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BDiszG, 29.03.1999 - XIII BK 9/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 519
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 27.01.2023 - 5 L 771.22
Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit: Voraussetzungen einer …
In rechtlicher Hinsicht ist im disziplinarrechtlichen Zusammenhang anerkannt, dass eine generelle Pflicht des Beamten zur unaufgeforderten Selbstbezichtigung nicht besteht (vgl. BDiG, Beschluss vom 29. März 1999 - XIII BK 9/98 -, juris Rn. 38 f. m. w. Nachw.). - LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06
Kündigung wegen Verdachts außerdienstlichen Drogenkonsums einer Wachpolizistin
Zudem erlauben §§ 13 Abs. 2 Satz 1, 14 Abs. 1 Nr. 5 EGGVG ohnehin der Staatsanwaltschaft die Unterrichtung des Dienstvorgesetzten eines strafrechtlich verfolgten Arbeitnehmers des öffentlichen Dienstes, und kann das, was gesetzlich im Ergebnis vorgesehen ist, nicht zu einem Verwertungsverbot führen ( BDiszG, Beschluss vom 29.03.1999 - XIII BK 9/98 - ZBR 1999, 428 zu II 1 d der Gründe ).