Rechtsprechung
BGH, 03.02.1999 - XII ZR 82/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verteilung gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens geschiedener Ehegatten; Verteilungsverfahren; Wertermittlungsstichtag im Verteilungsverfahren; Zubilligung eines Erstattungsbetrages gemäß § 39 Abs. 1 Satz 3 des Familiengesetzbuches der DDR (FGB)
- Judicialis
FGB § 39 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3; ; FGB § 34; ; ZVG § 180
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGB § 39
Verteilung des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens geschiedener Ehegatten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.03.1994 - XII ZR 221/92
Wirksamkeit der Übertragung eines Hausgrundstücks in das Alleineigentum eines …
Auszug aus BGH, 03.02.1999 - XII ZR 82/97
Die in der Berufungsverhandlung übereinstimmend abgegebenen Erklärungen der Parteien hat das Gericht zutreffend als gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 FGB beachtliche Einigung in dem Sinne gewertet, daß die gegenständliche Verteilung des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens endgültig abgeschlossen ist und eine Entscheidung über den Erstattungsanspruch des Antragsgegners unabhängig von den übrigen Vermögenswerten allein aufgrund des Werts des früheren Familienheims abzüglich im Zeitpunkt der Ehescheidung bestehender Lasten erfolgen soll (vgl. Senatsurteil vom 2. März 1994 - XII ZR 221/92 - FamRZ 1994, 692, 693).Soweit, wie hier, über die Eigentumszuweisung bereits durch ein vor der Wiedervereinigung ergangenes Urteil entschieden worden ist, das aus heutiger Sicht ein unzulässiges Teilurteil darstellt, aber wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Rechtskraft unangreifbar geworden ist, ist nach der Rechtsprechung des Senats für die Bewertung auf den Zeitpunkt der vollständigen Beendigung der Vermögensgemeinschaft abzustellen, also auf den letzten Teilakt der Auseinandersetzung (vgl. Senatsurteile vom 19. Januar 1994 - XII ZR 126/92 - FamRZ 1994, 504, 505, vom 2. März 1994 aaO und vom 29. März 1995 - XII ZR 117/94 - FamRZ 1995, 866, 867).
Nach der Rechtsprechung des Senats hat das Gericht bei der Zubilligung eines Erstattungsbetrages gemäß § 39 Abs. 1 Satz 3 FGB nach pflichtgemäßem Ermessen auch zu prüfen, ob für den Fall, daß der Anspruch nicht alsbald erfüllt werden kann, eine Stundung durch Ratenzahlung sowie eine angemessene Verzinsung anzuordnen ist (…vgl. BGHZ 117 aaO 45 f.; Senatsurteil vom 2. März 1994 aaO S. 693).
- BGH, 19.01.1994 - XII ZR 126/92
Bestimmung des Wertermittlungsstichtags
Auszug aus BGH, 03.02.1999 - XII ZR 82/97
Soweit, wie hier, über die Eigentumszuweisung bereits durch ein vor der Wiedervereinigung ergangenes Urteil entschieden worden ist, das aus heutiger Sicht ein unzulässiges Teilurteil darstellt, aber wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Rechtskraft unangreifbar geworden ist, ist nach der Rechtsprechung des Senats für die Bewertung auf den Zeitpunkt der vollständigen Beendigung der Vermögensgemeinschaft abzustellen, also auf den letzten Teilakt der Auseinandersetzung (vgl. Senatsurteile vom 19. Januar 1994 - XII ZR 126/92 - FamRZ 1994, 504, 505…, vom 2. März 1994 aaO und vom 29. März 1995 - XII ZR 117/94 - FamRZ 1995, 866, 867).Im Rahmen eines Verfahrens nach § 39 FGB war demgemäß auch insoweit von gemeinsamen Vermögen auszugehen, über das mangels einer Einigung ein Richterspruch über die Verteilung erforderlich ist (vgl. auch Senatsurteil vom 19. Januar 1994 aaO S. 506).
- BGH, 29.03.1995 - XII ZR 117/94
Auseinandersetzung von Ehegatten hinsichtlich des Eigentums an einem Eigenheim
Auszug aus BGH, 03.02.1999 - XII ZR 82/97
Soweit, wie hier, über die Eigentumszuweisung bereits durch ein vor der Wiedervereinigung ergangenes Urteil entschieden worden ist, das aus heutiger Sicht ein unzulässiges Teilurteil darstellt, aber wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Rechtskraft unangreifbar geworden ist, ist nach der Rechtsprechung des Senats für die Bewertung auf den Zeitpunkt der vollständigen Beendigung der Vermögensgemeinschaft abzustellen, also auf den letzten Teilakt der Auseinandersetzung (vgl. Senatsurteile vom 19. Januar 1994 - XII ZR 126/92 - FamRZ 1994, 504, 505…, vom 2. März 1994 aaO und vom 29. März 1995 - XII ZR 117/94 - FamRZ 1995, 866, 867). - BGH, 15.01.1992 - XII ZR 202/90
Vermögensteilung bei Beendigung der Ehe nach DDR-Recht
Auszug aus BGH, 03.02.1999 - XII ZR 82/97
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß der Streit der Parteien auf der Grundlage des insoweit fortgeltenden § 39 FGB zu entscheiden ist, wonach das Gericht ohne Bindung an Sachanträge umfassend das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen geschiedener Ehegatten zu verteilen hat, soweit nicht bereits eine Einigung erzielt worden ist; dabei ist demjenigen Ehegatten, der durch die gegenständliche Teilung wertmäßig weniger als die Hälfte erhalten hat, eine Ausgleichszahlung in Geld zuzusprechen und zu sichern (vgl. dazu ausführlich Senatsbeschluß BGHZ 117, 35 ff.). - BGH, 15.01.1992 - XII ZR 197/90
Anteilige Werterstattung einer dem Ehegatten zu Alleineigentum übertragenen Sache
Auszug aus BGH, 03.02.1999 - XII ZR 82/97
Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei verfassungskonformer Handhabung des § 39 FGB gleichzeitig über die Eigentumszuweisung und den Erstattungsanspruch aus Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift zu entscheiden, wobei es für die Bemessung des letzteren grundsätzlich auf die Wertverhältnisse bei Schluß der letzten tatrichterlichen Verhandlung ankommt (vgl. Senatsurteile BGHZ 117 aaO 45 sowie BGHZ 117, 61, 68).
- BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00
Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen …
Durch Urteil vom 3. Februar 1999 (XII ZR 82/97, EzFamR FGB § 39 Nr. 9) hat der Bundesgerichtshof eine Anschlußrevision als unbegründet zurückgewiesen, also für zulässig gehalten. - BGH, 18.01.2001 - IX ZR 73/00 Durch Urteil vom 3. Februar 1999 (XII ZR 82/97, EzFamR FGB § 39 Nr. 9) hat der Bundesgerichtshof eine Anschlussrevision als unbegründet zurückgewiesen, also für zulässig gehalten.