Rechtsprechung
BGH, 10.09.1997 - XII ZR 288/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bindung an Mietverträge nach Beendigung der staatlichen Verwaltung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mietvertrag nach Beendigung der staatlichen Verwaltung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Bindung des Eigentümers an mit dem staatlichen Verwalter geschlossene Mietverträge; Streitwert nach übereinstimmender Erledigungserklärung
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
Auszug aus BGH, 10.09.1997 - XII ZR 288/95
Denn nach übereinstimmender Erledigungserklärung ist der Streitwert auf das Kosteninteresse zu "begrenzen", weil sich das Interesse der Parteien auf die Kosten beschränkt (vgl. BGHZ 106, 359, 366) [BGH 08.02.1989 - IVa ZR 98/87].
- BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99
Eintritt des Berechtigten in bestehende Mietverhältnisse
Dies gilt unabhängig davon, ob damals das Land Berlin, das nach Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages vom 3. Oktober 1990 bis zum 31. März 1994 Grundeigentümerin war, oder - wie nach dem Parteivorbringen naheliegend; ausdrückliche Feststellungen hierzu hat das Berufungsgericht nicht getroffen - die Klägerin, die das Grundstück verwaltete, Vermieterin der Wohnungen gewesen war (vgl. BGH, Beschluß vom 10. September 1997 - XII ZR 288/95 - ZOV 1997, 414). - BGH, 17.07.2001 - XI ZR 15/01
Termingeschäftsfähigkeit als Voraussetzung für die Bestellung von Sicherheiten …
Der Streitwert entspricht für den gesamten Rechtsstreit dem Wert der Hauptsache, weil die bis zu den Erledigungserklärungen angefallenen Verfahrenskosten diesen übersteigen (vgl. BGH, Beschluß vom 10. September 1997 - XII ZR 288/95, BGHR ZPO § 91 a Abs. 1 Satz 1 - Streitwert 4). - BGH, 01.03.2001 - III ZR 329/98
Abrechnung von Nebenkostenvorauszahlungen nach Wechsel im Grundstückseigentum …
Es ist daher vorliegend unerheblich, daß bestehende Mietverträge nicht von dem Land Berlin, das nach Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages vom 3. Oktober 1990 bis zum 28. Januar 1997 das Grundstückseigentum innegehabt hatte, sondern - wovon aufgrund der Feststellungen des Berufungsgerichts auszugehen ist - von der Klägerin im eigenen Namen im Auftrag und mit Billigung des Landes abgeschlossen worden waren (vgl. BGH, Beschluß vom 10. September 1997 - XII ZR 288/95 - ZOV 1997, 414).