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   BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08   

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https://dejure.org/2009,774
BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08 (https://dejure.org/2009,774)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2009 - Xa ZR 2/08 (https://dejure.org/2009,774)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2009 - Xa ZR 2/08 (https://dejure.org/2009,774)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Prozessuale Obliegenheit zur Beschaffung der für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen über die nähere Beschaffenheit der Ware für den auf Vernichtung angeblich patentverletzender Ware in Anspruch genommenen Spediteur; Ermöglichung oder Förderung der ...

  • tis-gdv.de

    Patentrecht, Spedition

  • kanzlei.biz

    MP3-Player-Import

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    MP3-Player-Import

    §§ 9, 139 Abs. 1, 140a Abs. 1 PatG

  • kanzlei.biz

    MP3-Player-Import

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Haftung des Spediteurs bei patentverletzender Ware

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessuale Obliegenheit zur Beschaffung der für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen über die nähere Beschaffenheit der Ware für den auf Vernichtung angeblich patentverletzender Ware in Anspruch genommenen Spediteur; Ermöglichung oder Förderung der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MP3-Player-Import

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 9, 139 Abs. 1, 140a Abs. 1 PatG
    Den Spediteur trifft keine generelle Prüfungspflicht, ob er Plagiate verschifft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spediteur für Plagiate

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Spediteur muss Beschaffenheit der Ware nicht kennen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    MP3-Player-Import

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewerbliche Schutzrechtsverletzungen kann Spediteur mit Nichtwissen bestreiten

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 4 (Ausführliche Zusammenfassung)

    Patentrechtsverletzung durch den importierenden Spediteur

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung)

    MP3-Player - Import

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 182, 245
  • NJW-RR 2010, 110
  • MDR 2009, 1402
  • GRUR 2009, 1142
  • GRUR Int. 2010, 336
  • NJ 2010, 39
  • MMR 2009, 798 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87

    Verletzung eines Patents für ein Pflanzenbehandlungsmittel; Ansprüche des

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
    Nach der Rechtsprechung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs setzt die Verantwortlichkeit für eine Patentverletzung nicht voraus, dass der in Anspruch genommene in seiner Person eine der in § 9 Satz 2 PatG bezeichneten Handlungen vornimmt (BGHZ 107, 46, 53 - Ethofumesat).

    (1) Das Bestehen und der Umfang einer Rechtspflicht zur Vermeidung eines schutzrechtsverletzenden Erfolgs richtet sich im Einzelfall nach der Abwägung aller betroffenen Interessen und relevanten rechtlichen Wertungen; es kommt entscheidend darauf an, ob und inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Falles ein Tätigwerden zuzumuten ist (BGHZ 107, 46, 63 - Ethofumesat; BGH, Urt. v. 12.7. 2007 - I ZR 18/04, GRUR 2007, 890, 894 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).

  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55

    Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
    c) Den Spediteur trifft keine generelle Prüfungspflicht im Hinblick auf Schutzrechtsverletzungen durch die transportierte Ware (Bestätigung von BGH, Urt. v. 15.1. 1957 - I ZR 56/55, GRUR 1957, 352, 354 - Taeschner/Pertussin II).

    Eine generelle Prüfungspflicht im Hinblick auf Schutzrechtsverletzungen durch die transportierte Ware trifft ihn aber anerkanntermaßen nicht (BGH, Urt. v. 15.1. 1957 - I ZR 56/55, GRUR 1957, 352, 354 - Taeschner/Pertussin II).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
    bb) Im Wettbewerbsrecht ist der Bundesgerichtshof auf das Institut der Störerhaftung in den letzten Jahren nicht mehr zurückgekommen und hat eine täterschaftliche Haftung gemäß § 3 UWG für mittelbare Beeinträchtigungen des Wettbewerbs bei Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten anerkannt; letztere seien entsprechend den zur Störerhaftung entwickelten Grundsätzen zu prüfen (BGH, Urt. v. 12.7. 2007 - I ZR 18/04, GRUR 2007, 890 Tz. 36 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay; dazu eingehend Leistner/Stang, WRP 2008, 533 ff.).

    (1) Das Bestehen und der Umfang einer Rechtspflicht zur Vermeidung eines schutzrechtsverletzenden Erfolgs richtet sich im Einzelfall nach der Abwägung aller betroffenen Interessen und relevanten rechtlichen Wertungen; es kommt entscheidend darauf an, ob und inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Falles ein Tätigwerden zuzumuten ist (BGHZ 107, 46, 63 - Ethofumesat; BGH, Urt. v. 12.7. 2007 - I ZR 18/04, GRUR 2007, 890, 894 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
    a) Verletzer ist zunächst, wer die patentierte Erfindung in eigener Person im Sinne des § 9 PatG unmittelbar benutzt oder wer als Teilnehmer im Sinne des § 830 Abs. 2 BGB eine fremde unmittelbare Benutzung im Sinne des § 9 PatG ermöglicht oder fördert (BGHZ 159, 221, 230 f. - Drehzahlermittlung).

    Für den Tatbestand des § 139 PatG ist - und Gleiches muss insoweit für § 140a PatG gelten - die Unterscheidung zwischen eigener und ermöglichter fremder Benutzung für unerheblich erachtet worden (BGHZ 159, 221, 230 f. - Drehzahlermittlung).

  • OLG Köln, 18.08.2005 - 6 U 48/05

    Lagerkosten nach markenrechtlicher Grenzbeschlagnahme

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
    Allerdings wird von der markenrechtlichen Literatur überwiegend die Auffassung vertreten, bei Verwahrung oder Transport für einen Dritten sei dessen Zweckrichtung maßgeblich, ohne dass es auf die Kenntnis des unmittelbaren Besitzers von dieser Verwendungsabsicht ankomme; danach würden auch Lagerhalter, Spediteure oder Frachtführer qualifizierten Besitz im Sinne des § 14 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG ausüben (Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14 Rdn. 194; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 14 Rdn. 95; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 14 Rdn. 475; ebenso OLG Köln WRP 2005, 1294, 1296; a. A. v. Schultz/Schweyer, Markenrecht, 2. Aufl., § 14 Rdn. 215).

    Aufgrund dessen ist die Rüge der Revision (s. auch OLG Köln WRP 2005, 1294, 1296) unbegründet, mit der Anordnung der Aussetzung der Überlassung durch das Hauptzollamt sei der Besitz der Beklagten entfallen.

  • BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01

    Funkuhr

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
    Da jeder Beteiligte - gegebenenfalls neben anderen als Nebentäter im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB - bereits für eine fahrlässige Patentverletzung einzustehen hat, hat der X. Zivilsenat für die täterschaftliche Schadensersatzverpflichtung grundsätzlich jede vorwerfbare Verursachung der Rechtsverletzung einschließlich der ungenügenden Vorsorge gegen solche Verstöße genügen lassen (BGHZ 171, 13 Tz. 17 - Funkuhr II; Beschl. v. 26.2. 2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
    In diesem Punkt stimmt die Rechtsprechung des X. Zivilsenats allerdings nicht mit derjenigen des I. Zivilsenats überein, nach der der als Störer qualifizierte Beteiligte gerade nicht zum Schadensersatz verpflichtet sein soll (BGH, Urt. v. 18.10.2001 - I ZR 22/99, GRUR 2002, 618, 619 - Meißner Dekor I, m. w. N.).
  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04

    Funkuhr II

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
    Da jeder Beteiligte - gegebenenfalls neben anderen als Nebentäter im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB - bereits für eine fahrlässige Patentverletzung einzustehen hat, hat der X. Zivilsenat für die täterschaftliche Schadensersatzverpflichtung grundsätzlich jede vorwerfbare Verursachung der Rechtsverletzung einschließlich der ungenügenden Vorsorge gegen solche Verstöße genügen lassen (BGHZ 171, 13 Tz. 17 - Funkuhr II; Beschl. v. 26.2. 2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
    In der Sache ähnlich hat der I. Zivilsenat kürzlich in einem Urteil vom 11. März 2009 (I ZR 114/06, GRUR 2009, 597 - Halzband, für BGHZ vorgesehen) als Täter einer Markenverletzung denjenigen angesehen, der als Inhaber eines Mitgliedskontos bei der Internetplattform eBay eine Schutzrechtsverletzung dadurch ermöglicht hat, dass er seine persönlichen Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff durch seine Ehefrau gesichert hat.
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
    Schuldner der Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Vernichtung der verletzenden Gegenstände kann vielmehr auch sein, wer lediglich eine weitere Ursache für die Rechtsverletzung setzt, indem er eine von ihm ermöglichte Rechtsverletzung durch einen Dritten nicht unterbindet, obwohl dies von ihm zu erwarten wäre (BGHZ 142, 7, 12 f. - Räumschild).
  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 118/77

    Herstatt - Konkursverschleppungshaftung von Aufsichtsratsmitgliedern

  • BGH, 12.05.1999 - XII ZR 134/97

    Annahme einer Revision - Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung der

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

  • BGH, 30.09.2003 - X ZR 114/00

    "Blasenfreie Gummibahn II"; Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei zur

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Mit Blick auf die von der Klägerin geltend gemachte Standardessentialität des Klagepatents kommen grundsätzlich zwei Methoden des Nachweises der Benutzung des Klagepatentanspruchs in Betracht (vgl. BGH GRUR 2009, 1142 Rn 13 ff. - MP3-Player-Import; vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 16641 - Verfahren zum Codieren von Videodaten; BeckRS 2010, 14415 - interframe dropping; vgl. LG Düsseldorf, InstGE 7, 70 - Videosignal-Codierung I; vgl. LG Mannheim, InstGE 12, 136 Rn 15, 16 - Zusätzliche Anwendungssoftware; kritisch zum Ganzen Schickedanz GRUR Int. 2011, 480).
  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über

    Dies gilt nicht nur im Falle einer vorsätzlichen Beteiligung an Verletzungshandlungen Dritter, sondern auch dann, wenn solche Verletzungshandlungen durch eine fahrlässige Pflichtverletzung ermöglicht oder gefördert werden (BGH, Urteil vom 17. September 2009 - Xa ZR 2/08, BGHZ 182, 245 = GRUR 2009, 1142 Rn. 34 - MP3-Player-Import).

    Sie besteht in der Regel in der Verletzung einer Rechtspflicht, die jedenfalls auch dem Schutz des verletzten absoluten Rechts dient und bei deren Beachtung der Mitverursachungsbeitrag entfallen oder jedenfalls als verbotener und daher zu unterlassender Beitrag des Handelnden zu der rechtswidrigen Handlung eines Dritten erkennbar gewesen wäre (BGHZ 182, 245 = GRUR 2009, 1142 Rn. 36 - MP3-Player-Import).

    Je geringer das Schutzbedürfnis, desto kritischer ist zu prüfen, ob von dem Dritten erwartet werden muss, Schutzrechtsverletzungen aufzuspüren und gegebenenfalls abzustellen oder zu verhindern (BGHZ 182, 245 = GRUR 2009, 1142 Rn. 43 - MP3-Player-Import).

    Für einen Spediteur oder Frachtführer hat der Bundesgerichtshof eine generelle Pflicht zur Überprüfung der transportierten Ware auf die Verletzung fremder Schutzrechte verneint (BGHZ 182, 245 = GRUR 2009, 1142 Rn. 41 - MP3-Player-Import).

    Ergibt die Aufklärung, dass eine Schutzrechtsverletzung vorliegt, darf er die Mitwirkung an der objektiv rechtswidrigen Handlung des Dritten nicht fortsetzen (BGHZ 182, 245 = GRUR 2009, 1142 Rn. 45 - MP3-Player-Import).

  • BGH, 23.07.2019 - VI ZR 337/18

    Schadensersatzansprüche wegen eines Verkehrsunfalls; Zulässiges Bestreiten mit

    Die Partei trifft eine solche Erkundigungspflicht, sofern die maßgebenden Tatsachen Personen bekannt sind, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (vgl. nur BGH, Urteile vom 8. Januar 2019 - II ZR 139/17, VersR 2019, 815 Rn. 34; vom 22. April 2016 - V ZR 256/14, WM 2016, 1384 Rn. 20; vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, WRP 2016, 985 Rn. 124; vom 17. September 2009, Xa ZR 2/08, BGHZ 182, 245 Rn. 20; vom 19. April 2001 - I ZR 238/98, NJW-RR 2002, 612, 613, juris Rn. 30; jeweils mwN ) .
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