Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.07.2009

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   BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07   

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https://dejure.org/2009,5527
BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07 (https://dejure.org/2009,5527)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2009 - Xa ZR 146/07 (https://dejure.org/2009,5527)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - Xa ZR 146/07 (https://dejure.org/2009,5527)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Auskunft, Lizenzzahlung oder Schadensersatz wegen der Verwendung einer vergütungspflichtigen Vertragsanlage i.S.e. Lizenzvertrags - Revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung der Lizenzabrede als Individualvertrag durch ein Gericht - Auswirkungen eines ...

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Herabsetzung des Streitwerts nach § 144 Patentgesetz (PatG) für das Revisionsverfahren unter Verweis auf die wirtschaftlichen Verhältnisse unter Vorlage von Belegen

  • kanzlei.biz

    Löst die verwendete Methode eine Lizenzgebühr aus?

  • Judicialis

    PatG § 144

  • kanzlei.biz

    Löst die verwendete Methode eine Lizenzgebühr aus?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 144
    Herabsetzung des Streitwerts für die Gerichtskosten im Revisionsverfahren vor den Patentgerichten wegen erheblicher Gefährdung der wirtschaftlichen Lage des Klägers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Auszug aus BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
    Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof das erste Berufungsurteil aufgehoben, soweit die Klage gegen die Beklagte abgewiesen worden ist, und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGHZ 169, 30 - Restschadstoffentfernung).

    Weder hat das Berufungsgericht, obwohl ihm dies bereits im ersten Revisionsurteil aufgegeben worden ist (BGHZ 169, 30 Tz. 22 f., 31 - Restschadstoffentfernung), bei seiner in eigener Verantwortung vorzunehmenden Auslegung des Patentanspruchs in der gebotenen Weise den Gesamtinhalt der Patentschrift und die Funktion des fraglichen Merkmals berücksichtigt, noch hat es die fachlichen Aussagen des von ihm herangezogenen Sachverständigen, der sich ausführlich mit der Wirkung einer Wasserzugabe befasst hat, ausgeschöpft und daraufhin untersucht, inwieweit danach die Zudosierung von Wasser geeignet ist, die gewünschte Schadstoffbindung zu fördern.

  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im

    Auszug aus BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
    Zu überprüfen ist ferner, ob es diejenigen Sachverhaltselemente, die für den Auslegungsgesichtspunkt des Parteiinteresses beachtlich sind, in ihrer rechtlichen Bedeutung richtig erkannt hat (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1998 - V ZR 360/96, NJW 1998, 3268; Urt. v. 13.3.2003 - IX ZR 199/00, NJW 2003, 2235, 2236).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00

    Auslegung einer Mietgarantie

    Auszug aus BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
    Zu überprüfen ist ferner, ob es diejenigen Sachverhaltselemente, die für den Auslegungsgesichtspunkt des Parteiinteresses beachtlich sind, in ihrer rechtlichen Bedeutung richtig erkannt hat (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1998 - V ZR 360/96, NJW 1998, 3268; Urt. v. 13.3.2003 - IX ZR 199/00, NJW 2003, 2235, 2236).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
    Die Patentschrift, die insoweit ihr eigenes Wörterbuch bildet (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 150, 149, 155 - Schneidmesser I; BGH, Urt. v. 7.6.2005 - X ZR 198/01, GRUR 2005, 754 - Knickschutz), bietet keinen Anhalt für die Annahme, dass die Ionisierung, auch wenn sie diese Funktion erfüllt, nicht als Kondensationshilfsmittel in Betracht kommen sollte, wenn sich dadurch Kon-densationskeime bilden.
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 198/01

    "Knickschutz" - Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung

    Auszug aus BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
    Die Patentschrift, die insoweit ihr eigenes Wörterbuch bildet (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 150, 149, 155 - Schneidmesser I; BGH, Urt. v. 7.6.2005 - X ZR 198/01, GRUR 2005, 754 - Knickschutz), bietet keinen Anhalt für die Annahme, dass die Ionisierung, auch wenn sie diese Funktion erfüllt, nicht als Kondensationshilfsmittel in Betracht kommen sollte, wenn sich dadurch Kon-densationskeime bilden.
  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Auszug aus BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
    Nachdem das Berufungsgericht Patentanspruch 1 ausgelegt hat, ist seine Auslegung im Revisionsverfahren zu überprüfen und kann der Senat, soweit sich das vom Berufungsgericht entwickelte Verständnis als fehlerhaft erweist, die Auslegung selbst vornehmen, sofern alle hierfür erforderlichen Feststellungen getroffen sind (vgl. BGHZ 172, 298 Tz. 38 ff. - Zerfallszeitmessgerät; BGH, Urt. v. 31.3.2009 - X ZR 95/05, GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

    Auszug aus BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
    Nachdem das Berufungsgericht Patentanspruch 1 ausgelegt hat, ist seine Auslegung im Revisionsverfahren zu überprüfen und kann der Senat, soweit sich das vom Berufungsgericht entwickelte Verständnis als fehlerhaft erweist, die Auslegung selbst vornehmen, sofern alle hierfür erforderlichen Feststellungen getroffen sind (vgl. BGHZ 172, 298 Tz. 38 ff. - Zerfallszeitmessgerät; BGH, Urt. v. 31.3.2009 - X ZR 95/05, GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 04.03.1980 - VI ZR 6/79
    Auszug aus BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
    Das Berufungsgericht durfte sich dem Gerichtsgutachter erst nach Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten anschließen (BGH, Urt. v. 4.3.1980 - VI ZR 6/79, VersR 1980, 533 = MDR 1980, 662).
  • OLG Düsseldorf, 02.09.2014 - 20 W 139/13

    Festsetzung des Streitwerts hinsichtlich Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung

    Bei der Bemessung des Teilstreitwerts ist berücksichtigt, dass dem Antragsgegner ein gewisses Kostenrisiko, das in einem angemessenen Verhältnis zum normalen Risiko, dem erhöhten Risiko der Gegenpartei und seinen Vermögensverhältnissen steht, verbleiben soll (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2009, Xa ZR 146/07, BeckRS 2009, 25824, zur entsprechenden Bestimmung im Patentgesetz).
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https://dejure.org/2009,35508
BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07 (https://dejure.org/2009,35508)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2009 - Xa ZR 146/07 (https://dejure.org/2009,35508)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - Xa ZR 146/07 (https://dejure.org/2009,35508)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Auszug aus BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
    4 Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof das erste Berufungsurteil aufgehoben, soweit die Klage gegen die Beklagte abgewiesen worden ist, und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGHZ 169, 30 - Restschadstoffentfernung).

    Weder hat das Berufungsgericht, obwohl ihm dies bereits im ersten Revisionsurteil aufgegeben worden ist (BGHZ 169, 30 Tz. 22 f., 31 - Restschadstoffentfernung), bei seiner in eigener Verantwortung vorzunehmenden Auslegung des Patentanspruchs in der gebotenen Weise den Gesamtinhalt der Patentschrift und die Funktion des fraglichen Merkmals berücksichtigt, noch hat es die fachlichen Aussagen des von ihm herangezogenen Sachverständigen, der sich ausführlich mit der Wirkung einer Wasserzugabe befasst hat, ausgeschöpft und daraufhin untersucht, inwieweit danach die Zudosierung von Wasser geeignet ist, die gewünschte Schadstoffbindung zu fördern.

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
    Die Patentschrift, die insoweit ihr eigenes Wörterbuch bildet (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 150, 149, 155 - Schneidmesser I; BGH, Urt. v. 7.6.2005 - X ZR 198/01, GRUR 2005, 754 - Knickschutz), bietet keinen Anhalt für die Annahme, dass die Ionisierung, auch wenn sie diese Funktion erfüllt, nicht als Kondensationshilfsmittel in Betracht kommen sollte, wenn sich dadurch Kondensationskeime bilden.
  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Auszug aus BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
    Nachdem das Berufungsgericht Patentanspruch 1 ausgelegt hat, ist seine Auslegung im Revisionsverfahren zu überprüfen und kann der Senat, soweit sich das vom Berufungsgericht entwickelte Verständnis als fehlerhaft erweist, die Auslegung selbst vornehmen, sofern alle hierfür erforderlichen Feststellungen getroffen sind (vgl. BGHZ 172, 298 Tz. 38 ff. - Zerfallszeitmessgerät; BGH, Urt. v. 31.3.2009 - X ZR 95/05, GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00

    Auslegung einer Mietgarantie

    Auszug aus BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
    Zu überprüfen ist ferner, ob es diejenigen Sachverhaltselemente, die für den Auslegungsgesichtspunkt des Parteiinteresses beachtlich sind, in ihrer rechtlichen Bedeutung richtig erkannt hat (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1998 - V ZR 360/96, NJW 1998, 3268; Urt. v. 13.3.2003 - IX ZR 199/00, NJW 2003, 2235, 2236).
  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im

    Auszug aus BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
    Zu überprüfen ist ferner, ob es diejenigen Sachverhaltselemente, die für den Auslegungsgesichtspunkt des Parteiinteresses beachtlich sind, in ihrer rechtlichen Bedeutung richtig erkannt hat (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1998 - V ZR 360/96, NJW 1998, 3268; Urt. v. 13.3.2003 - IX ZR 199/00, NJW 2003, 2235, 2236).
  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

    Auszug aus BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
    Nachdem das Berufungsgericht Patentanspruch 1 ausgelegt hat, ist seine Auslegung im Revisionsverfahren zu überprüfen und kann der Senat, soweit sich das vom Berufungsgericht entwickelte Verständnis als fehlerhaft erweist, die Auslegung selbst vornehmen, sofern alle hierfür erforderlichen Feststellungen getroffen sind (vgl. BGHZ 172, 298 Tz. 38 ff. - Zerfallszeitmessgerät; BGH, Urt. v. 31.3.2009 - X ZR 95/05, GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 04.03.1980 - VI ZR 6/79
    Auszug aus BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
    Das Berufungsgericht durfte sich dem Gerichtsgutachter erst nach Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten anschließen (BGH, Urt. v. 4.3.1980 - VI ZR 6/79, VersR 1980, 533 = MDR 1980, 662).
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 198/01

    "Knickschutz" - Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung

    Auszug aus BGH, 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
    Die Patentschrift, die insoweit ihr eigenes Wörterbuch bildet (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 150, 149, 155 - Schneidmesser I; BGH, Urt. v. 7.6.2005 - X ZR 198/01, GRUR 2005, 754 - Knickschutz), bietet keinen Anhalt für die Annahme, dass die Ionisierung, auch wenn sie diese Funktion erfüllt, nicht als Kondensationshilfsmittel in Betracht kommen sollte, wenn sich dadurch Kondensationskeime bilden.
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