Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1997 - XII ZR 281/95   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 326 Abs. 1 S. 2, § 558 Abs. 1

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz eines Mietausfallschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Ersatz von Mietausfallschaden

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Verjährungsunterbrechung für künftige Mietausfälle durch Leistungsklage trotz einheitlichen Verzugsschadens (Klarstellung zu BGH ZIP 1995, 388)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 1303
  • ZIP 1998, 428
  • MDR 1998, 272
  • NZM 1998, 147
  • ZMR 1998, 208
  • WM 1998, 566
  • DB 1998, 815



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Wird zitiert von ... (25)  

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99  

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unterbliebener

    a) Derartige Ansprüche verjähren gemäß § 558 Abs. 1 BGB in sechs Monaten (vgl. BGH NJW 1998, 1303; NJW 1995, 252).

    b) Die Verjährungsfrist beginnt nach § 558 Abs. 2 1. Alt. BGB mit der Rückgabe der Mietsache, frühestens jedoch mit dem Eintreten der Voraussetzungen des § 326 Abs. 1 S. 2 BGB, d.h. mit der Umwandlung des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs in den Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. BGH NJW 1998, 1303 unter II.1.c)).

    e) Mangels einer § 477 Abs. 2 BGB entsprechenden Vorschrift im Mietrecht blieb das selbständige Beweisverfahren als solches ohne verjährungsrechtliche Folgen (vgl. BGH NJW 1995, 252 unter II.2.b), bestätigt durch BGH NJW 1998, 1303 unter II.1.c)).

    Die Absprachen sind des weiteren nicht als Verhandlungen im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB anzusehen (zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf die Verjährungsfrist des § 558 BGB s. BGH NJW 1985, 798, bestätigt durch BGH NJW 1998, 1303 unter II.1.c)).

    b) Die Kläger könnten ihre Ansprüche vielmehr nur als Schadensersatz wegen Verzuges der Beklagten mit der Renovierung der Räume (sogenannter Mietausfallschaden, vgl. BGH NJW 1995, 252; NJW 1998, 1303) geltend machen.

    Auch soweit sie ursprünglich rechtzeitig innerhalb der Verjährungsfrist gerichtlich geltend gemacht worden waren (insoweit gilt § 224 BGB nur eingeschränkt, vgl. BGH NJW 1995, 252 unter II.3.), sind diese Ansprüche selbständig verjährt: Die kurze Verjährungsvorschrift des § 558 Abs. 1 BGB gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mietausfallschäden (BGH NJW 1995, 252; NJW 1998, 1303), die Ausführungen unter 1.f), g) gelten entsprechend.

    Die Rechtshängigkeit von Mietausfallschäden für den Zeitraum 1994 unterbrach nicht die Verjährung für die Folgezeiträume (vgl. BGH NJW 1998, 1303).

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2008 - 8 U 672/07  

    Mietrecht - Beginn der Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB

    e) Schutzwürdige Interessen des Beklagten stehen dem nicht entgegen, weil er innerhalb der sechsmonatigen Frist ab Rückerlangung der Mietsache gemäß § 256 Abs. 1 ZPO Klage auf Feststellung, dass die Klägerin verpflichtet ist, ihm die aufgrund des Unterlassens der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Mietsache künftig entstehenden Schäden (insbesondere solcher infolge eines Mietausfalls und infolge von Mietminderungen) zu ersetzen, hätte erheben können (vgl. BGH NJW 1998, 1303 ff. Tz. 21, zit. nach juris; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb. 2006, § 548 Rdnr. 39).

    aa) Die Erhebung der Klage hemmt die Verjährung nur für Ansprüche in der Gestalt und in dem Umfang, wie sie mit der Klage geltend gemacht werden, also nur für den streitgegenständlichen prozessualen Anspruch (vgl. BGH NJW 1998, 1303 ff. Tz. 21; NJW 2005, 2004 ff. Tz. 15, jeweils zit. nach juris).

  • OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09  

    Architekten & Ingenieure - Verjährung beim hängen gebliebenen Architektenvertrag

    Ob und in welchem Umfang eine erhobene Leistungsklage oder Feststellungsklage die Unterbrechung der Verjährung hinsichtlich eines Anspruchs herbeiführt, bestimmt sich danach, was der Gegenstand der Klage ist (BGH NJW 1988, 965; NJW 1998, 1303, Juris RN 21).

    Wird - erkennbar oder nicht erkennbar (Staudinger-Peters/Jakoby, BGB Bearb. 2009 § 204 RN 17) - eine Teilklage geltend gemacht, beschränkt sich die Hemmung der Verjährung nur auf den eingeklagten Teil des Anspruchs (Staudinger-Peters/Jakoby a.a.O. RN 20; BGHZ 66, 142 Juris RN 19; BGH NJW 1998, 1303, Juris RN 22).

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  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98  

    Verfahrensrecht - Beendigung der Verjährungsunterbrechung

    Zutreffend ist das Oberlandesgericht allerdings davon ausgegangen, daß sowohl für den Anspruch auf Erfüllung der vertraglichen Reparatur- und Beseitigungspflichten als auch für die Schadensersatzansprüche wegen Verzuges mit diesen Pflichten innerhalb der hierfür gesetzten Frist (§ 326 BGB) und wegen positiver Forderungsverletzung die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten ab Rückgabe der Mietsache beziehungsweise ab Umwandlung des Erfüllungsanspruches in den Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung gilt (§ 558 BGB; st.Rspr. vgl. BGHZ 107, 179, 182 ff.; Senatsurteil BGHZ 128, 74, 81; Senatsurteil vom 19. November 1997 - XII ZR 281/95 - MDR 1998, 272 ff. = NJW 1998, 1303 ff.).
  • BGH, 18.02.2010 - III ZR 295/09  

    Immobilien - Was sind Altlasten?

    Bei Mietverhältnissen nimmt der Bundesgerichtshof jedoch eine derartige ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung bereits dann an, wenn der Mieter ohne die Vornahme der geschuldeten Instandsetzung auszieht und auch keine Anstalten für die Vorbereitung oder Ausführung der erforderlichen Maßnahmen getroffen hat (vgl. BGH, Urteile vom 19. November 1997 - XII ZR 281/95 - NJW 1998, 1303, 1304; vom 10. Juli 1991 - XII ZR 105/90 - NJW 1991, 2416, 2417; BGHZ 49, 56, 59 f jeweils für die Durchführung von Schönheitsreparaturen nach Mietvertragsende).
  • BGH, 28.01.1998 - XII ZR 63/96  

    Mietrecht - Bürge kann sich auf Verjährung des gesicherten Anspruchs berufen

    Denn der Beginn der Verjährungsfrist gilt einheitlich für alle voraussehbaren künftigen Mietausfälle, die aus der Verletzung der vertraglichen Instandsetzungspflichten folgen, ohne daß es auf den jeweiligen monatlichen Entstehungszeitpunkt der Mietausfälle ankommt (vgl. BGHZ 50, 21, 23 f.; Senatsurteil vom 19. November 1997 - XII ZR 281/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05  

    Mietrecht - Zur Höhe des Mietzinses

    Im Auszug ohne Vornahme der geschuldeten Handlungen liegt grundsätzlich - und vorliegend zweifellos - eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung (vgl. BGH NJW 1998, 1303, 1304; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 281 Rn. 14).

    Der Anspruch auf Ersatz des Mietausfalls, der infolge des nicht vertragsgerechten Zustands der Mietsache bei Vertragsende entstanden ist, folgt vorliegend nicht nur als Verzugsschaden wegen Nichtausführung geschuldeter Schönheitsreparaturen aus § 286 BGB (vgl. dazu etwa BGH NJW 1998, 1303, 1304), sondern - im Umfang von zwei Monatsmieten - als Teil des Schadensersatzanspruchs wegen unberechtigter Veränderung bzw. Zerstörung des baulichen Zustands der Räume aus den §§ 280 Abs. 1, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB.

  • KG, 16.02.2002 - 8 U 62/01  

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus einem Mietvertrag

    »Zur Herbeiführung der Unterbrechungswirkung des Mahnbescheids sind die dem Zahlungsantrag zugrundeliegenden verschiedenen Schadensarten (Mietausfall; unterlassene Schönheitsreparaturen; Nichtwiederherstellung der zurückgegebenen Mietsache) als prozessual verschiedene Streitgegenstände voneinander unterscheidbar anzugeben (Abgrenzung BGH - XII ZR 281/95 - 19.11.1997 - NJW 1998, 1303 ).«.

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 19.11.1997 - XII ZR 281/95 (NJW 1998, 1303 ) darauf, dass es weiteren Angaben im Mahnbescheid nicht bedurft hätte, weil es sich bei den Forderungen um einzelne Rechnungspositionen innerhalb eines einheitlichen Schadensersatzanspruch handeln würde.

    In den Fällen der Schadenseinheit bestimmt sich die Frage der Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs allein danach, was der nach prozessualen Grundsätzen zu ermittelnde Streitgegenstand ist (BGHm NJW 1998, 1303, 1304).

  • BGH, 17.03.1999 - XII ZR 101/97  

    Beseitigung von baulichen Veränderungen durch den Mieter oder Pächter auf dem

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nämlich eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung entbehrlich, wenn der Schuldner die Erfüllung des Anspruchs ernsthaft und endgültig verweigert hat und wenn deshalb eine Fristsetzung eine reine Förmelei wäre (BGHZ 49, 56, 59; Senatsurteil vom 19. November 1997 - XII ZR 281/95 - NJW 1998, 1303, 1304 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2006 - 23 U 287/05  

    Bankenhaftung: Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen falscher

    Bei einem Schadensersatzanspruch, der aus einer bestimmten Handlung resultiert, beginnt die Verjährung einheitlich dann, wenn sich der erste (Teil-) Schaden realisiert hat (BGH, Urteil vom 19. November 1997, XII ZR 281/95, NJW 98, 1303, 1304).
  • BGH, 22.12.1999 - XII ZR 54/97  

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht bei abweichender

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2002 - 23 U 152/01  

    Steuerberaterhonorar und Steuerberaterhaftung- Pauschalvereinbarung -

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2009 - 24 U 109/08  

    Mietrecht - Ansprüche bei verspäteter Rückgabe

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09  

    Bauvertrag - Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!

  • KG, 23.07.2001 - 20 U 487/00  

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters wegen

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2009 - 24 U 6/08  

    Mietrecht - Ansprüche des Vermieters bei nicht ausgeführter Schönheitsreparatur

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2006 - 22 U 89/04  

    Planungsmangel des Architekten wegen Nichtberücksichtigung der örtlichen

  • OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02  

    Pflicht des Steuerberaters zur vorsorglichen Einlegung eines Einspruches gegen

  • OLG Naumburg, 24.02.2004 - 11 U 94/03  

    Immobilien - Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung nach neuem Schuldrecht

  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 17 U 18/05  

    Schadensersatz bei Tötung eines Unterhaltspflichtigen: Pauschalabzug für die

  • OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 27/99  

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung von Einrichtungsgegenständen

  • KG, 08.12.2003 - 8 U 163/03  

    Gewerberaummiete: Fälligkeit der Schönheitsreparaturen

  • OLG Köln, 08.03.2004 - 16 U 70/03  

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

  • KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01  

    Gewerberaummiete: Voraussetzung für Ersatzansprüche des Vermieters bei

  • LG Dortmund, 01.08.2007 - 22 O 8/07  
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