Rechtsprechung
   BGH, 10.04.2003 - XII ZR 280/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9323
BGH, 10.04.2003 - XII ZR 280/01 (https://dejure.org/2003,9323)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2003 - XII ZR 280/01 (https://dejure.org/2003,9323)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2003 - XII ZR 280/01 (https://dejure.org/2003,9323)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den nicht zu ersetzenden Nachteil hinsichtlich der Anordnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil; Versäumung des Schuldners der Stellung eines Schutzantrags gemäß § 712 ZPO im ...

  • Judicialis

    ZPO § 719 Abs. 2; ; ZPO § 712

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ § 712, 719 Abs. 2
    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1991 - XII ZR 262/90

    Anordnung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen ein für

    Auszug aus BGH, 10.04.2003 - XII ZR 280/01
    Nach ständiger, auch vom Senat gebilligter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine solche Einstellung indessen regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner es - wie hier - versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Schutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Juli 1991 - XII ZB 262/90 - NJW-RR 1991, 1216 m.N.).
  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 189/91

    Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung bei fehlendem Antrag auf

    Auszug aus BGH, 10.04.2003 - XII ZR 280/01
    Zweifel an der Erfolgsaussicht eines vom Gegner eingelegten Rechtsmittels rechtfertigen es in der Regel nicht, von einem Vollstreckungsschutzantrag abzusehen (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1991 - I ZR 189/91 - BGHR ZPO § 719 Abs. 2 Gläubigerinteressen 2).
  • BGH, 07.09.1999 - XII ZR 237/99

    Unzulässigkeit eines Vollstreckungschutzantrages

    Auszug aus BGH, 10.04.2003 - XII ZR 280/01
    Daß ein solcher Schutzantrag im Berufungsrechtszug nicht gestellt wurde, steht einer Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Berufungsgericht allerdings nicht entgegen, wenn und soweit die Gründe, auf die der Einstellungsantrag gestützt wird, im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht noch nicht vorlagen oder aus anderen Gründen nicht vorgetragen und glaubhaft gemacht werden konnten (vgl. Senatsbeschluß vom 7. September 1999 - XII ZR 237/99 - BGHR ZPO § 719 Abs. 2 Einstellungsgründe 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht