Rechtsprechung
| BGH, 01.12.2004 - XII ZR 3/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
GG Art. 6 Abs. 4, Abs. 5: BGB § 1581, § 1603 Abs. 1, Abs. 2, § 1609 Abs. 1, Abs. 2, § 1615 l Abs. 2, Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Berechnung des Selbstbehaltes bei Unterhalt aus Anlass der Geburt
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1615l
Geringerer Selbstbehalt des nichtehelichen Vaters gegenüber der Kindsmutter - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe des Selbstbehalts im Rahmen des Unterhaltsanspruchs aus Anlass der Geburt eines Kindes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Bemessung des Selbstbehaltes des Unterhaltsschuldners
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (8)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter
- nomos.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Gleichbehandlung von Müttern beim Unterhalt
- finanztip.de (Kurzinformation)
Höherer Unterhalt für nicht verheiratete Mütter
- lawinfo.de (Pressemitteilung)
Geringerer Selbstbehalt des Vaters
- rp-online.de (Kurzinformation)
Unterhalt für Kinder: Ledige und verheiratete Mütter gleichgestellt
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Selbstbehalt beim Unterhalt einer nicht mit dem Kindesvater verheirateten Mutter
Sonstiges
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2005, 500
- MDR 2005, 576
- FamRZ 2005, 354
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04
Familienrecht - Zur Bemessung des Selbstbehalts
Er ist vielmehr in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem notwendigen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 2 BGB) liegt (Fortführung des Senatsurteils vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 3/03 - FamRZ 2005, 354 ff.).*).Der Regelungshintergrund dieser Vorschrift ist darin zu sehen, dass minderjährigen Kindern wegen ihres Alters von vornherein die Möglichkeit verschlossen ist, durch eigene Anstrengungen zur Deckung ihres notwendigen Lebensbedarfs beizutragen (Senatsurteil vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 3/03 - FamRZ 2005, 354, 355 m.w.N.).
Dabei wird es nicht zu beanstanden sein, wenn der Tatrichter für diesen - pauschalen - Ehegattenselbstbehalt im Regelfall von einem etwa in der Mitte zwischen diesen beiden Beträgen liegenden Betrag ausgeht, wie der Senat schon für den Unterhaltsanspruch nach § 1615 l Abs. 2 BGB entschieden hat (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 2004 aaO, 355 f.).
- BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04
Familienrecht - Befrist. Unterhaltsanspruch nichtehel. Mutter verfassungswidrig?
Entsprechend hat der Senat den Umfang des Unterhaltsanspruchs aus § 1615 l Abs. 2 Satz 2 BGB bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes weitgehend dem Unterhaltsanspruch nach § 1570 BGB angeglichen (vgl. Senatsurteile BGHZ 161, 124 = FamRZ 2005, 347, vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 3/03 - FamRZ 2005, 354 und vom 15. Dezember 2004 - XII ZR 121/03 - FamRZ 2005, 442 sowie - XII ZR 26/03 - FamRZ 2005, 357). - BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den …
Der Senat hat in jüngster Zeit wiederholt darauf hingewiesen, daß der Unterhaltsanspruch einer nicht verheirateten Mutter nach § 1615 l Abs. 2 BGB dem Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 BGB weitgehend angeglichen worden ist (vgl. Senatsurteile vom 17. November 2004 - XII ZR 183/02 - m.w.N., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt und vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 3/03 - zur Veröffentlichung bestimmt).Denn die bloße Wahrung des dem Vater stets zu belassenden Selbstbehalts, der regelmäßig etwa hälftig zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt liegt (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 3/03 - zur Veröffentlichung bestimmt), kann die Lebensstellung des Vaters nicht in gleichem Maße sichern, wie es ein durch Halbteilung begrenzter Unterhaltsbedarf vermag.
- BGH, 17.01.2007 - XII ZR 104/03
Familienrecht - Unterhalt einer Mutter bei Betreuung eines nichtehelichen Kindes
Wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Urteils entschieden hat, ist es aus Rechtsgründen nicht hinnehmbar, wenn der Selbstbehalt im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs nach § 1615 l BGB grundsätzlich abweichend von demjenigen Selbstbehalt bemessen wird, der für Unterhaltsansprüche nach den §§ 1361, 1570 BGB zugrunde zu legen ist (Senatsurteil vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 3/03 - FamRZ 2005, 354, 356).Denn diesem ist - entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts - kein angemessener Selbstbehalt (von damals 1.000 EUR) zuzubilligen, sondern nur ein solcher, der zwischen dem angemessenen und dem notwendigen Selbstbehalt liegt (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 3/03 - FamRZ 2005, 354, 356 f.).
- BGH, 15.12.2004 - XII ZR 26/03
Familienrecht - Angemessener Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners
a) Der Selbstbehalt des Vaters im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nicht verheirateten Mutter nach § 1615 l Abs. 2 BGB ist in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt nach § 1603 Abs. 1 BGB und dem notwendigen Selbstbehalt nach § 1603 Abs. 2 BGB liegt (im Anschluß an Senatsurteil vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 3/03 - zur Veröffentlichung bestimmt).*).Deswegen wird es nicht zu beanstanden sein, wenn der Tatrichter im Regelfall von einem etwa hälftig zwischen diesen beiden Beträgen liegenden Selbstbehalt ausgeht (Senatsurteil vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 3/03 - m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).
- OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06
Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Aufstockungsunterhalt bei …
Der Unterhaltsanspruch des kinderbetreuenden Elternteils wird in erster Linie von dem Bedarf des kleinen Kindes auf Pflege und Erziehung getragen (vgl. BGH, FamRZ 1998, 541; FamRZ 2005, 354;… Gernhuber/Coester-Waltjen Familienrecht 5. Aufl. § 30 Rn. 19) und ist aus diesem Grund in jeder Hinsicht privilegiert.Dies zeigt sich besonders deutlich in der Ausweitung des Unterhaltsanspruchs aus § 1615 l BGB, der für die ersten Lebensjahre des Kindes einen von der Ehe unabhängigen Unterhaltsanspruch begründet - wobei sich wiederum eine inhaltliche Annäherung beider Ansprüche vollzieht (vgl. BGH FamRZ 2005, 354).
- BGH, 10.11.2010 - XII ZR 37/09
Familienrecht - Rechtschutzbedürfnis für Unterhaltsklage gegen österr. Vater
Die Leistungsfähigkeit des Beklagten ist gewahrt, weil sich sein Einkommen nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen und des Kindesunterhalts auf 1.247,10 Euro beläuft und sein Selbstbehalt für die hier relevante Zeit 1.000 Euro monatlich beträgt (…vgl. Senatsurteile vom 15. Dezember 2004 - XII ZR 26/03 - FamRZ 2005, 357 Rn. 10 und vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 3/03 - FamRZ 2005, 354 Rn. 13 ff.). - OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07
Nachehelicher Unterhalt wegen Kindesbetreuung - Gesetzesänderung zum 1. 1. 2008 - …
Das rechtfertigt sich daraus, dass sowohl den Beklagten als auch den Vater des nichtehelichen Kindes im Verhältnis zur Klägerin keine gesteigerte Unterhaltspflicht trifft, wie dies im Verhältnis zu den minderjährigen Kindern der Fall ist, in welchem dem Unterhaltsschuldner regelmäßig nur der notwendige Selbstbehalt zu belassen ist (vgl. BGH FamRZ 2005, 354, 355 f.; 2006, 683, 684). - OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 2 UF 125/04
Wie wird der Unterhalt nach § 1615l BGB richtig berechnet?
Der zu wahrende Selbstbehalt eines Unterhaltsschuldners gegenüber der Mutter seines nichtehelichen Kindes ist gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 01.12.2004 - Az. XII ZR 3/03 - mit einem Mittelwert zwischen dem notwendigen und angemessenen Selbstbehalt festzusetzen. - OLG Jena, 19.05.2008 - 1 WF 414/07
Passivlegitimation des Leistungsträgers im Abänderungsverfahren bei übergegangen …
- OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Familienrecht
- OLG Köln, 05.09.2006 - 4 UF 88/06
Erziehungsgeld als einsetzbares Einkommen
- OLG Düsseldorf, 02.12.2005 - 2 UF 125/04
- OLG Koblenz, 07.04.2005 - 7 UF 999/04
Höhe des Trennungsunterhalts bei Hilfsbedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten
- OLG Bremen, 11.04.2005 - 4 UF 9/05
- OLG Karlsruhe, 14.04.2005 - 16 (2) UF 228/04
Betreuungsunterhalt: Reduzierung des Unterhaltsbetrages aufgrund geringeren …
