Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2012 - XII ZR 42/10   

Volltextveröffentlichungen (8)

mehr
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    24 Monate Laufzeit für Fitness-Studioverträge zulässig / Zu den Voraussetzungen einer vorzeitigen Kündigung

  • IWW
  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Fitness-Studiovertrag: Laufzeitklausel und außerordentliche Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer in einem Fitness-Studiovertrag vorformulierten Vertragsbestimmung über das Vorsehen einer vertraglichen Erstlaufzeit von 24 Monaten; Wirksamkeit einer Kündigungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitness-Studiovertrags im Falle der Einschränkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB-Kontrolle im Fitness-Studiovertrag: Kündigungsklausel

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    24monatige Erstlaufzeit eines Fitness-Studiovertrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kündigungsklausel eines Fitness-Studiovertrags

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Die AGB Kontrolle beim Fitnessvertrag

mehr
  • info-m.de (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung: Welche Einschränkungen sind formularmäßig noch zulässig?

  • info-m.de (Leitsatz)

    Fitnessstudiovertrag: Kann eine Erstlaufzeit von 2 Jahren formularvertraglich wirksam vereinbart werden?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zweijährige Laufzeit eines Fitnessstudiovertrags mit eingeschränkter Kündigungsmöglichkeit

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit von Laufzeit- und Kündigungsklausel in AGB eines Fitness-Studiovertrags

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    AGB-Recht: Zur Wirksamkeit von Fitnessverträgen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fitnessvertrag kündigen: Gar nicht so leicht!

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Fitnessverträgen - Kündigung aus wichtigem Grund möglich

  • rug-anwaltsblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Kann ein Fitness-Studio-Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fitnessvertrag kann auch weit vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden - Gesundheitliche Einschränkungen rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Fitnessverträge - Wirksamkeit von AGB zu Laufzeitklauseln und außerordentlicher Kündigung" von RAin Dr. Jessica Blattner, original erschienen in: MDR 2012, 743 - 745.

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main, 09.10.2009 - 383 C 1635/09
  • LG Frankfurt/Main, 04.03.2010 - 24 S 204/09
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZR 42/10

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2012, 1431
  • MDR 2012, 512
  • NZM 2012, 394
  • WM 2012, 1098



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Hamm, 29.08.2012 - 12 U 52/12  

    Sauna-Betreiber muss Gäste-Befinden nicht engmaschig kontrollieren // OLG Hamm

    Eine etwaige Einweisung in den Gebrauch der Geräte sowie Beratung und Beaufsichtigung sind dann als bloße vertragliche Nebenleistungen geschuldet (vgl. BGH NJW 2012, 1431, juris Tz. 17 f.).
  • BGH, 09.05.2012 - XII ZR 79/10  

    Mietrecht - Änderung der ortsüblichen Miete: Anpassung nach billigem Ermessen?

    Eine Klausel ist unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Verwender die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nimmt und eigene Interessen missbräuchlich auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (Senatsurteile vom 8. Februar 2012 - XII ZR 42/10 - GuT 2012, 26 Rn. 20 und vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 61/05 - NJW-RR 2008, 818 Rn. 17 mwN).
  • OLG München, 19.06.2012 - 5 U 3445/11  

    Bürgschaft - Verlängerung der Verjährung von Bürgschaftsforderung auf 5 Jahre?

    Unangemessen ist eine Klausel im Sinne des § 307 BGB, wenn der Verwender die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nimmt und eigene Interessen missbräuchlich auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 08.02.2012 - XII ZR 42/10, NJW 2012, 1431, Rn. 20).

    Unwirksam sind daher Vereinbarungen, die zu einer unzumutbaren Erschwerung der Vertragsbeendigung führen oder die diese an zusätzliche Voraussetzungen knüpfen, die geeignet sein können, den Vertragspartner des Verwenders von der Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts abzuhalten (BGH, Urteil vom 08.02.2012, a. a. O., Rn. 27).

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  • BGH, 27.06.2012 - XII ZR 93/10  

    Mietrecht - Mietanpassungsklausel: Einseitiges Bestimmungsrecht in AGB zulässig!

    Eine Klausel ist unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Verwender die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nimmt und eigene Interessen missbräuchlich auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (Senatsurteile vom 8. Februar 2012 - XII ZR 42/10 - GuT 2012, 26 Rn. 20 und vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 61/05 - NJW-RR 2008, 818 Rn. 17 mwN).
  • LG München I, 01.12.2011 - 17 HKO 25153/10  

    Konzessionsabgabe für Strom und Gas: Vorliegen eines Sondervertrags

    Denn aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers spricht die ausdrückliche Kennzeichnung eines Tarifes als Sondertarif und die Abgrenzung zu "allgemeinen Tarife" dafür, dass das jeweilige Energieversorgungsunternehmen eine Belieferung nicht (mehr) im Rahmen der Grundversorgung vornehmen will (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2011, Az. XII ZR 42/10, Anlage B 31, Rdn. 34).
  • AG Aachen, 27.06.2012 - 111 C 31/12  
    Die Abgrenzung der Risikobereiche ergibt sich dabei aus dem Vertrag, dem Vertragszweck und dem anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (vgl. BGH, NJW R 2011, 916, so auch BGH NJW 2012, 1431 ff).
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