Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3696
BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17 (https://dejure.org/2018,3696)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2018 - XII ZR 94/17 (https://dejure.org/2018,3696)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - XII ZR 94/17 (https://dejure.org/2018,3696)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,3696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1357 Abs 1 BGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Geschäfts zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie i.S.v. § 1357 Abs. 1 BGB bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug der Ehegatten

  • rewis.io

    Geschäfte eines Ehegatten zur Deckung des Lebensbedarfs: Abschluss oder Beendigung einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kündigung einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 1357
    Wirksame Kündigung einer Vollkaskoversicherung über ein Familienfahrzeug durch den Ehemann der VN

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Berechtigte Kündigung einer Vollkaskoversicherung durch den Ehegatten, der nicht Versicherungsnehmer ist, gem. § 1357 Abs. 1 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1357 Abs. 1
    Vorliegen eines Geschäfts zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie i.S.v. § 1357 Abs. 1 BGB bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug der Ehegatten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf die Ehefrau einen vom Ehemann geschlossenen (Versicherungs-)Vertrag kündigen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rechtsgeschäfte des Partners: Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rechtsgeschäfte des Partners: Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der BMW 525 d und die Vollkaskoversicherung

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Schlüsselgewalt in der Ehe

  • fiala.de (Kurzinformation)

    Die familiäre Schlüsselgewalt als Haftungsfalle für den Versicherungsmakler

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung einer Vollkaskoversicherung - und die Schlüsselgewalt des Ehegatten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schlüsselgewalt: Ehepartner darf KFZ-Versicherung kündigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Abschluss und Kündigung einer Kfz-Versicherung für Familienfahrzeug

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Vollkaskoversicherung als Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ehegatte darf Vollkaskoversicherung kündigen (Schlüsselgewalt)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vollkasko fürs Familienauto gekündigt - Nach einem Autounfall widerruft eine Ehefrau die Vollkasko-Kündigung ihres Ehemannes

  • versr.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Kfz-Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 01.03.2018)

    Eheleute können Autoversicherung des Partners kündigen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kann Ihr Ehegatte wirksam ohne Ihre Zustimmung Ihre Vollkaskoversicherung kündigen?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wenn die Rechte nicht weiß, was die Linke tut - die Kündigung einer Vollkaskoversicherung als alltägliches Bedarfsdeckungsgeschäft

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Vollkaskoversicherung als Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abschluss und Kündigung einer Kfz-Vollkaskoversicherung als Schlüsselgewaltgeschäfte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung der Autoversicherung: Darf ein Ehegatte die Geschäfte des anderen regeln?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann liegen Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB vor?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf der Ehepartner im Alleingang die Vollkaskoversicherung des Familienfahrzeugs kündigen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung der Vollkaskoversicherung durch Ehegatte

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Schlüsselgewalt: Wann greifen Verträge und Kündigungen für beide Ehepartner?

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schlüsselgewalt auch bei Kündigung einer Vollkaskoversicherung?

Besprechungen u.ä. (4)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 1357 BGB
    Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schlüsselgewalt bei Vollkaskoversicherung - § 1357 BGB (Verpflichtungsermächtigung)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf die Ehefrau einen vom Ehemann geschlossenen (Versicherungs-)Vertrag kündigen? (IBR 2018, 419)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 218, 34
  • NJW 2018, 1313
  • MDR 2018, 474
  • FamRZ 2018, 673
  • VersR 2018, 557
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83

    Arztbehandlungsvertrag und Schlüsselgewalt

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17
    Bei ausdrücklichem Handeln im Namen des Ehegatten kommt es regelmäßig über § 1357 Abs. 1 BGB auch zu einer Mitverpflichtung des handelnden Ehegatten, es sei denn, der Ausschluss der eigenen Mitverpflichtung ist eindeutig offengelegt (Senatsurteil BGHZ 94, 1 = FamRZ 1985, 576).

    aa) Die auf dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14. Juni 1976 (BGBl. I S. 1421, 1422) beruhende Fassung der Vorschrift knüpft nicht mehr an die nach früherem Recht bestehende Pflicht der Frau an, den Haushalt in eigener Verantwortung zu führen (§ 1356 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F.) und ihr dementsprechend die Berechtigung zu geben, Geschäfte innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises mit Wirkung für den Mann zu besorgen ("Schlüsselgewalt" - grundlegend dazu Senatsurteil BGHZ 94, 1 = FamRZ 1985, 576, 577; s. auch BGH Urteil vom 11. März 2004 - III ZR 213/03 - FamRZ 2004, 778 mwN).

    Deshalb orientiert sich das Gesetz in § 1357 BGB nunmehr an der "angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie", also an einem unterhaltsrechtlichen Begriff, bei dessen Auslegung die §§ 1360, 1360 a BGB herangezogen werden können (Senatsurteil BGHZ 94, 1 = FamRZ 1985, 576, 577 mwN).

    Übersteigt dieses Erscheinungsbild nach spezifischen und konkreten Anhaltspunkten den aufgrund der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten zu erwartenden Lebenszuschnitt, so erhöht das im Grundsatz den Umfang der nach § 1357 BGB möglichen Mitverpflichtung (Senatsurteil BGHZ 94, 1 = FamRZ 1985, 576, 577 mwN).

    Die beabsichtigte Restriktion schützt den an dem Rechtsgeschäft nicht beteiligten Ehegatten somit vor einer ihn überraschenden Inanspruchnahme aus Alleingeschäften größeren Umfangs, die der andere Ehegatte abgeschlossen hat (Senatsurteil BGHZ 94, 1 = FamRZ 1985, 576, 577).

    Bejaht hat er demgegenüber die Anwendung des § 1357 BGB für den Abschluss eines Stromlieferungsvertrags (Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 - FamRZ 2013, 1199 Rn. 5), den Abschluss eines Telefondienstvertrags für einen in der Familienwohnung befindlichen Festnetzanschluss (BGH Urteil vom 11. März 2004 - III ZR 213/03 - FamRZ 2004, 778 f.), eine medizinisch indizierte, unaufschiebbare ärztliche Behandlung eines Ehegatten ohne Rücksicht auf die Höhe der mit ihr verbundenen Kosten (Senatsurteil BGHZ 116, 184 = FamRZ 1992, 291, 292) und für Honoraransprüche aus privatärztlicher Behandlung (Senatsurteil BGHZ 94, 1 = FamRZ 1985, 576 f.).

  • BGH, 11.03.2004 - III ZR 213/03

    Haftung der Ehefrau für Kosten von Telefongesprächen

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17
    aa) Die auf dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14. Juni 1976 (BGBl. I S. 1421, 1422) beruhende Fassung der Vorschrift knüpft nicht mehr an die nach früherem Recht bestehende Pflicht der Frau an, den Haushalt in eigener Verantwortung zu führen (§ 1356 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F.) und ihr dementsprechend die Berechtigung zu geben, Geschäfte innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises mit Wirkung für den Mann zu besorgen ("Schlüsselgewalt" - grundlegend dazu Senatsurteil BGHZ 94, 1 = FamRZ 1985, 576, 577; s. auch BGH Urteil vom 11. März 2004 - III ZR 213/03 - FamRZ 2004, 778 mwN).

    Bejaht hat er demgegenüber die Anwendung des § 1357 BGB für den Abschluss eines Stromlieferungsvertrags (Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 - FamRZ 2013, 1199 Rn. 5), den Abschluss eines Telefondienstvertrags für einen in der Familienwohnung befindlichen Festnetzanschluss (BGH Urteil vom 11. März 2004 - III ZR 213/03 - FamRZ 2004, 778 f.), eine medizinisch indizierte, unaufschiebbare ärztliche Behandlung eines Ehegatten ohne Rücksicht auf die Höhe der mit ihr verbundenen Kosten (Senatsurteil BGHZ 116, 184 = FamRZ 1992, 291, 292) und für Honoraransprüche aus privatärztlicher Behandlung (Senatsurteil BGHZ 94, 1 = FamRZ 1985, 576 f.).

  • AG Neuruppin, 17.12.2008 - 42 C 192/07

    Kündigung des Gasversorgungsvertrages: Zahlungsanspruch des

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17
    aa) Die wohl überwiegende Auffassung bejaht diese Frage (Staudinger/Looschelders BGB [2017] § 429 Rn. 41; MünchKommBGB/Roth 7. Aufl. § 1357 Rn. 41; Palandt/Brudermüller BGB 77. Aufl. § 1357 Rn. 22; Rauscher Familienrecht 2. Aufl. Rn. 282; FAKomm-FamR/Weinreich 5. Aufl. § 1357 Rn. 17; Bamberger/Roth/Hahn BGB 3. Aufl. § 1357 Rn. 30; NK-BGB/Wellenhofer 3. Aufl. § 1357 Rn. 24; vgl. auch AG Neuruppin FamRZ 2009, 1221, 1222).
  • BGH, 08.06.2016 - IV ZR 346/15

    Betriebliche Altersversorgung: Inanspruchnahme des Rückkaufswerts der

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17
    Eine Kündigung kann daher nicht einseitig zurückgenommen oder widerrufen werden (BGH Urteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15 - NJW-RR 2017, 222 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 186/87

    Haftung des Ehegatten für Ansprüche aus dem Abschluß eines Bauvertrages;

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17
    bb) Die Anwendung des § 1357 BGB hat der Bundesgerichtshof für die Änderung einer vertraglichen Vereinbarung über die Abrechnung von Nebenkosten in einem bestehenden Mietverhältnis (BGH Urteil vom 16. März 2016 - VIII ZR 326/14 - WuM 2016, 353 Rn. 25) und für den Abschluss eines Bauvertrags über ein Wohnhaus (BGH Urteil vom 29. September 1988 - VII ZR 186/87 - FamRZ 1989, 35) verneint.
  • BGH, 27.11.1991 - XII ZR 226/90

    Angemessenen Deckung des Lebensbedarfs bei unaufschiebbarer ärztlicher Behandlung

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17
    Bejaht hat er demgegenüber die Anwendung des § 1357 BGB für den Abschluss eines Stromlieferungsvertrags (Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 - FamRZ 2013, 1199 Rn. 5), den Abschluss eines Telefondienstvertrags für einen in der Familienwohnung befindlichen Festnetzanschluss (BGH Urteil vom 11. März 2004 - III ZR 213/03 - FamRZ 2004, 778 f.), eine medizinisch indizierte, unaufschiebbare ärztliche Behandlung eines Ehegatten ohne Rücksicht auf die Höhe der mit ihr verbundenen Kosten (Senatsurteil BGHZ 116, 184 = FamRZ 1992, 291, 292) und für Honoraransprüche aus privatärztlicher Behandlung (Senatsurteil BGHZ 94, 1 = FamRZ 1985, 576 f.).
  • AG Usingen, 27.03.2006 - 2 C 636/05

    TÜV-Durchsicht und anschließende Vorführung eines Fahrzeugs beim TÜV als Geschäft

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17
    Entsprechendes wird für sonstige Verträge angenommen, die ein von der Familie genutztes Fahrzeug betreffen (vgl. NK-BGB/Wellenhofer 3. Aufl. § 1357 Rn. 13), jedenfalls soweit sie, wie etwa die TÜV-Kosten, die Unterhaltung des Fahrzeugs anbelangen (AG Usingen Beschluss vom 27. März 2006 - 2 C 636/05 - juris Rn. 3; NK-BGB/Wellenhofer 3. Aufl. § 1357 Rn. 15).
  • BGH, 24.02.1983 - IX ZR 42/82

    Begriff der Zuwendung; Ausschluß der Rückforderung überschüssigen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist etwa anerkannt, dass nach § 1360 a BGB je nach den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Ehegatten auch Aufwendungen zur Anschaffung und zum Betrieb eines Pkw (BGH Urteil vom 24. Februar 1983 - IX ZR 42/82 - FamRZ 1983, 351, 352 mwN) oder für die Kfz-Haftpflichtversicherung zum angemessenen Familienunterhalt gehören können (BFHE 236, 79 = BStBl. II 2012, 413 Rn. 11; BSG FamRZ 1971, 579, 581).
  • LG Freiburg, 19.01.1988 - 9 S 164/87
    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17
    In der Instanzrechtsprechung und Literatur wird die Auffassung vertreten, dass die Reparatur des von der ganzen Familie genutzten Pkw unter § 1357 Abs. 1 BGB fällt (LG Freiburg FamRZ 1988, 1052 f.; Staudinger/Voppel BGB [2012] § 1357 Rn. 45).
  • BFH, 23.11.2011 - III R 76/09

    Keine Minderung der als Bezüge anzusetzenden Ehegatten-Unterhaltsleistungen wegen

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist etwa anerkannt, dass nach § 1360 a BGB je nach den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Ehegatten auch Aufwendungen zur Anschaffung und zum Betrieb eines Pkw (BGH Urteil vom 24. Februar 1983 - IX ZR 42/82 - FamRZ 1983, 351, 352 mwN) oder für die Kfz-Haftpflichtversicherung zum angemessenen Familienunterhalt gehören können (BFHE 236, 79 = BStBl. II 2012, 413 Rn. 11; BSG FamRZ 1971, 579, 581).
  • BGH, 24.04.2013 - XII ZR 159/12

    Mitverpflichtung des Ehegatten: Enthaftung des Ehegatten aus einem

  • BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 326/14

    Wohnraummietvertrag mit mietenden Eheleuten: Nachträgliche Änderung der

  • OLG Hamm, 23.04.2020 - 20 U 15/20

    Hausratpolice gilt nicht automatisch für Ehepartner

    Zur Anwendung von § 1357 BGB auf eine Wohngebäudeversicherung, bei welcher - gegenüber dem Versicherer - als Versicherungsnehmerin allein die Ehefrau aufgetreten ist (Ehemann im konkreten Streitfall nicht Mit-VN; Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 28.02.2018 - XII ZR 94/17, BGHZ 218, 34).

    Der Senat unterstellt mit der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, dass diese Vorschrift auch auf den Abschluss von Versicherungsverträgen Anwendung finden kann (für eine Vollkaskoversicherung BGH, Urteil vom 28.02.2018 - XII ZR 94/17, VersR 2018, 557; bejahend für Hausratversicherung z.B. Hahn, in: BeckOK BGB, 53. Edition Stand 01.02.2020, § 1357 Rn. 17 m.N.; siehe dazu aber etwa auch Rixecker, ZfS 2018, 514 f.).

  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21

    Hausangestellte - Arbeitgeberstellung von Ehegatten - Maßregelungsverbot

    Denn so wie es den Eheleuten durch die vorgenannte Vorschrift ermöglicht wird, für und gegen ihre jeweiligen Partner Rechte und Pflichten zu begründen, sind sie spiegelbildlich berechtigt, sich von der vertraglichen Vereinbarung mit Wirkung für und gegen den anderen wieder zu lösen (BGH 28. Februar 2018 - XII ZR 94/17 - Rn. 35 f., BGHZ 218, 34) .
  • OLG Hamm, 23.01.2023 - 6 U 107/21

    Grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Teilkaskoversicherung

    Ungeachtet dessen, ob § 1357 Abs. 1 BGB überhaupt auf den Abschluss von Versicherungsverträgen Anwendung finden kann (für eine Vollkaskoversicherung: BGH, Urteil vom 28.02.2018 - XII ZR 94/17 -, juris Rn. 16 ff.; siehe dazu aber etwa auch Rixecker zu BGH, Urteil vom 28.02.2018 - XII ZR 94/17, ZfSch 2018, 512; Gundlach, Versicherungsverträge zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs i.S.d. § 1357 BGB?, VersR 2018, 1109: Lehmann, Zurechnung im Versicherungsrecht - Die Rechtsfigur des Repräsentanten, r+s 2019, 361 B. IV. 4.), handelt es sich vorliegend bei dem Abschluss des Kfz-Versicherungsvertrages für das Wohnmobil jedenfalls nicht um ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs der Ehegatten.

    Denn die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.02.2018 (Az.: XII ZR 94/17 -, juris) ist bereits von den zugrundeliegenden Tatsachen her auf den hiesigen Fall nicht übertragbar.

  • OLG Hamburg, 29.09.2022 - 5 U 91/21

    Ansprüche gestützt auf Markenrecht und hilfsweise Wettbewerbsrecht gegen einen

    Auf europäischer Ebene gibt es zwar keine vergleichbare Leitentscheidung, aber einige EuG-Judikatur (vgl. etwa EuG BeckRS 2018, 2716 - "K").
  • LG Bochum, 08.11.2019 - 4 O 389/18

    Hausratversicherung - Leistungsfreiheit wegen Prämienverzuges

    Zwar geht aus dem klägerseits zitierten Urteil (BGH XII ZR 94/17) hervor, dass - im Falle eines entsprechenden Zuschnitts der Lebensverhältnisse des betreffenden Ehepaars - eine Hausratversicherung ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 Abs. 1 BGB darstellt, sodass beide Ehepartner durch den Versicherungsvertrag berechtigt und verpflichtet werden.

    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es in dem klägerseits zitierten Urteil (BGH XII ZR 94/17) um die Frage der Wirksamkeit der Kündigung eines Versicherungsvertrages durch den Ehepartner des Versicherungsnehmers geht.

  • LG Essen, 02.08.2019 - 12 O 256/15

    Verkehrsunfall

    Nach § 1357 Abs. 1 Satz 2 BGB werden durch solche Geschäfte beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass sich aus den Umständen etwas anderes ergibt (BGH, Urteil vom 28.02.2018, XII ZR 94/17).
  • LG Aachen, 03.02.2022 - 9 O 372/19

    Kein naturbedingter Erdrutsch an steiler gewordenem Hang

    Der Abschluss des Wohngebäudeversicherungsvertrags stellt jedenfalls ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie im Sine der Vorschrift dar, da ein hinreichender Bezug zum Familienunterhalt besteht (vgl. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 80. Auflage 2021, § 1357 Rn. 10 ff., 13 mwN, BGH, Urt. v. 28.2.2018 - XII ZR 94/17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht