Rechtsprechung
BGH, 20.12.2000 - XII ZR 237/98 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
BGB § 1380 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1380 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vermögensauseinandersetzung - Scheitern der Ehe - Anrechung auf den Zugewinnausgleichsanspruch
- Judicialis
BGB § 1380 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1380 Abs. 1
Anrechnung von Zuwendungen zur Vermögensauseinandersetzung auf den Zugewinnausgleichsanspruch - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2254 (Ls.)
- NJW 2001, 2635
- NJW-RR 2001, 793
- MDR 2001, 571
- FamRZ 2001, 413
- FamRZ 2001, 757 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.02.1983 - IX ZR 42/82
Begriff der Zuwendung; Ausschluß der Rückforderung überschüssigen Unterhalts
Auszug aus BGH, 20.12.2000 - XII ZR 237/98
Auch die weitere Voraussetzung des § 1380 BGB, daß nämlich die Zuwendung nicht geschuldet, sondern freiwillig ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - IX ZR 42/82 - FamRZ 1983, 351, 352), liegt hier vor.
- OLG Brandenburg, 17.03.2015 - 10 WF 15/15
Ausgleichsansprüche eines Ehegatten wegen Rückführung von Kreditverbindlichkeiten …
Geht es um die Haftung für Kreditverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie, hat regelmäßig derjenige Ehegatte, in dessen Alleineigentum die Immobilie steht und der es nach der Trennung allein nutzt, auch für die Bedienung der gesamtschuldnerisch eingegangenen Verbindlichkeiten allein aufzukommen (BGH, NJW 2005, 3572, 3574; NJWE-FER 1997, 74; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1286 ; OLG Bamberg, NJWE-FER 2001, 197, 198; OLG Koblenz, FamRZ 2010, 1901;… Bydlinski, in: MünchKomm zum BGB , 6. Aufl., § 426 Rn. 18;… von Heintschel-Heinegg, in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 9. Aufl., 10. Kap., Rn. 130). - OLG Karlsruhe, 28.03.2002 - 2 UF 50/01
Zugewinnausgleich: Zuordnung des auf den Namen nur eines Ehegatten lautenden …
Der BGH hat mit Urteil vom 20.12.2000 (XII ZR 237/98) das Senatsurteil vom 30.07.1998 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Beklagten erkannt worden ist, sowie im Umfang der Aufhebung den Rechtstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. - FG Nürnberg, 18.11.2004 - IV 284/03
Rückwirkendes Erlöschen der Schenkungssteuer infolge Aufhebung des Güterstands …
Die Vorschrift des § 1380 Abs. 1 BGB gelte sowohl für echte Schenkungen unter Ehegatten als auch für sogenannte unbenannte bzw. ehebedingte Zuwendungen (vgl. dazu BGH-Urteil vom 20.12.2000 XII ZR 237/98, NJW 2001, 2254).bzw. ehebedingte Zuwendungen (vgl. BGH-Urteil vom 20.12.2000, in NJW 2001, 2254).
- LG Köln, 24.07.2009 - 82 O 10/08
Delisting: Bei Vorliegen eines verlässlichen Marktpreises keine …
Danach darf der Tatrichter sich für die Bewertung eines kaufmännischen Unternehmens an dessen Verkaufserlös orientieren, falls es etwa ein Jahr nach dem Bewertungsstichtag veräußert worden ist und wesentliche Veränderungen des Marktes nicht ersichtlich sind (BGH, Urteil vom 17. März 1982 - IV a ZR 27/81, NJW 1982, 2497 ff. [Pflichtteilsergänzungsanspruch]; BGH, Urteil vom 13. März 1991 - IV ZR 52/90, NJW-RR 1991, 900 [Bestätigung]; ähnlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs: BGH, Urteil vom 20. Dezember 2000 - XII ZR 237/98, NJW 2001, 793 ff.). - KG, 28.11.2005 - 8 U 100/05
Wirkungen der Ehe: Die Beauftragung eines Rechtsanwalts als Geschäft zur Deckung …
Denn vorliegend geht es nicht um grundlegende Veränderungen, sondern gerade um die Erhaltung des geschaffenen Heims (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1084 und NJWE-FER 2001, 197 für die Beseitigung von Brand- und Wasserschäden an der Ehewohnung mit Kosten von je ca. 20.000 DM). - OLG Dresden, 25.03.2004 - 10 U 902/00
Defizite im Standsicherheitsnachweis: Haftungsrisiken
Zu dem vom Statiker zu ersetzenden Schaden gehören grundsätzlich auch die Verpflichtungen seines Auftraggebers aus einem Vergleich mit dem Kunden, die dieser zur Erledigung der aus dem Mangel der Statik begründeten Haftungsansprüche des Kunden abschließt (vgl. BGH - Urteil vom 25.01.2001 - VII ZR 446/99 - NJW-RR 2001, 793).