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   BGH, 19.02.1997 - XII ZR 236/95   

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BGH, 19.02.1997 - XII ZR 236/95 (https://dejure.org/1997,1421)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1997 - XII ZR 236/95 (https://dejure.org/1997,1421)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - XII ZR 236/95 (https://dejure.org/1997,1421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer treuhänderischen Rückabtretung eines übergegangenen Unterhaltsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 641
  • MDR 1997, 571
  • FamRZ 1997, 608
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.1996 - XII ZR 99/95

    Wirksamkeit der treuhänderischen Rückabtretung von Unterhaltsansprüchen zum

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - XII ZR 236/95
    "Zur Unwirksamkeit einer vor dem 1. August 1996 vorgenommenen treuhänderischen Rückabtretung eines kraft Gesetzes auf den Träger der Sozialhilfe übergegangenen Unterhaltsanspruchs an den Hilfeempfänger (Fortführung der Senatsurteile vom 3. Juli 1996 - XII ZR 99/95 und 101/95 - FamRZ 1996, 1203 ff. und 1207 ff.).«.

    a) Den dieser Entscheidung zugrunde liegenden Erwägungen kommt nicht nur Bedeutung für den (zu §§ 90, 91 BSHG a.F.) entschiedenen Fall zu, sondern für alle Vereinbarungen, mit deren Hilfe Träger von Sozialleistungen versuchen, die Beitreibung übergegangener Unterhaltsansprüche auf den Unterhaltsberechtigten zurückzuverlagern (vgl. Senatsurteil vom 3. Juli 1996 - XII ZR 99/95 - FamRZ 1996, 1203, 120 m.N, Seetzen NJW 1994, 2505, 2507).

    Diese den Zivilgerichten übertragene Aufgabe sowie allgemein der Zweck der Regelung, dem Sozialhilfeträger die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche unmittelbar zu ermöglichen, werden indessen verfehlt, wenn jener sich der Geltendmachung entzieht und die auf ihn übergegangenen Ansprüche auf den Hilfeempfänger zurücküberträgt, um ihm die Prozeßführung zu überlassen (Senatsurteil vom 3. Juli 1996 aaO. 1205 m.N.).

    Die Beurteilung, ob eine privatrechtliche Vereinbarung den Sozialleistungsberechtigten im Sinne des § 32 SGB I benachteiligt, hat zwar auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller konkreten Umstände zu erfolgen (Senatsurteil vom 3. Juli 1996 aaO. 1205 m.N.).

    aa) Der von der Revision angeführte Gesichtspunkt der Prozeßökonomie ist schon deshalb nicht geeignet, den in der nachträglichen Umwandlung der Hilfeleistung in ein Darlehen liegenden Nachteil aufzuwiegen, weil die Erforderlichkeit der zusätzlichen Prozeßführung nicht den Hilfeempfänger, sondern den Träger der Sozialleistung trifft (vgl. Senats urteil vom 3. Juli 1996 aaO. 1206).

    An einem solchen schutzwürdigen Eigeninteresse des Hilfeempfängers fehlt es hier (vgl. Senatsurteile vom 3. Juli 1996 - XII ZR 99/95 - aaO. und - XII ZR 101/95 - FamRZ 1996, 1207, 1208).

  • BGH, 03.07.1996 - XII ZR 101/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, die vor Rechtshängigkeit der Klage auf

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - XII ZR 236/95
    An einem solchen schutzwürdigen Eigeninteresse des Hilfeempfängers fehlt es hier (vgl. Senatsurteile vom 3. Juli 1996 - XII ZR 99/95 - aaO. und - XII ZR 101/95 - FamRZ 1996, 1207, 1208).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - XII ZR 236/95
    Ohne ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozeßführung ist die Klägerin nämlich zur gerichtlichen Geltendmachung der übergegangenen Ansprüche nicht befugt (vgl. BGHZ 96, 151, 156; Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. vor § 50 Rdn. 42; Zöller/Vollkommer, ZPO 20. Aufl. vor § 50 Rdn. 44, jeweils m.N.).
  • BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86

    Haftung des Arbeitnehmer bei Doppelarbeitsverhältnis

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - XII ZR 236/95
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich, soweit ersichtlich, bislang noch nicht für die eine oder andere dieser Auffassungen entschieden (vgl. BAGE 60, 135, 140).
  • BGH, 16.03.1994 - XII ZR 225/92

    Abtretungsvereinbarung i. S. des § 32 SGB I

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - XII ZR 236/95
    Der Senat hat eine solche Vereinbarung in seinem Urteil vom 16. März 1994 - XII ZR 225/92 - FamRZ 1994, 829 ff. für unwirksam angesehen und dazu ausgeführt, daß es dem Träger der Sozialhilfe obliegt, den Nachrang der Sozialhilfe auf den gesetzlich vorgesehenen Wegen durch Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte, insbesondere gegen einen Unterhaltsschuldner, zu realisieren, und er sich hierbei nicht beliebig auch bürgerlich-rechtlicher Gestaltungsformen bedienen kann.
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1996 - 6 WF 78/96

    Wirksamkeit einer Einziehungsermächtigung zugunsten des Sozialamts

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - XII ZR 236/95
    Allein die spätere Rechtsänderung vermag das nichtige Rechtsgeschäft nicht zu heilen, es bedarf vielmehr der Neuvornahme gemäß § 141 BGB (vgl. OLG Düsseldorf DAVorm 1996, 897 m.N., Palandt/Heinrichs, BGB 56. Aufl. § 134 Rdn. 13 m.N., Künkel FamRZ 1996, 1509, 1515).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - XII ZR 236/95
    Die Auslegung von Willenserklärungen ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und unterliegt der revisionsrechtlichen Prüfung lediglich darauf, ob anerkannte Auslegungsgrundsätze, gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder ob sie auf Verfahrensfehlern beruht, etwa indem unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 - BGHR ZPO § 549 Abs. 1 Vertragsauslegung 1).
  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 213/19

    Vertretungsrecht des Obhutselternteils hinsichtlich Rückübertragungsvereinbarung

    Zwar hat der Gesetzgeber im Sozialrecht erstmals im Jahr 1996 die Möglichkeit einer Rückübertragung der Ansprüche von dem Leistungsträger auf den Unterhaltsberechtigten eingeführt (s. u.a. BT-Drucks. 13/3904 S. 46 zum BSHG und BT-Drucks. 16/1410 S. 26), nachdem der Senat eine solche Vereinbarung zuvor als unwirksam erachtet hatte (Senatsurteil vom 16. März 1994 - XII ZR 225/92 - FamRZ 1994, 829; s. auch Senatsurteil vom 19. Februar 1997 - XII ZR 236/95 - FamRZ 1997, 608).
  • BGH, 29.08.2012 - XII ZR 154/09

    Gerichtliche Geltendmachung von auf einen Sozialhilfeträger übergegangenen

    Dies ist nicht zulässig, weil der zur Prozessführung ermächtigte Hilfeempfänger, der die von ihm in der Vergangenheit bezogene Sozialhilfe nicht zurückerstatten muss und der auch sonst durch die Rechtsverfolgung keine Verbesserung seiner Rechtsstellung erfährt, kein schutzwürdiges Eigeninteresse daran hat, die vor Rechtshängigkeit bereits auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Unterhaltsansprüche noch im eigenen Namen gegen den Unterhaltspflichtigen geltend zu machen (Senatsurteile vom 3. Juli 1996 - XII ZR 99/95 - FamRZ 1996, 1203, 1206 und vom 19. Februar 1997 - XII ZR 236/95 - FamRZ 1997, 608, 610; Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 8 Rn. 111; Grube/Wahrendorf SGB XII Sozialhilfe 4. Aufl. § 94 Rn. 42).
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97

    Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, ist dieser Bestimmung jedoch keine Rückwirkung beigelegt worden, so daß zuvor getroffene treuhänderische Abtretungsvereinbarungen zum Nachteil des Hilfeempfängers weiterhin unwirksam sind und auch nicht durch die spätere Rechtsänderung geheilt werden (BGH, Urt. v. 19. Februar 1997 - XII ZR 236/95, NJW-RR 1997, 641 ff. = FamRZ 1997, 608 ff.); gleiches muß für die Frage einer Umdeutbarkeit in eine Einziehungsermächtigung gelten.
  • OLG Hamm, 12.11.2021 - 12 W 13/21

    Ansprüche nach der Teilnahme an Online-Glücksspielen Verbotenes Veranstalten und

    Im Fall der nachträglichen Aufhebung eines Verbotsgesetzes ist anerkannt, dass die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts, das zuvor unter Verstoß gegen das aufgehobene Gesetz abgeschlossen wurde, hiervon grundsätzlich unberührt bleibt (BGH NJW 2008, 3069, Rn. 14; NJW-RR 1997, 641, 642).
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 266/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Geltendmachung der von

    aa) Nachdem der Senat die treuhänderische Rückabtretung gesetzlich übergegangener Unterhaltsansprüche an den Leistungsberechtigten zum Zwecke der Prozessführung - ebenso wie die Einziehungsermächtigung und die gewillkürte Prozessstandschaft - für unwirksam gehalten hatte (Senatsurteile vom 3. Juli 1996 - XII ZR 99/95 und XII ZR 101/95 - FamRZ 1996, 1203, 1204 ff. bzw. 1207, 1208 und vom 19. Februar 1997 - XII ZR 236/95 - FamRZ 1997, 608, 609; vgl. bereits Senatsurteil vom 16. März 1994 - XII ZR 225/92 - FamRZ 1994, 829, 830 f.), fasste der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1088) § 91 BSHG mit Wirkung ab dem 1. August 1996 neu.
  • BGH, 22.09.1999 - XII ZR 250/97

    Rückabtretung übergegangener Unterhaltsansprüche

    aa) Nach der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts vom 23. Juli 1996 (BGBl. I 1088) am 1. August 1996 bestehenden Rechtslage war eine zum Zweck der Prozeßführung erfolgte treuhänderische Rückabtretung von kraft Gesetzes auf den Träger der öffentlichen Leistung übergegangenen Unterhaltsansprüchen an den Leistungsempfänger nach der Rechtsprechung des Senats allerdings gemäß § 32 SGB I nichtig, weil sie zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs abwich (Senatsurteile vom 3. Juli 1996 - XII ZR 99/95 - FamRZ 1996, 1203, 1205 und vom 19. Februar 1997 - XII ZR 236/95 - FamRZ 1997, 608, 609).

    Dieser Bestimmung ist jedoch keine rückwirkende Kraft beigelegt worden, so daß zuvor getroffene Rückabtretungsvereinbarungen allein durch die spätere Rechtsänderung nicht geheilt werden konnten (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 1997 aaO für die Übergangsfälle aus dem Bereich des Bundessozialhilfegesetzes).

    Vielmehr bedürfen Abtretungsvereinbarungen, die vor diesem Zeitpunkt zustande gekommen sind und sich deshalb auch auf bereits übergegangene Ansprüche beziehen können, der Neuvornahme gemäß § 141 BGB (Senatsurteil vom 19. Februar 1997 aaO).

  • VG Berlin, 19.03.2013 - 26 K 6.13

    Vereinbarkeit einer Beihilfe für Kletterhalle mit Gemeinschaftsrecht

    Die an einem wegen Verbotswidrigkeit nichtigen Geschäft Beteiligten haben die Möglichkeit, dieses nach Wegfall des Verbots durch eine Bestätigung gemäß § 141 BGB (in Verbindung mit § 62 Satz 2 VwVfG) wirksam werden zu lassen (vgl. Armbrüster, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 134 BGB, Rn. 22 mit Verweis unter anderem auf BGHZ 11, 59 = NJW 1954, 549; BGH, NJW-RR 1997, 641 ; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 136 ).
  • LG Mönchengladbach, 03.12.2021 - 2 O 54/21

    Anspruch Rückzahlung der ihm im Rahmen von Online-Glücksspielen geleisteten

    Selbst im Fall der nachträglichen Aufhebung eines Verbotsgesetzes ist anerkannt, dass die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts, das zuvor unter Verstoß gegen das aufgehobene Gesetz abgeschlossen wurde, hiervon grundsätzlich unberührt bleibt (BGH NJW 2008, 3069, Rn. 14; NJW-RR 1997, 641, 642).
  • OLG München, 04.08.2022 - 18 U 538/22

    Rückforderung von Glücksspielverlusten

    Die Berufung verkennt, dass die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts, das unter Verstoß gegen ein Gesetz abgeschlossen wurde, von der nachträglichen Aufhebung des Verbotsgesetzes grundsätzlich unberührt bleibt (OLG Hamm, Beschluss vom 12.11.2021 - 12 W 13/21, Rn. 16 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 03.07.2008 - III ZR 260/07, NJW 2008, 3069, Rn. 14 und Urteil vom 19.02.1997 - XII ZR 236/95, NJW-RR 1997, 641, 642).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 150/06

    Rechtsfolgen des Verstoßes einer Mietpreisvereinbarung gegen gesetzliche

    aa) Das Berufungsgericht hat dabei nicht verkannt, dass ein nichtiges Geschäft auch bei Außerkrafttreten des Verbots grundsätzlich nichtig bleibt (BGH, Urteil vom 1. Juni 1994 - XII ZR 241/92, WM 1994, 1940, unter I 3; BGH, Urteil vom 19. Februar 1997 - XII ZR 236/95, NJW-RR 1997, 641, unter 2 b; Staudinger/Sack, BGB (2003), § 134 Rdnr. 56 m.w.N.); das gilt auch für teilnichtige Geschäfte.
  • LG Bielefeld, 03.02.2022 - 6 O 231/20

    Online-Casino aus Gibraltar muss Spieleinsätze zurückzahlen

  • AG Essen, 24.02.2022 - 12 C 474/21

    Online-Casino muss Spielern die Spieleinsätze zurückzahlen

  • BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07

    Telekommunikationsmarkt: Pflicht des Telefondiensteanbieters zur kostenlosen

  • LG Bochum, 21.03.2022 - 3 O 75/21

    Online-Glücksspiel - Online-Casino muss rund 25.500 Euro erstatten

  • LG Dortmund, 11.05.2022 - 12 O 185/21

    Sanktionierung von Online-Glücksspielbetreibern - teleologische Reduktion des §

  • LG Bielefeld, 31.08.2022 - 5 O 397/20

    Online-Casino-Anbieterin bwin wegen Verstoß gegen Verbot von Glücksspielen

  • LG Münster, 27.04.2022 - 11 O 1456/21

    Verbotenes Online-Glücksspiel - Spieler erhält 82.000 Euro zurück

  • OLG München, 12.10.2022 - 3 U 4239/22
  • AG Mönchengladbach, 26.01.2022 - 35 C 140/21
  • OLG Brandenburg, 19.03.2009 - 5 W (Lw) 5/08

    Kündigung der Mitgliedschaft in einer LPG; Rückforderung der Agrarflächen als

  • LAG Hamm, 21.08.1998 - 10 Sa 1808/97

    Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens; Tarifgebundenheit des

  • LAG Hamm, 21.08.1998 - 10 Sa 1486/97

    Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens ; Fortgeltung eines Tarifvertrages

  • LAG Hamm, 21.08.1998 - 10 Sa 1696/97

    Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens; Tarifbindung des Arbeitgebers

  • OLG Hamm, 26.08.1997 - 7 UF 179/97

    Rückübertragung von auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Unterhaltsansprüchen

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