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   BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04   

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https://dejure.org/2006,1323
BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04 (https://dejure.org/2006,1323)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2006 - XII ZR 26/04 (https://dejure.org/2006,1323)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2006 - XII ZR 26/04 (https://dejure.org/2006,1323)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    UnterhaltsvorschussG § 7 Abs. 3 Satz 2; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1
    Titulierung des auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangenen Unterhaltsanspruchs trotz fehlender Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners möglich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Titulierung von Unterhaltsansprüchen trotz entgegenstehen der Schutzklausel; Berechnung des Selbstbehaltes bei der Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem minderjährigen Kind; Anspruch des Sozialamtes gegenüber dem Unterhaltspflichtigen auf Rückzahlung ...

  • Judicialis

    UnterhaltsvorschussG § 7 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Selbstbehaltsbemessung (notwendiger) - Wohnkostenunterschreitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UVG § 7 Abs. 3 S. 2; BGB § 1603 Abs. 2 S. 1
    Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei niedrigeren Wohnkosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Schutzklausel hindert Unterhaltstitulierung nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jugendamt will Vater den Selbstbehalt kürzen - BGH: Wie ein Unterhaltspflichtiger sein Geld ausgibt, ist seine Sache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3561
  • NJW-RR 2007, 1 (Ls.)
  • MDR 2007, 221
  • FamRZ 2006, 1664
  • FamRZ 2007, 421
  • FamRZ 2007, 423
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.06.2003 - XII ZR 63/00

    Familienrecht - Elternunterhalt

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04
    b) Zur Bemessung des notwendigen Selbstbehalts gegenüber dem Unterhaltsbegehren eines minderjährigen Kindes, wenn die Wohnkosten des Unterhaltspflichtigen den insofern im Selbstbehalt berücksichtigten Betrag unterschreiten (im Anschluss an Senatsurteil vom 25. Juni 2003 - XII ZR 63/00 - FamRZ 2004, 186, 189).

    Ihm ist es deshalb nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z.B. mit einer preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke, etwa für Bekleidung, Urlaubsreisen oder kulturelle Interessen, einsetzen zu können (Senatsurteil vom 25. Juni 2003 - XII ZR 63/00 - FamRZ 2004, 186, 189 m.w.N.).

  • BGH, 27.02.1980 - IV ZR 125/78

    Hemmung der Verjährung der Ansprüche nichtehelicher Kinder

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04
    Die der Wahrung des Familienfriedens dienende Bestimmung (vgl. BGHZ 76, 293, 295) greift nicht mehr ein, wenn die in Frage stehenden Ansprüche auf einen Dritten - etwa wie hier auf das klagende Land - übergegangen sind (OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 308; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 362, 363; Staudinger/Peters, BGB 2004 § 207 Rdn. 6; MünchKomm/Grothe, 4. Aufl. § 204 Rdn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.1980 - 4 UF 94/80

    Verjährungshemmung; Anspruchsübergang

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04
    Die der Wahrung des Familienfriedens dienende Bestimmung (vgl. BGHZ 76, 293, 295) greift nicht mehr ein, wenn die in Frage stehenden Ansprüche auf einen Dritten - etwa wie hier auf das klagende Land - übergegangen sind (OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 308; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 362, 363; Staudinger/Peters, BGB 2004 § 207 Rdn. 6; MünchKomm/Grothe, 4. Aufl. § 204 Rdn. 1).
  • OLG Koblenz, 24.11.1976 - 1 U 745/75

    Unterhalt; Unterhaltsanspruch; Nichtehelich; Scheinvater;

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04
    Soweit demgegenüber die Auffassung vertreten wird, die Klage des Legalzessionars sei in voller Höhe abzuweisen, wenn feststehe, dass der Beklagte bei einer Befriedigung des Klägers nicht mehr in der Lage sei, den Anspruch des Unterhaltsgläubigers zu erfüllen (so OLG Koblenz FamRZ 1977, 68, 69; KG FamRZ 2000, 441, 442), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • KG, 15.03.1999 - 18 WF 740/99
    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04
    Soweit demgegenüber die Auffassung vertreten wird, die Klage des Legalzessionars sei in voller Höhe abzuweisen, wenn feststehe, dass der Beklagte bei einer Befriedigung des Klägers nicht mehr in der Lage sei, den Anspruch des Unterhaltsgläubigers zu erfüllen (so OLG Koblenz FamRZ 1977, 68, 69; KG FamRZ 2000, 441, 442), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01

    Zur Verjährung von auf die Unterhaltsvorschußkasse übergeleiteten

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04
    Die der Wahrung des Familienfriedens dienende Bestimmung (vgl. BGHZ 76, 293, 295) greift nicht mehr ein, wenn die in Frage stehenden Ansprüche auf einen Dritten - etwa wie hier auf das klagende Land - übergegangen sind (OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 308; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 362, 363; Staudinger/Peters, BGB 2004 § 207 Rdn. 6; MünchKomm/Grothe, 4. Aufl. § 204 Rdn. 1).
  • OLG Dresden, 11.03.1999 - 10 UF 722/98

    Bemessung des Mindestbedarfs Unterhaltspflichtiger; Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04
    Das Berufungsgericht hat es hier letztlich offen gelassen, ob der Selbstbehalt des Beklagten mit Rücksicht auf die geringe Höhe der ihm entstehenden Wohnkosten herabzusetzen ist (für eine Herabsetzung allerdings in FamRZ 1999, 1522 f.).
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

    Denn die Hemmung nach § 207 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a) BGB endet, sobald der Anspruch auf einen Dritten übergegangen ist (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 461/11, NJW-RR 2012, 579 Rn. 20; Urteil vom 23. August 2006 - XII ZR 26/04, NJW 2006, 3561 Rn. 14).
  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    Danach ist es dem Unterhaltsschuldner nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z.B. mit einer preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke, etwa für Bekleidung, Urlaubsreisen oder kulturelle Interessen einsetzen zu können (Senatsurteile vom 23. August 2006 - XII ZR 26/04 - FamRZ 2006, 1664, 1666 und vom 25. Juni 2003 - XII ZR 63/00 - FamRZ 2004, 186, 189).
  • BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06

    Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte

    Danach ist dem Unterhaltspflichtigen gegenüber seinen minderjährigen Kindern der notwendige Selbstbehalt zu belassen, auch wenn die Wohnkosten den insoweit im Selbstbehalt berücksichtigten Betrag unterschreiten(Senatsurteil vom 23. August 2006 - XII ZR 26/04 - FamRZ 2006, 1664, 1666).
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