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   BGH, 10.09.1997 - XII ZR 222/95   

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https://dejure.org/1997,1498
BGH, 10.09.1997 - XII ZR 222/95 (https://dejure.org/1997,1498)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1997 - XII ZR 222/95 (https://dejure.org/1997,1498)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1997 - XII ZR 222/95 (https://dejure.org/1997,1498)
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"Damen auch zum Animieren und mehr beschäftigt"

§ 322 ZPO, Abweisung einer auf § 554a BGB <Fassung bis 31.8.01> gestützten Räumungsklage hindert den Kläger nicht, unter Berufung auf Fortsetzung des beanstandeten Verhaltens erneut zu kündigen und zu klagen, zur Frage der Präklusion der Kündigungsgründe des § 554a BGB <Fassung bis 31.8.01>

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entgegenstehen der materiellen Rechtskraft gem. § 322 der Zivilprozessordnung (ZPO) - Zulässigkeit einer erneuten Klage bei inhaltlich entsprechenden Klageanträgen im Vorprozess - Erschöpfung eines Kündigungsgrundes in der Fortsetzung eines bereits im Vorprozess ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholte Kündigung und Räumungsklage; fortgesetzes vertragswidriges Verhalten; Rechtskraft des ersten Urteils; Präklusion

  • Judicialis

    BGB § 553; ; BGB § 554 a; ; ZPO § 322 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 553, 554a; ZPO § 322 Abs. 1
    Umfang der Rechtskraft eines eine Räumungsklage abweisenden Urteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 374
  • ZIP 1997, 2010
  • MDR 1998, 148
  • NZM 1998, 33
  • ZMR 1998, 77
  • WM 1998, 607
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.04.1956 - 2 AZR 247/54

    Richter auf Lebenszeit - Grundsatz im GG - Richter auf Lebenszeit -

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - XII ZR 222/95
    b) Soweit ersichtlich, ist höchstrichterlich allerdings noch nicht entschieden, ob der mit seiner Räumungsklage rechtskräftig abgewiesene Vermieter mit gleicher Begründung erneut kündigen und Räumung verlangen kann (vgl. Stadie MDR 1978, 798 ff.; für den Fall der arbeitsrechtlichen Kündigung offen gelassen von BAG AP § 626 BGB Nr. 11 S. 3).

    Jedenfalls für die Präklusion der Kündigungsgründe des § 554a BGB kommt es nämlich auch auf den Zeitpunkt der Kenntnis von dem pflichtwidrigen Verhalten des anderen Vertragsteils an, weil erst die endgültige Zerstörung der gegenseitigen Vertrauensgrundlage eine solche Kündigung rechtfertigt und das Vertrauen des Vertragspartners erst durch die Kenntnis des pflichtwidrigen Verhaltens des anderen Vertragsteils erschüttert wird (im Ergebnis ebenso für den Fall der arbeitsrechtlichen Kündigung BAG AP § 626 BGB Nr. 11 S. 3; vgl. auch zur Geltendmachung im Vorprozeß noch nicht bekannter Scheidungsgründe BGHZ 45, 329, 332).

  • BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89

    Herabsetzung der Zahlungsverpflichtung für Elementarunterhalt und

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - XII ZR 222/95
    Nach dem maßgeblichen Zeitpunkt eingetretene Tatsachen sind auch dann nicht präkludiert, wenn sie mit im Vorprozeß vorgetragenen Tatsachen in einem Fortsetzungszusammenhang stehen (vgl. Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 322 Anm. E IV a 5; vgl. auch Senatsurteil vom 30. Mai 1990 - XII ZR 57/89- FamRZ 1990 1095, 1096; RG JW 1915, 784 ff.).
  • BGH, 06.04.1966 - IV ZR 28/65

    Wiederholte Scheidungsklage nach § 48 EheG

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - XII ZR 222/95
    Jedenfalls für die Präklusion der Kündigungsgründe des § 554a BGB kommt es nämlich auch auf den Zeitpunkt der Kenntnis von dem pflichtwidrigen Verhalten des anderen Vertragsteils an, weil erst die endgültige Zerstörung der gegenseitigen Vertrauensgrundlage eine solche Kündigung rechtfertigt und das Vertrauen des Vertragspartners erst durch die Kenntnis des pflichtwidrigen Verhaltens des anderen Vertragsteils erschüttert wird (im Ergebnis ebenso für den Fall der arbeitsrechtlichen Kündigung BAG AP § 626 BGB Nr. 11 S. 3; vgl. auch zur Geltendmachung im Vorprozeß noch nicht bekannter Scheidungsgründe BGHZ 45, 329, 332).
  • BGH, 01.06.1964 - VII ZR 16/63

    "erbitterte Gegnerin" - § 767 Abs. 2 ZPO, bereits die objektiv gegebene

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - XII ZR 222/95
    Dem steht der Grundsatz, daß bereits die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses gegebene objektive Möglichkeit der Ausübung eines Gestaltungsrechts dessen spätere Ausübung ausschließt (vgl. BGHZ 42, 37, 40 m.N.), nicht entgegen.
  • BGH, 25.02.1985 - VIII ZR 116/84

    Geltendmachung einer Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses nach

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - XII ZR 222/95
    Insoweit kann dahinstehen, ob für die Kündigung nach §§ 553, 554 a BGB eine Ausnahme schon deshalb zu machen ist, weil die Kündigung - im Gegensatz etwa zur Aufrechnung oder Anfechtung - nicht zurückwirkt und dem zur Kündigung Berechtigten die Wahl des Zeitpunkts bis zur Grenze der Verwirkung seines Gestaltungsrechts freistehen soll (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO 20. Aufl. vor § 322 Rdn. 67; für die Ausübung einer Verlängerungsoption BGHZ 94, 29, 34 f.).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZR 15/12

    Gewerberaummiete: Auswirkungen der vorbehaltlosen Ausübung der

    Vielmehr wirkt sie unmittelbar auf das bestehende Mietverhältnis ein, indem sie mit ihrer Gestaltungswirkung lediglich die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit ändert und ihr einen neuen Zeitabschnitt hinzufügt (BGHZ 94, 29 = NJW 1985, 2481; BGH Urteil vom 20. Dezember 1967 - VIII ZR 119/65 - NJW 1968, 551, 552; vgl. auch Senatsurteil vom 10. September 1997 - XII ZR 222/95 - NJW 1998, 374, 375).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

    Unabhängig von Abgrenzungsfragen und terminologischen Unterschieden im Einzelnen (vgl. Nottebom Rechtskrafterstreckung präjudizieller Entscheidungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren Diss. Frankfurt am Main 2001, 64 ff., 82 ff.; MünchKommZPO-Gottwald § 322 Rn. 48 ff.; Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 322 Rn. 212) besteht weitgehend Einigkeit, dass Grund und Grenzen der Bindungswirkungen danach zu bestimmen sind, ob der nachfolgende Rechtsstreit "als inhaltliche Fortsetzung des rechtskräftig abgeschlossenen Vorprozesses" erscheint (Nottebom aaO S. 87 unter Hinweis auf Zeuner aaO; vgl. zu ähnlichen Fragen der Präklusion im Mietrecht: BGH 10. September 1997 - XII ZR 222/95 - NJW 1998, 374; OLG Köln 4. Februar 2000 - 1 U 92/99 - ZMR 2000, 459; LG Hamburg 31. März 1978 - 11 S 27/78 - MDR 1978, 847; vgl. zum Ganzen auch: Kerstin Prange Materiell-rechtliche Sanktionen bei Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht durch Zeugen und Parteien Diss. Berlin 1995).
  • BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2388/02

    Abweisung einer auf eine Eigenbedarfskündigung gestützten Räumungsklage

    An einer neuen Klage, mit der geltend gemacht wird, das Mietverhältnis sei durch erneute Kündigung nunmehr beendet, ist der Eigentümer dadurch nicht gehindert (vgl. BGHZ 43, 144 ; BGH, NJW 1998, S. 374).
  • OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18

    Vorzeitige Beendigung eines Gewerberaummietvertrages

    Nach rechtskräftiger Abweisung der Räumungsklage steht für die Parteien lediglich fest, dass zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ein Anspruch auf Räumung nicht bestand (BGH, NJW 1998, 374 f.).
  • BGH, 21.03.2003 - V ZR 290/02

    Überlassung einer Reichsheimstätte

    Dieser Sachverhalt hat sich durch die Kündigung des angenommenen Mietverhältnisses verändert, so daß die Rechtskraft des alten Urteils der neuen Klage nicht mehr entgegensteht hat (vgl. BGH, Urt. v. 10. September 1997, XII ZR 222/95, ZIP 1997, 2010, 2011).
  • OLG Dresden, 03.01.2006 - 5 U 1451/05

    Mietvertrag; Gewerberaum; Zwischenfeststellungswiderklage

    Dagegen wären weitere Kündigungen des Beklagten, die erneut mit einem Verstoß gegen das sich aus Ziffer 22.1, Teil B des Mietvertrages ergebende Wettbewerbsverbot begründet werden könnten, möglich (vgl. BGH NJW 1998, 374, 375).
  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 32/04

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung

    Das wäre ein neuer Sachverhalt, dessen auch einredeweiser Geltendmachung die Rechtskraft des früheren Urteils nicht entgegensteht (Senat, Urt. v. 17. März 1995, V ZR 178/93, NJW 1995, 1757; Senat, Urt. v. 14. Juli 1995, V ZR 171/94, NJW 1995, 2993, 2994; Urt. v. 24. April 1998, V ZR 225/97, NJW 1998, 2368; vgl. auch BGH Urt. v. 10. September 1997, XII ZR 222/95, NJW 1998, 374, 375).
  • OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 122/08

    Auslegung einer Pflegeverpflichtung

    Entsprechendes ist für den vergleichbaren Fall der mietrechtlichen Räumungsklage anerkannt; nach deren rechtskräftiger Abweisung steht fest, dass im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ein Anspruch auf Räumung nicht bestand (vgl. BGH, Urt. v. 10.9.1997, XII ZR 222/95, NJW 1998, 374, Rn. 13).
  • OLG Hamm, 20.05.1998 - 30 U 193/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Prozesshindernisses der anderweitigen

    Es handelt sich hiernach um einen anderen Streitgegenstand (vgl. auch BGH NZM 1998, 33 zur Präklusionswirkung abgewiesener Räumungsklagen).
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