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   BGH, 02.08.2000 - XII ZR 225/98   

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BGH, 02.08.2000 - XII ZR 225/98 (https://dejure.org/2000,6590)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2000 - XII ZR 225/98 (https://dejure.org/2000,6590)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2000 - XII ZR 225/98 (https://dejure.org/2000,6590)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 119/98

    Verhältnis Kindesunterhalt und Sozialhilfe; Zurechnung fiktiven Einkommens

    Auszug aus BGH, 02.08.2000 - XII ZR 225/98
    Die Frage, die dem Berufungsgericht Anlaß zur Zulassung der Revision gegeben hat (BU Bl. 13), ist inzwischen durch das Senatsurteil vom 31. Mai 2000 (XII ZR 119/98) im Sinne des Berufungsurteils dahin entschieden worden, daß auch ein über den Mindestbedarf des Kindes hinausgehender Unterhalt aus einem fiktiv zugerechneten Einkommen hergeleitet werden kann, wenn der Unterhaltspflichtige über längere Zeit tatsächlich Einkommen in entsprechender Höhe erzielt und davon den Lebensunterhalt der Familie bestritten hat.
  • BGH, 07.05.1986 - IVb ZR 49/85

    Rechtshängigkeit einer Leistungsklage - Rechtshängigkeit einer Abänderungsklage -

    Auszug aus BGH, 02.08.2000 - XII ZR 225/98
    Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung aus den genannten Jugendamtsurkunden (in Höhe der Differenz zwischen monatlich je 392 DM und 455 DM) kommt jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil die Revision - bei der gebotenen summarischen Prüfung, die neben dem Schuldnerschutzinteresse des Klägers auch die berechtigten Sicherungsinteressen der Beklagten in Rechnung stellt (vgl. Musielak/Lackmann ZPO §§ 769 Rdn. 4, 707 Rdn. 7; MünchKomm/Karsten Schmidt ZPO § 769 Rdn. 16; Senatsurteil vom 7. Mai 1986 - IVb ZR 49/85 = FamRZ 1986, 793, 794) - keine Aussicht auf Erfolg hat.
  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 123/89

    Heranziehung eines Elternteils zum Barunterhalt; Begriff des anderen

    Auszug aus BGH, 02.08.2000 - XII ZR 225/98
    Zum anderen entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß - je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls - ein Elternteil, der, wie hier die zweite Ehefrau des Klägers, neben der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ein minderjähriges Kind pflegt und erzieht, gleichwohl als anderer unterhaltspflichtiger Verwandter im Sinne von § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB neben der Betreuung zum Barunterhalt des Kindes herangezogen werden kann, wenn der andere Elternteil (hier der Kläger) nur über geringe Einkünfte verfügt (vgl. Senatsurteil vom 7. November 1990 - XII ZR 123/89 = FamRZ 1991, 182 bis 184 m.w.Nachw.).
  • OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06

    Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit

    monatlich; OLG Hamm FuR 2001, 559: bis zum Regelbetrag; vgl. auch BGH FuR 2001, 224: Nebentätigkeit als Bestandteil eines fiktiven Einkommens; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl. Rdn. 628, FN 212 m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 4 UF 105/04

    Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit bei fehlender Darlegung ausreichender

    Es ist also davon auszugehen, dass sie ein Einkommen in der damaligen Höhe wieder erzielen könnte, hätte sie sich frühzeitig und ausreichend um Arbeit bemüht (BGH NJWE-FER 2001, 7).
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