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FG München, 23.11.1987 - XIII 187/87 AO |
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- BFH, 15.10.1997 - I R 33/97
Kirchensteuer bei Kirchenaustritt
Diese "verdeckte Nachbesteuerung" (BVerwG-Urteil in BVerwGE 79, 62, NJW 1988, 1804) ist --jedenfalls im Streitfall-- verfassungsrechtlich unbedenklich, weil die streitigen Dividendeneinkünfte für 1989 während der Dauer der Kirchenzugehörigkeit des Klägers erwirtschaftet wurden und lediglich die Versteuerung aus Gründen des Zuflußprinzips (§ 11 EStG) --wirtschaftlich gesehen-- gestundet war (vgl. ähnlich FG München, Urteil vom 23. November 1987 XIII 187/87 A0, KirchE 25, 372).