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   BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02   

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BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02 (https://dejure.org/2005,2322)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2005 - XII ZR 48/02 (https://dejure.org/2005,2322)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2005 - XII ZR 48/02 (https://dejure.org/2005,2322)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 945
  • MDR 2005, 1173
  • FamRZ 2005, 967
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97

    Verschweigen der Zuwendung eines Dritten kann zur Anfechtung eines

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Liegt keine ausdrückliche Willensbestimmung des Zuwendenden vor, läßt sie sich in der Regel aus den persönlichen Beziehungen der Beteiligten zueinander erschließen (Senatsurteile vom 19. Mai 1999 - XII ZR 210/97 - FamRZ 2000, 153, 154 und vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94 - FamRZ 1995, 537, 538 f.).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 293/95

    Bemessung des nachehelichen Betreuungsunterhalts nach vorehelich erklärtem

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Hier wird vielmehr die Auffassung vertreten, daß eine Teilzeitbeschäftigung nicht vor Vollendung des 14. oder 15. Lebensjahres eines der beiden Kinder in Betracht zu ziehen sei (Senatsurteil vom 16. April 1997 - XII ZR 293/95 - FamRZ 1997, 873, 875 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 373).
  • BGH, 22.02.1995 - XII ZR 80/94

    Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines Schwerstbehinderten

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Liegt keine ausdrückliche Willensbestimmung des Zuwendenden vor, läßt sie sich in der Regel aus den persönlichen Beziehungen der Beteiligten zueinander erschließen (Senatsurteile vom 19. Mai 1999 - XII ZR 210/97 - FamRZ 2000, 153, 154 und vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94 - FamRZ 1995, 537, 538 f.).
  • BGH, 27.08.2003 - XII ZR 300/01

    Berücksichtigung eines Bankguthabens auf dem laufenden Girokonto beim Endvermögen

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Ob mit Rücksicht auf dieses Verhalten sowie die sonstigen vom Berufungsgericht angeführten Umstände der Prozeßvortrag letztlich Erfolg haben wird, kann erst im Rahmen der abschließenden Würdigung nach § 286 ZPO unter Einschluß der verfahrensrechtlich gebotenen Beweisaufnahme beurteilt werden (vgl. auch Senatsurteil vom 27. August 2003 - XII ZR 300/01 - FamRZ 2003, 1544, 1546).
  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Denn das Berufungsgericht hat den nach dem Auszug der Klägerin und der Kinder verbleibenden Wohnwert während des Getrenntlebens zu Recht nur mit dem Betrag angesetzt, den der Beklagte als Mietzins für eine angemessene kleinere Wohnung auf dem Wohnungsmarkt zu zahlen hätte (Senatsurteile vom 22. April 1998 - XII ZR 161/96 - FamRZ 1998, 899, 901 und vom 20. Oktober 1999 - XII ZR 297/99 - FamRZ 2000, 351, 353).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Hier wird vielmehr die Auffassung vertreten, daß eine Teilzeitbeschäftigung nicht vor Vollendung des 14. oder 15. Lebensjahres eines der beiden Kinder in Betracht zu ziehen sei (Senatsurteil vom 16. April 1997 - XII ZR 293/95 - FamRZ 1997, 873, 875 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 373).
  • BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98

    Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Maßgebend ist dabei insbesondere, wie etwa die Kinderbetreuung mit den konkreten Arbeitszeiten unter Berücksichtigung erforderlicher Fahrzeiten zu vereinbaren ist und ob und gegebenenfalls zu welchen Zeiten die Kinder infolge eines Kindergarten- oder Schulbesuchs zeitweise der Betreuung nicht bedürfen (Senatsurteil vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 352).
  • BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 227/94

    Auswirkungen vorprozessualer Äußerungen auf den Prozeßvortrag einer Partei

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Die Beweisaufnahme über eine beweiserhebliche Tatsache darf nur dann abgelehnt werden, wenn die unter Beweis gestellte Behauptung so ungenau ist, daß ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie aufs Geratewohl gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellt und deshalb rechtsmißbräuchlich ist (BGH Urteil vom 8. November 1995 - VIII ZR 227/94 - NJW 1996, 394 m.w.N.; Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 284 Rdn. 47; MünchKomm-ZPO/Prütting 2. Aufl. § 284 Rdn. 74).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03

    Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    Die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Einkommen aus einer überobligatorischen Tätigkeit des Unterhaltsberechtigten bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist, läßt sich nach der Rechtsprechung des Senats nicht pauschal beantworten, sondern hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 15. Dezember 2004 - XII ZR 121/03 - FamRZ 2005, 442, 444).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
    b) Zu Recht hat das Berufungsgericht das teilweise zu berücksichtigende eigene Einkommen der Klägerin im Wege der Additionsmethode in die Berechnung eingestellt und auch nur diesen Einkommensteil von dem ermittelten Bedarf in Abzug gebracht (vgl. hierzu Senatsurteil vom 13. April 2005 - XII ZR 273/02 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten

  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03

    Überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung von

    Maßgebend ist hierbei insbesondere, wie etwa die Kinderbetreuung mit den konkreten Arbeitszeiten unter Berücksichtigung erforderlicher Fahrzeiten zu vereinbaren ist und ob und gegebenenfalls zu welchen Zeiten die Kinder infolge eines Kindergarten- oder Schulbesuchs der Betreuung nicht bedürfen (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 15. Dezember 2004 - XII ZR 121/03 - FamRZ 2005, 442, 444 und vom 13. April 2005 - XII ZR 48/02 - FamRZ 2005, 967, 970).
  • OLG Schleswig, 23.12.2013 - 15 UF 100/13

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes: Enthaftung des

    Besteht - wie vorliegend - kein rechtlicher Anspruch auf diese Zuwendung, hängt die Anrechenbarkeit der Zuwendung in einem Unterhaltsverfahren von dem Willen des Zuwendenden ab (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2005, Az.: XII ZR 48/02, Rn. 23 - zitiert nach juris).

    Geht der Wille dahin, den Empfänger zusätzlich zu unterstützen, ist die Zuwendung unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen (vgl. Dose, a.a.O.; BGH, Urteil vom 13.04.2005, Az.: XII ZR 48/02, Rn. 23).

  • OLG Celle, 15.03.2006 - 15 UF 54/05

    Berücksichtigungsfähigkeit des vom Unterhaltsberechtigten bezogenen

    Soweit bestimmte Wohnkosten nach § 40 Abs. 2 SGB II von der Erstattung ausgenommen sind, soll dies - wie die freiwillige Leistung eines Dritten (vgl. dazu BGH NJW-RR 2005, 945) - nach dem Zweck dieser Vorschrift, die den Wegfall des Wohngeldes für Leistungsempfänger kompensieren soll (vgl. Lehr und Praxiskommentar SGB II/Conradis, § 40 Rn 16), den Unterhaltsverpflichteten nicht entlasten.
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2005 - 16 UF 104/05
    Freiwillige Leistungen Dritter sind jedoch dann nicht zu berücksichtigen (BGH FamRZ 2005, 967 ).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 58/07

    Unterhaltsabänderungsklage: Anspruch auf Herabsetzung des Kindesunterhalts wegen

    Konkrete Umstände dafür, dass die Einkünfte der Kindesmutter auf einer als überobligationsmäßig zu beurteilenden Tätigkeit beruhen könnten, sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, FamRZ 2005, 967/970).
  • OLG München, 23.11.2005 - 16 UF 1484/05

    Berücksichtigung fiktiven Einkommens aus Haushaltsführung des

    Soweit der BGH inzwischen entschieden hat, dass bei einer Vollzeittätigkeit des Bedürftigen und Zusammenleben mit einem neuen Partner der Ansatz einer Vergütung für die Haushaltsführung nicht in Betracht kommt (BGH, FamRZ 2005, 967 ), steht dies obiger Auffassung nicht entgegen.
  • OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04

    Familienrecht: Umfang des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

    Die Einstellung eines höheren Einkommens erscheint dem Senat derzeit nicht gerechtfertigt, weil für die Klägerin zu 3. als Wiedereinsteigerin in das Berufsleben aufgrund der noch zu leistenden Kindesbetreuung zunächst nur eine den Umfang einer Halbtagsbeschäftigung nicht erreichende Aushilfs- und Vertretungstätigkeit in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 1999, 372, 373 ; NJW-RR 2005, 945, 948).
  • OLG Frankfurt, 07.01.2015 - 13 U 154/13

    Auf den Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen.

    Doch selbst dann, wenn der Senat zu der Überzeugung gekommen wäre, dass der Bandscheibenvorfall nicht - unmittelbar - durch das Unfallereignis ausgelöst worden ist, so stünde doch mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit fest, dass der vom Beklagten zu 1) verschuldete Unfall, den bei der Klägerin bereits "angelegten" Gesundheitsschaden erst hervorgerufen bzw. erheblich verschlimmert hat (zur Haftungsgrenze einer derartigen Verschlimmerung, auch bei bloßer Mitursächlichkeit, vgl. BGH NJW-RR 2005, 945 [BGH 13.04.2005 - XII ZR 48/02] ).
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