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BGH, 10.04.2003 - XII ZR 280/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den nicht zu ersetzenden Nachteil hinsichtlich der Anordnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil; Versäumung des Schuldners der Stellung eines Schutzantrags gemäß § 712 ZPO im ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ § 712, 719 Abs. 2
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.07.1991 - XII ZR 262/90
Anordnung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen ein für …
Auszug aus BGH, 10.04.2003 - XII ZR 280/01
Nach ständiger, auch vom Senat gebilligter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine solche Einstellung indessen regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner es - wie hier - versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Schutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Juli 1991 - XII ZB 262/90 - NJW-RR 1991, 1216 m.N.). - BGH, 26.09.1991 - I ZR 189/91
Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung bei fehlendem Antrag auf …
Auszug aus BGH, 10.04.2003 - XII ZR 280/01
Zweifel an der Erfolgsaussicht eines vom Gegner eingelegten Rechtsmittels rechtfertigen es in der Regel nicht, von einem Vollstreckungsschutzantrag abzusehen (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1991 - I ZR 189/91 - BGHR ZPO § 719 Abs. 2 Gläubigerinteressen 2). - BGH, 07.09.1999 - XII ZR 237/99
Unzulässigkeit eines Vollstreckungschutzantrages
Auszug aus BGH, 10.04.2003 - XII ZR 280/01
Daß ein solcher Schutzantrag im Berufungsrechtszug nicht gestellt wurde, steht einer Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Berufungsgericht allerdings nicht entgegen, wenn und soweit die Gründe, auf die der Einstellungsantrag gestützt wird, im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht noch nicht vorlagen oder aus anderen Gründen nicht vorgetragen und glaubhaft gemacht werden konnten (vgl. Senatsbeschluß vom 7. September 1999 - XII ZR 237/99 - BGHR ZPO § 719 Abs. 2 Einstellungsgründe 3).
- BGH, 02.07.2014 - XII ZR 65/14
Vorläufig vollstreckbares Räumungsurteil: Voraussetzungen einer einstweiligen …
Dies kann jedoch das Absehen von einem Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO nicht rechtfertigen, weil es grundsätzlich in den Risikobereich der Partei fällt (Senatsbeschluss vom 10. April 2003 - XII ZR 280/01 - juris Rn. 6; BGH Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 449/06 - WuM 2008, 50; vom 29. Juli 2004 - III ZR 263/04 - NJW-RR 2005, 147, 148 und vom 26. September 1991 - I ZR 189/91 - NJW-RR 1992, 189, 190).