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   BGH, 27.06.1990 - XII ZR 95/89   

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BGH, 27.06.1990 - XII ZR 95/89 (https://dejure.org/1990,1118)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1990 - XII ZR 95/89 (https://dejure.org/1990,1118)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - XII ZR 95/89 (https://dejure.org/1990,1118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1374 Abs. 2
    Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1283
  • MDR 1990, 1005
  • FamRZ 1990, 1083
  • WM 1990, 1763
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - XII ZR 95/89
    Dieser Grundsatz, der sich schon aus der Notwendigkeit ergibt, die für den Nacherbfall entwickelte Rechtsprechung (BGHZ 87, 367) zur Vermeidung unverständlicher Disparitäten auch bei benachbarten Rechtsfiguren zur Geltung zu bringen (vgl. Gernhuber FamRZ 1984, 1053, 1059), gilt wie für ererbtes in gleicher Weise auch für Vermögen, das ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht; das Gesetz stellt diese Fälle in § 1374 Abs. 2 BGB gleich.
  • BGH, 01.02.1978 - IV ZR 142/76

    Erwerb von Vermögen mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht

    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - XII ZR 95/89
    Dem kann insoweit gefolgt werden, als es sich darum handelt, bei anders gestalteten Vermögensübergaben, etwa bei solchen, die in der Rechtsform eines Kaufvertrages auftreten (vgl. BGHZ 70, 291 [BGH 01.02.1978 - IV ZR 142/76]), durch einen Vergleich der Werte von übergebenem Objekt und Gegenleistung einen Anhaltspunkt dafür zu gewinnen, ob es sich nach dem Willen der Vertragschließenden um einen Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder um ein normales Austauschgeschäft gehandelt hat.
  • OLG Köln, 30.03.1989 - 10 UF 234/88
    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - XII ZR 95/89
    Mit dem in FamRZ 1989, 1186 veröffentlichten Urteil hat das Berufungsgericht die Klage insgesamt abgewiesen.
  • BGH, 14.03.1990 - XII ZR 62/89

    Einbeziehung der Wertsteigerung von Nachlaßvermögen in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - XII ZR 95/89
    a) Wie der Senat nach dem Erlaß des Berufungsurteils mit Urteil vom 14. März 1990 (XII ZR 62/89 - FamRZ 1990, 603) entschieden hat, unterliegt die Wertsteigerung von Nachlaßvermögen, die während des Güterstandes durch das allmähliche Absinken des Wertes eines vom Erblasser angeordneten lebenslangen Nießbrauchs eintritt, aufgrund der Regelung in § 1374 Abs. 2 BGB nicht dem Zugewinnausgleich.
  • BGH, 30.05.1990 - XII ZR 75/89

    Bewertung eines mit einem Leibgedinge belasteten Grundstücks im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - XII ZR 95/89
    Nach dem ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehenen weiteren Senatsurteil vom 30. Mai 1990 (XII ZR 75/89) ist seine Anwendung auch nicht auf den Fall der Belastung des übertragenen (ererbten) Gegenstandes mit einem lebenslangen Nießbrauch beschränkt.
  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 8/05

    Berücksichtigung der Übernahme eines Wohnrechts bei der Ermittlung des Anfangs-

    Darüber hinaus ist der fortlaufende Wertzuwachs der Zuwendung aufgrund des abnehmenden Werts des Wohnrechts auch für den dazwischen liegenden Zeitraum bzw. die Zeit zwischen dem Erwerb des Grundstücks und dem Erlöschen des Wohnrechts zu bewerten, um den gleitenden Erwerbsvorgang zu erfassen und vom Ausgleich ausnehmen zu können (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 164, 6911; Abweichung von den Senatsurteilen vom 14. März 1990 - XII ZR 62/89 - FamRZ 1990, 603 ff., vom 30. Mai 1990 - XII ZR 75/89 - FamRZ 1990, 1217 ff. und vom 27. Juni 1990 - XII ZR 95/89 - FamRZ 1990, 1083 ff.).

    Soweit Vermögensübergaben in der Rechtsform des Kaufvertrages auftreten, kann durch einen Vergleich der Werte von übergebenem Objekt und Gegenleistung ein Anhaltspunkt dafür gewonnen werden, ob es sich nach dem Willen der Vertragschließenden um einen Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder um ein normales Austauschgeschäft gehandelt hat (Senatsurteil vom 27. Juni 1990 - XII ZR 95/89 - FamRZ 1990, 1083, 1084).

    Für die Belastung mit einem dem Nießbrauch ähnlichen Wohnrecht soll dies in gleicher Weise gelten (Senatsurteile vom 14. März 1990 - XII ZR 62/89 - FamRZ 1990, 603, 604; vom 30. Mai 1990 aaO S. 1218 und vom 27. Juni 1990 aaO S. 1084 f.).

  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Übergabeverträge bestimmen häufig zusätzlich zu der Übertragung von Vermögensgegenständen des Übergebers, daß auch den Übernehmer Verpflichtungen treffen; dabei kann es sich um Abfindungszahlungen an andere Erbberechtigte, aber auch um Verpflichtungen zur Pflege des Übergebers etwa im Sinne eines Altenteils handeln (BGH, Urteil vom 27. Juni 1990 - XII ZR 95/89 - NJW-RR 1990, 1283, 1284 unter II 1).

    Denn das im Wege vorweggenommener Erbfolge übernommene Vermögen wird beim Zugewinnausgleich des Übernehmers als Anfangsvermögen im Sinne von § 1374 Abs. 2 BGB behandelt, auch wenn seine Gegenleistungen voraussichtlich den Verkehrswert des übergebenen Objekts erreichen oder gar übersteigen (BGH, Urteil vom 27. Juni 1990, aaO.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß vertragschließende Verwandte in diesem stark von persönlichen Beziehungen geprägten Bereich den ohnehin nur schätzbaren Wert ihrer Leistungen erfahrungsgemäß kaum je exakt kalkulieren (BGH, Urteil vom 27. Juni 1990, aaO.).

  • BGH, 07.09.2005 - XII ZR 209/02

    Berücksichtigung eines Leibrentenversprechens

    Auf die Frage, ob das Leibrentenversprechen dinglich gesichert ist, kommt es nicht an (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 14. März 1990 - XII ZR 62/89 - FamRZ 1990, 603; Einschränkung der Senatsurteile vom 30. Mai 1990 - XII ZR 75/89 - FamRZ 1990, 1217 und vom 27. Juni 1990 - XII ZR 95/89 - FamRZ 1990, 1083).

    Mit seinen Urteilen vom 30. Mai 1990 (- XII ZR 75/89 - FamRZ 1990, 1217) und vom 27. Juni 1990 (- XII ZR 95/89 - FamRZ 1990, 1083) hat der Senat die Grundgedanken dieser Entscheidung auch auf Fälle übertragen, in denen ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht ein Grundstück erwirbt, das mit einem Leibgedinge (Altenteil) belastet ist.

    Der damit eintretende Wertzuwachs des übernommenen Vermögens unterliege nicht dem Zugewinnausgleich, weil er auf persönlichen Beziehungen des erwerbenden Ehegatten zu dem Zuwendenden beruhe (Senatsurteil vom 27. Juni 1990 aaO 1085).

    Der Umstand, dass der Wertzuwachs der Zuwendung auf persönlichen Beziehungen des erwerbenden Ehegatten zum Zuwendenden beruht (Senatsurteil vom 27. Juni 1990 aaO 1085; hierzu kritisch auch Bamberger/Roth/Mayer aaO), ändert daran nichts.

  • BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91

    Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung

    Die beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 14. März 1990 (BGHZ 111, 8 [BGH 14.03.1990 - XII ZR 62/89]) und vom 30.5.1990 (XII ZR 75/89 - NJW 1990, 3018; ebenso Urteil vom 27.6.1990 - XII ZR 95/89 - WM 1990, 1763, 1765), auf die das Berufungsgericht sich stützen will, sind nicht einschlägig.
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZR 16/94

    Einbeziehung einer aufgrund des Todes eines Dritten zugeflossenen

    Gleiches gilt für die Beurteilung als Erwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, der eine unter Lebenden vorweggenommene Erbfolge darstellt, die an Stelle des Erwerbs von Todes wegen tritt und mit der der Zuwendungsempfänger so gestellt werden soll, als habe er den Zuwendenden beerbt (Beispiel: Hof- und Grundstücksübergabeverträge u.ä.; vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 199 - XII ZR 95/89 - NJW-RR 1990, 1283, 1284; Palandt/Diederichsen aaO. § 1374 Rdn. 17; RGRK/Finke BGB 12. Aufl. § 1374 Rdn. 17; Staudinger/Thiele aaO. § 1374 Rdn. 25; Soergel/Lange BGB 12. Aufl. § 1374 Rdn. 13).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03

    Betreuungsverfahren: Ergänzungsbetreuerbestellung für die Genehmigung eines

    Dass ein solcher Übergabevertrag zugleich eine sog. vorweggenommene Erbfolge enthält (vgl. BGH FamRZ 1990, 1083; Lange / Kuchinke, Erbrecht 5.Aufl. 2001, § 25 XI 1), steht der Qualifizierung als Aussteuer und damit der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit - entgegen der Annahme des Notariats - nicht zwingend entgegen.
  • BFH, 15.02.2006 - X R 5/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Grabmalkosten

    Auch der BGH geht davon aus, dass die Verpflichtung zur Tragung von Beerdigungs- und Grabpflegekosten zu einem "Gefüge von Abreden (gehört), die für vorweggenommene Erbfolgen geradezu typisch sind" (BGH-Urteil vom 27. Juni 1990 XII ZR 95/89, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1990, 1283, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1990, 1083).
  • OLG Bamberg, 18.08.1994 - 2 UF 140/93

    Streitwert bei Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen mit Klage und

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  • OLG München, 15.07.2015 - 27 U 4775/11

    Keine Rückabwicklung eines Hofübergabevertrages

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes können diese Grundsätze auch bei der Übertragung von Grundstücken im Zusammenhang mit einem Übergabevertrag Anwendung finden (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.2012, Az.: X ZR 5/11; BGH, Urteil vom 27.06.1990, XII ZR 95/89).
  • OLG Köln, 24.03.2000 - 19 U 103/99

    Widerruf bei gemischter Schenkung - Fundamente als Mangel eines Baugrundstücks

    Übergabeverträge bestimmen häufig zusätzlich zu der Übertragung von Vermögensgegenständen des Übergebers, daß auch den Übernehmer Verpflichtungen treffen; dabei kann es sich um Abfindungszahlungen an andere Erbberechtigte, aber auch um Verpflichtungen zur Pflege des Übergebers etwa im Sinne eines Altenteils handeln (BGH, NJW-RR 1990, 1283 (1284 unter II 1) = LM § 1374 BGB Nr. 15).

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß vertragschließende Verwandte in diesem stark von persönlichen Beziehungen geprägten Bereich den ohnehin nur schätzbaren Wert ihrer Leistungen erfahrungsgemäß kaum je exakt kalkulieren (BGH, NJW-RR 1990, 1283 (1284 unter II 1) = LM § 1374 BGB Nr. 15).

  • OLG Köln, 30.03.1990 - 2 Wx 11/90

    Nachweis der Vertretungsregelung einer GmbH gegenüber dem Grundbuchamt

  • FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11

    Aufwendungen für die Beerdigung eines geschiedenen Ehegatten als

  • BayObLG, 21.02.1996 - 1Z RR 15/94

    Voraussetzungen für Annahme einer Schenkung bei Hofübergabevertrag

  • OLG München, 15.03.2000 - 12 UF 1742/99

    Abänderung eines vor dem Familiengericht geschlossenen Vergleichs zum

  • FG Niedersachsen, 14.05.2013 - 15 K 180/12

    Voraussetzungen für die Zahlung von Versorgungsleistungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr.

  • BayObLG, 22.05.1995 - 1Z RR 62/94

    Positive Vertragsverletzung; Widerruf einer Schenkung; Auslegung eines

  • OLG Bamberg, 08.08.2000 - 7 UF 202/99

    Zum Ausgleich eines in die Gütergemeinschaft eingebrachten

  • OLG Bremen, 30.01.1997 - 5 WF 137/96

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Zugewinnausgleichsklage; Mutwillige

  • OLG Düsseldorf, 22.04.2022 - 3 WF 142/21

    Aufhebung der Ablehnung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen

  • AG München, 29.06.1992 - Forstenried Bd 50 Bl 1822

    Löschungserleichterung bei Rückauflassungsvormerkung regelmäßig eintragungsfähig

  • OLG Koblenz, 21.12.1992 - 13 UF 183/89

    Anspruch auf Zahlung von Zugewinnausgleich ; Nacheheliche Vereinbarung über einen

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