäuschten Sachverhalt in seinen Geschäftswillen aufnimmt (vgl. BGH 27.06.2012 - XII ZR 203/09 - Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2009 - XII ZR 203/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,70711
BGH, 17.12.2009 - XII ZR 203/09 (https://dejure.org/2009,70711)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2009 - XII ZR 203/09 (https://dejure.org/2009,70711)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - XII ZR 203/09 (https://dejure.org/2009,70711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,70711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.2012 - XII ZR 47/09

    Schenkung unter Ehegatten im Zuge der Trennung: Leibliche Abstammung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - XII ZR 203/09
    Sie streiten im vorliegenden Verfahren wie im vor dem Senat geführten Parallelverfahren (XII ZR 47/09) um die Rückabwicklung von Vermögenszuwendungen, die der Kläger (im Folgenden: Ehemann) während der Ehe an die Beklagte (im Folgenden: Ehefrau) erbrachte.

    Im Gegensatz zu dem Fall, dass das Kind - unmittelbar oder mittelbar - ebenfalls von der Zuwendung profitieren soll (vgl. dazu Senatsurteil - im Parallelverfahren - vom 27. Juni 2012 - XII ZR 47/09 - zur Veröffentlichung bestimmt), lässt sich dies auch nicht unter dem Gesichtspunkt des nach gemeinsamer Vorstellung der Parteien bestehenden Verwendungszwecks der Zuwendung annehmen.

  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 152/08

    Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen muss vergabekonform

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - XII ZR 203/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Geschäftsgrundlage die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH Urteil vom 10. September 2009  VII ZR 152/08 - NZBau 2009, 771, 774; Senatsurteile vom 21. Juli 2010  XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 14 und vom 17. Februar 1993  XII ZR 232/91 - FamRZ 1993, 1047, 1048 jeweils mwN).
  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97

    Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - XII ZR 203/09
    Auch wenn eine Zuwendung zwischen Ehegatten im konkreten Fall nicht als ehebezogene Zuwendung, sondern als Schenkung zu werten ist, sind auf sie dennoch die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anwendbar (vgl. Senatsurteil BGHZ 184, 190FamRZ 2010, 958 Rn. 25 ff.; BGH Urteile vom 8. November 2002 - V ZR 398/01 - FamRZ 2003, 223 und vom 19. Januar 1999 - X ZR 60/97 - FamRZ 1999, 705, 707).
  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - XII ZR 203/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Geschäftsgrundlage die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH Urteil vom 10. September 2009  VII ZR 152/08 - NZBau 2009, 771, 774; Senatsurteile vom 21. Juli 2010  XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 14 und vom 17. Februar 1993  XII ZR 232/91 - FamRZ 1993, 1047, 1048 jeweils mwN).
  • BGH, 08.11.2002 - V ZR 398/01

    Geschäftsgrundlage von Zuwendungen der Eltern an verheiratete Kinder

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - XII ZR 203/09
    Auch wenn eine Zuwendung zwischen Ehegatten im konkreten Fall nicht als ehebezogene Zuwendung, sondern als Schenkung zu werten ist, sind auf sie dennoch die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anwendbar (vgl. Senatsurteil BGHZ 184, 190FamRZ 2010, 958 Rn. 25 ff.; BGH Urteile vom 8. November 2002 - V ZR 398/01 - FamRZ 2003, 223 und vom 19. Januar 1999 - X ZR 60/97 - FamRZ 1999, 705, 707).
  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - XII ZR 203/09
    Auch wenn eine Zuwendung zwischen Ehegatten im konkreten Fall nicht als ehebezogene Zuwendung, sondern als Schenkung zu werten ist, sind auf sie dennoch die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anwendbar (vgl. Senatsurteil BGHZ 184, 190FamRZ 2010, 958 Rn. 25 ff.; BGH Urteile vom 8. November 2002 - V ZR 398/01 - FamRZ 2003, 223 und vom 19. Januar 1999 - X ZR 60/97 - FamRZ 1999, 705, 707).
  • BGH, 17.02.1993 - XII ZR 232/91

    Abgrenzung ehebedingter Zuwendungen von einer Schenkung

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - XII ZR 203/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Geschäftsgrundlage die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH Urteil vom 10. September 2009  VII ZR 152/08 - NZBau 2009, 771, 774; Senatsurteile vom 21. Juli 2010  XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 14 und vom 17. Februar 1993  XII ZR 232/91 - FamRZ 1993, 1047, 1048 jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht