Rechtsprechung
BGH, 26.10.2011 - XII ZR 9/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 548 Abs 1 S 2 BGB, § 606 S 2 BGB, Art 103 Abs 1 GG, § 544 Abs 7 ZPO
Rechtliches Gehör: Übergehen entscheidungserheblichen Vorbringens bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber eines schuldrechtlichen Wohnrecht - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fehlende Auseinandersetzung mit unstreitigem tatsächlichen Aufenthalt in Räumen bei einem Streit um die Beendigung eines Wohnrechts als Gehörsverletzung
- rewis.io
Rechtliches Gehör: Übergehen entscheidungserheblichen Vorbringens bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber eines schuldrechtlichen Wohnrecht
- rewis.io
Rechtliches Gehör: Übergehen entscheidungserheblichen Vorbringens bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber eines schuldrechtlichen Wohnrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlende Auseinandersetzung mit unstreitigem tatsächlichen Aufenthalt in Räumen bei einem Streit um die Beendigung eines Wohnrechts als Gehörsverletzung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufrechnungslage und Erfüllbarkeit der Hauptforderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 26.06.2009 - 4 O 33/02
- OLG Frankfurt, 18.12.2009 - 19 U 145/09
- BGH, 26.10.2011 - XII ZR 9/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 698/03
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung des …
Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZR 9/10
Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (BVerfG ZIP 2004, 1762, 1763 mwN).
- BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14
Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer …
Dass diesem Erfordernis genügt wurde, müssen auch die Entscheidungsgründe erkennen lassen (st. Rspr., vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZR 9/10 - GuT 2011, 309 Rn. 3 und BGH Beschluss vom 31. Juli 2013 - VII ZR 11/12 - NJW-RR 2013, 1240 Rn. 11 f.).