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   BGH, 07.05.2008 - XII ZR 5/06   

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https://dejure.org/2008,4887
BGH, 07.05.2008 - XII ZR 5/06 (https://dejure.org/2008,4887)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2008 - XII ZR 5/06 (https://dejure.org/2008,4887)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - XII ZR 5/06 (https://dejure.org/2008,4887)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Änderung einer Formularvereinbarung in eine Individualregelung durch das ernsthafte zur Dispositionstellen der vorgesehenen Klausel durch den Klauselsteller; Verstoß gegen das Transparentverbot bei nicht vorhandener Erkennbarkeit von wirtschaftlichen Nachteilen und ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Irreführende Regelung über Betriebspflicht im Einkaufszentrum; Öffnungszeiten; Mehrheit der Mieter; Bestimmungsrecht des Vermieters; gesetzliche Ladenöffnungszeiten; Keine Betriebspflicht bei unklarer Regelung

  • Judicialis

    BGB §§ 305 f.; ; BGB § 305 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 307 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2
    Wirksamkeit der Vereinbarung einer Betriebspflicht in einem Einkaufszentrum durch Formularvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung der Öffnungszeiten von Ladenlokal im Einkaufszentrum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffnungszeitenklausel im Einkaufzentrum: erneut gekippt (IMR 2008, 269)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung zur Individualvereinbarung und Transparenzgebot: BGH schärft AGB-Konturen! (IMR 2008, 267)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 07.05.2008 - XII ZR 5/06
    Dazu gehört auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. nur BGHZ 164, 11, 16; 165, 12, 21 f. m.w.N.).

    Abzustellen ist bei der Bewertung der Transparenz auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGHZ 165, 12, 22).

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Auszug aus BGH, 07.05.2008 - XII ZR 5/06
    Dazu gehört auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. nur BGHZ 164, 11, 16; 165, 12, 21 f. m.w.N.).
  • BGH, 16.05.2007 - XII ZR 13/05

    Formularmäßige Vereinbarung von Öffnungszeiten von Ladengeschäften in

    Auszug aus BGH, 07.05.2008 - XII ZR 5/06
    b) Der Senat hat - nach Erlass des Berufungsurteils - für eine weitgehend identische Fallgestaltung entschieden, dass die formularmäßige Verpflichtung zur Offenhaltung des Ladenlokals bis 20.00 Uhr wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist (Senatsurteil vom 16. Mai 2007 - XII ZR 13/05 - NJW 2007, 2176, 2177) und eine Verpflichtung der Mieter zur Öffnung ihrer Geschäfte aus dieser Klausel nicht hergeleitet werden kann.
  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus BGH, 07.05.2008 - XII ZR 5/06
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Klauselsteller die von ihm vorgesehene Klausel ernsthaft zur Disposition stellt (vgl. BGHZ 85, 305, 308; 104, 232, 236).
  • BGH, 27.04.1988 - VIII ZR 84/87

    Behandlung einer formularmäßigen Mithaftungserklärung als AGB

    Auszug aus BGH, 07.05.2008 - XII ZR 5/06
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Klauselsteller die von ihm vorgesehene Klausel ernsthaft zur Disposition stellt (vgl. BGHZ 85, 305, 308; 104, 232, 236).
  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08

    Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache,

    Bei der Bewertung der Transparenz ist auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen (Senatsurteile vom 9. Dezember 2009 - XII ZR 109/08 - NJW 2010, 671 Tz. 22; vom 7. Mai 2008 - XII ZR 5/06 - GuT 2008, 339 Tz. 18; vom 16. Mai 2007 - XII ZR 13/05 - NZM 2007, 516 Tz. 14 und vom 12. Juli 2006 - XII ZR 39/04 - NJW 2006, 3057 Tz. 14 f.).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2019 - 24 U 104/18

    Schadensersatzanspruch nach Rückgabe einer Mietsache

    Selbst der Umstand, dass die Parteien über eine bestimmte Regelung etwaige Gespräche geführt haben, genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2008 - XII ZR 5/06, Rz. 17; BeckOGK/Lehmann-Richter, aaO, § 305 BGB Rn. 163 mwN).
  • BGH, 23.02.2011 - XII ZR 101/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Transparenz einer Klausel in einem

    Abzustellen ist bei der Bewertung der Transparenz einer Vertragsklausel auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Senatsurteile BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 22; vom 7. Mai 2008 - XII ZR 5/06 = GuT 2008, 339 Rn. 18 und vom 16. Mai 2007 - XII ZR 13/05 - NJW 2007, 2176 Rn. 14).
  • LG Heilbronn, 12.03.2009 - 6 O 341/08

    Abschlussgebühr bei Bausparverträgen weiterhin zulässig

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Klauselsteller die von ihm vorgesehene Klausel ernsthaft zur Disposition stellt und dem Kunden ernsthaft die reale Gestaltungsmöglichkeit einräumt, den Inhalt der Vertragsbedingung zu beeinflussen (BGHZ 104, 232 = ZIP 1988, 974, dazu EWiR 1988, 633 (Graf v. Westphalen); BGH ZIP 2000, 314 = NJW 2000, 1110, dazu EWiR 2000, 461 (Graf v. Westphalen); BGH, Urt. v. 7.5.2008 - XII ZR 5/06).
  • OLG Celle, 05.03.2014 - 7 U 114/13

    Übersicherung durch Sicherungsabrede im Generalunternehmervertrag neben

    Denn die Klauseln werden dann in Ihrem Kerngehalt nicht wirklich zur Disposition gestellt, was aber nach der Rechtsprechung als Mindestvoraussetzung anzusehen ist (vgl. BGH - VII ZR 162/12 - NZBau 2013, 297; BGH - V ZR 220/02 - in NJW 2003, 1313, Rn. 6 f. und BGH - XII ZR 5/06 - in Grundeigentum 2008, 1049, Rn. 17; OLG Oldenburg BauR 2005, 766, Rn. 54; OLG Köln IBR 2006, 247, Rn. 41;.
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 736/10

    AGB-Kontrolle - Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit

    Abzustellen ist bei der Bewertung der Transparenz auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH 7. Mai 2008 - XII ZR 5/06 - Rn. 18, GuT 2008, 339; vgl. auch 14. März 2012 - VIII ZR 202/11 - Rn. 24, MDR 2012, 698 ) .
  • LG Kiel, 05.04.2012 - 9 O 180/11

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Gewährleistungssicherheit

    Die Streichung eines Teils der Klauseln und das "Darüberreden" führt noch nicht zu einer individuellen Vereinbarung (vgl. BGH IMR 2008, 267).
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