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   BGH, 12.07.1995 - XII ZR 95/93   

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https://dejure.org/1995,6764
BGH, 12.07.1995 - XII ZR 95/93 (https://dejure.org/1995,6764)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1995 - XII ZR 95/93 (https://dejure.org/1995,6764)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1995 - XII ZR 95/93 (https://dejure.org/1995,6764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerrechtliche Drohung durch Verweigerung des Abschlusses eines wirtschaftlich bedeutsamen Nachfolgemietvertrages - Vertraglich geregelter Bonitätsnachweis für den Eintritt in einen Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis - Zwangslage durch in Aussicht gestellte ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rückforderung trotz Kenntnis der Nichtschuld ist auch dann möglich, wenn die Leistung unter Druck oder Zwang erfolgt ist, § 814 BGB.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3052
  • WM 1995, 1888
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86

    Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - XII ZR 95/93
    Unter diesen Umständen enthielt das Vorgehen des Beklagten eine Drohung als Ankündigung eines künftigen Übels i.S. von § 123 BGB (vgl. BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 = BGHR BGB § 123 Abs. 1 Drohung 1 = NJW 1988, 2599, 2600, 2601 m.w.N.), die die Klägerin zur Anfechtung ihrer unter dem Einfluß der Drohung abgegebenen Willenserklärung vom (26./)28. September 1990 berechtigte.
  • BGH, 20.01.1983 - I ZR 90/81

    Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen - Lkw-Transporte mit frischen Erdbeeren von

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - XII ZR 95/93
    Der Beklagte hat die Klägerin unter Bruch des mit ihrem verstorbenen Ehemann am 1. Januar 1989 geschlossenen Mietvertrages und damit widerrechtlich i.S. von § 123 BGB (vgl. dazu BGH Urteil vom 20. Januar 1983 - I ZR 90/81 = WM 1983, 1017, 1019 m.w.N.) durch die Drohung, andernfalls den für sie wirtschaftlich bedeutsamen Nachfolgemietvertrag mit Dr. W. nicht abzuschließen, dazu bestimmt, ihm einen Betrag von 100.000 DM zuzüglich MWSt vertraglich zuzusagen und zu zahlen, auf den er unter den gegebenen Umständen keinen Anspruch hatte.
  • BGH, 30.05.1988 - II ZR 204/87

    Falsa demonstratio - Auslegung einer Vertragsbestimmung - Freistellung von

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - XII ZR 95/93
    Anhaltspunkte dafür, daß der verstorbene Ehemann der Klägerin und der Beklagte bei Abschluß der Zusatzvereinbarung vom 1. Januar 1989 entgegen deren Wortlaut übereinstimmend eine inhaltlich andere Regelung treffen wollten (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. Juni 1987 - IVb ZR 48/86 = BGHR BGB § 133 Wille 2; BGH Urteil vom 30. Mai 1988 - II ZR 204/87 = BGHR aaO Wille 4, jeweils m.w.N.) sind nicht hervorgetreten.
  • BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 48/86

    Nichtberücksichtigung des tatsächlichen Parteiwillens durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - XII ZR 95/93
    Anhaltspunkte dafür, daß der verstorbene Ehemann der Klägerin und der Beklagte bei Abschluß der Zusatzvereinbarung vom 1. Januar 1989 entgegen deren Wortlaut übereinstimmend eine inhaltlich andere Regelung treffen wollten (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. Juni 1987 - IVb ZR 48/86 = BGHR BGB § 133 Wille 2; BGH Urteil vom 30. Mai 1988 - II ZR 204/87 = BGHR aaO Wille 4, jeweils m.w.N.) sind nicht hervorgetreten.
  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 133/14

    Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung

    Zahlt ein Schuldner hingegen zwar in Kenntnis der Nichtschuld, jedoch nur unter Druck oder unter Zwang, so steht die Kenntnis der Nichtschuld einer Kondiktion nicht entgegen (BGH, Urteil vom 12. Juli 1995 - XII ZR 95/93, NJW 1995, 3052, 3054).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2009 - 4 U 192/07

    Gebührenanspruch des Rechtsanwalts bei Kündigung des Mandats während eines

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schuldner zur Leistung durch einen bestimmten Druck, insbesondere durch die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Gläubiger, veranlasst wird (vgl. Palandt/Sprau aaO., § 814 BGB , Rdnr. 5; BGH, NJW 1995, 3052, 3054).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2015 - 2 U 201/14

    Beihilfe zur Erpressung in Anwaltsschreiben

    Dem Kläger, der nach dem Inhalt des Pachtvertrages und der erfolgten fristlosen Kündigung eine sofortige Herausgabe des Pachtobjekts erwarten durfte, wurde ein Nachteil in Aussicht gestellt, der ihn angesichts seiner Pflicht dem Erwerber gegenüber, das Objekt geräumt zu übergeben, in eine Zwangslage brachte (vgl. hierzu BGH, NJW 1995, 3052 f.; 1982, 384 f.; 2301 f.; Saarländisches OLG Saarbrücken, MDR 1999, 1313).
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06

    Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung

    § 814 BGB greift dann nicht ein, wenn die Leistung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, der Anspruch sei nicht berechtigt, oder zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung erfolgt (BGH 12. Juli 1995 - XII ZR 95/93 - NJW 1995, 3052, zu 2 b der Gründe mwN).
  • OVG Saarland, 14.09.2016 - 1 A 121/15

    Erstattung von Verwaltungsgebühren nach erteilter Restschuldbefreiung im

    BGH, Urteil vom 12.7.1995 - XII ZR 95/93 -, NJW 1995, 3052-3054; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.2.2000 - 22 U 140/99 - OLG Hamm, Urteil vom 21.4.1994 - 21 U 215/93 -, NJW-RR 1994, 1073-1074; Palandt, BGB, § 814, Rdnr. 1; Martinek in: JurisPK-BGB, § 814, Rdnr. 20.
  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 438/09

    Keine Bereicherungsabsicht bei der (räuberischen) Erpressung nach Begleichung

    § 814 Alt. 1 BGB, wonach die Leistung nicht zurückgefordert werden kann, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, ist hier nicht anwendbar, weil der Angeklagte W. erkennbar nicht freiwillig gezahlt hatte, sondern vielmehr unter Druck zur Vermeidung eines sonst drohenden Nachteils (BGH, Urt. vom 12. Juli 1995 - XII ZR 95/93 = NJW 1995, 3052, 3054).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 3.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

    Danach kann das zum Zweck der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, wobei § 814 BGB nur die freiwillig in Kenntnis der Nichtschuld erbrachten Leistungen erfasst und nicht in Fallgestaltungen eingreift, in denen der Leistende unter Druck oder - wie vorliegend - vermeintlichem Druck gezahlt hat (vgl. Palandt, BGB, 72. Aufl. 2013, § 814 BGB Rn. 1, 5; Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl. 2009, § 814 Rn. 10; BGH, Urteil vom 12. Juli 1995 - XII ZR 95/93 -, juris Rn. 24).
  • OLG Saarbrücken, 31.03.1999 - 1 U 561/98

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisvertrages wegen einer widerrechtlichen

    Damit wurde der Beklagten, die nach dem Inhalt des Vertrages eine sofortige Zahlung erwarten durfte, ein Nachteil in Aussicht gestellt, der sie angesichts der von ihr gegenüber S.-Fernsehen geschuldeten Zahlung in eine Zwangslage brachte (vgl. BGH v. 12.7.1995 - XII ZR 95/93, NJW 1995, 3052 f; BGH v. 6.5.1982 - VII ZR 208/81, MDR 1982, 1010 = NJW 1982, 2301).

    Denn die Klägerin hat der Beklagten einen Vertragsbruch in Aussicht gestellt (BGH v. 12.7.1995 - XII ZR 95/93, NJW 1995, 3052 f).

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - 3 Kart 109/15

    Zulässigkeit der Nachberechnung von Netzentgelten auf der Basis des

    Dem ausdrücklichen Vorbehalt steht es gleich, wenn der Schuldner erkennbar nicht freiwillig, sondern zur Vermeidung eines drohenden Nachteils unter Druck oder Zwang leistet (BGH, NJW 1995, 3052).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - 3 Kart 107/15

    Zulässigkeit der Nachberechnung von Netzentgelten im Geltungsbereich des

    Dem ausdrücklichen Vorbehalt steht es gleich, wenn der Schuldner erkennbar nicht freiwillig, sondern zur Vermeidung eines drohenden Nachteils unter Druck oder Zwang leistet (BGH, NJW 1995, 3052).
  • OVG Saarland, 26.02.2002 - 2 R 5/01

    Erstattung einer Ausgleichszahlung für zurückgeforderte

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - 3 Kart 106/15

    Zulässigkeit der Nachberechnung von Netzentgelten im Geltungsbereich des

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - 3 Kart 111/15

    Zulässigkeit der Nachberechnung von Netzentgelten im Geltungsbereich des

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - 3 Kart 110/15

    Zulässigkeit der Nachberechnung von Netzentgelten im Geltungsbereich des

  • OLG Zweibrücken, 07.04.2004 - 7 U 2/04

    Anforderungen an das Vorliegen eines Auftrags zur Erstellung eines

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.12.1998 - 1 O 6796/98

    Haftung des Geschäftsführers einer Briefkastenfirma

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