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   BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92   

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BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92 (https://dejure.org/1994,990)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1994 - XII ZR 241/92 (https://dejure.org/1994,990)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - XII ZR 241/92 (https://dejure.org/1994,990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 233 §§ 11 ff.; ZGB § 68; FGB § 39

  • Wolters Kluwer

    Grundstück - Bodenreform - Besitzwechsel - Gesetzliches Verfügungsverbot - Aufhebung - Privatrechtliche Vereinbarung - Eigentumsübertragung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verordnung über die Bodenreform vom 3. September 1945

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Übertragung von Grundstücken aus der Bodenreform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGBGB Art. 233 §§ 11 ff.; ZGB § 68; FGB § 39
    Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1222
  • MDR 1995, 34
  • NJ 1994, 519
  • WM 1994, 1940
  • Rpfleger 1995, 63
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92
    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, daß offenbar nur manche Räte der Kreise streng darauf achteten, nicht zuteilungsfähige Grundstücke aus der Bodenreform in den Bodenfonds zurückzuführen und damit in Volkseigentum zu überführen, während andere dies als nebensächlich ansahen und nicht überprüften, ob die - neuen - Eigentümer von Bodenreformgrundstücken die hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllten (vgl. dazu BT-Drucks. 12/2480 S. 84).

    Damit wollte der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung tragen, daß auch Bodenreformgrundstücke grundsätzlich gemeinsames Eigentum der Ehegatten wurden, wenn diese im gesetzlichen Güterstand des § 13 FGB lebten, Ehefrauen aber, wie es vielfach entgegen den Richtlinien des Obersten Gerichts der DDR geschah, im Grundbuch nicht als Eigentümer eingetragen wurden; die Bildung von hälftigem Miteigentum wurde aus Vereinfachungsgründen vorgesehen (BT-Drucks. 12/2480 S. 87).

    Sodann soll im Wege einer privatrechtlichen Anspruchslösung die Bodenreform "nachgezeichnet" werden (Keller aaO.; BT-Drucks. 12/2480 S. 83).

    Erforderlich wäre mithin eine faktische Bodenreformzuweisung; eine Wohnraumzuweisung genügt dafür als bloße Maßnahme der Wohnraumlenkung nicht (vgl. BT-Drucks. 12/2480 S. 88).

  • BezG Gera, 28.06.1993 - 3 T 50/93
    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92
    Diese Entscheidung war konstitutiv (OG NJ 1970, 249, 250; Strasberg NJ 1970, 251, 252); der Wechsel der Zuordnung vollzog sich außerhalb des Grundbuchs (Barkam ZAP-DDR Fach 27 S. 21 ff Anm. II 2; BezG Gera Rpfleger 1994, 106, 108).
  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 38/92

    Wertermittlung bei Ausgleichsanspruch nach Ehescheidung

    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92
    Für die Beurteilung dieser Auseinandersetzungsvereinbarung bleibt nach Art. 234 § 4 Abs. 5 EGBGB auch nach dem Wirksamwerden des Beitritts das für das Beitrittsgebiet bisher geltende Recht maßgebend, da die Parteien, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet hatten und haben, vor diesem Zeitpunkt rechtskräftig geschieden worden sind (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 38/92 - FamRZ 1993, 1048, 1049).
  • BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52

    Bestätigungsvertrag

    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92
    Die an diesem Geschäft Beteiligten haben lediglich die Möglichkeit, dieses nach Wegfall des Verbots erneut vorzunehmen (vgl. auch BGHZ 11, 59, 60).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92
    Diese Rechtslage ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 90, 96 f.) auch nach der deutschen Wiedervereinigung anzuerkennen.
  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 66/08

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Verzugs

    Nachträgliche Gesetzesänderungen können dagegen grundsätzlich keine Änderung des Prüfungsmaßstabs mehr bewirken (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 1994 - XII ZR 241/92, WM 1994, 1940, unter I 3 [zu § 134 BGB]).
  • BayObLG, 15.01.2003 - 1Z BR 55/01

    Erbeinsetzung bezüglich in sowjetisch besetzter Zone zugeteilter

    Bei den im Bereich der ehemaligen DDR liegenden Grundstücken, deren Vererbung in Frage steht, handelt es sich um Grundstücke, die im Grundbuch in Abteilung II als Grundstücke aus der Bodenreform gekennzeichnet sind durch den Eintrag: "Das Grundstück darf nicht verpachtet, veräußert oder verpfändet werden" bzw. "Das Grundstück darf nach Art. VI Ziff. 1 der Verordnung über die Bodenreform vom 6. September 1945 weder ganz noch teilweise veräußert, verpachtet oder verpfändet werden" (vgl. BGH DtZ 1994, 347 f.; BezG Neubrandenburg DtZ 1992, 217).

    Diese Entscheidung war konstitutiv (BGH DtZ 1994, 347/348), so wie Rechtsgrundlage des Eigentumserwerbs des Neubauern nicht ein Rechtsgeschäft, sondern das von der Kreiskommission bestätigte und den Aufteilungsbeschluss enthaltende Protokoll gewesen war (Art. IV Nr. 8 BRVO; vgl. auch Art. 1 der Verordnung über die Grundbucheintragung der Ländereien, die die Bauern aufgrund der Bodenreform erhalten haben, vom 29.3.1946 der Provinz Sachsen, abgedruckt in der Dokumentensammlung VIZ 1998, 551; danach werden die Neusiedler "gesetzliche Eigentümer des Landes vom Moment der Bestätigung des Beschlusses der Gemeindebodenkommission über die Verteilung des Landes durch die Kreisbodenkommission"; Kahlke NJ 1995, 291/292).

    Wer dies war, und ob der tatsächliche Besitzer wirklich nach den Regeln der Besitzwechselverordnungen Eigentümer geworden war, ging jedoch aus dem Grundbuch nicht zuverlässig hervor, da sich Eigentumserwerb und Eigentumswechsel ("Besitzwechsel") außerhalb des Grundbuchs vollzogen und im Grundbuch vielfach nicht (deklaratorisch) verlautbart wurden (vgl. Kahlke NJ 1995, 291/292; Palandt/Bassenge Art. 233 § 11 EGBGB Rn. 2), außerdem aber auch die Besitzwechselvorschriften für die Bodenreformgrundstücke in vielen Fällen nicht beachtet und Rückführungen in den Bodenfonds unterlassen wurden (BGHZ 136, 283/288; 140, 223/231; DtZ 1994, 347/348; Staudinger/Rauscher Vorbem. zu Art. 233 §§ 11 - 16 EGBGB Rn. 12).

    Der Beseitigung dieser Unklarheiten dienen die durch das 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz mit Wirkung vom 22.7.1992 eingefügten Vorschriften der Art. 233 55 11 - 16 EGBGB zur sachenrechtlichen Bereinigung der Bodenreform; sie sollen die Eigentumslage an den Bodenreformgrundstücken endgültig klären (BGH DtZ 1994, 347/349; MünchKomm/Eckert aaO Rn. 11).

  • OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11

    Pachtvertrag über eine zwangsverwaltete Immobilie: Aktivlegitimation des

    Denn es ist, wie der Senat bereits im Beschluss vom 9.5.2012 ausgeführt hat, von dem Grundsatz auszugehen, dass es, wenn ein Verbotgesetz aufgehoben wird, bei der Nichtigkeit der Geschäfte bleibt, die gegen dieses Gesetz verstoßen haben (BGH, DtZ 1994, 347, 348; Wiegner, in: Hannemann/Wiegner, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, 3. Aufl., § 61 Rn. 14).
  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 80/08

    Verjährung von Nachforderungsansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung

    Ein wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtiges Rechtsgeschäft wird nicht dadurch "geheilt", dass das gesetzliche Verbot später wegfällt (BGH WM 1994, 1940; so inzident auch BGH NJW 2008, 3069 ff., wo es heißt, das Rechtsberatungsgesetz sei zwar am 1. Juli 2008 außer Kraft getreten, es sei aber auf den zu entscheidenden Fall noch anwendbar).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 150/06

    Rechtsfolgen des Verstoßes einer Mietpreisvereinbarung gegen gesetzliche

    aa) Das Berufungsgericht hat dabei nicht verkannt, dass ein nichtiges Geschäft auch bei Außerkrafttreten des Verbots grundsätzlich nichtig bleibt (BGH, Urteil vom 1. Juni 1994 - XII ZR 241/92, WM 1994, 1940, unter I 3; BGH, Urteil vom 19. Februar 1997 - XII ZR 236/95, NJW-RR 1997, 641, unter 2 b; Staudinger/Sack, BGB (2003), § 134 Rdnr. 56 m.w.N.); das gilt auch für teilnichtige Geschäfte.
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 198/01

    Anwendung des Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c, Nr. 2 Buchst. b EGBGB

    Der Eigentumswechsel ist wirksam geworden, weil die Vereinbarungen jeweils von dem Rat des Kreises bestätigt worden waren (BGH, Urt. v. 1. Juni 1994, XII ZR 241/92, WM 1994, 1940, 1942; OG NJ 1970, 249, 250; Staudinger/Rauscher, EGBGB [1996] Vorbem. zu Art. …
  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98

    Vermögen, öffentliches - der DDR; Vermögen der DDR; zuordnungsfähiges Vermögen

    In einer solchen Neuverteilung an einen Neubauern mit dem Bundesgerichtshof (vgl. Urteil vom 1. Juni 1994 XII ZR 241/92 ZOV 1994, 387 ) einen Verwaltungsakt im vorstehenden Verständnis zu sehen, ist gerade vor dem Hintergrund der übereinstimmenden und nach dem Vorstehenden zutreffenden Annahmen der Verfahrensbeteiligten gerechtfertigt, zurückgegebenes Bodenreformland sei zunächst wieder in Volkseigentum gefallen; nur mit der Annahme einer hoheitlichen Entscheidung ist nachvollziehbar zu begründen, wie ein Vermögensgegenstand zugunsten des Rechts eines Neubauern aus Volkseigentum (wieder) ausscheiden konnte.
  • BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07

    Telekommunikationsmarkt: Pflicht des Telefondiensteanbieters zur kostenlosen

    Es bedarf dafür vielmehr einer Bestätigung nach § 141 BGB (BGHZ 11, 59, 60; BGH, Urt. v. 1. Juni 1994 - XII ZR 241/92, ZIP 1994, 1222, 1224; Urt. v. 19. Februar 1997 - XII ZR 236/95, NJW-RR 1997, 641, 642), an der es hier fehlt.
  • OLG Naumburg, 28.02.1995 - 7 U 80/94

    Rechtsnatur von Bodenreformgrundstücken

    Dieser, aus der Gesetzessystematik folgende treuhänderische ["provisorischer"] Erwerb stand unter dem Vorbehalt einer besseren Berechtigung nach Art. 233 § 12 EGBGB [BGH, ZIP 1994, 1222 ; OLG Naumburg - 1. Zivilsenat -, OLG-NL 1995, 2, 3, nicht rechtskräftig, Az. beim BGH - V ZR 230/94 - LG Chemnitz, AgraR 1994, 196; LG Dresden, VIZ 1994, 484, 485; Staudinger-Rauscher, Art. 233 EGBGB vor §§ 11 - 16 Rdn. 3 ff.; Keller, VIZ 1993, 190, 193; Böhringer, RPfleger 1993, 89, 90; Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, § 12 Rdn. 61 f.].

    a) Eine abgeleitete Berechtigung nach Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 a EGBGB scheidet aus, da der darin Berechtigte am 22. Juli 1992 gelebt haben muss, so dass eine Übertragung eines Eigentumsrechtes im Wege der Universalsukzession erst bei zeitlich nachfolgenden Todesfällen in Betracht kommt [so BGH, ZIP 1994, 1222, 1224 zu Art. 233 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB ; Keller, VIZ 1993, 190, 191; Böhringer VIZ 1993, 195, 196].

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 34/99

    Zuweisung von Grundstücken aus der Bodenreform an eine LPG

    An der Vermutung des Eigentums der Beklagten ändert sich nicht dadurch etwas, daß ein rechtsgeschäftlicher Erwerb von Grundstücken aus der Bodenreform bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 (GBl. I, 134) am 16. März 1990 ausgeschlossen war, die Übertragung des Eigentums an ihnen durch Verwaltungsakt erfolgte (BGH, Urt. v. 1. Juni 1994, XII ZR 241/92, ZIP 1994, 1222, 1223; OG NJ 1954, 704, 705; 1963, 287, 288; BG Magdeburg, NJ 704, 705; Radloff, NJ 1947, 85, 86) und die Eintragung der LPG daher nur verlautbarend erfolgt sein kann.
  • OLG Jena, 17.12.1998 - 1 U 390/97

    Bodenreformland und LPG

  • BGH, 26.03.1998 - V ZR 232/97

    Rechte des nicht zuteilungsfähigen Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform

  • OLG Brandenburg, 20.12.1995 - 1 U 22/95

    Erbrecht; Bodenreformland

  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 198/01
  • OLG Rostock, 19.09.1995 - 4 U 207/94

    Bodenreformland

  • OLG Rostock, 14.05.1995 - 4 U 190/94

    Voraussetzungen des Grundbuchberichtigungsanspruchs; Anspruch auf

  • OLG Naumburg, 16.12.1997 - 9 U 649/97

    Anspruch auf unentgeltliche Auflassung von Grundstücken von ehemaligen

  • OLG Naumburg, 28.03.1995 - 1 U 157/94

    Bestandskraft des Interimseigentums nach Art. 233 § 11 EGBGB

  • OLG Celle, 12.05.1995 - 4 U 261/94

    Unmöglichkeit nach Grundstücksveräußerung

  • OLG Brandenburg, 26.09.1996 - 5 U 32/96

    Anspruch eines Bundeslandes auf unentgeltliche Auflassung eines

  • VG Potsdam, 28.09.1995 - 1 K 1455/93

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstückes; Prüfung der tatbestandlichen

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