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   BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94   

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https://dejure.org/1995,3336
BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94 (https://dejure.org/1995,3336)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1995 - XII ZR 218/94 (https://dejure.org/1995,3336)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1995 - XII ZR 218/94 (https://dejure.org/1995,3336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hilfsaufrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG (1975) § 19 Abs. 3 Satz 1; ZPO § 322 Abs. 2
    Hilfsaufrechnung mehrerer nicht verselbständigter Teilbeträge derselben Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 508
  • MDR 1995, 407
  • ZMR 1995, 199
  • WM 1995, 906
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66

    Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94
    Wird eine solche Klage aber neben anderen Einwendungen gegen den titulierten Anspruch vorsorglich auch mit Aufrechnung begründet, so ist der Kläger im Fall der Klageabweisung in Höhe sowohl der titulierten Forderung als auch der Aufrechnungsforderung beschwert, soweit die Entscheidung über die Aufrechnungsforderung in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO der Rechtskraft fähig ist (BGHZ 48, 356, 360).

    Auch wenn das Berufungsurteil den Vorschußanspruch in den Entscheidungsgründen verneint hat, erfaßt die Rechtskraftwirkung der Entscheidung die zur Aufrechnung gestellte Forderung in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO (vgl. RGZ 49, 403, 404 f.; BGHZ 48, 356, 360) nur bis zur Höhe der titulierten Forderung, der gegenüber die Aufrechnung geltend gemacht wurde.

  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

    Auszug aus BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94
    Außerdem wird dieser Anspruch auf einen einheitlichen Lebenssachverhalt gestützt, nämlich die Weigerung der Beklagten, das Dachgeschoß auszubauen; dieser Anspruch könnte beispielsweise Gegenstand eines Grundurteils sein, während dem Betragsverfahren die Prüfung vorbehalten bleiben kann, ob und inwieweit einzelne Schadensposten auf die schadenstiftende Handlung zurückzuführen sind (vgl. BGHZ 108, 256, 259) [BGH 12.07.1989 - VIII ZR 286/88].
  • BGH, 06.11.1991 - VIII ZR 294/90

    Haftung des Verkäufers für unzutreffende Gewichtsangabe

    Auszug aus BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94
    Hinsichtlich der ersten Gegenforderung - Vorschußanspruch - handelt es sich daher um eine Primäraufrechnung (vgl. Schneider, Streitwert-Kommentar, 10. Aufl. Rdn. 400 m.N.), während die titulierte Forderung im Verhältnis zu allen weiteren Gegenansprüchen als mit dem Einwand der Tilgung durch die Primäraufrechnung bestritten anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 6. November 1991 - VIII ZR 294/90 - BGHR GKG § 19 Abs. 3 Primäraufrechnung 1).
  • BGH, 02.03.1967 - VII ZR 215/64

    Rechte des Bauherrn nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94
    Dies ergibt sich bereits aus der Natur des Anspruchs auf Vorschuß für die Mängelbeseitigung, da die Vorschußzahlung lediglich vorläufigen Charakter hat und über sie nach Beseitigung der Mängel abzurechnen ist (vgl. BGHZ 47, 272, 274).
  • BGH, 24.11.1971 - VIII ZR 80/71

    Beschwer bei Primäraufrechnung

    Auszug aus BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94
    Hinsichtlich dieser Primäraufrechnung streiten die Parteien wirtschaftlich nur um einen Betrag, der die Höhe der titulierten Forderung nicht übersteigt, so daß die Abweisung der Vollstreckungsgegenklage den Kläger insoweit auch nur in dieser, nicht in der doppelten Höhe beschwert (vgl. BGHZ 57, 301, 303 f.).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 213/89

    Zulässigkeit eines Teilurteils über unselbständige Rechnungsposten eines

    Auszug aus BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94
    Mehrere nicht verselbständigte Teilbeträge derselben Forderung können aber nicht in einem Eventualverhältnis zueinander zum Gegenstand von Hilfsaufrechnungen gemacht werden; andernfalls hätte der Aufrechnende es in der Hand, seine mögliche Beschwer durch Aufteilung seiner Forderung beliebig zu vervielfachen (vgl. Wieczorek, ZPO, 2. Aufl. § 322 Anm. H IV b 4; vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. April 1991 - V ZR 213/89 - NJW 1992, 317, 318).
  • RG, 11.10.1901 - VII 222/01

    Revision; Beschwerdegegenstand

    Auszug aus BGH, 01.02.1995 - XII ZR 218/94
    Auch wenn das Berufungsurteil den Vorschußanspruch in den Entscheidungsgründen verneint hat, erfaßt die Rechtskraftwirkung der Entscheidung die zur Aufrechnung gestellte Forderung in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO (vgl. RGZ 49, 403, 404 f.; BGHZ 48, 356, 360) nur bis zur Höhe der titulierten Forderung, der gegenüber die Aufrechnung geltend gemacht wurde.
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZR 15/12

    Gewerberaummiete: Auswirkungen der vorbehaltlosen Ausübung der

    Zudem dienen solche Angaben nur der Begründung einer einheitlichen Minderungsquote (vgl. Staudinger/Emmerich BGB [2014] § 536 Rn. 57) bzw. eines einheitlichen Vorschussanspruchs (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Februar 1995 - XII ZR 218/94 - NJW-RR 1995, 508).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 26 U 19/08

    Haftung des Bauunternehmers bei Werkmängeln: Ersatzfähigkeit von

    Unzulässig ist es lediglich, wenn unselbstständige Teilbeträge derselben Forderung in einem Eventualverhältnis zueinander hilfsweise aufgerechnet werden (BGH NJW-RR 1995, 508; Zöller/Greger, ZPO, 27. Auflage, § 145 Rdn. 16b).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2009 - 5 W 58/08

    Streitwert bei Hilfsaufrechnung

    Bei dieser Betrachtungsweise wird deutlich, dass die Klageforderung zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gegenforderung nicht mehr unbestritten ist, da sie dem auf der Hauptaufrechnung beruhenden Tilgungseinwand ausgesetzt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.1995, XII ZR 218/94, NJW-55 1995, 508f = WM 1995, 906ff = zitiert nach Juris Rz. 20; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl. 2007, Rz. 585f).

    Insoweit hat der BGH in dem Beschluss vom 01.02.1995, XII ZR 218/94, NJW-RR 1995, 508, 509 zit. nach juris Rz. 25, klargestellt, dass mehrere nicht verselbständigte Teilbeträge derselben Forderung nicht in einem Eventualverhältnis zueinander zum Gegenstand von Hilfsaufrechnungen gemacht werden können.

  • OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 6 U 133/12

    Zulässigkeit einer Klage: Ladungsfähige Anschrift des Klägers als

    Verteidigt sich der Kläger mit der Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung mittels einer Aufrechnung, ist die Entscheidung, wonach die zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen nicht bestehen, in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO rechtskraftfähig (BGH, Beschluss vom 25.10.1967, V ZR 29/66, NJW 1968, 156, zitiert nach beck-online; BGH, Beschluss vom 1.2.1995, XII ZR 218/94, NJW-RR 1995, 508, zitiert nach Juris).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 170/18

    Begründetheit einer Gegenvorstellung

    Mehrere nicht verselbstständigte Teilbeträge derselben hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Forderung - wie etwa unselbstständige Rechnungsposten eines einheitlichen Vorschussanspruchs - können hingegen nicht in einem Eventualverhältnis zueinander stehen und infolgedessen auch keine mehrfache Werterhöhung gemäß § 45 Abs. 3 GKG auslösen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 1995 - XII ZR 218/94, NJW-RR 1995, 508 unter [II] 2 b [zu § 19 Abs. 3 GKG aF]).
  • BGH, 30.06.2004 - XII ZB 21/03

    Umfang der Beschwer eines Beklagten, wenn dieser gegen die unstreitige

    Danach ist der Beklagte in den Fällen, in denen er gegen eine unbestrittene Gegenforderung aufrechnet, nur in Höhe des Betrages beschwert, zu dessen Zahlung er verurteilt worden ist (BGHZ 57, 301; Senatsbeschluß vom 1. Februar 1995 - XII ZR 218/94 - NJW-RR 1995, 508, BGH Beschlüsse vom 17. Mai 1990 - IX ZR 276/89 - BGHR ZPO § 4 Abs. 1 - Rechtsmittelinteresse 1 - vom 24. Oktober 1991 - VIII ZR 95/91 - NJW-RR 1992, 314; vom 14. Juli 1999 - VII ZR 70/99 - NJW-RR 1999, 1736; zustimmend: MünchKomm/Rimmelspacher ZPO 2. Aufl. § 511 a Rdn. 28, Stein/Jonas/Grunsky ZPO § 511 a Rdn. 17, Zöller ZPO 24. Aufl. vor § 511 Rdn. 26; zur unterschiedlichen Rechtslage bei der Hilfsaufrechnung: BGH Beschlüsse vom 6. November 1991 - VIII ZR 294/90 - NJW 1992, 912; vom 12. Juli 2000 - VIII ZR 2/99 - EWiR 2000, 1043).
  • OLG Naumburg, 29.04.2004 - 4 U 182/03

    Anspruch eines Energieversorgungsunternehmens auf Ersatz der Kosten für die

    Nur im Falle des Vorliegens selbständiger Ansprüche, denen jeweils ein eigenständiger Lebenssachverhalt zugrunde liegt, ist von verschiedenen Streitgegenständen auszugehen, die der Kläger im Falle der Erhebung einer Teilklage eindeutig voneinander abgrenzen muss, um dem Bestimmtheitserfordernis zu genügen (BGH, NJW-RR 1995, 508; OLG Düsseldorf, MDR 1993, 2691).
  • BGH, 10.12.1998 - X ZR 109/98

    Rechtsmittelbeschwer bei einer Vollstreckungsgegenklage

    Bei der Vollstreckungsgegenklage bemißt sich die Rechtsmittelbeschwer des unterlegenen Klägers grundsätzlich nach dem Wert des zu vollstreckenden Anspruchs (BGH, Beschl. v. 1.2.1995 - XII ZR 218/94, NJW-RR 1995, 508).
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