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   BGH, 22.01.1997 - XII ZR 207/95   

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BGH, 22.01.1997 - XII ZR 207/95 (https://dejure.org/1997,1271)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1997 - XII ZR 207/95 (https://dejure.org/1997,1271)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - XII ZR 207/95 (https://dejure.org/1997,1271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ermittlung der Vaterschaft - Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt - Verstoß gegen den "ordre public" durch Feststellung der Vaterschaft ohne Einholung eines Abstammungsgutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 234 § 7; ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 2, 4
    Anerkennung von Statusurteilen von Gerichten der ehemaligen DDR

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Vaterschaftsfeststellung durch DDR-Gericht ohne Abstammungsgutachten nicht grundsätzlich unwirksam

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2051
  • MDR 1997, 574
  • NJ 1997, 257
  • FamRZ 1997, 490
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 28/85

    Rechtsfolgen einer ausländischen Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - XII ZR 207/95
    Die danach gebotene Erhebung aller sachdienlicher Beweise von Amts wegen zwingt den deutschen Richter in einem Rechtsstreit um die Feststellung der Vaterschaft im Regelfall, ein Blutgruppengutachten und evtl. weitere zur Überzeugungsbildung notwendige medizinische Gutachten einzuholen (BGHZ 61, 165, 170; Senatsurteile vom 9. April 1986 - IVb ZR 28/85 - FamRZ 1986, 665, 667 f. und vom 14. März 1990 - XII ZR 56/89 - FamRZ 1990, 615 f.).

    Ein außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ergangenes Urteil verstößt vielmehr nur dann gegen den verfahrensrechtlichen ordre public, wenn es in einem Verfahren ergangen ist, das den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße widerspricht, daß das Urteil nach der deutschen Rechtsordnung nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (BGHZ 48, 327, 331; Senatsurteil vom 9. April 1986 a.a.O. m.w.N.).

    Der Senat hat im Jahre 1986 entschieden, nach diesen Grundsätzen liege ein die Anerkennung eines ausländischen Urteils ausschließender Verstoß gegen den deutschen ordre public nicht vor, wenn das ausländische Gericht (im entschiedenen Fall: ein Gericht des ehemaligen Jugoslawien) die Vaterschaft allein aufgrund der Aussage der Mutter festgestellt habe (Senatsurteil vom 9. April 1986 a.a.O.).

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - XII ZR 207/95
    Wer es zurechenbar versäumt, sich in gerichtlichen Verfahren Gehör zu verschaffen, kann keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG geltend machen (Maunz/Dürich/Schmidt-Aßmann, GG Art. 103 Abs. 1 Rdn. 81 m.N.; vgl. auch BGHZ 118, 312, 322 f.) [BGH 04.06.1992 - IX ZR 149/91].
  • AG Hamburg-Wandsbek, 15.02.1991 - 715 C 582/90
    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - XII ZR 207/95
    Der Senat schließt sich der Ansicht an, daß Statusurteilen, die vor dem Beitritt von den Gerichten der ehemaligen DDR gefällt worden sind, auch nach dem Beitritt die Anerkennung zu versagen ist, wenn sie gegen den ordre public verstoßen (ebenso Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, DtZ 1991, 307 f. und ihm folgend: Staudinger/Rauscher und MünchKomm-BGB/Mutschler a.a.O.; Palandt/Diederichsen, BGB 56. Aufl. Art. 234 § 7 EGBGB Rdn. 4).
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 274/58

    Anerkennung sowjetzonaler Eheurteile

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - XII ZR 207/95
    § 328 ZPO war deshalb vor dem Beitritt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung der Frage, ob Urteile der DDR-Gerichte in der Bundesrepublik anerkannt werden konnten, entsprechend anzuwenden (vgl. z.B. BGHZ 30, 1, 5 f. m.N.).
  • BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 145/66

    Contempt of court und rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - XII ZR 207/95
    Ein außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ergangenes Urteil verstößt vielmehr nur dann gegen den verfahrensrechtlichen ordre public, wenn es in einem Verfahren ergangen ist, das den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße widerspricht, daß das Urteil nach der deutschen Rechtsordnung nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (BGHZ 48, 327, 331; Senatsurteil vom 9. April 1986 a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - XII ZR 207/95
    Die danach gebotene Erhebung aller sachdienlicher Beweise von Amts wegen zwingt den deutschen Richter in einem Rechtsstreit um die Feststellung der Vaterschaft im Regelfall, ein Blutgruppengutachten und evtl. weitere zur Überzeugungsbildung notwendige medizinische Gutachten einzuholen (BGHZ 61, 165, 170; Senatsurteile vom 9. April 1986 - IVb ZR 28/85 - FamRZ 1986, 665, 667 f. und vom 14. März 1990 - XII ZR 56/89 - FamRZ 1990, 615 f.).
  • BGH, 14.03.1990 - XII ZR 56/89

    Einbeziehung weiterer Mehrverkehrszeugen bei hoher Wahrscheinlichkeit der

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - XII ZR 207/95
    Die danach gebotene Erhebung aller sachdienlicher Beweise von Amts wegen zwingt den deutschen Richter in einem Rechtsstreit um die Feststellung der Vaterschaft im Regelfall, ein Blutgruppengutachten und evtl. weitere zur Überzeugungsbildung notwendige medizinische Gutachten einzuholen (BGHZ 61, 165, 170; Senatsurteile vom 9. April 1986 - IVb ZR 28/85 - FamRZ 1986, 665, 667 f. und vom 14. März 1990 - XII ZR 56/89 - FamRZ 1990, 615 f.).
  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91

    Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - XII ZR 207/95
    Die ordnungsgemäße Zustellung der Klage ist nach den im Urteilsstaat geltenden Zustellungsregeln einschließlich der dort geltenden Staatsverträge zu beurteilen, hier also nach dem Zustellungsrecht der ehemaligen DDR (lex fori: vgl. Senatsurteil BGHZ 120, 305, 311 m.N.).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 241/91

    Beweiswürdigung bei Ablehnung von Mitwirkungshandlungen zur

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - XII ZR 207/95
    Der Senat hat entschieden, daß in solchen Fällen nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung von der Einholung eines Gutachtens abgesehen werden kann (BGHZ 121, 266, 272 f.).
  • BVerfG, 21.05.1987 - 2 BvR 1170/83

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Eintragung einer ausländischen Verurteilung

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - XII ZR 207/95
    Selbst wenn nach der formal ordnungsgemäßen Zustellung der Klageschrift das erstinstanzliche Verfahren an einem Verstoß gegen die Grundsätze des rechtlichen Gehörs gelitten hätte, könnte der Kläger diesen Verstoß im übrigen im Rahmen des § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nur geltend machen, wenn er in dem Urteilsstaat alles Notwendige unternommen hätte, um sich Gehör zu verschaffen, notfalls im Rechtsmittelwege (Geimer, Internationales Zivilprozeßrecht, 2. Aufl. Rdn. 2774; vgl. auch BVerfG NJW 1988, 1462, 1464).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - 3 U 26/94

    Anerkennung eines Vaterschaftsfeststellungsurteils aus der vormaligen DDR

  • KG, 13.07.1983 - 3 WF 2891/83

    Möglichkeit einer entsprechenden Anwendung des § 203 Abs. 2 Zivilprozessordnung

  • OLG Naumburg, 09.10.2000 - 14 WF 101/00

    Zur Wirksamkeit von Statusurteilen in der ehemaligen DDR

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  • BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07

    Anerkennung einer durch ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren ohne

    a) Hat ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren die Vaterschaft ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens und nur gestützt auf die Aussage einer Zeugin vom Hörensagen festgestellt, obwohl der Antragsgegner jeden geschlechtlichen Verkehr mit der Mutter geleugnet und angeboten hatte, an der Erstellung eines von ihm angeregten Vaterschaftsgutachtens mitzuwirken, kann diese Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public nicht in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 9. April 1986 - IVb ZR 28/85 - FamRZ 1986, 665, 667 und vom 22. Januar 1997 - XII ZR 207/95 - FamRZ 1997, 490, 491 f.).

    Auf dieser rechtlichen Grundlage hat der Senat bereits wiederholt entschieden, dass ein die Anerkennung eines ausländischen Urteils ausschließender Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public nicht vorliegt, wenn das ausländische Gericht allein aufgrund der Aussage der Mutter eine Vaterschaft festgestellt hat, weil eine Begutachtung des mutmaßlichen Vaters nicht möglich war (Senatsurteile vom 9. April 1986 - IVb ZR 28/85 - FamRZ 1986, 665, 667 und vom 22. Januar 1997 - XII ZR 207/95 - FamRZ 1997, 490, 491 f.).

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Vater eingeräumt hatte, mit der Mutter während der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt zu haben (Senatsurteil vom 22. Januar 1997 - XII ZR 207/95 - FamRZ 1997, 490 Tz. 29; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 694 ).

  • OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03

    Anfechtung einer anerkannten Vaterschaft; Schlüssige Darlegung eines

    Denn im Vaterschaftsanfechtungsverfahren ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel ein Abstammungsgutachten einzuholen (BGH FamRZ 1997, 490, 492).
  • OLG Celle, 09.07.2018 - 21 WF 176/17

    Voraussetzungen der Heranziehung eines Verfahrensbeteiligten als Zweitschuldner

    Über die Abstammung eines Kindes ist grundsätzlich eine förmliche Beweisaufnahme gemäß § 177 Abs. 2 FamFG durchzuführen, wobei allgemein ein DNA-Gutachten eingeholt wird, das aufgrund seiner genetischen Grundlage die zuverlässigste Grundlage bietet (vgl. BGH FamRZ 1997, 490, 492; 2006, 1745, 1746).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2006 - 5 WF 142/05

    Anfechtung der in einem ausländischen Verfahren bereits rechtskräftig

    Daneben - und inzidenter i.R.d. materiell-rechtlichen Feststellungsklage nach § 640 Abs. 2 ZPO - könne mit der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 ZPO die Unwirksamkeit eines ausländischen Statusurteils wegen mangelnder Anerkennungsfähigkeit im Sinne des § 328 ZPO überprüft werden (BGH FamRZ 1997, 490).

    Soweit allerdings das ausländische Urteil anzuerkennen sei, habe dies zur Folge, dass im Inland eine inhaltlich übereinstimmende Sachentscheidung zu ergehen habe, weil dann nämlich die negative Feststellungsklage mangels Vorliegen der Voraussetzungen nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 - 5 ZPO unbegründet sei (BGH FamRZ 1997, 490; FamRZ 1986, 565, 566).

  • OLG Saarbrücken, 12.01.2011 - 5 W 132/09

    Vollstreckbarerklärung eines französischen Urteils aus einem Adhäsionsverfahren:

    Sofern jedoch das erststaatliche Beweisrecht untragbare Abweichungen von elementaren deutschen Grundsätzen enthält, verstößt es gegen den ordre public, etwa im Rahmen des Nachweises der nichtehelichen Vaterschaft ohne Einholung eines Abstammungsgutachtens (vgl. BGH, Urt. v. 22.01.1997 - XII ZR 207/95, NJW 1997, 2051 (2052); Geimer, aaO., Rdn. 2964 m. w. N.).
  • OLG Celle, 23.01.2023 - 21 UF 171/19

    Anerkennung ausländischer Entscheidungen; Leihmutterschaft;

    Bei dem Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen Abstammungsentscheidung handelt es sich um eine Abstammungssache kraft Sachzusammenhangs (vgl. BGH FuR 2000, 260 ; FamRZ 1997, 490 ; Schulte-Bunert/Weinreich/Schwonberg, a.a.O., § 169 Rn. 4; a.A. Dutta/Jacoby/Schwab/v. Bary, a.a.O., § 169 Rn. 10 [unter Bezugnahme auf BGH FamRZ 2020, 1481]).
  • OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 279/11

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Unterhaltstitels

    Auf dieser rechtlichen Grundlage hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass ein die Anerkennung eines ausländischen Urteils ausschließender Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public nicht vorliegt, wenn das ausländische Gericht allein aufgrund der Aussage der Mutter eine Vaterschaft festgestellt hat, weil eine Begutachtung des mutmaßlichen Vaters nicht möglich war (BGH FamRZ 1986, 665, 667 und BGH FamRZ 1997, 490, 491 f.).

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Vater eingeräumt hatte, mit der Mutter während der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt zu haben (BGH FamRZ 1997, 490).

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 295/95

    Vaterschaftsfeststellung bei in der ehemaligen DDR vor dem Beitritt geborenen

    c) Spezielle Übergangsvorschriften für das Abstammungsrecht enthält § 7 des Art. 234 EGBGB, nach dessen Absatz 1 einschlägige gerichtliche Entscheidungen sowie Anerkennungen der Vaterschaft aus der Zeit vor dem Beitritt unberührt bleiben (vgl. dazu Senatsurteil vom 22. Januar 1997 - XII ZR 207/95 - FamRZ 1997, 490).
  • LG Frankfurt/Main, 27.05.2015 - 17 O 203/13

    Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten - Nachweis der Abstammung notwendig?

    Häufig begegnen Vaterschaftsfeststellungen, die ohne medizinisches Gutachten ergehen, etwa allein aufgrund von Aussagen der Mutter und etwaiger Zeugen, gewissen Zweifeln, jedoch verstößt auch dies nicht unbedingt und per se gegen die deutschen Mindeststandards, selbst wenn ein deutsches Gericht in ähnlich gelagerten Fällen gehalten wäre, ein medizinisches Gutachten einzuholen (BGH NJW 1997, 2051; OLG Hamm, FamRZ 2003, 1855; Prütting/Helms FamFG, 3. Aufl., § 109 Rz 61).

    Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass nach der einschlägigen Rechtsprechung des BGH (NJW 1986, 2193; NJW 1997, 2051) sogar ein die Anerkennung eines ausländischen Urteils ausschließender Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public nicht vorliegt, wenn das ausländische Gericht allein aufgrund der Aussage der Mutter eine Vaterschaft festgestellt hat, weil eine Begutachtung des mutmaßlichen Vaters nicht möglich war.

  • OLG Dresden, 09.11.2005 - 21 UF 670/05

    Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der

  • BGH, 23.07.2002 - X ZB 13/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

  • BGH, 23.07.2002 - X ZB 15/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

  • BGH, 23.07.2002 - X ZB 14/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

  • BGH, 09.06.1999 - XII ZB 169/98

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Kindschaftssachen bei Anerkennung eines

  • KG, 22.07.2003 - 1 VA 27/02

    Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen: Berechtigung für Antrag

  • BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 303/01

    Unzulässige Rechtsausübung im Verfahren auf Anerkennung ausländischer

  • OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 3 W 418/97

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Unterhaltstitels - Verstoß gegen ordre

  • BayObLG, 11.10.1999 - 1Z BR 44/99

    Rechtzeitige Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

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