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   BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09   

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https://dejure.org/2011,1465
BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09 (https://dejure.org/2011,1465)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2011 - XII ZR 84/09 (https://dejure.org/2011,1465)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - XII ZR 84/09 (https://dejure.org/2011,1465)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1579 Nr 2 BGB
    Nachehelicher Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs bei Eingehen einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft und Wiederaufleben des Anspruchs als Betreuungsunterhalt

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1579 Nr. 2
    Unerheblichkeit der Leistungsfähigkeit des neuen Partners; Wiederaufleben eines nach § 1579 Nr. 2 BGB beschränkten oder versagten nachehelichen Unterhaltsanspruchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen des Eingehens einer verfestigten neuen Lebensgemeinschaft durch einen unterhaltsberechtigten früheren Ehegatten für die Zumutbarkeit der Zahlung von Unterhaltszahlungen; Möglichkeit des Wiederauflebens eines nach § 1579 Nr. 2 BGB beschränkten oder versagten ...

  • rewis.io

    Nachehelicher Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs bei Eingehen einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft und Wiederaufleben des Anspruchs als Betreuungsunterhalt

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachehelicher Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs bei Eingehen einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft und Wiederaufleben des Anspruchs als Betreuungsunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 2
    Folgen des Eingehens einer verfestigten neuen Lebensgemeinschaft durch einen unterhaltsberechtigten früheren Ehegatten für die Zumutbarkeit der Zahlung von Unterhaltszahlungen; Möglichkeit des Wiederauflebens eines nach § 1579 Nr. 2 BGB beschränkten oder versagten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Wiederaufleben eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einmal verwirkt - immer verwirkt?

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann wieder aufleben

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Wiederaufleben des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach Beendigung der verfestigten Lebensgemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachehelicher Unterhalt und die neue Lebensgemeinschaft

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhalt bei neuer Lebensgemeinschaft verwirkt - oder nicht?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wiederaufleben des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach Beendigung einer verfestigten Lebensgemeinschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Neue Lebensgemeinschaft beendet - Hat die geschiedene Ehefrau dann erneut Anspruch auf Unterhalt vom Mann?

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs nach Beendigung der Lebensgemeinschaft

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Aufleben des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betreuungsunterhalt bei 9-jährigem ?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 190, 251
  • NJW 2011, 3089
  • MDR 2011, 1107
  • NJ 2012, 117
  • NJ 2012, 383
  • FamRZ 2011, 1498
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 53/09

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung ehebedingter Nachteile bei der

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09
    Zu Unrecht hat das Oberlandesgericht für die Bemessung der Ehedauer auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung und nicht, entsprechend der Rechtsprechung des Senats, auf die Zustellung des Scheidungsantrags abgestellt (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 53/09 - FamRZ 2010, 2059 Rn. 36; vom 30. Juni 2010 - XII ZR 9/09 - FamRZ 2010, 1414 Rn. 30 und BGHZ 179, 43 = FamRZ 2009, 406 Rn. 35).

    Soweit die Beklagte sich trotz der Obliegenheit zur Aufnahme einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit im erlernten Beruf auf einen fortdauernden ehebedingten Nachteil beruft, hätte sie dazu im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast substantiiert vortragen müssen (Senatsurteile vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 53/09 - FamRZ 2010, 2059 Rn. 32 ff. und BGHZ 185, 1 = FamRZ 2010, 875 Rn. 20 ff.).

  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09
    Das setzt allerdings voraus, dass es sich um einen hinreichend klar umrissenen abgrenzbaren Teil der Entscheidung handelt (Senatsurteile vom 4. Mai 2011 - XII ZR 70/09 - FamRZ 2011, 1041 Rn. 10 und vom 12. Juli 2000 - XII ZR 159/98 - NJW-RR 2001, 485, 486).

    Eine Abänderung kommt nur dann nach § 313 BGB in Betracht, wenn sie wegen nachträglicher Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse, des anwendbaren Rechts oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung nach den Grundsätzen über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage geboten ist (Senatsurteil vom 4. Mai 2011 - XII ZR 70/09 - FamRZ 2011, 1041 Rn. 23 mwN).

  • BGH, 24.03.2010 - XII ZR 175/08

    Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09
    Soweit die Beklagte sich trotz der Obliegenheit zur Aufnahme einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit im erlernten Beruf auf einen fortdauernden ehebedingten Nachteil beruft, hätte sie dazu im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast substantiiert vortragen müssen (Senatsurteile vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 53/09 - FamRZ 2010, 2059 Rn. 32 ff. und BGHZ 185, 1 = FamRZ 2010, 875 Rn. 20 ff.).
  • OLG Celle, 14.02.2008 - 17 UF 128/07

    Zahlung eines rückständigen Geschiedenenunterhalts; Ermittlung der für den

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09
    Auf der anderen Seite ist auch zu berücksichtigen, wie lange die Verhältnisse gedauert haben, die eine Unterhaltsgewährung als objektiv unzumutbar erscheinen ließen (OLG Celle FamRZ 2008, 1627 Rn. 42).
  • BGH, 24.06.2009 - XII ZR 161/08

    Höhe des vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzugsfähigen Betrags des

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09
    Danach kann bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts vom unterhaltsrelevanten Einkommen sowohl im Rahmen der Bedarfsbemessung (Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 78/08 - FamRZ 2009, 1300 Rn. 45 ff.) als auch im Rahmen der Leistungsfähigkeit (Senatsurteil vom 24. Juni 2009 - XII ZR 161/08 - FamRZ 2009, 1477 Rn. 21 ff.) nur der Zahlbetrag auf den Kindesunterhalt abgesetzt werden.
  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09
    Danach kann bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts vom unterhaltsrelevanten Einkommen sowohl im Rahmen der Bedarfsbemessung (Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 78/08 - FamRZ 2009, 1300 Rn. 45 ff.) als auch im Rahmen der Leistungsfähigkeit (Senatsurteil vom 24. Juni 2009 - XII ZR 161/08 - FamRZ 2009, 1477 Rn. 21 ff.) nur der Zahlbetrag auf den Kindesunterhalt abgesetzt werden.
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZR 3/09

    Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09
    Entscheidend ist darauf abzustellen, dass der unterhaltsberechtigte frühere Ehegatte eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, sich damit endgültig aus der ehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt (BT-Drucks. 16/1830 S. 21; vgl. auch Senatsurteil vom 30. März 2011 - XII ZR 3/09 - FamRZ 2011, 791 Rn. 39).
  • BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09
    Das setzt allerdings voraus, dass es sich um einen hinreichend klar umrissenen abgrenzbaren Teil der Entscheidung handelt (Senatsurteile vom 4. Mai 2011 - XII ZR 70/09 - FamRZ 2011, 1041 Rn. 10 und vom 12. Juli 2000 - XII ZR 159/98 - NJW-RR 2001, 485, 486).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09
    Zum einen ist deswegen die Kinderschutzklausel zu beachten, die im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 57, 361 = FamRZ 1981, 745, 749 f.) durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz vom 20. Februar 1986 (BGBl. I S. 301) Eingang in den Einleitungssatz des § 1579 BGB gefunden hat.
  • BGH, 25.09.1985 - IVb ZR 49/84

    Anspruch auf Zahlung einer nachehelichen Unterhaltsrente bei Scheidung -

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09
    Erforderlich ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats vielmehr eine neue umfassende Prüfung, ob die aus einer wiederauflebenden Unterhaltspflicht erwachsenden Belastungen für den Unterhaltspflichtigen weiterhin die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten (Senatsurteile vom 6. Mai 1987 - IV b ZR 61/86 - FamRZ 1987, 689, 690 und vom 25. September 1985 - IV b ZR 49/84 - FamRZ 1986, 443, 444).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils;

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 61/86

    Zurechnung von Einkünften wegen der Versorgung eines neuen Partners;

  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 71/10

    Zulassung der Revision: Grenzen der Beschränkung der Revisionszulassung durch das

  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01

    Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf

  • BGH, 06.10.2010 - XII ZR 202/08

    Befristung des nachehelichen Unterhalts: Kriterien für die Billigkeitsabwägung

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 7/05

    Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach Aufnahme einer

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 131/07

    Abgrenzung von Krankheitsunterhalt und Aufstockungsunterhalt; Befristung des

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten

  • BGH, 30.06.2010 - XII ZR 9/09

    Nachehelicher Unterhalt: Befristung des Krankheitsunterhalts; ehebedingter

  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

  • BGH, 05.10.2011 - XII ZR 117/09

    Beschränkung des nachehelichen Unterhalts: Verfestigte Lebensgemeinschaft als

    Letztlich oblag es der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters, ob er den Tatbestand des eheähnlichen Zusammenlebens aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtete oder nicht (Senatsurteile vom 13. Juli 2011 - XII ZR 84/09 - FamRZ 2011, 1498 Rn. 26 mit Anm. Maurer; BGHZ 176, 150 = FamRZ 2008, 1414 Rn. 26; BGHZ 157, 395 = FamRZ 2004, 614, 616 und BGHZ 150, 209 = FamRZ 2002, 810, 811).

    Entscheidend ist darauf abzustellen, dass der unterhaltsberechtigte frühere Ehegatte eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, sich damit endgültig aus der ehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt (BT-Drucks. 16/1830 S. 21; vgl. auch Senatsurteile vom 13. Juli 2011 - XII ZR 84/09 - FamRZ 2011, 1498 Rn. 27 und vom 30. März 2011 - XII ZR 3/09 - FamRZ 2011, 791 Rn. 39; Wendl/Gerhardt aaO § 4 Rn. 1267; Schnitzler FF 2011, 290 f.).

    Ein allein intimes Verhältnis reicht dafür nicht aus (Senatsurteil vom 13. Juli 2011 - XII ZR 84/09 - FamRZ 2011, 1498 Rn. 27).

    Diese ist dem Tatrichter vorbehalten und kann vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (Senatsurteil vom 13. Juli 2011 - XII ZR 84/09 - FamRZ 2011, 1498 Rn. 26).

  • OLG Brandenburg, 10.11.2015 - 10 UF 210/14

    Trennungsunterhalt: Minderung der Bedürftigkeit bei Zusammenleben mit einem neuen

    Kriterien wie die Leistungsfähigkeit des neuen Partners spielen hingegen keine Rolle (BGH, FamRZ 2011, 1498, 1501 Rn. 27).

    Unter welchen Umständen - nach einer gewissen Dauer, die im Allgemeinen zwischen zwei und drei Jahren liegt - auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, FamRZ 2011, 1498, 1501 Rn. 26).

  • OLG Koblenz, 13.04.2016 - 13 UF 16/16

    Trennungsunterhalt: Minderung der Bedürftigkeit bei Zusammenleben mit einem neuen

    Unzutreffend geht die Antragstellerin davon aus, dass das Bestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB einen gemeinsamen Hausstand voraussetzt, auch wenn eine solche Form des Zusammenlebens in der Regel als ein typisches Anzeichen hierfür angesehen wird (vgl. BGH FamRZ 2011, 1498 Tz. 26).
  • KG, 28.04.2016 - 13 UF 17/16

    Unterhaltsanspruch des in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebenden

    Entscheidend ist vielmehr allein, dass der unterhaltsberechtigte frühere Ehegatte sich mit der Eingehung einer neuen Lebensgemeinschaft endgültig aus der ehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2011 - XII ZR 84/09, BGHZ 190, 251 = FamRZ 2011, 1498 [bei juris Rz. 27] sowie Büte/Poppen/Menne-Büte, Unterhaltsrecht [3. Aufl. 2015], § 1579 Rn. 10a).
  • OLG Brandenburg, 22.06.2020 - 9 UF 254/19

    Trennungsunterhaltsanspruch aufgrund neuer verfestigter Lebensgemeinschaft

    Entscheidend ist darauf abzustellen, dass der unterhaltsberechtigte frühere Ehegatte sich durch eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft endgültig aus der ehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt (BGH FamRZ 2011, 1498 - Rdnr. 27 bei juris; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl., § 4 Rdnr. 1269).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2016 - 13 UF 1/13
    Dies kann angenommen werden, wenn objektive, nach außen tretende Umstände wie etwa ein über einen längeren Zeitraum hinweg geführter gemeinsamer Haushalt, das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit, größere gemeinsame Investitionen wie der Erwerb eines gemeinsamen Familienheims oder die Dauer der Verbindung den Schluss auf eine verfestigte Lebensgemeinschaft nahelegen (vgl. BGHZ 190, 251, Rn. 27).

    Dies kann angenommen werden, wenn objektive, nach außen tretende Umstände wie etwa ein über einen längeren Zeitraum hinweg geführter gemeinsamer Haushalt, das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit, größere gemeinsame Investitionen wie der Erwerb eines gemeinsamen Familienheims oder die Dauer der Verbindung den Schluss auf eine verfestigte Lebensgemeinschaft nahelegen (vgl. BGHZ 190, 251, Rn. 27).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 7 UF 189/19

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt Unterhaltsrechtliche Bewertung von

    Die Vorschrift soll kein vorwerfbares Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten sanktionieren, sondern rein objektiven Gegebenheiten bzw. Veränderungen in den Lebensverhältnissen des Unterhaltsbedürftigen Rechnung tragen (BGH, FamRZ 2011, 1498, zit. nach juris, Rdn. 27; BGH, FamRZ 2011, 1854, zit. nach juris, Rdn. 20).

    Entscheidend ist darauf abzustellen, dass der unterhaltsberechtigte frühere Ehegatte eine verfestigte, neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, sich damit endgültig aus der ehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt (BGH, FamRZ 2011, 1498, Rdn. 27; BGH, FamRZ 2011, 1854, zit. nach juris, Rdn. 20; KG Berlin, FamRZ 2017, 202, zit. nach juris, Rdn. 14; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2017, 1092, zit. nach juris, Rdn. 17).

  • BGH, 30.11.2011 - XII ZR 34/09

    Nachehelicher Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt: Darlegungslast des

    Das setzt aber voraus, dass es sich um einen hinreichend klar umrissenen, abgrenzbaren Teil der Entscheidung handelt (Senatsurteile vom 13. Juli 2011 - XII ZR 84/09 - FamRZ 2011, 1498 Rn. 16; vom 4. Mai 2011 - XII ZR 70/09 - FamRZ 2011, 1041 Rn. 10 und vom 12. Juli 2000 - XII ZR 159/98 - NJW-RR 2001, 485, 486).

    Eine Beschränkung auf einzelne Rechtsfragen innerhalb des Streitgegenstandes, etwa die Anwendbarkeit des § 1578 b BGB, ist dagegen nicht zulässig (BGH Beschluss vom 10. Februar 2011 - VII ZR 71/10 - NJW 2011, 1228 Rn. 11 und Senatsurteil vom 13. Juli 2011 - XII ZR 84/09 - FamRZ 2011, 1498 Rn. 16).

  • OLG Saarbrücken, 11.05.2017 - 6 UF 32/17

    Nachehelicher Unterhalt: Begrenzung des Aufstockungsunterhalts bei Zusammenleben

    Ein allein intimes Verhältnis reicht dafür nicht aus (BGH FamRZ 2011, 1498 und 1854, jeweils m.w.N.).

    Dennoch ist nicht erforderlich, dass die neuen Lebenspartner einen gemeinsamen Haushalt führen, wenngleich in einem solchen Fall besondere Anforderungen an die Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft - auch in zeitlicher Hinsicht (siehe zu diesem Aspekt BGH FamRZ 2011, 1498, juris Rz. 28; vgl. auch BGH FamRZ 2002, 23, juris Rz. 21) - zu stellen sind.

  • OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 2 UF 112/18

    Anspruchsübergang bei Sozialhilfegewährung auf Darlehensbasis

    Eine verfestigte Lebensgemeinschaft im Sinne von § 1579 Nr. 2 BGB kann insbesondere angenommen werden, wenn objektive, nach außen tretende Umstände wie etwa ein über einen längeren Zeitraum hinweg geführter gemeinsamer Haushalt, das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit, größere gemeinsame Investitionen wie der Erwerb eines gemeinsamen Familienheims oder die Dauer der Verbindung den Schluss auf eine verfestigte Lebensgemeinschaft nahelegen (BGH FamRZ 2011, 1356; BGH FamRZ 2011, 1498).
  • OLG Zweibrücken, 10.12.2020 - 6 UF 74/19

    Abänderungsverfahren für Trennungsunterhalt: Darlegungslast im Hinblick auf eine

  • OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 63/12

    Berechnung des Trennungsunterhalts bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit

  • OLG Koblenz, 27.01.2016 - 13 UF 638/15

    Trennungsunterhalt: Verwirkung bei einer auf Distanz angelegten, neuen

  • OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20

    1. Sieht der Unterhaltsberechtigte trotz besonders günstiger

  • OLG Hamm, 16.09.2022 - 5 UF 44/22

    Höhe des Trennungsunterhalts; Unterhaltsrechtliche Zuordnung eines Wechsels der

  • OLG Karlsruhe, 16.11.2016 - 4 UF 78/16
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2020 - 3 UF 14/20

    Verwirkung eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt; Bestehen einer verfestigten

  • OLG Hamm, 09.06.2022 - 4 UF 175/20

    Nachehelicher Unterhalt bei Aufhebung einer bigamischen Ehe; Gutgläubigkeit iSv §

  • OLG Brandenburg, 30.01.2017 - 13 UF 244/14

    Darlegungslast des freiberuflichen Unterhaltsschuldners hinsichtlich bestrittener

  • OLG Hamm, 09.06.2022 - 4 UF 167/20

    Trennungsunterhalt bei Aufhebung einer bigamischen Ehe; Modifikation des

  • OLG Oldenburg, 17.07.2018 - 13 UF 71/18

    Wirksamkeit eines Unterhaltsvergleichs zu Lasten eines Versorgungsträgers

  • OLG Brandenburg, 22.03.2012 - 9 UF 46/11

    Unterhaltsrecht: Abänderung eines in einem Prozessvergleich vereinbarten

  • OLG Schleswig, 27.03.2020 - 15 WF 52/18

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten für den Nachweis des Bestehens einer

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 6 UF 74/19

    Härtegrund des dauerhaften Zusammenlebens des Unterhaltsberechtigten mit einem

  • OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Darlegungslast für einen Unterhaltsbedarf;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2013 - 10 A 10662/13

    Kürzung von Versorgungsbezügen; Unterhaltsvergleich

  • KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11

    Strafvollzug: Verfahren zur Festsetzung des Überbrückungsgeldes

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