Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2001 - XII ZR 270/98   

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de , S. 37 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 68 ZGB; §§ 138, 552 BGB; Art. 21, 22 EGBGB
    Vermögenszuordnung von Verbindlichkeiten nach EinigungsV/internationaler Wirtschaftsvertrag nach DDR-Recht/Sittenwidrigkeit bei gewerblichem Mietvertrag

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de , S. 37 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 68 ZGB; §§ 138, 552 BGB; Art. 21, 22 EGBGB
    Vermögenszuordnung von Verbindlichkeiten nach EinigungsV/internationaler Wirtschaftsvertrag nach DDR-Recht/Sittenwidrigkeit bei gewerblichem Mietvertrag




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 07.02.2008 - III ZR 90/07  

    Schadensrecht - Haftung der BRD für Verbindlichkeiten der DDR?

    b) Zum Vermögen im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV gehören zwar auch solche Passiva, die mit dem übergegangenen Aktivvermögen in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (Senat, BGHZ 128, 140, 146 f; 145, 145, 148; BGHZ 128, 394, 399 f; 133, 363, 367 f; 137, 350, 363; 164, 361, 372; 168, 134, 137; Senatsurteil vom 6. Mai 2004 - III ZR 248/03 - VIZ 2004, 492, 493 unter II. 3. a); BGH, Urteile vom 22. November 1995 aaO S. 268 unter II. 2. f) aa); vom 5. Dezember 1996 - VII ZR 21/96 - WM 1997, 792, 793 unter II. 2. c); vom 24. Januar 2001 - XII ZR 270/98 - VIZ 2001, 572, 573 unter 2.; jew. m.w.N.).

    Ferner sind beim Übergang eines Grundstücks Werklohnschulden wegen solcher Baumaßnahmen, die der Verwaltungsaufgabe dienen sollten, zu deren Wahrnehmung der Verwaltungsträger das Grundstück erhalten hat, als Teil des Verwaltungsvermögens angesehen worden (BGHZ 128, 393, 400; Urteil vom 5. Dezember 1996 aaO; vom 24. Januar 2001 aaO).

  • BGH, 20.06.2006 - VI ZR 78/04  

    Übergang von DDR zur BRD

    Während es sich in den bisher vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen um Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Übergang eines einzelnen Vermögensgegenstandes handelte (etwa Ansprüche für Erdbaumaßnahmen auf einem Grundstück für einen kommunalen Sportplatz: BGHZ 128, 393, 398 ff.; aus der Erstellung eines für eine Stadt auf einem Grundstück errichteten Wohnblocks: BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - VII ZR 21/96 - VIZ 1997, 232, 233; aus einem Gerüstbauvertrag: BGH, Urteil vom 24. Januar 2001 - XII ZR 270/98 - VIZ 2001, 572, 573; aus einem Vertrag zur Herstellung von Militärbooten für die Volksmarine: BGHZ 137, 350, 362 ff.; Kaufpreisansprüche für eine gelieferte Computertechnik: BGH, Urteil vom 22. November 1995 - VIII ZR 165/94 - DtZ 1996, 179, 180 oder Ansprüche auf eine "steckengebliebene" Enteignungsentschädigung für ein Grundstück: BGHZ 145, 148), geht es im vorliegenden Fall um Haftungsverbindlichkeiten aus fehlerhafter medizinischer Behandlung im Zusammenhang mit dem Vermögensübergang eines Krankenhaushauses als Wirtschaftseinheit.
  • OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05  

    Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Schadensersatz- und

    Gegenstand der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage des Übergangs von Verbindlichkeiten im Rahmen des Art. 21 Einigungsvertrag waren bis heute - soweit ein Haftungsübergang bejaht worden ist - ausschließlich vertragliche Ansprüche (Verbindlichkeiten) sowie die Frage, ob diese mit einem konkreten - nach Art. 21 Einigungsvertrag übergegangenen - Vermögensgegenstand in dem vorausgesetzten Sinne in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. aus der Rechtsprechung des BGH: VIZ 2004, 374: Erstattung des Kaufpreises für ein Grundstück der öffentlichen Hand; BGHZ 128, 393, 398: Erdbaumaßnahmen auf einem Grundstück für einen kommunalen Sportplatz; VIZ 1997, 232, 233: auf einem Grundstück errichteter Wohnblock; VIZ 2001, 572, 573: Gerüstbauvertrag; BGHZ 137, 350, 362 ff.: Vertrag zur Herstellung von Militärbooten für die Volksmarine; DtZ 1996, 179, 180: Kaufpreisansprüche für gelieferte Computertechnik; BGHZ 145, 148: "steckengebliebene" Enteignungsentschädigung für Grundstück; NJW 2006, 3636: Ansprüche aus einem Vertrag betreffend die Behandlung in einem ehemaligen Krankenhaus der Volkspolizei).
mehr
  • OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 38/06  

    Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Anspruch eines Berufssoldaten der

    Gegenstand der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage des Übergangs von Verbindlichkeiten im Rahmen des Art. 21 Einigungsvertrag waren bis heute - soweit ein Haftungsübergang bejaht worden ist - ausschließlich vertragliche Ansprüche (Verbindlichkeiten) sowie die Frage, ob diese mit einem konkreten - nach Art. 21 Einigungsvertrag übergegangenen - Vermögensgegenstand in dem vorausgesetzten Sinne in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. aus der Rechtsprechung des BGH: VIZ 2004, 374: Erstattung des Kaufpreises für ein Grundstück der öffentlichen Hand; BGHZ 128, 393, 398: Erdbaumaßnahmen auf einem Grundstück für einen kommunalen Sportplatz; VIZ 1997, 232, 233: auf einem Grundstück errichteter Wohnblock; VIZ 2001, 572, 573: Gerüstbauvertrag; BGHZ 137, 350, 362 ff.: Vertrag zur Herstellung von Militärbooten für die Volksmarine; DtZ 1996, 179, 180: Kaufpreisansprüche für gelieferte Computertechnik; BGHZ 145, 148: "steckengebliebene" Enteignungsentschädigung für Grundstück; NJW 2006, 3636: Ansprüche aus einem Vertrag betreffend die Behandlung in einem ehemaligen Krankenhaus der Volkspolizei).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 36/06  

    Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Anspruch eines Berufssoldaten der

    Gegenstand der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage des Übergangs von Verbindlichkeiten im Rahmen des Art. 21 Einigungsvertrag waren bis heute - soweit ein Haftungsübergang bejaht worden ist - ausschließlich vertragliche Ansprüche (Verbindlichkeiten) sowie die Frage, ob diese mit einem konkreten - nach Art. 21 Einigungsvertrag übergegangenen - Vermögensgegenstand in dem vorausgesetzten Sinne in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. aus der Rechtsprechung des BGH: VIZ 2004, 374: Erstattung des Kaufpreises für ein Grundstück der öffentlichen Hand; BGHZ 128, 393/398: Erdbaumaßnahmen auf einem Grundstück für einen kommunalen Sportplatz; VIZ 1997, 232/233: auf einem Grundstück errichteter Wohnblock; VIZ 2001, 572/573: Gerüstbauvertrag; BGHZ 137, 350/362 ff.: Vertrag zur Herstellung von Militärbooten für die Volksmarine; DtZ 1996, 179/180: Kaufpreisansprüche für gelieferte Computertechnik; BGHZ 145, 148: "steckengebliebene" Enteignungsentschädigung für Grundstück; NJW 2006, 3636: Ansprüche aus einem Vertrag betreffend die Behandlung in einem ehemaligen Krankenhaus der Volkspolizei).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht