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   BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95   

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BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95 (https://dejure.org/1997,1039)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1997 - XII ZR 257/95 (https://dejure.org/1997,1039)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - XII ZR 257/95 (https://dejure.org/1997,1039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachehelicher Unterhalt - Pflicht zur Information über eine Veränderung der Einkünfte aus Erwerbstätigkeit - Betrug durch Verschweigen der Einkünfte - Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen grober Unbilligkeit der Inanspruchnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242, § 1579 Nr. 2
    Vereinbarung eines anrechnungsfreien Betrages in einem Unterhaltsvergleich; Rechtsfolgen betrügerischen Verhaltens des Unterhaltsberechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verschweigen höherer Einkünfte des Unterhaltsberechtigten kann zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1439
  • MDR 1997, 477
  • MDR 1997, 478
  • NJ 1997, 369
  • FamRZ 1997, 483
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 96/86

    Rechte des Unterhaltsberechtigten bei Wegfall der Gründe für eine einvernehmliche

    Auszug aus BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95
    Im vorliegenden Fall hat deshalb das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß die Beklagte aufgrund des Vergleichs vom 6. Oktober 1989 verpflichtet war, dem Kläger einen deutlich über 600 DM liegenden monatlichen Nettoverdienst ungefragt mitzuteilen, es handelte sich dabei um eine durch Ziff. 3 begründete vertragliche Nebenpflicht (zur entsprechenden Verpflichtung des Unterhaltsschuldners vgl. Senatsurteil vom 25. November 1987 - IVb ZR 96/86 - FamRZ 1988, 270, 271 f.).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 78/88

    Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung

    Auszug aus BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95
    Das ist in der Regel der Fall, wenn die dem betreuenden Ehegatten verbleibenden Mittel das Maß dessen übersteigen, was er zur Deckung seines Mindestbedarfs benötigt (vgl. Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 78/88 - NJW 1990, 253, 254 und vom 30. September 1987 - IVb ZR 79/86 - FamRZ 1987, 1238, 1239).
  • OLG Hamm, 04.02.1994 - 13 UF 18/93

    Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95
    In einem Fall, in dem in einer Scheidungsvereinbarung der unterhaltsberechtigten Ehefrau zugestanden worden war, anrechnungsfrei monatlich 50 DM hinzuzuverdienen, hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 1959 eine vertragliche Pflicht zur unaufgeforderten Information über die Erzielung höherer Einkünfte bejaht (vgl. BGHZ 30, 36, 39, s.a. OLG Hamm FamRZ 1994, 1265, 1266).
  • OLG Schleswig, 21.09.1995 - 13 UF 102/94

    Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95
    Das Oberlandesgericht hielt das Versäumnis-Teilurteil aufrecht (veröffentlicht in FamRZ 1996, 221).
  • BGH, 22.04.1959 - IV ZR 255/58

    Aufrechnungsverbot des § 394 BGB

    Auszug aus BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95
    In einem Fall, in dem in einer Scheidungsvereinbarung der unterhaltsberechtigten Ehefrau zugestanden worden war, anrechnungsfrei monatlich 50 DM hinzuzuverdienen, hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 1959 eine vertragliche Pflicht zur unaufgeforderten Information über die Erzielung höherer Einkünfte bejaht (vgl. BGHZ 30, 36, 39, s.a. OLG Hamm FamRZ 1994, 1265, 1266).
  • BGH, 11.01.1995 - XII ZR 236/93

    Berücksichtigung einer Vergütung zu Gunsten eines neuen Partners

    Auszug aus BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95
    Allgemein kann eine neben der Kindesbetreuung ausgeübte Erwerbstätigkeit als überobligationsmäßig zu beurteilen sein mit der Folge, daß die daraus erzielten Einkünfte gemäß § 1577 Abs. 2 BGB jedenfalls teilweise anrechnungsfrei bleiben (vgl. dazu Senatsurteile vom 24. November 1982 - IVb ZR 310/81 - FamRZ 1983, 146 und vom 11. Januar 1995 - XII ZR 236/93 - FamRZ 1995, 343).
  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 79/86

    Anwendung des UÄndG auf vor dem Inkrafttreten liegende Zeiträume

    Auszug aus BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95
    Das ist in der Regel der Fall, wenn die dem betreuenden Ehegatten verbleibenden Mittel das Maß dessen übersteigen, was er zur Deckung seines Mindestbedarfs benötigt (vgl. Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 78/88 - NJW 1990, 253, 254 und vom 30. September 1987 - IVb ZR 79/86 - FamRZ 1987, 1238, 1239).
  • BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 71/84

    Schadensersatzhaftung - Schadensersatzanspruch - Sittenwidrigkeit - Unrichtiger

    Auszug aus BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95
    Das könne nicht schon dann angenommen werden, wenn eine wesentliche Änderung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse i.S.d. § 323 Abs. 1 ZPO eingetreten sei, sondern erst bei solchen Veränderungen, die den materiell-rechtlichen Unterhaltsanspruch ersichtlich erlöschen ließen oder zumindest grundlegend veränderten (Hinweis auf die Senatsurteile vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 71/84 - FamRZ 1986, 450, 453 und vo} 23. April 1986 - IVb ZR 29/85 - FamRZ 1986, 794, 796).
  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZR 8/82

    Auswirkung einer schweren Verfehlung des Unterhaltsberechtigten gegen den

    Auszug aus BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob er dabei von richtigen Rechtsvorstellungen ausgegangen ist (vgl. Senatsurteil vom 9. November 1983 - IVb ZR 8/82 - FamRZ 1984, 34, 35).
  • OLG Karlsruhe, 07.06.1991 - 2 A WF 52/91

    Prozesskostenhilfe für Klageüber Auskunft über das Einkommen eines Elternteils;

    Auszug aus BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95
    Nach herrschender Auffassung hat der Unterhaltsverpflichtete aufgrund der Bestimmung des § 1605 Abs. 2 BGB vor Ablauf von zwei Jahren seit Abschluß einer Unterhaltsvereinbarung (§ 1585 c BGB) ohnehin keine Möglichkeit, ein Auskunftsverlangen durchzusetzen (vgl. etwa OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 1470 m.w.N.).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 29/85

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Unterhaltsverpflichteten durch

  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81

    Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung

  • BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 58/87

    Darlegungs- und Beweislast des angeblich nicht leistungsfähigen

  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06

    Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

    a) Der objektive Tatbestand des für eine Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB sprechenden Härtegrundes kann auch dadurch erfüllt sein, dass der Unterhaltsberechtigte den Verpflichteten nicht ungefragt über einen erheblichen Anstieg des eigenen Einkommens informiert (Fortführung des Senatsurteils vom 29. Januar 1997 - XII ZR 257/95 - FamRZ 1997, 483).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind jedenfalls die Parteien eines Unterhaltsvergleichs verpflichtet, sich gegenseitig ungefragt zu informieren, wenn ihr Verdienst das für die Bemessung des Unterhalts berücksichtigte Einkommen deutlich übersteigt (Senatsurteile vom 29. Januar 1997 - XII ZR 257/95 - FamRZ 1997, 483, 484 und vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 71/84 - FamRZ 1986, 450, 453).

  • OLG Koblenz, 20.04.2015 - 13 UF 165/15

    Obliegenheiten des unterhaltsberechtigten Ehegatten bei Steigerungen des

    Vielmehr muss er dem Unterhaltsverpflichteten durch Mitteilung über die Tatsache der Arbeitsaufnahme bzw. der erweiterten Erwerbstätigkeit und die Höhe der hierdurch erzielten Einkünfte Gelegenheit geben, die nach dem Vergleich geschuldeten Unterhaltsbeträge selbst - notfalls auch in einem gerichtlichen Verfahren - einer Überprüfung zu unterziehen (vgl. BGH FamRZ 1997, 483 - Volltext in [...], dort Tz. 11).
  • BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97

    Verschweigen der Zuwendung eines Dritten kann zur Anfechtung eines

    In einem solchen Fall ist der Unterhaltsberechtigte im Hinblick auf seine vertragliche Treuepflicht gehalten, jederzeit und unaufgefordert dem anderen Teil Umstände zu offenbaren, die ersichtlich dessen Verpflichtungen aus dem Vertrag berühren (Senatsurteil vom 29. Januar 1997 - XII ZR 257/95 - FamRZ 1997, 483).
  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01

    Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf

    Bedenken gegen die Annahme eines Verzichts können sich auch dort ergeben, wo etwa der Unterhaltsschuldner nur mit Rücksicht auf die Betreuungsbedürftigkeit eines gemeinsamen Kindes den Unterhalt ungeschmälert weitergezahlt hat, ohne von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, ihn auf den Mindestbedarf herabzusetzen (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Januar 1997 - XII ZR 257/95 - FamRZ 1997, 483, 484).
  • OLG Köln, 06.08.2002 - 4 UF 76/01

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen versuchten Prozessbetrugs

    Auch kann das Verschweigen bzw. substantiierte Leugnen von Einkünften den Vorwurf der - versuchten - betrügerischen Erwirkung einer Verurteilung zu Unterhaltsleistungen und damit ein schweres Vergehen im Sinne von § 1579 Nr. 2 BGB begründen (vgl. BGH NJW 1997, 1439, 1440; OLG Zweibrücken FamRZ 1996, 220).
  • BGH, 06.11.2002 - XII ZR 259/01

    Berufung des unterhaltsverpflichteten Erben auf die Verwirkung des

    Schwierigkeiten für die Annahme einer Verzeihung können sich auch dort ergeben, wo etwa der Unterhaltsschuldner nur mit Rücksicht auf die Betreuungsbedürftigkeit eines gemeinsamen Kindes den Unterhalt ungeschmälert weitergezahlt hat, ohne von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Unterhaltsberechtigten auf den Mindestbedarf herabzusetzen (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Januar 1997 - XII ZR 257/95, FamRZ 1997, 483, 484).
  • OLG Oldenburg, 10.06.2010 - 14 UF 3/10

    Verwirkung des Anspruchs auf titulierten Unterhaltsansprüche nach einer Scheidung

    Die nach ständiger Rechtsprechung bestehende Offenbarungspflicht des Berechtigten über alle Einkommen (BGH FamRZ 1986, 450; BGH FamRZ 1997, 483; BGH FamRZ 2007, 1532 [1537]; BGH FamRZ 2008, 1325; OLG Düsseldorf FamRZ 1988, 841; OLG Koblenz FamRZ 1997, 1338; Schnitzler FPR 2006, 376 [377f] m.w.N.) ist Folge des Gegenseitigkeitsprinzips, das auch eine Grundlage für den nachehelichen Unterhalt bildet (Palandt/Brudermüller BGB 69. Aufl. Einf. IIII vor § 1569 Rn. 5).

    Damit besteht für den Senat kein Zweifel, dass angesichts der Höhe der verschwiegenen Einnahmen ein Unterhaltsanspruch der Beklagten spätestens 1993 unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung wegen eines Prozessbetruges (vgl. BGH FamRZ 1997, 483; FamRZ 2008, 1325) und bei wahrheitsgemäßen Angaben aufgrund einer damals schon seit mehr als 10 Jahren bestehenden Gemeinschaft vollständig entfallen wäre.

  • OLG Koblenz, 25.02.2009 - 13 UF 594/08

    Nachehelicher Unterhalt: Befristung des Krankheitsunterhalts

    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1997, 483) sind jedenfalls die Parteien eines Vergleichs verpflichtet, sich ungefragt zu informieren, falls sich ein für die Berechnung maßgebender Parameter wesentlich ändert.
  • OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99

    Ehrverletzende Werturteile

    Bewußt unwahre, aber auch ohne weiteres erkennbar unwahre Tatsachenbehauptungen können durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt sein; denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr erkannt wurden, kann auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse bestehen ( BVerfGE 94, 1, 8; BVerfG NJW 1997, 1439, 1441 ).

    Werturteile dagegen, also Stellungnahmen des Äußernden, die die subjektive Beziehung des Äußernden zum Gegenstand seiner Äußerung widerspiegeln und auf Tatsachen beruhen können, aber keinesfalls müssen, sind grundsätzlich frei, ohne daß es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (BVerfG NJW 1997, 1439, 1440).

  • OLG Köln, 04.02.2000 - 16 W 5/00

    Kritische Werturteile des Verwalters über einen Wohnungseigentümer

    (vgl. z. B. BVerfG AfP 1999, 57, 60; BVerfG NJW 1997, 1439, 1441; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339, 3341).

    Werturteile dagegen, also Stellungnahmen des Äußernden, die die subjektive Beziehung des Äußernden zum Gegenstand seiner Äußerung widerspiegeln und auf Tatsachen beruhen können, aber keinesfalls müssen, sind grundsätzlich frei, ohne daß es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (BVerfG NJW 1997, 1439, 1440).

  • OLG Hamm, 28.10.1998 - 8 UF 146/98

    Herabsetzung von Kindesunterhalt und Herabsetzung und Wegfall von

  • BerG Heilberufe Mainz, 13.12.2000 - Kf 536/99
  • OLG Bamberg, 31.10.2000 - 7 UF 59/00

    Zur Verwirkung nach § 1579 BGB bei unterbliebener Information über geänderte

  • AG Weilburg, 11.02.1998 - 24 F 911/97

    Ersatzanspruch wegen Nichtanzeige einer Erwerbstätigkeit gegenüber dem

  • OLG Hamm, 05.08.1998 - 5 UF 24/98

    Vergleich; Unterhalt; Widerklage; Hammer Leitlinien; Informationspflicht;

  • OLG Koblenz, 17.03.1997 - 13 UF 1074/96

    Unterhaltsrechtliche Auswirkungen der Unterhaltspflicht für ein nichteheliches

  • AG Aichach, 09.12.2004 - 2 F 592/02

    Versagung nachehelichen Unterhalts wegen grober Unbilligkeit auf Grund des

  • AG Eschwege, 09.05.2000 - 5 F 538/99

    Höhe der Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung eines beiden Ehegatten

  • AG Stuttgart, 01.12.1999 - 23 F 657/99

    Rückwirkende Abänderbarkeit eines Vergleichs über Unterhaltsleistungen wegen

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