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   BGH, 07.11.1990 - XII ZR 9/90   

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https://dejure.org/1990,2327
BGH, 07.11.1990 - XII ZR 9/90 (https://dejure.org/1990,2327)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1990 - XII ZR 9/90 (https://dejure.org/1990,2327)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1990 - XII ZR 9/90 (https://dejure.org/1990,2327)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Geltendmachung des zuvor im Vorprozess über nachehelichen Unterhalt nicht geltend gemachten Vorsorgebedarfs in einem neuen Prozess - Erhebung einer nicht an die Voraussetzungen des § 323 ZPO gebundenen Nachforderungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578 Abs. 2, Abs. 3; ZPO § 233
    Nachforderungsklage im Unterhaltsrecht bei nicht tituliertem Sockelbetrag und darüber liegenden titulierten Spitzenbetrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 429
  • FamRZ 1991, 320
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 19/84

    Nachforderung von Vorsorgeunterhalt nur im Wege der Abänderungsklage

    Auszug aus BGH, 07.11.1990 - XII ZR 9/90
    Nicht geforderter Vorsorgeunterhalt könne in solchen Fällen nur im Wege der Abänderungsklage erlangt werden, die erst zulässig sei, wenn sich die im Vorprozeß maßgebenden Verhältnisse wesentlich geändert hätten (Senatsurteil BGHZ 94, 145).

    Gegebenenfalls ist durch eine geeignete Fassung des Entscheidungssatzes zum Ausdruck zu bringen, welcher Teil des Gesamtunterhalts auf den - zweckgebundenen - Vorsorgeunterhalt entfällt (vgl. dazu BGHZ 94, 145, 150).

  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 67/83

    Unterhaltsklage über freiwillig gezahlten Betrag hinaus

    Auszug aus BGH, 07.11.1990 - XII ZR 9/90
    Ein solches Urteil entscheidet über eine Teilklage und stellt nicht rechtskräftig fest, daß der Unterhaltsanspruch auch im Umfang der freiwilligen Zahlung besteht (vgl. Senatsurteile BGHZ 93, 330, 335 und vom 19. März 1986 - IVb ZR 19/85 - FamRZ 1986, 661, 662; ebenso Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. Rdn. 5; Zöller/Vollkommer ZPO 16. Aufl. Rdn. 20; Thomas/Putzo ZPO 15. Aufl. Anm. 8 a, jeweils zu § 323; Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 3285; Schellhammer Zivilprozeß 4. Aufl. Rdn. 204).
  • BGH, 19.03.1986 - IVb ZR 19/85

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Umdeutung des Klagebegehrens; Überprüfung

    Auszug aus BGH, 07.11.1990 - XII ZR 9/90
    Ein solches Urteil entscheidet über eine Teilklage und stellt nicht rechtskräftig fest, daß der Unterhaltsanspruch auch im Umfang der freiwilligen Zahlung besteht (vgl. Senatsurteile BGHZ 93, 330, 335 und vom 19. März 1986 - IVb ZR 19/85 - FamRZ 1986, 661, 662; ebenso Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. Rdn. 5; Zöller/Vollkommer ZPO 16. Aufl. Rdn. 20; Thomas/Putzo ZPO 15. Aufl. Anm. 8 a, jeweils zu § 323; Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 3285; Schellhammer Zivilprozeß 4. Aufl. Rdn. 204).
  • OLG Hamm, 08.11.1989 - 8 UF 133/89
    Auszug aus BGH, 07.11.1990 - XII ZR 9/90
    Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht auch die Klage abgewiesen, weil dieser die Rechtskraft des im Vorprozeß ergangenen Urteils entgegenstehe und die Voraussetzungen einer Abänderung nach § 323 ZPO nicht vorlägen (veröffentlicht in FamRZ 1990, 299).
  • BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08

    Veranlassung für eine Klage auf vollen Unterhalt bei einer vorherigen Erbringung

    Denn wenn der Unterhaltsschuldner mit einem außergerichtlichen Titel lediglich einen Sockelbetrag als Teilunterhalt anerkannt hat, ist der restliche Unterhalt nicht im Wege der Abänderungsklage nach § 323 ZPO, sondern mit der Leistungsklage nach § 258 ZPO geltend zu machen (Senatsurteile BGHZ 172, 22 = FamRZ 2007, 983; vom 3. November 2004 - XII ZR 120/02 - FamRZ 2005, 101 und vom 7. November 1990 - XII ZR 9/90 - FamRZ 1991, 320).
  • BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93

    Zulässigkeit einer Teilklage

    Das gleiche gilt für die Rechtsprechung des Senats zum Unterhaltsprozeß, in dem im Hinblick darauf, daß Unterhalt regelmäßig in voller Höhe eingeklagt wird, eine Vermutung gegen eine Teilklage spricht mit der Folge, daß der Kläger entweder ausdrücklich einen Teilanspruch geltend machen oder sich wenigstens erkennbar eine Nachforderung vorbehalten muß (Senatsurteile BGHZ 94, 145, 147 und vom 7. November 1990 - XII ZR 9/90 - FamRZ 91, 320, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der

    Die von der Berufung herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.11.1990 (FamRZ 1991, 320) gibt keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.
  • OLG Karlsruhe, 22.07.2004 - 16 UF 250/03

    Nachforderungsprozess für Kindesunterhalt: Zulässigkeit nach Zahlungseinstellung

    Da vor einer Titulierung des gesamten Unterhaltsanspruchs für eine Abänderungsklage kein Raum ist, kann der Unterhaltsgläubiger nach der Zuerkennung eines unstreitig über einem freiwillig gezahlten Sockelbetrag liegenden Spitzenbetrags auch dann eine nicht an die Voraussetzungen des ZPO § 323 gebundene Nachforderungsklage erheben, wenn er mehr will als die Summe aus nichttituliertem Sockelbetrag und bereits tituliertem Spitzenbetrag (BGH NJW 1991, 429; st. Rspr., vgl. BGHZ 93, 330; 94, 145; BGH FamRZ 1986, 661).

    Stellt ein Schuldner bislang freiwillig erbrachte Zahlungen, die bei der Titulierung eines Unterhaltsbetrages nicht erfasst wurden, weil nur um einen "Spitzenbetrag" gestritten wurde, ein, so kann der Unterhaltsgläubiger den bislang unstreitigen "Sockelbetrag" im Wege der Nachforderung geltend machen (BGH NJW 1991, 429).

  • LG Düsseldorf, 03.06.2008 - 7 O 159/07

    Schadensersatzanspruch wegen anwaltlicher Falschberatung hinsichtlich der

    Entgegen der Ansciht des Beklagten ist der Entscheidung des BGH in NJW 1991, 429 f keine andere Wertung zu entnehmen.
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