Rechtsprechung
BGH, 29.07.2003 - XII ZR 44/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Entscheidung über die entstandenen Kosten eines Rechtsstreits bei übereinstimmender für erledigt Erklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache durch die Parteien; Berücksichtigung der im Wege des Zurückbehaltungsrechts geltend gemachten Investitionen einer ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich
- Judicialis
ZPO § 91 a; ; ZPO § 98; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; BGB § 556 Abs. 2 BGB a.F.; ; BGB § 985
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 556 Abs. 2 (a.F.)
Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Investitionen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zurückweisung von Kündigungen durch den Mieter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.09.1993 - V ZR 246/92
Anspruch auf Zahlung des Notbedarfs nach Tod des Schenkers
Auszug aus BGH, 29.07.2003 - XII ZR 44/00
Nachdem die Parteien übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist über alle bisher entstandenen Kosten des Rechtsstreits gemäß der auch für die Revisionsinstanz geltenden Vorschrift des § 91 a ZPO (vgl. etwa BGHZ 123, 264, 265) nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes durch Beschluß zu entscheiden. - BGH, 08.07.1998 - XII ZR 116/96
Einwendungen des Mieters gegenüber dem vertraglichen Rückgabeanspruch des …
- BGH, 29.01.1985 - VI ZR 59/84
Quotenvorrecht des Kaskoversicherten und Sachverständigenkosten
Auszug aus BGH, 29.07.2003 - XII ZR 44/00
Dies beurteilt sich nach dem mutmaßlichen Ausgang des Revisionsverfahrens und dessen Auswirkungen auf die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen (BGH, Beschluß vom 29. Januar 1985 - VI ZR 59/84 - MDR 1985, 483). - BGH, 27.11.1996 - XII ZR 249/95
Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache durch außergerichtlichen …
Auszug aus BGH, 29.07.2003 - XII ZR 44/00
Dies gilt auch für den Fall der Erledigung des Rechtsstreits durch außergerichtlichen Vergleich, wenn die Parteien - wie hier - um eine Entscheidung des Gerichts über die Kosten nachgesucht und somit die Anwendung des § 98 ZPO ausgeschlossen haben (Senatsbeschluß vom 27. November 1996 - XII ZR 249/95 - NJW-RR 1997, 510).